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Geblitzt in der Schweiz ~40Km/h zu viel - Was kommt auf mich zu?

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 19:02

Hoi,

wurde die Tage als ich in der Schweiz war geblitzt, hatte wohl ein 100er Schild überlesen und war somit Schätungsweise 40km/h zu schnell. Nun gibts hier im Forum zwar den ein oder anderen Beitrag zu dem Thema, aber es hat nie einer geschrieben was nun wirklich bei raus kam.

Weiß das hier vielleicht jemand? War ein fester Blitzer im Tunnel.

Grüsse...

Nachtrag: War auf der Autobahn(was aber eigentlich auch das 100er Schild erklärt)

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2010 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von johnboyw1

Ich finde es schon ziemlich frech das man solche exorbitanten Strafen aus dem Ausland hier in Deutschland bezahlen soll wo eventuell für das gleiche Delikt nur 350.-€ fällig wären..

Das kann´s ja normalerweise nicht sein !

- die spinnen die Schweizer -

Nein verhaltet ihr euch so wie es sich als Gast -auch Transitler sind das -

gehöhrt, basta. Es dürfte zwischenzeitlich kein Geheimnis sein, das in vielen Urlaubsländer die Bußgelder drastisch erhöht worden sind- noch Fragen Kienzle?

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94 Antworten
am 24. Januar 2010 um 17:44

nach meinen hiesigen recherchen kann ich dir sagen du bekommst eine buse von der schweiz,diese geht nach Flensburg wo du punkte und noch eine buse der Deutschen bekommst.

so stehen die neuen bedingungen der abkommen mit der schweiz.

ich bin Deutscher und wohne seit 2jahren in der schweiz vorher 8jahre im Grenzgebiet Deutschland.

Wo wohnst du denn und wo hast vorher gewohnt?

am 24. Januar 2010 um 19:59

Also,

ich habe meine Bussgelder immer vom jeweiligen Kanton zugesendet bekommen, das waren letztes Jahr ca. 3.ooo CHF (auf mehrere kleinere vergehen:D)

Die kammen immer nach D...ich zahlte und gut war es.

 

Punkte etc...nix da. Quatsch hoch 5.

Da waren auch grössere Sachen bei...wofür es in D den Schein abgibst!!!

Gruss

am 24. Januar 2010 um 20:00

HUST...

...möchte anmerken...ich bin kein Raser... :cool:

Gruss

Also innerorts 21 drüber waren ca. 2200 CHF kannste vielleicht glück haben und kommst mit etwas weniger weg wenn es ausserorts war

Gruss Scholli

Hallo Thomas,

 

ich hab jetzt extra mal was gewartet und was sieht man? 10 Antworten (ungefähr, hab nicht gezählt) und 15 Meinungen. Geh - wenn Du im "Verein" bist - zum ADAC, lass Dir einen entsprechenden Anwalt empfehlen warte die Sache ab. Deine exakte Situation hat hier keiner erfasst. Geht auch gar nicht, da - wie von Dir selbst beschrieben - der offizielle Bußgeldkatalog bei 25km/h Überschreitung aufhört und danach das Pokern, schachern und die Willkür des Richters anfängt.

 

Abwarten, Anwalt kontaktieren und weitersehen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Lothar Esser

ich hab jetzt extra mal was gewartet und was sieht man? 10 Antworten (ungefähr, hab nicht gezählt) und 15 Meinungen. ...da - wie von Dir selbst beschrieben - der offizielle Bußgeldkatalog bei 25km/h Überschreitung aufhört und danach das Pokern, schachern und die Willkür des Richters anfängt.

dann sind es jetzt 16 ;) wobei die erkenntnis jetzt nicht neu ist , warten also unnötig... zack 17 :D

airmaria

 

Ich finde es schon ziemlich frech das man solche exorbitanten Strafen aus dem Ausland hier in Deutschland bezahlen soll wo eventuell für das gleiche Delikt nur 350.-€ fällig wären..

Das kann´s ja normalerweise nicht sein !

- die spinnen die Schweizer -

am 25. Januar 2010 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von johnboyw1

Ich finde es schon ziemlich frech das man solche exorbitanten Strafen aus dem Ausland hier in Deutschland bezahlen soll wo eventuell für das gleiche Delikt nur 350.-€ fällig wären..

Das kann´s ja normalerweise nicht sein !

- die spinnen die Schweizer -

Nein verhaltet ihr euch so wie es sich als Gast -auch Transitler sind das -

gehöhrt, basta. Es dürfte zwischenzeitlich kein Geheimnis sein, das in vielen Urlaubsländer die Bußgelder drastisch erhöht worden sind- noch Fragen Kienzle?

Zitat:

Original geschrieben von batze

 

 

Nein verhaltet ihr euch so wie es sich als Gast -auch Transitler sind das -

gehöhrt, basta. Es dürfte zwischenzeitlich kein Geheimnis sein, das in vielen Urlaubsländer die Bußgelder drastisch erhöht worden sind- noch Fragen Kienzle?

Naja- wenn der GASTGEBER sich auch so verhält als hätter er GÄSTE und nicht KÜHE, die er nach belieben melken kann - gerne!

 

An sonsten halte ich es mit der Schweiz genau so, wie es ein Gast auch tun würde: da, wo ich für den kleinsten Regelverstoß schon drastisch zur Kasse gebeten werde, gehe ich einfach nicht mehr hin (Freund von mir hat für netto 1 km/h zu schnell 25€ plus Bearbeitungsgebühr auf ein deutsches (!!!!!) Konto zahlen dürfen).

