Geblitzt in der Schweiz ~40Km/h zu viel - Was kommt auf mich zu?

Hoi,

wurde die Tage als ich in der Schweiz war geblitzt, hatte wohl ein 100er Schild überlesen und war somit Schätungsweise 40km/h zu schnell. Nun gibts hier im Forum zwar den ein oder anderen Beitrag zu dem Thema, aber es hat nie einer geschrieben was nun wirklich bei raus kam.

Weiß das hier vielleicht jemand? War ein fester Blitzer im Tunnel.

Grüsse...

Nachtrag: War auf der Autobahn(was aber eigentlich auch das 100er Schild erklärt)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von johnboyw1


Ich finde es schon ziemlich frech das man solche exorbitanten Strafen aus dem Ausland hier in Deutschland bezahlen soll wo eventuell für das gleiche Delikt nur 350.-€ fällig wären..
Das kann´s ja normalerweise nicht sein !

- die spinnen die Schweizer -

Nein verhaltet ihr euch so wie es sich als Gast -auch Transitler sind das -

gehöhrt, basta. Es dürfte zwischenzeitlich kein Geheimnis sein, das in vielen Urlaubsländer die Bußgelder drastisch erhöht worden sind- noch Fragen Kienzle?

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Zitat:

Original geschrieben von 405er


Immer wieder schönes Thema. Man sollte jedenfalls happy sein, nicht direkt zur Kasse gebeten worden zu sein.

Es gab zumindest bisher kein Vollstreckungsabkommen zwischen beiden Nationen, ein Verfolgungsabkommen schon. Erst einmal ist abzuwarten, ob es überhaupt Post gibt, denn das ist nicht immer der Fall!
Ob es bei Nichtzahlung mit "zwei Jahre einen großen Bogen machen" getan ist, bleibt dahin gestellt. Denn in der Confoederatio Helvetica gibt es zwei Arten der Verjährung: Die relative Verjährung und die absolute Verjährung. Soweit meine Erfahrung.

Hier mal ein Zitat:

Die Schweiz unterscheidet nicht zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Sämtliche Verkehrsverstöße werden nach dem Strafrecht geahndet.

Bezahlt der Betroffene im ordentlichen Verfahren seine verhängte Geldbuße nicht, kann sie ersatzweise in Haft umgewandelt werden.
Neben der Verhängung einer Geldbuße kann auch der Führerschein aberkannt (entzogen) werden. Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und mit ausländischem Führerschein wirkt sich die Aberkennung als Fahrverbot in der Schweiz aus. Eine rechtskräftige Aberkennung des Führerscheins wird dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mitgeteilt. Für die Verwendung der Fahrerlaubnis in Deutschland hat dies jedoch keine Auswirkung.

Die Eintreibung von Geldbußen von Behörden der Schweiz durch Inkassobüros in Deutschland ist nicht zulässig. Derzeit besteht für die schweizerischen Behörden keine rechtliche Grundlage, Verfügungen z.B. wegen Zuwiderhandlungen gegen ihre Verkehrsvorschriften, in der Bundesrepublik Deutschland zuzustellen und vollstrecken zu lassen.

Wird die fällige Geldbuße nicht bezahlt, besteht allerdings unter Umständen eine - womöglich nur geringe - Wahrscheinlichkeit, dass bei der nächsten Fahrt in der Schweiz von der Polizei die verweigerte Zahlung festgestellt wird und dann möglicherweise erhebliche Zusatzgebühren fällig werden. Die Verkehrssünden werden erst nach Jahren aus den Computern gelöscht.

Die verhängte Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahren (relative Vollstreckungsverjährung) ab Rechtskraft, sofern keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden, sonst 3 Jahre (absolute Verjährungsfrist).
Bei Vergehen beträgt die relative Verjährungsfrist 5 Jahre ab Rechtskraft. Wird die Verjährung durch behördliche Maßnahmen unterbrochen, tritt absolute Vollstreckungsverjährung nach 7,5 Jahren ein.
Innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist können Bußgeldbescheide auf Schweizer Gebiet - z. B. bei einem erneuten Grenzübertritt - vollstreckt werden.

Sollten Sie in den nächsten Jahren wieder in die Schweiz einreisen wollen oder müssen, sollten Sie die Geldbuße samt Strafverfügung zahlen.
Zitatende
Quelle

Der Vergleich mit den Kühen ist übrigens spitze!

Nach so vielen ''Anworten'' schreibt nun entlich einer mal die Wahrheit!!!

obwohl ich denke das es bei einer Überschreitung von 40 km/h auf jeden Fall Post geben wird, da 40 Km/h in der Schweiz als Straftat gilt.

