Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger

Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Beste Antwort im Thema

Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

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Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Nee.. ein Schreckensszenario für jeden vernünftigen Verkehrsteilnehmer! Ein unachtsamer oder ignoranter FS-Neuling mit extrem überhöhter Geschwindigkeit. Eine MPU sollte nicht NACH einer Alkoholfahrt sondern VOR dem Führerscheinerwerb stehen!
Zumindest eine Leistungs(gewicht)- und Geschwindigkeitebegrenzung sollte es für FS-Neulinge geben. Bei Motorrädern ist (oder war) es doch auch so.

ja nee... is kla...
und du wurdest vernünftig mit 15 Jahren Fahrpraxis und dazugehörigem Führerschein geboren... 😁
HERRLISCH!!!! wie der Kölsche su säht...

Zumindest wurde ich mit einem funktionierenden Gehirn geboren. Und ich nutze es auch...beim Fahren UND beim Schreiben 😁

Habe gerade mit meinen Kinder Clowns auf Youtube angesehen. Bitte jetzt nicht auch noch hier. Natürlich ist einem das nicht in die Wiege gelegt worden. Ich habe mir meine Erfahrung jetzt in über 25 Jahren Fahrpraxis (unfallfrei) erworben.

Damals fielen natürlich viele Verführungen weg, denn Tuning, 0,5 Promille oder bezahlbare Autos, die schneller als 120 fuhren... gab es da eher weniger.

Also biste im Normalfall mit 0,0 Promille, 21 Motorrad- oder 26 Trabbi-PS los. Da hatte man dann genügend Zeit zum Üben.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Eine MPU sollte nicht NACH einer Alkoholfahrt sondern VOR dem Führerscheinerwerb stehen!
Ich befürchte, dazu ist die Zeit noch nicht reif. Im Moment gibt es dagegen noch zu große politische Widerstände.

Leider...

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Ich habe grundsätzlich nix dagegen, wenn 16-Jährige mit 'nem 40PS-Corsa oder ähnlichem Gefährt mobil sind

mein gott war ich privilegiert, mein erstes auto mit 18 hatte 150ps...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Im Moment gibt es dagegen noch zu große politische Widerstände.

Um grundsätzlich eine Geeignetheit überprüfen zu können, muss doch als Begründung der grundsätzliche Verdacht auf Ungeeignetheit vorliegen, also ein Generalverdacht.

Mit welcher Begründung ist ein pauschaler Generalverdacht aller Menschen gerechtfertigt?

Und müsste mit dieser Begründung dann nicht erst mit jedem etwas anderes gemacht werden?

Im Jahr 2008 wurden 874.692 Straftäter verurteilt (Quelle Statistisches Bundesamt), im gleichen Jahr wurden 107.137 MPUs angeordnet (Quelle KBA).

Wenn Generalverdacht, dann doch an richtiger Stelle anfangen - oder nun doch nicht mehr, weil man plötzlich selbst zu diesem "politischen Widerstand" gehört, oder wie immer: gilt nur für die anderen?

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Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Also biste im Normalfall mit 0,0 Promille, 21 Motorrad- oder 26 Trabbi-PS los. Da hatte man dann genügend Zeit zum Üben.

Zitat:

Original geschrieben von schlang


mein gott war ich privilegiert, mein erstes auto mit 18 hatte 150ps...

Ihr hattet's alle viel zu gut. Ich musste die ersten 2 Jahre lang mit 15PS auskommen...

da war man in der schule leider nicht ganz so der hecht, hm? 😁

Bzgl. des "als cooler Biker reiße ich jetzt jede Menge Mädels auf" wurde ich schnell eines besseren belehrt...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Um grundsätzlich eine Geeignetheit überprüfen zu können, muss doch als Begründung der grundsätzliche Verdacht auf Ungeeignetheit vorliegen, also ein Generalverdacht.

Bewerber und Inhaber der Klassen D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Busfahrer) müssen sich ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre einer eingehenden verkehrsmedizinischen und -psychologischen Untersuchung unterziehen.

Der verkehrspsychologische Teil umfasst die Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Januar 1999 gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die besonderen Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllen.

