Geblitzt Spiegelung Poliscan

Hallo zusammen,

Folgendes hat sich zugetragen: ich war nachts um 23:30 Uhr unterwegs als meine Freundin auf dem Beifahrersitz ihren Kopf an meine Schulter gelegt hat und ich dadurch dummerweise das Begrenzungsschild übersehen haben muss. Gleich danach wurde ich geblitzt.
Ich habe leider auch nicht genau auf meine Geschwindigkeit geachtet, sodass ich nicht beschwören kann, nicht ein wenig zu schnell gewesen zu sein. Jedenfalls bin ich mit 41 km/h zu schnell gemessen worden (außerorts), d.h. mich erwarten 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Da ich absolut nicht glauben kann, so viel zu schnell gefahren zu sein, habe ich Einspruch eingelegt und das vollständige Blitzerfoto bekommen. Und auf diesem Foto ist auf Höhe der Sonnenblende mein ungedrehtes Kennzeichen zu erkennen. Es muss sich definitiv um eine Spiegelung handeln, da es an der Stelle natürlich kein Kennzeichen gibt und dieses auch noch auf dem Kopf steht.
Reicht dies aus, die Messung vor Gericht als ungültig bewerten zu lassen? Wie kann es dazu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Beste Antwort im Thema

Unterm Strich ist es doch egal was wer wo wie bei wem anzweifelt.

Was der TE sagt ist:

1: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich fahren durfte
2: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich gefahren bin.
3: Ich weiß ganz gang ganz sicher dass ich keinesfalls 41 km/h zu schnell gefahren sein kann.

Um jeden weiteren Gedanken isses doch eigentlich schade.

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Genau. Wie du da wieder rauskommst. Darum gehts ja hier.

@CivicTourer: Vermögensdelikte oder ähnliches, was Zweifel an deiner Zuverlässigkeit auslösen kann, begeht man selten fahrlässig. Wir alle sind schon mal geblitzt worden. Sicherlich nicht gerne. Passiert eben. Und wenn dein Job davon abhängt oder der Urlaub mit deiner Familie geknickt wird, weil du wegen des Fahrverbots deinen ganzen Urlaub am Stück nehmen musst...da wird man dann noch nachdenklich.

Und nein, ich hatte noch nie einen Punkt, geschweige denn ein Fahrverbot. Aber es kann immer mal passieren.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 7. November 2019 um 09:35:37 Uhr:


Ist das nicht komisch? Wie kommt man an einen lesbaren Ausschnitt des Kennzeichens, wenn es auf dem vollständigen Bild eben vollständig unlesbar ist?

Photoshop? 😉

Ohne geht es eh nicht, das weiß jeder der schon mal öfter mit Blitz fotografiert hat. Der Blitz sorgt dafür dass alles was gut reflektiert sehr hell ist - beim Blitzerfoto das Kennzeichen. Der Fahrer hinter der Scheibe sitzt aber im Vergleich zum reflektierenden Kennzeichen im Stockdunkeln. Da muss eine Bildbearbeitung erfolgen die das Kennzeichen abdunkelt um es erkennbar zu machen und den Bereich des Fahrers aufhellt. Bei der Google Bildersuche mal nach Reflektionen Kameralinse oder Blendflecken suchen, dann sieht man was da passiert. Hohe Lichtempfindlichkeit um den Fahrer noch auflösen zu können und dann das helle reflektierende Kennzeichen ... da kommt sowas schon mal zustande.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. November 2019 um 09:09:29 Uhr:


Denk an das Prozesskostenrisiko. Einzige Chance: Gutachter. Der kostet aber und geht zu deinen Lasten wenn du verlierst.

Richtig, aber bevor ich dann gar nix mache, geb ich die Sache an geblitz.de ab und gucke was passiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 7. November 2019 um 09:30:46 Uhr:


Aus dem aktuellen Vorgang kann es dann ja nicht sein, denn auf dem vollständigen Bild ist das "verblitzt".

Das Kennzeichen ist auf dem lumpigen Schwarweißkomplettbild immer komplett überbelichtet und nicht lesbar. Daher ist es normalerweise herangezoomed extra mit dabei und auch lesbar.

EDID: sieht im Foto allerdings schon komisch aus, normalerweise erscheint nur das Kennzeichen als weißes Feld. Ist aber nicht auszuschließen daß die das Kennzeichen trotzdem durch den weißen Fleck erkennen konnten.

Gruß Metalhead

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Ich weiß gar nicht so recht, was die ganze Debatte hier noch bringen soll.

Er hat doch bereits einen Anwalt involviert. Dieser hat standardmäßig die Messung angezweifelt und die dementsprechende Standardantwort zu PoliScan-Messungen erhalten.

Ich sehe jetzt genau 2 Möglichkeiten:

1. Es so akzeptieren, den Vorwurf annehmen und schauen, wie man die 4 Wochen am besten unterbringt oder ggf. versuchen, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.