Hatte auch 40 zu viel das resultat :2800 sfr. Strafe +700sfr. Bearbeitung und 4 Monate laufen (in der Schweiz)

Und zum Thema melken: In jedes Land indem ich reise habe ich mich den dort geltenden Recht unter zu ordnen, oder erwarten die deutschen Bürger das nicht auch von Ihren Gästen?

Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8


Kann dazu nur sagen andere Länder andere Sitten... fahre mal in Italien oder Schweden zu schnell da kannste aber dein blaues Wunder erleben

Naja - in Italien hab ich noch keine 28 Starenkästen auf EINER Straße quer durch die Stadt gesehen - Du? DAS meine ich mit beliebiger Abzocke... Geh mal auf

http://www.blitzer.de/

, klick auf "Stationäre Blitzer" und zoom auf Zürich - mehr als 100 Blitzer im Stadtgebiet. Oder besser noch auf Genf... über 150 Blitzer...

Zum Vergleich: Berlin (Ost und West) mit einer Einwohnerzahl die fast größer ist als die ganze Schweiz hat gerade mal - 60... Hamburg - 25 oder so. Köln um die 40 (immerhin 3 Mio Einwohner). München Stadt hat - 19. Aber sicher - die Schweiz macht das nicht, um Geld zu verdienen. Neeeeiiiiin.....

Die Österreicher sind natürlich viel besser hier - keine Frage. In Salzburg stehen nur 34 Blitzer. Erstaunlich nur, dass sie auf den Transit-Routen Nord-Süd stehen (32 von 34...). Komisch, oder?

Es ist bekannt, das die Polizei in Österreich z.B. grundsätzlich am Wochenenden die mautfreien Strecken kontrolliert und hier auf absolut nur eins aus ist: Kohle. Ich könnte 10 oder mehr Beispiele der letzten Jahre aufzählen (nicht alle von mir, so lernresistent bin ich dann doch nicht...), führt aber zu weit.

Seit dem fahre ich schön über die alte Brennerstraße, achte drauf niemanden zu überholen, halte aber auch in Österreich nicht an. Gegessen wird auf der italienischen Seite, die Ösis haben von mir noch nicht mal mehr die Maut oder ein Bußgeld gesehen.

Ein Polizist fragte ernsthaft mal als er einen Kumpel ausgeraubt hatte nach, ob wir denn jetzt noch schön essen gehen. "Äh - wovon denn? Sie haben der hisigen Gastronomie gerade eine Umsatzeinbuße von geschätzten 400€ gebracht, in dem Sie unserem Kollegen hier 70 € abgenommen haben, weil er 10 Meter vor dem Ortsausgangsschild beschleunigt hat. Der muß in Deutschland erst wieder Geld holen, da werden wir wohl in Deutschland dann auch erst essen gehen. Ach ja - Tanken hätten wir auch noch müssen, aber bis Deutschland reicht auch das noch zur Not. Vielen Dank noch mal für die Erfahrung, wir werden das gerne berücksichtigen, wenn wir den nächsten Familien-Urlaub planen."

Wahrscheinlich stehen wir seit dem auf ner Fahndungsliste der Gemeinde Matrei, aber das Gesicht von dem Herrn in grün wars allemal wert... 😁

Versteht mich recht - ich bin nicht für's rasen und ja - 40 Km/h zu viel ist ne Menge Holz und kostet auch in Deutschland Kohle und den Führerschein für 1 Monat (je nach den Begleitumständen...), und das in den meisten Fällen zu recht. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Kontrollen an Unfallschwerpunkten, Schulen, Kindergärten, Seniourenheimen und Krankenhäusern, und der Abzocke an völlig übersichtlichen Stellen wegen "zu früh Gas gegeben" etc.

Sorry - aber 2800 Sfr für 40 km/h kann man nicht hinnehmen. Da wäre ich in bereits millionenfach verschuldet. Zu DDR-Zeiten hatte die Vopos auch die Möglichkeit uns Westler im Bereich von 10-1000 DM abzuzocken für jedweden Verkehrsverstoß : Das das nur zur Devisenbeschaffung diente war jedem klar. Wenn die ausländischen Knaller mal auf die Idee kommen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Todesstrafe zu verhängen - werde ich dann von der deutschen Polizei erschossen ? Was ich sagen will ist : Muss man wirklich jede Strafe aus dem Ausland akzeptieren ?