Ihr schimpft immer auf andere, wartet bis unse Herrn Politiker den Braten riechen, das Deutschland in Europa der einzigste ist der so geringe Strafen hat. Und hey wenn alle ihr Hirn einschalten würden dann wüssten sie auch das sie bei 40 drüber wirklich Mist gebaut haben

Klar jetzt kommen wieder diese Sprüche wie" Regel sind da um sie zu brechen ..." jaja sicher ist es manchmal schwierig mit 120 über die AB zu schleichen aber man lebt wesentlich entspannter, glaubt es mir es ist so

Gruss Scholli

Hat doch nix mit "nach belieben melken" zu tun...wenn du zu schnell fährst und geblitzt wirst (ganz egal mit welcher Geschwindigkeit) dann musst eben auch die Konsequenzen tragen...

Und wenn du dann mal ordentlich zu Kasse gebeten wirst, dann überlegst es dir das nächste mal sicher 2x ob du dich an die Höchstgeschwindigkeit hältst oder nicht ;)

am 25. Januar 2010 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Lothar Esser

Zitat:

Original geschrieben von batze

 

Nein verhaltet ihr euch so wie es sich als Gast -auch Transitler sind das -

gehöhrt, basta. Es dürfte zwischenzeitlich kein Geheimnis sein, das in vielen Urlaubsländer die Bußgelder drastisch erhöht worden sind- noch Fragen Kienzle?

Naja- wenn der GASTGEBER sich auch so verhält als hätter er GÄSTE und nicht KÜHE, die er nach belieben melken kann - gerne!

An sonsten halte ich es mit der Schweiz genau so, wie es ein Gast auch tun würde: da, wo ich für den kleinsten Regelverstoß schon drastisch zur Kasse gebeten werde, gehe ich einfach nicht mehr hin (Freund von mir hat für netto 1 km/h zu schnell 25€ plus Bearbeitungsgebühr auf ein deutsches (!!!!!) Konto zahlen dürfen).

ER melkt alle, nicht nur seine Gäste. wie siehst du es dann mit Bella Italia?

Das beliebige melken - kenne ich noch aus den 70er Jahren auf der alten Bundesstrasse im Zillertal.

Ich stelle deine Einstellung nicht in Frage und akzeptiere sie auch. Ansonsten verweise ich auf meine obige jetzt Fett hervorgehobene Aussage. Wer mit Hirn fährt hat die wenigsten Probleme.

Immer wieder schönes Thema. Man sollte jedenfalls happy sein, nicht direkt zur Kasse gebeten worden zu sein.

Es gab zumindest bisher kein Vollstreckungsabkommen zwischen beiden Nationen, ein Verfolgungsabkommen schon. Erst einmal ist abzuwarten, ob es überhaupt Post gibt, denn das ist nicht immer der Fall!

Ob es bei Nichtzahlung mit "zwei Jahre einen großen Bogen machen" getan ist, bleibt dahin gestellt. Denn in der Confoederatio Helvetica gibt es zwei Arten der Verjährung: Die relative Verjährung und die absolute Verjährung. Soweit meine Erfahrung.

Hier mal ein Zitat:

Die Schweiz unterscheidet nicht zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Sämtliche Verkehrsverstöße werden nach dem Strafrecht geahndet.

Bezahlt der Betroffene im ordentlichen Verfahren seine verhängte Geldbuße nicht, kann sie ersatzweise in Haft umgewandelt werden.

Neben der Verhängung einer Geldbuße kann auch der Führerschein aberkannt (entzogen) werden. Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und mit ausländischem Führerschein wirkt sich die Aberkennung als Fahrverbot in der Schweiz aus. Eine rechtskräftige Aberkennung des Führerscheins wird dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mitgeteilt. Für die Verwendung der Fahrerlaubnis in Deutschland hat dies jedoch keine Auswirkung.

Die Eintreibung von Geldbußen von Behörden der Schweiz durch Inkassobüros in Deutschland ist nicht zulässig. Derzeit besteht für die schweizerischen Behörden keine rechtliche Grundlage, Verfügungen z.B. wegen Zuwiderhandlungen gegen ihre Verkehrsvorschriften, in der Bundesrepublik Deutschland zuzustellen und vollstrecken zu lassen.

Wird die fällige Geldbuße nicht bezahlt, besteht allerdings unter Umständen eine - womöglich nur geringe - Wahrscheinlichkeit, dass bei der nächsten Fahrt in der Schweiz von der Polizei die verweigerte Zahlung festgestellt wird und dann möglicherweise erhebliche Zusatzgebühren fällig werden. Die Verkehrssünden werden erst nach Jahren aus den Computern gelöscht.

Die verhängte Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahren (relative Vollstreckungsverjährung) ab Rechtskraft, sofern keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden, sonst 3 Jahre (absolute Verjährungsfrist).

Bei Vergehen beträgt die relative Verjährungsfrist 5 Jahre ab Rechtskraft. Wird die Verjährung durch behördliche Maßnahmen unterbrochen, tritt absolute Vollstreckungsverjährung nach 7,5 Jahren ein.

Innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist können Bußgeldbescheide auf Schweizer Gebiet - z. B. bei einem erneuten Grenzübertritt - vollstreckt werden.

Sollten Sie in den nächsten Jahren wieder in die Schweiz einreisen wollen oder müssen, sollten Sie die Geldbuße samt Strafverfügung zahlen.

Zitatende

Quelle

Der Vergleich mit den Kühen ist übrigens spitze!

Kann dazu nur sagen andere Länder andere Sitten... fahre mal in Italien oder Schweden zu schnell da kannste aber dein blaues Wunder erleben

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