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Geblitzt in Österreich

Themenstarteram 17. September 2008 um 8:46

Hi zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an die Juristen unter Euch.

Folgendes: bin in Österreich geblitzt worden, Fahrzeug ist nicht auf mich zugelassen.

Strafzettel an Fahrzeughalter flattert ins Haus und anschließend in den Mülleimer.

Nun schicken die österreichischen Behörden eine Lenkererhebung an den Fahrzeughalter.

In dieser Lenkererhebung muss der Halter Angaben machen, wer zum besagten Zeitpunkt gefahren ist.

Auskunftspflicht nach österreichischen Recht!!!!

Nun habe ich gelesen, dass sich diese Lenkererhebung (bzw. Auskunftspflicht) mit dem deutschen Recht beisst,

da in D die Auskunft verweigert werden kann, wenn man sich selbst oder Angehörige belastet.

Also was tun? Antworten und zahlen oder die Lenkererhebung in den Müll werfen?

Vielleicht ist jemandem von euch schon gleiches widerfahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von motardpv

 

3. Wer nicht merkt/sieht, wo der Blitzer steht/dass er geblitzt wurde hätte im Ernstfall auch das Kind nicht gesehen, was da mal eben über die Straße lief. 

 

gruss

Motardpv

Das ist ja wohl mal gehobener Schwachsinn, erstens geben sich die Ösis wesentlich mehr Mühe ihre Blitzer zu tarnen, die schneiden sogar ihre Büsche und Bäume in Form und zweitens nimmst Du jedes Detail am Strassenrand wahr ? Könnte es sein das Du Pädagoge bist??????;)

 

Gruß

SBsF

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Hallo,

daß interessiert mich auch sehr, habe auch so ein Anonymverfahren auf dem Tisch, bin 11km/h zu schnell gewesen

dafür wollen die 35 Euro. Wenn das Anonymverfahren nicht bezahlt wird wurde mir eine Lenkererhebung angedroht

mit erheblichen Mehrkosten.

Ich habe schriftlich das Beweismittel angefordert (Foto) wie es bei uns üblich ist.

Dies wurde abgelehnt. Auch für mich stellt sich die Frage ignorieren oder zahlen.

Lt. ADAC

 

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

 

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich Anfang 2009 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

Selbst wenn derzeit ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land).

 

 

Gruß

heartbeat

Moin,

 

schmeisst weg die Schei..e. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen bei Blitzern zwischen A und D. Ausserdem wird man in A von hinten geblitzt, wo der in D geforderte Bildbeweis des Fahrers fehlt. Soll sich ab dem 1.1.2009 ändern.

 

SBsF 

Wenn es kein Rechtshilfeabkommen gibt wie haben die dann den Halter ermittelt?

Zitat:

Original geschrieben von Jungbiker

Hi zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an die Juristen unter Euch.

Folgendes: bin in Österreich geblitzt worden, Fahrzeug ist nicht auf mich zugelassen.

Strafzettel an Fahrzeughalter flattert ins Haus und anschließend in den Mülleimer.

Nun schicken die österreichischen Behörden eine Lenkererhebung an den Fahrzeughalter.

In dieser Lenkererhebung muss der Halter Angaben machen, wer zum besagten Zeitpunkt gefahren ist.

Auskunftspflicht nach österreichischen Recht!!!!

Nun habe ich gelesen, dass sich diese Lenkererhebung (bzw. Auskunftspflicht) mit dem deutschen Recht beisst,

da in D die Auskunft verweigert werden kann, wenn man sich selbst oder Angehörige belastet.

Also was tun? Antworten und zahlen oder die Lenkererhebung in den Müll werfen?

Vielleicht ist jemandem von euch schon gleiches widerfahren.

Die Aussage kann meines Wissens nur verweigert werden, wenn der Halter auch der Fahrer war, bzw. der Halter einen Familienangehörigen 1. Grades belasten würde.

