Geblitzt Spiegelung Poliscan
Hallo zusammen,
Folgendes hat sich zugetragen: ich war nachts um 23:30 Uhr unterwegs als meine Freundin auf dem Beifahrersitz ihren Kopf an meine Schulter gelegt hat und ich dadurch dummerweise das Begrenzungsschild übersehen haben muss. Gleich danach wurde ich geblitzt.
Ich habe leider auch nicht genau auf meine Geschwindigkeit geachtet, sodass ich nicht beschwören kann, nicht ein wenig zu schnell gewesen zu sein. Jedenfalls bin ich mit 41 km/h zu schnell gemessen worden (außerorts), d.h. mich erwarten 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Da ich absolut nicht glauben kann, so viel zu schnell gefahren zu sein, habe ich Einspruch eingelegt und das vollständige Blitzerfoto bekommen. Und auf diesem Foto ist auf Höhe der Sonnenblende mein ungedrehtes Kennzeichen zu erkennen. Es muss sich definitiv um eine Spiegelung handeln, da es an der Stelle natürlich kein Kennzeichen gibt und dieses auch noch auf dem Kopf steht.
Reicht dies aus, die Messung vor Gericht als ungültig bewerten zu lassen? Wie kann es dazu kommen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG
Beste Antwort im Thema
Unterm Strich ist es doch egal was wer wo wie bei wem anzweifelt.
Was der TE sagt ist:
1: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich fahren durfte
2: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich gefahren bin.
3: Ich weiß ganz gang ganz sicher dass ich keinesfalls 41 km/h zu schnell gefahren sein kann.
Um jeden weiteren Gedanken isses doch eigentlich schade.
60 Antworten
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 6. November 2019 um 21:12:19 Uhr:
Euer mangelndes Denkvermögen bleibt immer am Moment des Blitzes hängen und das er zudem nicht wusste, wie schnell er just in dem Moment auf dem km/h genau war.
Aber mit +/- 5km/h hat man das schon im Gefühl.
Sehe ich genau so. Nach dem Blitz schaut man doch aufs Tacho und weiß dann ungefähr wie schnell man war. Selbst wenn man dann vor Schreck etwas bremmst, kann man einschätzen, ob man gerade 111 statt 70 oder 141 statt 100 oder 91 statt 50 drauf hatte oder doch deutlich langsamer war. Der Wert bleibt durch den Blitz im Gedächtnis.
Wenn man etwas Googled findet man durchaus Hinweise darauf, dass die Poliscan nicht über jeden Zweifel erhaben sind und Messfehler, Fehlbedienungen oder veraltete Softwareversionen möglich sind.
Äh, ja. Halten wir doch mal als Ergebnis fest: Dieser Spiegeleffekt macht den Fahrer weder unkenntlich noch ist er ein Indiz für eine fehlerhafte Messung. Mit dieser Begründung kommt der TE jedenfalls nicht aus der Sache raus.
Denk an das Prozesskostenrisiko. Einzige Chance: Gutachter. Der kostet aber und geht zu deinen Lasten wenn du verlierst. Das Foto sieht völlig ok aus, normale Reflexionen. Die spannende Frage ob du Chancen hast liegt bei der Messtechnik. Richtig aufgestellt, richtig ausgerichtet, Eichung abgelaufen, Bedienfehler, ... irgendwas handfestes halt um die Messung anzufechten.
Ansonsten aus eigener Erfahrung: Typische Geschwindigkeitsübertretung die jedem passieren kann. Tempo 100, ach, Tacho um 110 geht ohne geblitzt zu werden, 70er Schild nicht gesehen - 40 drüber. Ist mir selber mal mit 80 auf 60 passiert, da ging es um 1km/h am Fahrverbot vorbei. Scheiß Baustelle, wochenlang 80, dann auf einmal 60 und Blitzer - Shit happens. Schild übersehen heißt doch einfach man war etwa mit dem Tempo des vorherigen unterwegs.
Diese Märchen vom supertoll Einschätzen hab ich noch nie geglaubt. Das Auge lässt sich viel zu einfach täuschen, es braucht Markierungen und Orientierungspunkte zur Schätzung. Dunkle Landstraße nachts ohne viele Markierungen, eng und viele Gebäude links und rechts oder so simple Dinge wie Querlinien auf der Straße ändern das Geschwindigkeitsgefühl deutlich.