Also, erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Nicht Bezahlung kann ich nicht machen, da ich in der Schweiz arbeite. Mein "Glück" könnte noch sein, das das Auto nicht auf mich zugelassen ist und ich so evtl. wenigstens um das Fahrverbot rum komme.
Ob die Strafe nun zu hoch ist oder nicht, sei dahin gestellt. Ich vertrete selbst als Betroffender die Meinung man hat sich an die Sitten und leider auch an die Gesetzte des jeweiligen Landes zu halten. Wenn die Strafen in dem Land so hoch sind - okay. Aber was ich mir wünschen würde, wäre einfach eine angemessene Strafe für Ausländer die nicht die vorzüge des hohen Einkommens in der Schweiz haben. 2200CHF wären für mich noch, naja "schwer Verkraftbar" nennen wir es so. Es tut definitiv richtig weh aber es ist schaffbar. Wenn ich mir nun Überlege das gleiche passiert einen normal sterblichen in den neuen Bundesländern, da kann dies schon sehr schnell ein Monatseinkommen sein und führt zum absoluten ruin der Person evtl. Familie, dies ist dann irgendwo nicht mehr angemessen. Man muss auch mal drüber nachdenken das es "nur" ein Verkehrsverstoß ist und keine Vergewaltigung oder sonst was ähnliches. Ich habe auch niemanden um die Zeit gefährdet.

Ich werde es auf jeden Fall bekannt geben wie hoch die Strafe wird/ist/war ;-)

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Hallo Thomas6486
dann hoffe ich für dich, daß das Strafmaß für dich im erträglichen Rahmen bleibt. Wie einige geschrieben haben richtet sich dies nach dem Einkommen. Mein Ältester hat jahrelang in Züri bei SUN gearbeitet und wurde-eine Zivilstreife fuhr hinter ihm-beim nicht blinken aus dem Kreisverkehr fahrend ertappt-180 Stutz vor Ort ohne wenn und aber,war der sauer. Er meinte auch, im ungünstigsten Fall (Richter/in) könnte das ein ordentlicher Brocken werden. Viel Glück.

In Zukunft wird es europaweit schwieriger, sich vor fälligen Strafzahlungen zu drücken:

http://www.n-tv.de/.../...rbst-kann-es-teuer-werden-article740048.html

Zitat:

Original geschrieben von johnboyw1


Sorry - aber 2800 Sfr für 40 km/h kann man nicht hinnehmen. Da wäre ich in bereits millionenfach verschuldet. Zu DDR-Zeiten hatte die Vopos auch die Möglichkeit uns Westler im Bereich von 10-1000 DM abzuzocken für jedweden Verkehrsverstoß : Das das nur zur Devisenbeschaffung diente war jedem klar. Wenn die ausländischen Knaller mal auf die Idee kommen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Todesstrafe zu verhängen - werde ich dann von der deutschen Polizei erschossen ? Was ich sagen will ist : Muss man wirklich jede Strafe aus dem Ausland akzeptieren ?

Darf ich mal fragen wie alt Du bist?!

Liest Du eigentlich noch mal durch, was Dir so in die Tastatur fällt?

Frage an den Themenstarter:

Hallo Thomas nicht nur mich würde es interessieren was aus der Sache wurde, bist wieder aktuell.

LG Herbert

Zitat:

Original geschrieben von johnboyw1


Sorry - aber 2800 Sfr für 40 km/h kann man nicht hinnehmen.

Muß man auch nicht.

Man kommt ganz einfach darum herum, in dem man sich an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen hält. Rasen ist nun mal teuer; wer es sich nicht leisten kann, der sollte es tunlichst unterlassen, sonst steht irgendwann mal die Privatinsolvenz zur Debatte...

Geldstrafen fallen nicht unter die Restschuldbefreiung!

Gruß

Das ist mir bekannt.

Es ist aber davon auszugehen, daß der Verkehrssünder noch andere finanzielle Verpflichtungen hat und dann versuchen wird, sich zumindest diesen Zahlungspflichten im Zuge der Privatinsolvenz zu entledigen.

Okay, dann gebe ich Dir natürlich recht. 😉

nun würde mich aber auch interessieren was den TE an Strafe erwartet hat. Kann mit nicht vorstellen, dass man als Nicht-Schweizer anhand seines Einkommens bestraft wird. Das es natürlich dann trotzdem immernoch nicht günstig wird kann ich mir aber auch denken.

So jetzt melde ich mich mal wieder zu Wort.

Verfahren abgeschlossen!

Die Fakten:

als erstes:

3 Monate Fahrverbot in der Schweiz und Lichtenstein

dann kam danach:

knapp 1000€ (inkl. Gebühren, Auslagen und Strafe)

und darauf hin:

zwei Jahre Bewährung in der Schweiz

Thema beendet und gelöst :-)

Soviel habe ich auch schon gezahlt.. in 8 Jahren.
Ich dachte die Schweiz ist neutral.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Ich dachte die Schweiz ist neutral.

Die Neutralität der Schweiz wird davon nicht berührt.

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