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Geblitzt - reicht die Überweisung oder muss ich schriftlich antworten?

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 17:06

Hallo, ich wurde vor einer Woche mit 6km/h zu viel geblitzt. Nun bekam ich den Brief mit der Aufforderung das Verwarngeld zu bezahlen. Leugnen kann ich das eh nicht, da ich eindeutig auf dem Bild zu sehen bin. Zum Foto, dem Überweisungsbeleg, lag auch noch ein Blatt bei, das ich ausfüllen kann/muss.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das machen muss, wenn ich das Geld überweise?

Da werden meine allgemeinen Daten abgefragt und ob ich damit einverstanden bin oder nicht.

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2013 um 19:33

Bei der NSA.

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Es reicht wenn Du zahlst, mehr wollen Sie im Grunde gar nicht. Mit der Zahlung erkennst Du die Tat an, aber ohne Punkte bleibt die eh nicht lange in den Akten und somit hat man auch keine Nachteile. 

Dieses Angebot wird gemacht um Verwaltungsaufwand zu minimieren da dabei im Grunde nicht nach dem eiligen Fahrer gefragt wird, bzw interessiert es Keiner ob Zahler und Fahrer identisch sind.

am 9. Juli 2013 um 17:22

Den Anhörungsbogen braucht man nur auszufüllen, wenn man sich zu der Sache äussern will, weil man zB. nicht selbst gefahren ist, weil man versucht aus der Sache rauszukommen oder nur versucht Zeit zu gewinnen..

Wenn die Sache eindeutig ist, das Verwarningsgeld überweisen und gut, damit ist die Sache für das Ordnungsamt erledigt.

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 17:46

Vielen Dank Sir Donald und Hartgummifelge. :) Dann werde ich das Geld gleich mal überweisen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Es reicht wenn Du zahlst, mehr wollen Sie im Grunde gar nicht. Mit der Zahlung erkennst Du die Tat an, aber ohne Punkte bleibt die eh nicht lange in den Akten und somit hat man auch keine Nachteile. 

Dieses Angebot wird gemacht um Verwaltungsaufwand zu minimieren da dabei im Grunde nicht nach dem eiligen Fahrer gefragt wird, bzw interessiert es Keiner ob Zahler und Fahrer identisch sind.

In welchen Akten soll eine Ordnungswidrigkeit vermerkt sein? :confused:

am 9. Juli 2013 um 19:33

Bei der NSA.

Zitat:

Original geschrieben von Onkel August

Bei der NSA.

Der war gut :D

In der Akte der Bußgeldstelle Die es offiziell gar nicht gibt?

Nur weil ein Vorgang offiziell nirgens registriert wird bedeutet das nicht das Er nicht doch irgendwo abgeheftet wird.

Kassiert mal wöchentlich im gleichen Zuständigkeitsbezirk mehrmals Wöchentlich Ordnungswiedrigkeiten, irgendwann werden Die als gesammelte Werke präsentiert und die passende Strafverschärfung gleich mit dazu. Als Beispiel die dusselige Friseuse die vor Jahren zur MPU durfte weil Sie zu faul war ein paar Meter bis zu ihrem Laden zu laufen und lieber im Parkverbot stand. Der wurde dann jedes Knöllchen vorgerechnet das Sie kassierete.

Zitat:

Original geschrieben von Onkel August

Bei der NSA.

Denn jetzt wissen die das Jahr. Die Jungs mit der britischen Feldpostnummer sind ja jetzt auch im Bilde.

Big brother is watching you...

Kann die ja mal spaßeshalber anschreiben, ob sie mir ein backup meiner mails zukommen lassen können, weil ich die mails aus Versehen gelöscht habe.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

In der Akte der Bußgeldstelle Die es offiziell gar nicht gibt?

Nur weil ein Vorgang offiziell nirgens registriert wird bedeutet das nicht das Er nicht doch irgendwo abgeheftet wird.

Kassiert mal wöchentlich im gleichen Zuständigkeitsbezirk mehrmals Wöchentlich Ordnungswiedrigkeiten, irgendwann werden Die als gesammelte Werke präsentiert und die passende Strafverschärfung gleich mit dazu. Als Beispiel die dusselige Friseuse die vor Jahren zur MPU durfte weil Sie zu faul war ein paar Meter bis zu ihrem Laden zu laufen und lieber im Parkverbot stand. Der wurde dann jedes Knöllchen vorgerechnet das Sie kassierete.

