Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger

Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Beste Antwort im Thema

Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du bist es doch der hier zickt. Hadrian und ich verstehen uns weitestgehend ganz gut.

... dich meinte ich auch eigentlich garnicht, egal...

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott


WOW!!!!!!
ganz schön entgleist, mein Thema....
Aber zickt ruhig weiter miteinander rum. Ich weiß ja jetzt, was ich wissen muss...

Von asics gibt's gute Laufschuhe 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Sage mir doch mal ein Beispiel, wo es zum Problem oder Unfall käme, wenn sich ALLE Seiten an die bestehenden Gesetze halten würden.
Wenn es nur ein einziges Gesetz gäbe

"Es ist verboten, mit seinem Fahrzeug wo gegen zu fahren"

und da sich jeder dran halten würde, dann gäbe es auch keine Unfälle mehr. Tatsächlich würde es aber trotzdem Unfälle geben, und zwar nicht weil bestimmte Leute absichtlich gegen das Gesetz verstoßen würden, sondern weil Menschen Fehler machen. Das kann sogar Dir und mir passieren...😰

Natürlich darfst Du Dir gerne weiterhin einbilden, das gedankenlose Befolgen der unsinnigsten Regeln wäre ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Vielleicht gelingt es Dir aber auch irgendwann zu erkennen, daß hirnlose Unterwürfigkeit letztliche das genaue Gegenteil bewirkt...😉

Schlimm (und unklug), wenn Du Gesetzestreue mit hirnloser Unterwürfigkeit gleichsetzt. Ans Gesetz zu halten.... bedeutet eben auch und nicht zuletzt das Nach- und Mitdenken.

STVO §1

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das sagt eigentlich alles.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


...
Bei Dir wäre mit dieser Einstellung "alles wäre gut, wenn jeder nur die Regeln einhalten würde", eine MPU nach nicht mal 3 Minuten zu Ende.
Aber nicht so für Dich, wie Du der Meinung wärst.

Natürlich wied jeder sagen "ich bin künftig brav und werde alles gut machen". Es geht nicht zwingend um künftiges Verhalten, denn dafür kann niemand eine Garantie abgeben. Wenn aber jemand einschlägig wegen Vergehen im Straßenverkehr auffällig geworden ist... Alkohol, Drogen, Nötigung... dann ist das ein Punkt, der bei der Prüfung der Eignung zu brücksichtigen wäre.

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Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Schlimm (und unklug), wenn Du Gesetzestreue mit hirnloser Unterwürfigkeit gleichsetzt.

Fang mal lieber nicht an, diesen Punkt mit den Herrn W., H., H.L. und l.L. zu diskutieren. Dass es hier einen Unterschied gibt, werden die o.g. in diesem Leben nicht mehr kapieren...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Kennst Du die Bedeutung des Wortes "maximal"? Das steht nicht ohne Grund im Text.
In selten(st)en (Not-)Fällen kann auch mal eine höhere Geschwindigkeit noch angemessen und richtig sein.

Die situationsbedingt angemessene Geschwindigkeit hat zumeist wenig mit der auf den weissen Schildern mit roter Umrandung gepinselten schwarzen Ziffern zu tun, sondern ergibt sich aus diversen unterschiedlichen Faktoren, z.B. real vorherrschenden Witterungs- und Verkehrsbedingungen, individuelle Fähigkeiten, Streckenkenntnis/zustand, usw. und kann somit sowohl höher, als auch niedriger als die zHg liegen...

DAS ist die Realität, Deine Sichtweise ist wohl eher mit den Begriffen "Regelerotiker"/"Erbsenzähler" zu umschreiben...🙄

Dann kann ich nur hoffen, in Stade nie auf ein Taxi angewiesen zu sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Schlimm (und unklug), wenn Du Gesetzestreue mit hirnloser Unterwürfigkeit gleichsetzt.
Fang mal lieber nicht an, diesen Punkt mit den Herrn W., H., H.L. und l.L. zu diskutieren. Dass es hier einen Unterschied gibt, werden die o.g. in diesem Leben nicht mehr kapieren...

Ich merke schon... aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Natürlich wied jeder sagen "ich bin künftig brav und werde alles gut machen".

Das machst Du doch auch, jetzt und ganz massiv und bist der Meinung, dass dies "automatisch gut" wäre, stellst aber selber fest, dass es nicht für mehr als eine Schutzbehauptung reicht.

Zitat:

Wenn aber jemand einschlägig wegen Vergehen im Straßenverkehr auffällig geworden ist... Alkohol, Drogen, Nötigung... dann ist das ein Punkt, der bei der Prüfung der Eignung zu brücksichtigen wäre.

