Geblitzt in Frankreich, aber wieso?
War in der Post vom Freitag:
Frankreich, Strassburg, Autobahn A4, Innenstadt.
Geblitzt mit 88kmh.
Erlaubt sind dort 90kmh für Fahrzeuge unter 3,5t.
Ich kenne die Strecke und auch die Blitzersäule.
Wieso wurde ich dann geblitzt?
Fahrzeug: Adria Twin 640 SLX, (Fiat Ducato), 3499kg ZGG.
Die wollen 220EUR wegen angeblich 6kmh zu schnell als Fahrzeug über 3,5t. Und noch 270EUR für die Adressermittlung.
15km vorher wurde mein WoMo von Big&Go als Kat. 2 identifiziert (2-3m, unter 3.500kg).
Lohnt sich der Einspruch, bzw. wie geht das? Es sind 3 Seiten in F-Sprache dabei aber nichts das nach einem Einspruchsformular aussieht.
Beste Antwort im Thema
Laut deinem anderen Beitrag (wo mit Gespann parken) ist das Zugfahrzeug ein Adria Twin SLX 640 (Fiat Ducato Kasten, 6,40m lang, aufgelastet 4.300kg). Warun fragst du dann??? Bei mir wären 4.300 kg mehr als 3.500 kg.
37 Antworten
Zitat:
@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:20:50 Uhr:
Offenbar hält sich hartnäckig die Meinung dass die CH 3sprachig ist
Diese Meinung ist sogar fast richtig, denn nebst Deutsch, Französisch und Italienisch ist auch Rätoromanisch noch eine Landessprache.
Demzufolge würde die Aussage stimmen das es in einer Landessprache verfasst werden muss. Denn eine unserer Landessprachen ist Französisch. Ob du das nun kannst oder nicht ist doch nicht relevant.
Ansonsten müsste man wohl darauf bestehen das es in Mundart verfasst wird, denn das ist die eigentliche Landessprache und Hochdeutsch somit eine weitere Sprache die gesprochen wird :-)
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 1. November 2015 um 18:07:02 Uhr:
Diese Meinung ist sogar fast richtig, denn nebst Deutsch, Französisch und Italienisch ist auch Rätoromanisch noch eine Landessprache.Zitat:
@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:20:50 Uhr:
Offenbar hält sich hartnäckig die Meinung dass die CH 3sprachig ist
Demzufolge würde die Aussage stimmen das es in einer Landessprache verfasst werden muss. Denn eine unserer Landessprachen ist Französisch. Ob du das nun kannst oder nicht ist doch nicht relevant.
Ansonsten müsste man wohl darauf bestehen das es in Mundart verfasst wird, denn das ist die eigentliche Landessprache und Hochdeutsch somit eine weitere Sprache die gesprochen wird :-)
Dann lieber in F als z.b. ion Bärntüütsch, denn das verstehn noch nicht mal die Zürcher Kollegen.
Hier in der Deutschschweiz ist die Amtssprache Deutsch 🙂 habe bei uns in der Firma in SG keinen gefunden der F oder I spricht. Alles Schweizer (Eidgenossem) 🙂
Ich wäre weltweit für eine Sprache, mach das Leben einfacher.
Es ist ein Unterschied, ob ein Bußgeld aus den Ausland über die deutsche Bürokratie oder direkt eingefordert wird.
Über die deutsche Bürokratie entspr. dem EU-Abkommen macht das de facto niemand, denn das Geld fließt ja nicht in die Staatskasse des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde, sondern in die deutsche. Wozu also die Mühe.
Jedem Fordernden steht es frei, seine Forderungen direkt zu stellen. Das Eintreiben ist problematisch und wird oft Inkassounternehmen überlassen. Zahlt man nicht, sollte man das entsprechende Land recht lange meiden. Sonst kann es sehr, sebr teuer werden.
Ich wurde mal bei einer Routinekontrolle in Frankreich von 2 freundlichen Polizisten gecheckt. Nach ein paar Tippereien im Notebook erklärte man mir mit gutem Englisch, nachdem ich mich als nicht Französisch sprechend geoutet hatte: "you are clean - enjoy your trip".
Moin Moin !
Ist ja alles gut und schön ,aber wenn ich das richtig verstehe ,lebt der TE in der Schweiz !
Da müsste ich schon etwas verpasst haben ,wenn da EU Regelungen gelten würden.
MfG Volker
Ähnliche Themen
Die Schweiz hat sich sehr vielen Richtlinien und Abkommen der EU angeschlossen, inkl. Schengen. Ob dieses Bußgeldabkommen auch dazu gehört. weiß ich nicht.
Es wurde weiter vorne auf diese Regelung eingegangen - da hielt ich es für vertretbar, zu ergänzen.
Mir ist auch nicht bekannt, ob es ggf. CH <> F Vollstreckungsabkommen ähnlich dem D<>A Abkommen gibt.
Es gibt kein Abkommen, deshalb tun die es ja direkt.
Da ich aber zum einen mindestens alle 2 Wochen durch F fahre, bei Telepeage registriert bin und für eine Firma tätig bin die Zweigstellen in F hat, halte ich es für sinnvoll mich zu äussern und versuchen heraus zu finden was da schief gelaufen ist.
Natürlich könnte ich Frankreich meiden, nur leider hat mein Auftraggeber ein grosses Werk in Tulouse und bei Paris, und dies liegt nun mal in Frankreich.
Zitat:
Natürlich könnte ich Frankreich meiden, nur leider hat mein Auftraggeber ein grosses Werk in Tulouse und bei Paris, und dies liegt nun mal in Frankreich.