2. Einen Spezialist für Verkehrsrecht hinzuziehen, der Akteneinsicht verlangt und versucht, ob man noch etwas tricksen kann. Hierfür gibt es z. B. geblitzt.de, die rein auf Erfolgsbasis hin arbeiten, wurde ja bereits erwähnt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. November 2019 um 20:43:52 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 6. November 2019 um 18:48:14 Uhr:


Dazu wusste er nicht welches Limit. Aber das er keine 41 zu schnell war, das weiß er 100%ig.

Vielleicht hat er schon selbst erkannt, daß diese Schlußfolgerung vollkommen unlogisch ist.

Ich verfahre in solchen Situationen nach dem Motto: Zahlen schafft Frieden. Die Wahrscheinlichkeit, dass man so ein Ding vor Gericht gewinnt, ist eher gering - vermute ich mal - besonders, wenn man die Wahrgeit sagt: "ich war abgelenkt, habe kein Schild gesehen, weiß aber, dass ich nie so viel zu schnell fahre, obwohl ich ja nicht weiß, wie schnell ich eigentlich fahren durfte..."
Da hilft ein ungefähres Geschwindigkeitsgefühl auch nicht weiter.

Im übrigen kosten solche Gerichtsverhandlungen und Anwaltsbesuche Zeit und Geld. Wäre mir alles zu stressig.
Lieber einen Monat die Beine hochlegen und unbezahlten Urlaub nehmen oder den Jahresurlaub auf einmal nehmen und es sich auf der Couch gut gehen lassen!

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. November 2019 um 20:56:51 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. November 2019 um 20:51:36 Uhr:


Das glaube ich erst, wenn es hier jemand schafft, die Gleichung nach X aufzulösen... 😉

Habe ich doch schon zweimal gemacht.

Im Brief steht ja drin, wieviel erlaubt war und schnell er (angeblich) gefahren sei.
Ergo, kann man daraus ableiten ob man, rein vom Gefühl her, tatsächlich so schnell gewesen ist.

Und wer nicht, ohne auf den Tacho zu schauen, abschätzen kann, ob er gerade ca. 100 oder ca. 130 fährt, sollte das Autofahren sein lassen. 😉

Deine Argumentation hat in soweit ein Loch, da die Brieferl immer so ca. 4 bis 6 Wochen nach der Überschreitung eintrudeln.
Und wer weiß da noch, wie schnell er an einer bestimmten Stelle gefahren ist, wenn er nicht einmal weiß, wie schnell man da fahren durfte.

Viele Leute fahren sehr unterschiedliches Tempo, je nach Straßenlage: z.B. Überland zwischen 80 und 150...

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 7. November 2019 um 14:39:41 Uhr:


Und wer weiß da noch, wie schnell er an einer bestimmten Stelle gefahren ist, wenn er nicht einmal weiß, wie schnell man da fahren durfte.

Kann man doch im Jammer-Thread, den man 30min nachdem man geblitzt wurde bei MT erstellt hat, nachgucken. 😉

Mal im ernst: Wenn's blitz macht, geht der erste Blick auf den Tacho und wenn ich nicht weiß wie schnell ich da durfte gucke ich nach (und wenn nicht steht's im Anhörungsbogen) und das merke ich mir dann auch. 😉

Gruß Metalhead

...na ja, der Ersteller war ja abgelenkt. Könnte also durchaus sein, dass er gar nicht bemerkt hat, dass er geblitzt wurde.
Ist mir schon mal passiert... Ich wusste nur, dass ich da tatsächlich gefahren bin, allerdings nicht mehr wie schnell, aber das teilen sie einem dann ja "freundlicherweise" mit.

Wenn man alleine im Auto ist, bekommt man es in der Regel schon mit, da gebe ich dir Recht!

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 7. November 2019 um 15:10:12 Uhr:


Ist mir schon mal passiert... Ich wusste nur, dass ich da tatsächlich gefahren bin ...

Mir auch einmal mitten im Wald irgendwo im Nirgendwo.

Da wurde von links durch die Seitenscheibe geblitzt (weiß der Teufel wie tief das Ding im Wald stand). A-Säule lief quer über das Gesicht, habe ich dann dankend abgelehnt das zu zahlen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 7. November 2019 um 14:39:41 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. November 2019 um 20:56:51 Uhr:


Habe ich doch schon zweimal gemacht.

Im Brief steht ja drin, wieviel erlaubt war und schnell er (angeblich) gefahren sei.
Ergo, kann man daraus ableiten ob man, rein vom Gefühl her, tatsächlich so schnell gewesen ist.

Und wer nicht, ohne auf den Tacho zu schauen, abschätzen kann, ob er gerade ca. 100 oder ca. 130 fährt, sollte das Autofahren sein lassen. 😉

Deine Argumentation hat in soweit ein Loch, da die Brieferl immer so ca. 4 bis 6 Wochen nach der Überschreitung eintrudeln.
Und wer weiß da noch, wie schnell er an einer bestimmten Stelle gefahren ist, wenn er nicht einmal weiß, wie schnell man da fahren durfte.