Einiges davon ist nicht nur Vergehen, sondern Straftaten.

Und was Du möchtest, passiert doch in schon weit höherem Maße, es wird nicht nur berücksichtigt, es ist Auslöser und zentraler Punkt in einer MPU.

Nur eben nicht vor einer Fahrausbildung, wie will man ein Vergehen oder Straftat im Straßenverkehr als zentralen Punkt einer Prüfung machen, wenn
a) noch nicht am Straßenverkehr teilgenommen wurde, und
b) überhaupt noch nicht mal bekannt ist, was legales und nicht legales Verhalten im Straßenverkehr ist?

Nachdem das "Falsch und Richtig" vermittelt wurde und trotzdem auch ein erheblich Fehlverhalten gezeigt wurde, ist die Fahrerlaubnis auch weg. Wie soll es sonst gehen?

Was sollte ein Vergehen außerhalb des Straßenverkehrs auch im Bereich des Straßenverkehrs für Konsequenzen haben?

Dann wäre doch ein "andersrum" genauso zu begründen, wer falsch parkt, der darf nur noch unter Aufsicht arbeiten und nicht mehr mit Kindern, Alten und Behinderten, Finanzen jeglicher Form, ... zu tun haben.

Wer schon die einfachsten Dinge wie ein Parkverbot ignoriert, der wird kaum vor Betrug, Unterschlagung und ähnlichen Dingen zurückschrecken, weil dort weit größere materielle wie emotionale Vorteile für ihn erreichbar sind, als nur 10 Meter weniger Fußweg zum Bäcker.

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du bist es doch der hier zickt. Hadrian und ich verstehen uns weitestgehend ganz gut.
... dich meinte ich auch eigentlich garnicht, egal...

Ein wahres Posting-Chaos jetzt hier. 😁

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott


... dich meinte ich auch eigentlich garnicht, egal...

Sorry, da war ich über's Ziel hinaus geschossen und hatte falsch gepostet. Fehler meiner Seits. Tut mich tschuldigung.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Natürlich wird jeder sagen "ich bin künftig brav und werde alles gut machen".
Das machst Du doch auch, jetzt und ganz massiv und bist der Meinung, dass dies "automatisch gut" wäre, stellt aber selber fest, dass es nicht für mehr als eine Schutzbehauptung reicht.

Was schreibst Du denn für ein seltsames Zeug? Es geht bei der Untersuchung doch (wie auch schon geschrieben) nicht um eine MPU nach dem jetzt bekannten Schema. Die Reife.. Eignung... was auch immer... läßt sich sicherlich anhand des bisherigen Verhaltens und der Stellung zu diesem grob feststellen. Wenn ein wg. Alkoholfahrt vorstelliger Anwärter bei der momentan praktizierten MPU auf die Frage, wie er sich denn die Zukunft mit dem Alkohol denke... antwortet "na, ich fahre ab jetzt noch vorsichtiger, wenn ich getrunken habe und ich trinke jetzt auch keine harten Sachen mehr vor dem Autofahren", dann sollte klar sein, daß er es eben noch nicht wirklich gerafft hat und zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Daß geschickte Testpersonen es mit Geschick immer wieder schaffen, die Gutachter reinzulegen... zeigen die Wiederholungstäter, die regelmäßig mit positiver Sozialprognose aus den Anstalten entlassen werden. Aber zumindest bleiben noch genügend weggesperrt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Wenn aber jemand einschlägig wegen Vergehen im Straßenverkehr auffällig geworden ist... Alkohol, Drogen, Nötigung... dann ist das ein Punkt, der bei der Prüfung der Eignung zu brücksichtigen wäre.

Einiges davon ist nicht nur Vergehen, sondern Straftaten.

Nur zur Erklärung... ein Vergehen ist eine Straftat. Eine minderschwere. Vielleicht verwechselste gerade Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Und was Du möchtest, passiert doch in schon weit höherem Maße, es wird nicht nur berücksichtigt, es ist Auslöser und zentraler Punkt in einer MPU.

Kann sein... ich kritisiere ja auch nicht die momentane Umsetzung der MPU.