Na ja - wenn es sich tatsächlich um einen sehr leicht beweisbaren Irrtum handelt (laut Fahrzeugpapiere kein LKW und auch keine 3,5 t, wenn es tatsächlich daran hängt) , dann wird es auch in Frankreich möglich sein, die Zahlung von 490 EUR erfolgreich abzuwenden.
Zitat:
@situ schrieb am 1. November 2015 um 23:49:54 Uhr:
Na ja - wenn es sich tatsächlich um einen sehr leicht beweisbaren Irrtum handelt (laut Fahrzeugpapiere kein LKW und auch keine 3,5 t, wenn es tatsächlich daran hängt) , dann wird es auch in Frankreich möglich sein, die Zahlung von 490 EUR erfolgreich abzuwenden.Zitat:
Natürlich könnte ich Frankreich meiden, nur leider hat mein Auftraggeber ein grosses Werk in Tulouse und bei Paris, und dies liegt nun mal in Frankreich.
Du hattest noch nie mit F-Behörden zu tun. Man merkts.
Da ist für einen Ausländer gar nichts einfach. Mal so einen Widerspruch einlegen ist nicht, das ist da viel komplizierter, selbst für F-Bürger 🙂
Selbst für einen Parkverstoss muss man fast zum Anwalt.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 2. November 2015 um 06:43:28 Uhr:
Du hattest noch nie mit F-Behörden zu tun. Man merkts.
Irrtum (zwar nicht selbst, aber in Frankreich lebendes Familienmitglied)- trotzdem bin ich sicher, dass es Möglichkeiten gibt. Ohne Anwalt, wenn die Beweismöglichkeit so simple ist wie in deinem Fall (wie geschildert).
Die französische Bürokratie ist berühmt und niemand wird mehr über die deutsche meckern, wenn er mal damit zu tun hatte (die schweizer soll aber auch nicht ohne sein).
Dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
Finde jemanden, der Französisch beherrscht, schreib mit dem einen Widerspruch und schick die Fahrzeugpapiere mit. Da ist die zGM angegeben. Selbst wenn er inzwischen aufgelastet ist, ist das doch irgendwo ersichtlich, seit WANN das so ist. Also hör auf zu jammern und mach, was man Dir hier geraten hat.
Falls es doch auf einen Anwalt hinausläuft: sofern Du zweifelsfrei beweisen kannst, dass die Karre unter 3.5to zGM hat(te), kann das wohl jeder dahergelaufene Feld-Wald-und-Wiesen-Rechtsverdreher wieder gerade biegen, egal ob die Forderung in Französisch, Hindi oder einem seltenen vietnamesischen Dialekt, den nur noch vier Leute im brasilianischen Urwald sprechen, verfasst ist...
Aber dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
Hier hat sich die Französische Bürokratie einfach geirrt. Einfach mitteilen, dass das Fahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt, am besten Kopie von Fahrzeugschein beilegen und entsprechende Angabe mit farbigem Stift markieren (in der Kopie nicht im Original 😁 ).
Zitat:
@madbros_bln schrieb am 2. November 2015 um 08:51:32 Uhr:
Dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
......
......
Aber dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
Wieso, kennst Du seine anderen Geschichten .... 😁
Zitat:
@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:20:50 Uhr:
So. Ich weiss jetzt um was es geht:Das Fahrzeug gilt für die automatischen Blitzer als Klein LKW, was er, wenn er kein WoMo wäre wohl auch wäre.
Offenbar hält sich hartnäckig die Meinung dass die CH 3sprachig ist und jeder der hier lebt die 3 Sprachen kann.
Habe jetzt eine Bekannte aus Fribourg drauf an gesetzt, wird morgen wohl mal dort anrufen und evtl. Kopie vom Fahrzeugschein schicken, mal sehen was wird.Da ist D wohl einen Schritt weiter.
Falls du Hilfe beim übersetzen brauchst, schreib mir ne PN. Leute, es fällt mir schwer mich zu outen... Ich bin halber Franzose 😁
Spaß beiseite, wenn ich dir was übersetzten oder formulieren soll, schreib mir 🙂
Zitat:
@FrankDrebbin89 schrieb am 2. November 2015 um 18:59:23 Uhr:
Falls du Hilfe beim übersetzen brauchst, schreib mir ne PN. Leute, es fällt mir schwer mich zu outen... Ich bin halber Franzose 😁Zitat:
@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:20:50 Uhr:
So. Ich weiss jetzt um was es geht:Das Fahrzeug gilt für die automatischen Blitzer als Klein LKW, was er, wenn er kein WoMo wäre wohl auch wäre.
Offenbar hält sich hartnäckig die Meinung dass die CH 3sprachig ist und jeder der hier lebt die 3 Sprachen kann.
Habe jetzt eine Bekannte aus Fribourg drauf an gesetzt, wird morgen wohl mal dort anrufen und evtl. Kopie vom Fahrzeugschein schicken, mal sehen was wird.Da ist D wohl einen Schritt weiter.
Spaß beiseite, wenn ich dir was übersetzten oder formulieren soll, schreib mir 🙂
Nobody is perfect. 😁 Aber ein sehr feines Angebot an den TE. 🙂
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 2. November 2015 um 16:59:20 Uhr:
Wieso, kennst Du seine anderen Geschichten .... 😁Zitat:
@madbros_bln schrieb am 2. November 2015 um 08:51:32 Uhr:
Dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
......
......
Aber dieses Rumdiskutieren macht mich irgendwie stutzig...
Sollte ich? Oder besser, wenn nicht...?