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Geblitzt Spiegelung Poliscan

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:13

Hallo zusammen,

Folgendes hat sich zugetragen: ich war nachts um 23:30 Uhr unterwegs als meine Freundin auf dem Beifahrersitz ihren Kopf an meine Schulter gelegt hat und ich dadurch dummerweise das Begrenzungsschild übersehen haben muss. Gleich danach wurde ich geblitzt.

Ich habe leider auch nicht genau auf meine Geschwindigkeit geachtet, sodass ich nicht beschwören kann, nicht ein wenig zu schnell gewesen zu sein. Jedenfalls bin ich mit 41 km/h zu schnell gemessen worden (außerorts), d.h. mich erwarten 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Da ich absolut nicht glauben kann, so viel zu schnell gefahren zu sein, habe ich Einspruch eingelegt und das vollständige Blitzerfoto bekommen. Und auf diesem Foto ist auf Höhe der Sonnenblende mein ungedrehtes Kennzeichen zu erkennen. Es muss sich definitiv um eine Spiegelung handeln, da es an der Stelle natürlich kein Kennzeichen gibt und dieses auch noch auf dem Kopf steht.

Reicht dies aus, die Messung vor Gericht als ungültig bewerten zu lassen? Wie kann es dazu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Beste Antwort im Thema

Unterm Strich ist es doch egal was wer wo wie bei wem anzweifelt.

Was der TE sagt ist:

1: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich fahren durfte

2: Ich habe keine Ahnung davon wie schnell ich gefahren bin.

3: Ich weiß ganz gang ganz sicher dass ich keinesfalls 41 km/h zu schnell gefahren sein kann.

Um jeden weiteren Gedanken isses doch eigentlich schade.

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Stell doch mal das Foto rein

das muss ein Anwalt beantworten. Das Foto hat allerdings mit der Messung nichts zu tun, es hält ja nur das Fahrerbild und das Kennzeichen fest.

Das Licht muss halt durch die Linse und vielleicht wurde nicht alles komplett gebrochen, so dass das Kennzeichen richtig herum (auf dem Foto dann falsch herum zu sehen) als Schatten aufgenommen wurde. Auf die Messung hat die Qualität des Fotos keinen Einfluss.

Kenne ich so noch nicht.

Aber Fehler bei den Messungen passieren öfters.

Bist du denn als Fahrer erkennbar auf dem Foto?

Evtl. würde sich in so einem Fall die Einschaltung eines Anwalts anbieten...

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:31

Das ist richtig, allerdings ist das Poliscan ja ein Messgerät, das mit reflektierten Lichtstrahlen die Geschwindigkeit ermittelt. Wenn das Gerät nun Reflexionen misst, die in der Realität nicht vorhanden sind, ist dementsprechend auch der Messwert falsch.

20191106

Ich bin auch mal mit einer angeblichen Geschwindigkeit geblitzt worden, die weder meine Mitfahrer noch ich nachvollziehen konnten. Auf dem Foto war ein heller Gegenstand zu sehen, wie ein Grashalm von oben, vermutlich recht nahe vor der Linse. Der Hersteller und die Bußgeldstelle meinten, dass kein Fehler bei der Messung erkennbar ist. Die Richterin schrieb mir, als die Bußgeldstelle dieses ans Amtsgericht abgeben wollte, eine eMail, dass das Gerät als zuverlässig gilt und sie sehr wahrscheinlich gegen mich urteilen wird. Aufgrund einer Spiegelung, die meiner Meinung nach für viele Kameras normal ist, vor allem bei Dunkelheit, wird da nichts zu machen sein. Die Spiegelung ist halt auf eine weiße Fläche getroffen und dadurch gut sichtbar.

 

Edit: jetzt kam das Foto. Also das weiße sieht man gut in dem dunklen. Die Messstrahlen schießen nicht durch die Kameralinse oder?

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:34

Anwalt ist schon eingeschaltet, die erste Instanz war auch schon. Dort wurde mit "standardisiertem Messverfahren" alles abgeschmettert. Die Einwände konnten nicht widerlegt werden, es wurden auch überhaupt keine technischen Aspekte berücksichtigt. Es ging rein um standardisiertes Messverfahren, also ist alles immer richtig.

Bin echt entsetzt von dieser Einstellung.

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:38

Also es handelt sich schon um mein Kennzeichen, aber es ist offensichtlich ein Fehler, dass es dort auf Höhe der Sonnenblende zu sehen ist.

Dadurch, dass beides ootische Verfahren sind, liegt es doch nahe, dass irgendetwas die Messung gestört hat.

Komisch, Begrenzungsschild nicht gesehen, aber du weißt zu 100% das du keine 41 zu schnell warst, interessant.

Geschwindigkeitsmessung und Foto sind voneinander unabhängige "Vorgänge" daher kann man nicht sagen das, wenn das Foto schlecht ist auch die Messung verkehrt ist.

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:41

Ich habe geschrieben, dass ich nicht so viel zu schnell fahre und es deswegen in der Situation auch nicht glaube.

Kennt jemand ähnliche Spiegelungen?

Ich schrieb doch schon, dass das Licht durch eine Linse muss, welche das Bild spiegelt. Es ist ein dunkler Hintergrund und das Kennzeichen ist hell und somit sieht man das restliche Licht, welches nicht komplett gebrochen wurde.

Die Messstrahlen interessiert nicht, was die Kamera aufgenommen hat.

Themenstarteram 6. November 2019 um 16:49

Aber wie kann sichergestellt werden, dass nicht auch die Messstrahlen eine Reflexion erkennen, wo gar keine ist?

Da es keine Reflexion ist. Das Licht wurde einfach nicht komplett gebrochen. Und selbst wenn, dann hätte das "reflektierte" Kennzeichen die selbe Geschwindigkeit wie da korrekt aufgenommene.

Messe Mal die Größe beider Kennzeichenabbildungen. Sind diese identisch?

Und selbst wenn nicht, interessiert es die Messung nicht, da diese nicht durch die Kameralinse läuft.

Dein Tacho zeigt ja auch nicht weniger an, da dir die Geschwindigkeit geringer vor kommt. Genauso unabhängig ist die Messung von dem Foto.

Dein Anwalt könnte einen Gutachter einschalten, es gibt Gutachter die sind darauf spezialisiert Blitzer. Wenn es was zu finden gibt findet er es.

Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an, das Foto gilt nur zur Beweisaufnahme und hat mit der Messung an sich nichts zu tun.

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