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Also ich versteh das alles nicht. Wenn ich mal geblitzt werde, (na immerhin in den letzten 5 Jahren 2x15€, obwohl ich beruflich und privat kumuliert 50.000km p.A. fahre, fast nur über Landstraßen und Ortschaften) zahle ich mein Knöllchen und gut ist.
Ich werde es niemals verstehen, warum man ständig versuchen muss, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Wer angepasst und aufmerksam fährt, wird auch nicht geblitzt. Das ist sogar ganz einfach.
Zitat:
@Bamako schrieb am 7. November 2019 um 09:22:47 Uhr:
Also ich versteh das alles nicht. Wenn ich mal geblitzt werde, (na immerhin in den letzten 5 Jahren 2x15€, obwohl ich beruflich und privat kumuliert 50.000km p.A. fahre, fast nur über Landstraßen und Ortschaften) zahle ich mein Knöllchen und gut ist.Ich werde es niemals verstehen, warum man ständig versuchen muss, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Wer angepasst und aufmerksam fährt, wird auch nicht geblitzt. Das ist sogar ganz einfach.
Ich bin voll und ganz deiner Meinung.
Aber wo auch wir beide uns (vermutlich?) einig sind - das vollständige Foto ist doch arg seltsam? Habe ich so noch nie gesehen.
Wieviele Bilder macht so ein Apparat eigentlich? Warum frage ich das?
Nun, auf dem hier eingestellten Foto ist an der Stelle, wo das Kennzeichen sitzt, eine vollständige Verblitzung (wie auch immer) - auf jeden Fall ist das Kennzeichen nicht lesbar.
Wenn dieses Bild das einzige aufgenommene sein sollte, woher hat die Bußgeldstelle dann ein Bild des Kennzeichens, was offenbar spiegelverkehrt in die Frontscheibe reinmontiert wurde? Aus dem aktuellen Vorgang kann es dann ja nicht sein, denn auf dem vollständigen Bild ist das "verblitzt".
Und warum wurde das Kennzeichen dann spiegelverkehrt in die Frontscheibe reinmontiert, warum ausgerechnet da und nicht "richtigrum"?
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. November 2019 um 17:38:13 Uhr:
Komisch, Begrenzungsschild nicht gesehen, aber du weißt zu 100% das du keine 41 zu schnell warst, interessant.Geschwindigkeitsmessung und Foto sind voneinander unabhängige "Vorgänge" daher kann man nicht sagen das, wenn das Foto schlecht ist auch die Messung verkehrt ist.
Aber wenn doch nur "ein" Foto gemacht wird, auf diesem Bild an der Stelle des Kennzeichens ein heller Fleck ist, der das Kennzeichen unlesbar macht - UND das Kennzeichen spiegelverkehrt (warum ausgerechnet spiegelverkehrt) in der Frontscheibe erscheint ...
Ist das nicht komisch? Wie kommt man an einen lesbaren Ausschnitt des Kennzeichens, wenn es auf dem vollständigen Bild eben vollständig unlesbar ist?
Der TE wird ein weiteres Photo bzw. einen Ausschnitt aus dem großen Photo bekommen haben, auf dem das Kennzeichen richtig herum sehr gut zu erkennen ist.
Die Auswertesoftware ist sehr gut in der Lage das Kennzeichen lesbar zu machen. Das gespiegelte Kennzeichen oben ist nur ein Reflexionsfehler, der jedoch keinen Einfluss hat.
Es ist ja (leider) nicht so, dass jeder Formfehler zur Unwirksamkeit der Messung führt. Wenn der Polizist morgens nicht die Dienstunterhose für Mittwoch, sondern die für Donnerstag angelegt hat, mag das ein Verstoß sein, hilft dem Geblitzten aber nicht.
Zitat:
@Bamako schrieb am 7. November 2019 um 09:22:47 Uhr:
Also ich versteh das alles nicht. Wenn ich mal geblitzt werde, (na immerhin in den letzten 5 Jahren 2x15€, obwohl ich beruflich und privat kumuliert 50.000km p.A. fahre, fast nur über Landstraßen und Ortschaften) zahle ich mein Knöllchen und gut ist.Ich werde es niemals verstehen, warum man ständig versuchen muss, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Wer angepasst und aufmerksam fährt, wird auch nicht geblitzt. Das ist sogar ganz einfach.