Viele Leute fahren sehr unterschiedliches Tempo, je nach Straßenlage: z.B. Überland zwischen 80 und 150...

Also ich merke mir, das und wo ich geblitz wurde, inkl. wie schnell ich etwa war, bzw. wenn unmittelbarer Blick auf den Tacho, welche Geschw. ich, abzüglich der Abweichung, tatsächlich drauf hatte.

Es sei denn, man ist permanentem Blitzgewitter ausgesetzt, dann kann ich mir schon vorstellen, das man sich nicht mehr genau daran erinnern kann. 😉

Zitat:

Viele Leute fahren sehr unterschiedliches Tempo, je nach Straßenlage: z.B. Überland zwischen 80 und 150...

Kann mir aber nur sehr schwer vorstellen, das jene, ohne Tachoblick, nicht wissen, wie schnell sie ungefähr (innerhalb dieses Geschw.-Bereiches) momentan sind.
Gerade wer oft sehr varaible Geschwindigkeiten fährt, sollte eigentlich auch ein gutes Gefühl dafür haben, wie schnell er in etwa fährt.

So, und nu mal ganz sachlich.

Eine fiktive Version:

Ich fahre außerorts, wenn alles frei ist, gewohnheitsbedingt 110 bis 115 nach Tacho. Gelegentlich geht die Nadel, ungewollt, auch mal kurzfristig bis 120 hoch, z.B. wenns mal nen bischen leicht bergab geht, oder in ner windstillen Ecke der starke Wind von vorne mal nen par hundet Meter wegbleibt.

So, nun werde ich beblitzt und denke mir, ups, war wohl (bei erlaubten 100) doch nen bissl zuviel für den Blitzer. Als dann der Brief kommt, steht aber drin, das nur 70 erlaubt waren, und mir, abzüglich aller Toleranzen, 111km/h zur Last gelegt werden.
Ergo, muss wohl mein Tacho in dem Moment wieder mal die 120 angekratzt haben, so das Tachoabweichung unf Toleranzabzug diese 111km/h ergeben. Hier brauche ich also nicht darüber nachzudenken, ob ich tatsächlich so schnell war, sondern muss klar feststellen, das mir wohl zurecht ein Fahrverbot ins Haus steht.

Nun die andere Variante.
Im Brief steht, das nur 80 erlaubt waren und mir, abzüglich aller Telloranzen, 121km/h zur Last gelegt werden. Das heißt, ohne Tolleranzabzug und plus Tachoabweichung müsste die Nadel schon bei 130 gewesen sein.
Tacho 130 fahre ich aber außerorts niemals, gewollt schon garnicht und es passiert mir auch nicht, das ich mal bei meinen bevorzugten 110 bis 115, ungewollt über Tacho 120 schnell bin. Bei den 120 merke ich es schon instinktiv, das ich schneller, als mein bevorzugtes Reisetempo sein muss, so das dann immer ein automatischer Blick zum Tacho geht, der mir mein Gefühl bestätigt.
Ergo, kann man ja schon mal darüber nachdenken, ob man wirklich diese 41km/h (und eigentlich ca. 5km/h mehr; gemessener Wert) zu schnell war und ob mir da nicht doch eine Strafe in einer Höhe droht, die auf einer nicht ganz korrekten Messung beruht.

Falls mir jetzt jemand ne Moralpredigt, wegen meiner bevorzugten 110 bis 115 (nach Tacho), halten will.

Meine Höchstgeschw. außerorts, beträgt (nach Tacho) 90km/h. 😎

Dein Gefühl in allen Ehren, aber es reicht nicht als Beweis, dass die Messung falsch ist.
Sicherlich kann es für dich als Anhaltspunkt dienen, aber du musst dann schon besseres liefern, damit ein Richter die Messung anzweifelt und ob eine Spiegelung des Kennzeichens auf dem Photo dafür ausreicht, bezweifle ich.

Unterm Strich ist es doch egal was wer wo wie bei wem anzweifelt.

Was der TE sagt ist:

1: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich fahren durfte
2: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich gefahren bin.
3: Ich weiß ganz gang ganz sicher dass ich keinesfalls 41 km/h zu schnell gefahren sein kann.

Um jeden weiteren Gedanken isses doch eigentlich schade.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. November 2019 um 18:57:00 Uhr:



...

Falls mir jetzt jemand ne Moralpredigt, wegen meiner bevorzugten 110 bis 115 (nach Tacho), halten will.

Meine Höchstgeschw. außerorts, beträgt (nach Tacho) 90km/h. 😎

Eine Moralpredigt nach dem Motto "du böser Schleicher" ist dir also lieber? 😎

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