Geblitzt in der Schweiz! brauche ratschläge
😕Grüße euch
habe ein großes problem .. wurde gestern nacht in der schweiz geblitzt...erlaubt warn 120, gefahren aber 190...ich weiss dumm von mir aber gut jetzt hab ich die scheisse...ich weiss auch das es hier im forum öfters angesprochen wurde aber es gibt immer verschiedene meinungn...bevor ich mir einen anwalt zum rat btte woollt ich einfach ich mich malim forum erkundigen..
manche sagen die strafe wird zwar ausgesprochen aber nicht die gültigkeit bzw kann nicht indeuschland vollstreckt werden solange ich dann in die schweiz nicht wieder hin will ist es doch dann in ordnung..aber dann gibts auch welche die sagen muss gezahlt werden...jetzt wollt ich einfach mal wissen ob es die möglichkeit gibt diese imenze summe die auf mich zu kommen wird irgendwie zu umgehen?
Für eure ratshläge bin ich euch jetzt schon dankbar.
Beste Antwort im Thema
Der Kaiser von eigenen Gnaden geruht auch seinen Senf dazuzugeben. Woher willst Du wissen, dass ich wie eine Schnarchnase unterwegs bin? Wenn ich hier manchmal etwas "bremsend" einzuwirken versuche, hat gute Gründe.Du musst erst einmal die Kilometerleistung erbringen, die ich schon hinter mir habe und dies in der Regel mit ordentlich Dampf unter der Haube.
Gegen 190 km/h auf der BAB ist ja nichts einzuwenden - nur in der Schweiz halt nicht - merkst Du den Unterschied? Wenn ich mit den Abzockertarifen der Schweizer nicht einverstanden bin, habe ich zwei Möglichkeiten: Die Schweiz in großem Bogen zu umfahren oder mich für die paar 100 km im Zaum zu halten!
Noch beschließt nicht Hadrian über die Schweizer Gesetze bezügl. Tempolimit - das machen die Eidgenossen noch immer selbst. Mit ihren drakonischen Strafen sind sie eigentlich im Endeffekt genauso abgehoben wie Du so oft mit Deiner Meinung.
216 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ich war immer brav...😁Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Aber du wurdest wahrscheinlich früher als Kind auch bebußt, als du nicht brav warst.
Da hat die Mamma den Strafzettel über 500 CHF noch PERSÖNLICH ausgestellt was😁😛
LG
Audithebest
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
Da hat die Mamma den Strafzettel über 500 CHF noch PERSÖNLICH ausgestellt was😁😛
Damals hätte ich zumindest kein Problem damit gehabt, wenn sich die Höhe der Strafe am Einkommen orientiert hätte...😁
Kurz back2topic, dann dürft ihr weiterplaudern:
Schmeiß im nächsten halben Jahr auch keine Briefe weg, nur weil sie aussehen wie Werbepost ! Ich kann berichten, dass manche Kantone wohl die Briefe als Werbeflächen für ihre Heimat benutzen, sieht zumindest so aus 😁 - so als Tipp am Rande ;-)
Wegwerfen wie der "Hartzer" es dir empfohlen kommt zumindest aus meiner Sicht mit einem amtlichen Dokument überhaupt gar nicht in Frage.
Immerhin hat er Glück gehabt, daß die Schweizer den Franken an den € koppeln, sonst wäre es noch teurer...
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,784605,00.html
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Zitat:
Original geschrieben von Achwalld
Wegwerfen wie der "Hartzer" es dir empfohlen kommt zumindest aus meiner Sicht mit einem amtlichen Dokument überhaupt gar nicht in Frage.
Eben. Damit löst man ja nicht daß Problem, sondern verschließt lediglich die eigenen Augen davor...
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Da hat ja mal wieder jemand überhaupt keine Ahnung...😁Zitat:
Original geschrieben von heltino
es gibt in jedem land der welt strafen dafür. zurecht.Das Ignorieren von schwachsinnigen Geschwindigkeitsbegrenzungen - die es leider auch in unserem schönen Land gibt - wird keineswegs überall mit einer Strafe sanktioniert. Sowas ist nämlich in halbwegs zivilisierten Gemeinwesen als Ungehorsam gegenüber dem Staat keine Straftat sondern nur eine harmlose Ordnungswidrigkeit. Und dementsprechend gibt es dafür auch keine Strafe sondern nur ein bescheidenes Bußgeld.
🙄
strafen, bußen, auflagen, sanktionen.....
man kann sich auch an einem wort aufhängen.......was gemeint war ist wohl mehr als klar.