Ansonsten gibt es, glaube ich, zwischen Deutschland und Österreich eine Vereinbarung, Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr weiterzuleiten

Themenstarteram 17. September 2008 um 9:35

Zitat:

Die Aussage kann meines Wissens nur verweigert werden, wenn der Halter auch der Fahrer war, bzw. der Halter einen Familienangehörigen 1. Grades belasten würde.

Hi Fat-Boy,

würde bei mir ja voll zutreffen. Also was machen?

Lenkererhebung beantworten oder nicht?

Soviel ich weiss, muss der Strafzettel nicht gezahlt werden-allerdings wenn das nochmal passiert und man dann ev.sogar persönlichen Kontakt mit den Behörden hat, kann´s teuer werden! Das Vergehen scheint natürlich weiterhin auf...

 

Gruß

 

Sunburn

 

P.s.:Verdammte Raser.... ;) :D

bei nicht bezahlen droht bei wieder einreise vollstreckung, bis zur haft

Zahl'  den Scheiß & gut is! Warum die Aufregung über ein paar Euro? Ist Dir Deine Ruhe nix wert?  :cool:

Er sondiert einfach seine Möglichkeiten...

Hier die nächste:

die Lenkererhebung mit dem Vermerk - Aussage verweigert - beantworten...

Naja, jeder wie er will,

Luckygirl

Zitat:

Original geschrieben von Jungbiker

Zitat:

Die Aussage kann meines Wissens nur verweigert werden, wenn der Halter auch der Fahrer war, bzw. der Halter einen Familienangehörigen 1. Grades belasten würde.

Hi Fat-Boy,

würde bei mir ja voll zutreffen. Also was machen?

Lenkererhebung beantworten oder nicht?

Klingel doch mal bei nem Anwalt an und bitte um kurze Auskunft bzgl. der Sache.

Das ist doch für den ne 0815-Nummer, die mit Sicherheit in diesem Land schon schriftlich festgehalten wurde.

 

Das wird ja schon tausende und mehr getroffen haben und die haben bestimmt auch nicht alle gezahlt.

Aber roboprof hat auch nicht ganz unrecht - ist es den Risches wert??

Wie schon von den Vorrednern angemerkt - zahl das Ding und Ruhe ist.

Zumal Du ja weißt, dass Du es warst. Mir wäre es die Gefahr nicht wert, ggf. nächstes Jahr in Faak aufzutauchen und die sperren meine Karre weg. Wegen der paar lumpigen Kröten? Nö, nich mit mir.

Um welchen Betrag geht es denn? FLHRCI hatte ja gemeint, bei ihm wären (waren) es 11km/h und 35 Euro gewesen. Und bei Dir?

.... ich meine, die Trachtengruppe aus der Alpenregion langt bei Rasern ganz schön hin ! War bis vor 3 Jahren dienstlich alle Nase lang in Ö. und da haben mich die Kollegen gut vorgewarnt. Ist mir zum Glück nicht passiert !

Alla denn ....

Themenstarteram 17. September 2008 um 12:38

Ihr habt ja Recht. Eigentlich ist es den Stress nicht wert.

Auf der anderen Seite stinkts mir, weil ich echt nicht gerast bin und mich ganz bewusst

an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten habe. Und dann flattert ein Brief ins Haus und man hat nicht mal gemerkt

dass man geblitzt wurde. Das stinkt mir. Was hat´n das mit Verkehrserziehung zu tun?

Am liebsten würd ichs ja nicht zahlen, aber dann werd ich beim nächsten Austria-Besuch garantiert angehalten.

Murphies Law eben.

Hallo,

ich konnte nicht erkennen, womit Du gefahren bist. Wenn es mit einem Pkw war, würde ich den zurückschreiben, dass Du mit drei Freunden unterwegs warst und ihr euch abgewechselt habt. Der Fahrer kann im Nachhinein nicht bestimmt werden, außer sie schicken Dir ein entsprechendes, aussagekräftiges Bild.... Dann mal sehen was passiert.

So brauchst Du erst einmal nicht zahlen und stehst nicht sofort auf der Haftliste :D

Gruß Brus

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