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Geblitzt überhöhte Geschwindigkeit Baustelle auf der A7 Harsum-Asel BAB 7,5 KM

Hallo Zusammen,

zum Jahresende habe ich das schöne Geschenk eines saftigen Bußgeldverfahren und Führerscheinentzug für 2 Monaten vom Landkreis Hildesheim erhalten.

Angebblich bin ich auf der A 7 Baustelle Harsum-Asel BAB 7,5 KM 175,49 mit einer erhöhten Geschwindigkeit von "nur" 67 km /h, zugelassene Geschwindigkeit max. 80 KM/h wegen einer üblichen Baustelle und gemessen wurde 147Km/h. Beweismitell VKS 3.0 Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage.

Ich halte mich immer an den vorgegebenen Geschwinidigkeitsbeschränkungen und erst Recht bei Baustellen. Wurde jemand auch von diesem Blitzer erfasst mit ähnlichen Verfahren? Bitte gerne melden!

Es kann sich doch nur um einen Messfehler handeln bzw. eine nicht korrekte oder nicht vorhanden Beschilderung?

Die Messpunkte wurden bereits überprüft aber ich habe leider nichts in der Hand und ich denke hilfreich wäre es wenn anderen Autofahrern zu erfahren die an dieser Stelle das gleiche Dilema widerfahren ist?

Über eine Antwort freue ich mich sehr zunächst mein Führerschein weg ist und mein Arbeitsposten gefährdet ist.

Im voraus vielen Dank

MiGa

 

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196 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. April 2023 um 11:34:49 Uhr:

Zitat:

@Scabu schrieb am 15. April 2023 um 11:21:30 Uhr:

 

Letztendlich habe ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich meinen Weihnachtsurlaub nutze um meinen Führerschein für ein Jahr abzugeben.

Ein Jahr Weihnachtsurlaub?

Oh man, ich sollte nicht zwischen Tür und Angel Posts erstellen. Habe meinen ganzen Beitrag noch mal überflogen. Natürlich habe ich den Führerschein nur für einen Monat abgegeben.

@Scabu

Vielen Dank für deine Rückmeldung und wirklich ärgerlich, dass es so ausgegangen ist.

 

Zitat:

@Scabu schrieb am 15. April 2023 um 11:21:30 Uhr:

Meine Anwältin konnte zwar feststellen das am Vortag das Messgerät falsch eingestellt war, jedoch nicht an dem Tag an dem ich gemessen wurde.

Wenn das Messgerät am Tag X falsch eingestellt war und am Tag X+1 ist es korrekt eingestellt, so muss zwischen den beiden Tagen eine Einmessung mit Justage stattgefunden haben und davon muss es ein Protokoll als Nachweis geben. Gibt es so ein Protokoll? Nur dann kann aus meiner Sicht davon ausgegangen werden, dass die Messung am Tag x+1 korrekt war und ihr per Gutachten die Fehlerhaftigkeit der Messung nachzuweisen habt, wenn ihr diese anzweifelt.

Ich hoffe daher, es wurde überprüft, ob es so ein Protokoll vorhanden war.

Ich bezweifle, dass diese Messgeräte täglich eingemessen werden (oder ist es doch so?). Klar geschieht das Einmessen und Justieren, wenn bekannt wird, dass das Messgerät nicht korrekt misst, nur war das am Tag X+1 vermutlich noch nicht bekannt, sondern hat sich erst viel später im Rahmen eines Bußgeldverfahrens herausgestellt. Somit wäre es schon ein Zufall, wenn ausgerechnet kurz vor deiner Messung das Messgerät eingemessen und justiert worden wäre.

 

Gruß

Uwe

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