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
Da hat die Mamma den Strafzettel über 500 CHF noch PERSÖNLICH ausgestellt was😁😛Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ich war immer brav...😁LG
Audithebest
für die ganzen haarspalter hier:
die mama hat keine strafzettel verteilt (was im übrigen umgangssprachlich völlig korrekt ist), sondern bußgeldbescheide aufgrund einer ordnungswidrigkeit.....
Zitat:
Original geschrieben von Achwalld
Wegwerfen wie der "Hartzer" es dir empfohlen kommt zumindest aus meiner Sicht mit einem amtlichen Dokument überhaupt gar nicht in Frage.
Dokument hin oder her, es hat keinerlei Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn ich derart schwachsinnige Limits derart streng kontrolliere, sollte ich das Gästen zuliebe, die aus Ländern mit vernünftigeren regelungen kommen, bereits an der Grenze klar kommunizieren. Z.B. "Willkommen in der Schweiz. Geschwindigkeitsübertretungen werden bei uns scharf geahndet, z.B. 400 SFR für 20 Km/h über Limit".
Schon mal drüber nachgedacht daß die Schweizer gar nicht alle "Gäste" haben wollen? Vielleicht durchaus gewollt daß diejenigen, die es nicht fertigbringen sich selbständig über die relevanten Regelungen ihres "Gastlandes" zu informieren, vergrault werden. 😉
Tach!
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Schon mal drüber nachgedacht daß die Schweizer gar nicht alle "Gäste" haben wollen? Vielleicht durchaus gewollt daß diejenigen, die es nicht fertigbringen sich selbständig über die relevanten Regelungen ihres "Gastlandes" zu informieren, vergrault werden. 😉Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn ich derart schwachsinnige Limits derart streng kontrolliere, sollte ich das Gästen zuliebe, die aus Ländern mit vernünftigeren regelungen kommen, bereits an der Grenze klar kommunizieren. Z.B. "Willkommen in der Schweiz. Geschwindigkeitsübertretungen werden bei uns scharf geahndet, z.B. 400 SFR für 20 Km/h über Limit".
Das ist natürlich möglich.
Allerdings sind die Schweizer doch stark abhängig von Ferien- und Business-Gästen. Die meisten (inkl. meiner Wenigkeit) wissen ja auch, dass man die Schweizer Verkehrsregeln als Gast schon gar nicht ändern kann und somit damit leben muss.
Trotzdem muss man das nicht gutheissen.
M.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Schon mal drüber nachgedacht daß die Schweizer gar nicht alle "Gäste" haben wollen? Vielleicht durchaus gewollt daß diejenigen, die es nicht fertigbringen sich selbständig über die relevanten Regelungen ihres "Gastlandes" zu informieren, vergrault werden. 😉
Eben. Vor allem dann nicht, wenn diese "Gäste" zwar die Infrastruktur nutzen, abe sich nicht an deren Kosten beteiligen wollen...😉
Ich sehe es als eine etwas zu üppig bemessene Kurtaxe😁
Moin!
Eigentlich beteiligen sich die Gäste in CH über die Autobahnvignette an den Infrastrukturkosten, während dies umgekehrt in D nicht erfolgt.
M.
Ich biun mir sehr bewusst was ich getan habe..ich mein ich wäre gerne bereit meinen führerschein abzugeben und paar hundert euro zu zahlen...aber da es in meinen fall bestimmt um paar taused euronen gehen wird kann ich mir das nicht mehr leisten...deswegen leute würd ich gerne einen bogen drum machen und bitte um rat..so wie ich das jetzt von vielen verstnden habe können sie mich in deutschland nicht verfolgen richtig? Sprich dafür darf ich dann 5 jahre nicht in die schweiz mit dem selben fahrzeig erwischen lassen richtig?
Zitat:
Original geschrieben von Atn88
Ich biun mir sehr bewusst was ich getan habe..ich mein ich wäre gerne bereit meinen führerschein abzugeben und paar hundert euro zu zahlen...aber da es in meinen fall bestimmt um paar taused euronen gehen wird kann ich mir das nicht mehr leisten...deswegen leute würd ich gerne einen bogen drum machen und bitte um rat..so wie ich das jetzt von vielen verstnden habe können sie mich in deutschland nicht verfolgen richtig? Sprich dafür darf ich dann 5 jahre nicht in die schweiz mit dem selben fahrzeig erwischen lassen richtig?
Moin!
Ich würde mich auch mit weiteren auf mich zugelassenen Fahrzeugen dort nicht erwischen lassen. Ferner kann es bei einer evtl. Ausweiskontrolle bei EIn-/Ausreise oder einfach irgendwo im Land selbst spannend werden.
Du hast uns noch nicht erklärt, ob Du auch der Halter des Fahrzeuges bist. Wenn nicht, wäre ich an Stelle des Halters durchaus daran interessiert, dass Du die Strafe bezahlst. Sonst hängt´s möglicherweise an ihm...
M.