Soweit ich mich entsinne, hat die Dame sich als Fahrerin geoutet. Somit konnten ihr die Verstöße persönlich zugeordnet werden. Die vorher anonymen Parkverstöße hat sie selbst "personalisiert".

Also ich hab es mir angewöhnt, sollte ich mal in meiner Stadt oder den Städten der näheren Umgebung in denen ich öfters bin geblitzt werden, die Busgeldbescheide in Bar beim zuständigen Amt der Stadtverwaltung zu bezahlen.

Überwiesen hab ich noch nie was... alles schön in Bar bezahlt ;)

am 11. Juli 2013 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Überwiesen hab ich noch nie was... alles schön in Bar bezahlt ;)

Und was bringt dir / uns das genau?

Hilft dem TE auch nich wirklich weiter, denk ich mal.

am 11. Juli 2013 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

In welchen Akten soll eine Ordnungswidrigkeit vermerkt sein? :confused:

Du bist also der Meinung, dass die OA-Mitarbeiterin dich mit einem Zettel an der Windschutzscheibe verwarnt, sich alle Daten ohne Niederschrift merkt und dann später die Daten mit der Zahlung auf das Konto der Stadt / Gemeinde abgleicht und alles ohne Papier!

Wenn du das schaffst bist zumindest du ein Gedächtniskünstler und kannst dich bei "Wetten das..." anmelden. Vor allem bei sagen wir 15 Verwarnungen am Tag = 75 die Woche = 225 in drei Wochen (rechne jetzt mal das normale Zahlungsziel von 2 Wochen plus ein paar Tage); Datum + Uhrzeit + Tatort + Kennzeichen + Fahrzeugtyp + Automarke + Tatvorwurf pro Falschparker sind dann ja auch nur 1575 Daten die man sich merken soll. Respekt!

Natürlich wird zu jeder OWi eine Akte angelegt!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Soweit ich mich entsinne, hat die Dame sich als Fahrerin geoutet. Somit konnten ihr die Verstöße persönlich zugeordnet werden. Die vorher anonymen Parkverstöße hat sie selbst "personalisiert".

Das Outen war wohl unnötig da das Auto ja immer direkt vor der Ladentürs stand und Sie meines Wissens Alleinstehend, gibt dann wenig Auswahl an potentiellen Sündern. Aber auch wenn Sie sich als Sünderin geoutet hat bleibt festzustellen das die alten Knöllchen dann immer noch irgendwo vorhanden waren und nicht nach Zahlung unwiederbringlich in der Rundablage P verschwanden.

 

Davon abgesehen das der gesammte Vorgang ja gewisse Zeit nachprüfbar bleiben muß. Und welche Art der Archivierung ist da am Geschicktesten? Entweder nach Halter geordnet oder nach Kennzeichen, aber auf jeden Fall über Jahre nachprüfbar.

 

Das ist das "Schöne" an der Bürokratie, selbst "Schmierzettel" müssen für Jahre archiviert werden auch wenn rein Rechtlich Sie nach Zahlungseingang kein Schwein mehr braucht da Verfahren abgeschlossen.

am 12. Juli 2013 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Also ich hab es mir angewöhnt, sollte ich mal in meiner Stadt oder den Städten der näheren Umgebung in denen ich öfters bin geblitzt werden, die Busgeldbescheide in Bar beim zuständigen Amt der Stadtverwaltung zu bezahlen.

Überwiesen hab ich noch nie was... alles schön in Bar bezahlt ;)

Und was soll das jetzt bringen? Meinst du, dass du damit mehr Anonymität gewahrt hast als bei einer Überweisung? Es wurden noch nie Rückschlüsse vom Kontoinhaber auf den Fahrer gezogen. Das wäre ja auch überhaupt nicht zulässig, weil jeder ein Verwarnungsgeld für einen anderen zahlen kann. Insofern ist es völlig unnötig, zum Amt zu marschieren und das Geld dort bar einzuzahlen.

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