Warum werden die Inhaber der Klassen D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgasbeförderung ab dem 50. Lebensjahr unter Generalverdacht gestellt?

Wird wohl was mit erhöhter Betriebsgefahr und "mit Minderheiten kann man's ja machen" zu tun haben.

Mir würde schon reichen, wenn es nix mehr zum Ankreuzen gäbe, die Fragen schriftlich zu beantworten wären und Schreibfehler in die Bewertung mit einfließen. Da bliebe einem im Verkehr viel erspart...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


... Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit.

Nicht ablenken,

die Forderungen hier waren nicht nach einem speziellen Stresstest, sondern nach einer allgemeinen MPU.

Wie soll denn überhaupt ein richtiges Verhalten im Straßenverkehr in einer Stresssituation überprüft werden, wenn das alles vor der Fahrausbildung passieren soll und der Proband überhaupt noch nicht erfahren hat, wie man sich grundsätzlich verhalten muss?

Der psychologische Teil der MPU besteht aus der Eigenanalyse des Fehlverhaltens, daraus gezogene Konsequenzen und Vermeidungsstrategien.

Hier liegt doch noch kein Fehlverhalten vor, was will man in einer MPU dann überhaupt prüfen?

Eine allgemeine psychologische Tauglichkeitsprüfung, dass einem nicht so schnell die Sicherungen durchbrennen, man nicht auf Provokationen reagiert, Aggressionen im Straßenverkehr abbaut, ...
Das sind doch Dinge, die nicht nur die Fahranfänger betreffen, da müssen doch dann alle hin, regelmäßig.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Mir würde schon reichen, wenn es nix mehr zum Ankreuzen gäbe, die Fragen schriftlich zu beantworten wären und Schreibfehler in die Bewertung mit einfließen. Da bliebe einem im Verkehr viel erspart...😉

Derartiges kann man ja auch rückwirkend machen.

Sämtlicher Behördenschriftverkehr ist handschriftlich vor Ort unter Zeugen niederzulegen, erste Niederschrift muss abgegeben werden, Rechtschreibfehler werden der Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.

Ich vermute, dass jeder Zweite seiner Steuererklärung auch gleich den Führerschein beilegen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Mir würde schon reichen, wenn es nix mehr zum Ankreuzen gäbe, die Fragen schriftlich zu beantworten wären und Schreibfehler in die Bewertung mit einfließen. Da bliebe einem im Verkehr viel erspart...😉

Sinnvoll wäre ein kurzer Test für jeden Bundesbürger mit drei kleinen Aufgaben:

1. Differenziere die Allgemeine von der Speziellen Relativitätstheorie

2. Erläutere die Heisenbergsche Unschärferelation

3. Schreibe einen kurzen Aufsatz über die transzendentale Deduktion der Kategorien

Wer nicht die volle Punktzahl erreicht, bekommt weder einen Führerschein, noch darf er an der Wahlurne vorstellig werden. Wir wären mit einem Schlag aller Probleme ledig...😉

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es gibt die theoretische Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot zu verzichten. Bedingung: Führerschein wird dringend benötigt ( Beruf ) und keine Voreintragungen. Aber selbst da sehe ich im vorliegenden Falle wenig Chancen.
er ist Soldat (Heimschläfer, daher hatte er es wohl so eilig) muss täglich 35km hin und zurück

Autsch...

Also beim Heimfahren könnte ich es überhaupt nicht verstehen... beim Hinfahren... auch nicht so recht...

Was ich noch anmerken will... sofern das noch nicht geschah... sollte er seinen Führerschein abgeben müssen, muss er das auch seiner Einheit verklickern und ja, da kriegt er dann gleich nochmal eins auf den Deckel...

Sollte er aber selbst auch wissen... 😰

Wie war das noch gleich... 5 Minuten vor der Zeit ist des Soldaten Pünktlichkeit...

Ich warte immer noch auf die Rechtsgrundlage für die Erhöhung von Bußgeldern durch die Bußgeldstelle bei " Vorsatz " . Bitte warten, bitte warten Sie jetzt....🙄

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