Weil es manchmal um echt was geht. Überleg mal: Du pennst und überfährst ne länger als 1 Sekunde rote Ampel und wirst geblitzt. Oder hälst am „grünen Pfeil“ nicht einmal komplett an. Zack, 2 Punkte, 1 Monat laufen. Du fährst beruflich offenbar viel; was machst du dann?
Zitat:
@lvloonwalker schrieb am 6. November 2019 um 17:34:58 Uhr:
Anwalt ist schon eingeschaltet, die erste Instanz war auch schon. Dort wurde mit "standardisiertem Messverfahren" alles abgeschmettert. Die Einwände konnten nicht widerlegt werden, es wurden auch überhaupt keine technischen Aspekte berücksichtigt. Es ging rein um standardisiertes Messverfahren, also ist alles immer richtig.
Bin echt entsetzt von dieser Einstellung.
Die ganze große Klagewelle gegen das Messverfahren bei PoliScan hat leider in den vergangenen Jahren kaum etwas gebracht und verschiedene OLG's (Frankfurt, Stuttgart, Koblenz) betrachten das Messverfahren mittlerweile ganz klar als standardisiert - egal welche Software-Version.
Demzufolge haben sich die Untergerichte an diese Bewertung zu halten.
Die werden schon wissen, warum sie um 23:30 Uhr außerorts an dieser Stelle blitzen. Scheint eine gute Einnahmequelle zu sein. Vielleicht ein Tempo 60-Schild übersehen? Allerdings kann man der Behörde daraus keinen Strick drehen.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 7. November 2019 um 10:08:31 Uhr:
Pech gehabt und zu dem stehen?
Und was sagt dein Chef dazu?
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 7. November 2019 um 10:22:15 Uhr:
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 7. November 2019 um 10:08:31 Uhr:
Pech gehabt und zu dem stehen?Und was sagt dein Chef dazu?
Sorry, zu meinem Beruf geht gehört der treuhänderische Umgang mit hohen Geld- und Sachwerten. Entsprechend muss mein Führungszeugnis aussehen. Was also mache ich? Nix was einen entsprechenden Eintrag bringt der mich den Job verlieren lässt. Ganz genauso läuft das wenn man den Führerschein braucht für seine Berufstätigkeit - dann mache ich eben nichts, um den in Gefahr zu bringen. Irgendwie logisch, oder?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 7. November 2019 um 09:35:37 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. November 2019 um 17:38:13 Uhr:
Komisch, Begrenzungsschild nicht gesehen, aber du weißt zu 100% das du keine 41 zu schnell warst, interessant.Geschwindigkeitsmessung und Foto sind voneinander unabhängige "Vorgänge" daher kann man nicht sagen das, wenn das Foto schlecht ist auch die Messung verkehrt ist.
Aber wenn doch nur "ein" Foto gemacht wird, auf diesem Bild an der Stelle des Kennzeichens ein heller Fleck ist, der das Kennzeichen unlesbar macht - UND das Kennzeichen spiegelverkehrt (warum ausgerechnet spiegelverkehrt) in der Frontscheibe erscheint ...
Ist das nicht komisch? Wie kommt man an einen lesbaren Ausschnitt des Kennzeichens, wenn es auf dem vollständigen Bild eben vollständig unlesbar ist?
Bei uns hier werden Fotos versandt, die wie folgt aussehen: Ganz groß der Ausschnitt der Windschutzscheibe zur Erkennung des Fahrers, klein in der Ecke (auch auf Höhe der Beifahrersonnenblende) wird nochmal das Kennzeichen eingeblendet. Kann so auch nie aufgenommen worden sein. Im Streifall liegt ja aber das Originalbild vor.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 7. November 2019 um 10:22:15 Uhr:
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 7. November 2019 um 10:08:31 Uhr:
Pech gehabt und zu dem stehen?Und was sagt dein Chef dazu?
Ist doch nicht sein Problem, was ich da draus mache. Ich hab es mir eingebrockt und muss sehen, wie ich da wieder raus komme.