Nur eben nicht vor einer Fahrausbildung, wie will man ein Vergehen oder Straftat im Straßenverkehr als zentralen Punkt einer Prüfung machen, wenn
a) noch nicht am Straßenverkehr teilgenommen wurde, und Sag mal.. liest Du auch ab und zu, was ich schreibe? Es geht um Leute, die schon auffällig geworden sind. Mit dem Moped... oder als sonstiger Verkehrsteilnehmer, wobei ich auch schwere Straftaten oder regelmäßige Gesetzesmißachtungen in die Diskussion brächte.
b) überhaupt noch nicht mal bekannt ist, was legales und nicht legales Verhalten im Straßenverkehr ist? Ach so.. es ist nicht bekannt, was legales oder nicht legales Verhalten im Straßenverkehr ist???? Kleiner Lesetipp: STVO. Gibt's hier
Nachdem das "Falsch und Richtig" vermittelt wurde und trotzdem auch ein erheblich Fehlverhalten gezeigt wurde, ist die Fahrerlaubnis auch weg. Wie soll es sonst gehen? Genau so. Es muß aber nicht sein, daß ich drauf warten muß, bis etwas passiert, wenn alle Vorzeichen auf Alarm stehen

Was sollte ein Vergehen außerhalb des Straßenverkehrs auch im Bereich des Straßenverkehrs für Konsequenzen haben? Ein Führerscheinentzug stellt regelmäßig eine Strafe dar, die einer strafbaren Handlung folgt oder präventiv angeordnet wird. Daß diese Strafe auch für verkehrsfremde Delikte kommen wird... ist folgerichtig und nur noch eine Frage der Zeit. Außerdem ist es schon jetzt gängige Praxis bei schweren Straftaten unter Verwendung von KFZ. Gibt's genügend Infos im Netz dazu. Lies doch z.Bsp. das hier Selbst notorisches Falschparken oder aggressives Verhalten (Schlägerei) gegen andere Verkehrsteilnehmer alleine begründen einen FS-Entzug. Ggf. sogar lebenslang.

Dann wäre doch ein "andersrum" genauso zu begründen, wer falsch parkt, der darf nur noch unter Aufsicht arbeiten und nicht mehr mit Kindern, Alten und Behinderten, Finanzen jeglicher Form, ... zu tun haben. Nicht albern werden.

Wer schon die einfachsten Dinge wie ein Parkverbot ignoriert, der wird kaum vor Betrug, Unterschlagung und ähnlichen Dingen zurückschrecken, weil dort weit größere materielle wie emotionale Vorteile für ihn erreichbar sind, als nur 10 Meter weniger Fußweg zum Bäcker. Ich würde sicherlich nicht soweit gehen, in einem Einmal-Falschparker gleich den Terroristen vom morgen zu sehen. Aber ich traue Dir zu, daß Du meinen Ausführungen inhaltlich folgen konntest. Das Geschrei geht erst los, wenn man selbst oder Freunde/Verwandte von solchen Verkehrsteilnehmern verletzt oder getötet wurden, wobei ich annehme, daß bei Bikern da oft andere Mechanismen einsetzen und die Sucht nach dem Kick auf 2 Rädern am Ende siegt. Bin selbst lange genug Motorrad gefahren, um es zumindest gedanklich nachvollziehen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott


... dich meinte ich auch eigentlich garnicht, egal...
Sorry, da war ich über's Ziel hinaus geschossen und hatte falsch gepostet. Fehler meiner Seits. Tut mich tschuldigung.

... kein Problem! ...😎

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Fang mal lieber nicht an, diesen Punkt mit den Herrn W., H., H.L. und l.L. zu diskutieren.

Warum denn das?

Nur weil Du in der Vergangenheit bei Deinen kläglichen Diskussionsversuchen regelmäßig den kürzeren gezogen hast und Dich desshalb auf kleingeistige Wadenbeißerei beschränkst, muß das doch nicht für andere User gelten. Grundsätzlich gilt, daß ich einer sachlichen Diskussion jederzeit aufgeschlossen gegenüber stehe. Wer allerdings außer dümmlicher Pöbelei nicht vorzubringen hat, der soll es wirklich lieber lassen...😠

Edit:
@ 100avantquattro
Laß Dir doch bitte mal erklären, wie man die Zitatfunktion richtig nutzt. Dieses Schreiben im Zitat ist ja grauenhaft...🙄

jo, augenkrebsalarm

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


@ 100avantquattro
Laß Dir doch bitte mal erklären, wie man die Zitatfunktion richtig nutzt. Dieses Schreiben im Zitat ist ja grauenhaft...🙄

Ich kann mich da mal reinlesen...ändert an der Richtigkeit der Beiträge aber nix, wobei ich auch nicht glaube, daß eine augenerträglichere Form das Rechtsverständnis einiger hier positiv beeinflussen würde.

Von daher spare ich mir sicher die Mühe. Ich bin nicht auf der Jagd nach neuen Freunden oder dem Schönschreib-Oscar. 😁

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