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Geblitzt. Hier gerechtfertigt?

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 14:18

Hallo!

Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.

Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.

Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.

EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.

Geblitzt
Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2009 um 9:19

Mal wieder lustig hier:

- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?

Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!

Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!

Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Wenn es ein mobiler Blitzer war, dann werden dir 10 % anstatt 3 % abgezogen.

Quelle? Bisher ist es immer noch so das im Regelfall 3%, bzw mindestens 3km/h abgezogen werden.Dabei ist es egal ob die Kontrolle Mobil oder Festinstalliert ist.Höhere Abweichungen gibt es wenn die Polizei "nach Tacho" ermittelt,dann kann der Abzug auch mal 20% des Tachowerts betragen.

Vor Gericht wird man auch selten höhere Toleranzen zugesprochen bekommen,entweder stimmt der Meßaufbau und dann hat man die 3km/h,bzw 3% wenn mit über 100 erwischt,Abzug oder der Aufbau und das Prozedre stimmt nicht mit den Voraben des Herstellers überein und das Verfahren wird eingestellt.In 99,999999% aller Fälle gibt es da nur Hop oder Top,in den restlichen Fällen kann es mal sein das ein Amtsrichter sich seine eigenen Regeln bastelt.

Ob eine Meßung fehlerhaft war oder nicht sagt dir der kostenpflichtige Anwalt nach dem Aktenstudium.:D Aber in jedem Gerichtsverfahren gilt die goldene Regel,der Anwalt gewinnt immer.

am 13. Mai 2009 um 15:15

In dem Fall würde ich eher anstandslos zahlen und mir den "jungfräulichen" Widerspruch gegen einen Bescheid für einen härteren Fall aufsparen.

am 13. Mai 2009 um 15:21

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Wenn es ein mobiler Blitzer war, dann werden dir 10 % anstatt 3 % abgezogen.

Quelle? Bisher ist es immer noch so das im Regelfall 3%, bzw mindestens 3km/h abgezogen werden.Dabei ist es egal ob die Kontrolle Mobil oder Festinstalliert ist.Höhere Abweichungen gibt es wenn die Polizei "nach Tacho" ermittelt,dann kann der Abzug auch mal 20% des Tachowerts betragen.

@rv112xy

So kenne ich das (unverbindlich) auch; mit 3km/h.

Außerorts 24 zu schnell bedeutet dann keinen Punkt (mglw. bin nicht up-to-date), wenn man KEINEN (V.?)-Punkt in Flensburg hat.

Hat man, so wird außerorts wie innerorts gewertet, aber mit erhöhten Gebühren (wie schaut es mit Deinem Punktekonto aus?)

Das auf LS generell die max. V = 100 hat, ist bekannt und kann jederzeit auf überprüft und geahndet werden. So nicht meine Ansicht für jedwede Verkehrssituation, aber dat is so.

Dieser beschrieben Fall:

Zitat:

So eine Straße haben wir hier auch. 50, kerzengerade, keine Abfahrt. Spuren haben Breite wie auf der Autobahn. Dann ist dort ein Kollege mit 40 zuviel geblitzt worden (nachts, Industriegebiet). Er hat Einspruch eingelegt und begründet, die Straße wäre breit genug, trocken, kein Verkehr, keine Gefahrensituation. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung dass eine Rechtfertigung der Überwachung durch die Polizei nicht gegeben war!

Und das ist kein Einzelfall gewesen...

Zitat Ende.

Ich kann es nicht glauben. Da wird dokumentiert das ein Verstoß vorliegt und dann sagt ein Gericht höchstrichterlich, der Verstoß gegen die StvO schon in ORdnung ist. .... verkehrte Welt.

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 15:25

Der Richter sah das Tempolimit von 50 hier als unangemessen und deshalb die Überprüfung nicht gerechtfertigt.

Mein Kontostrand beträgt 0. Sicher dass es bis 25 keine Punkte gibt? Ich meine nach dem neuen Bußgeldkatalog schon!

am 13. Mai 2009 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

 

So eine Straße haben wir hier auch. 50, kerzengerade, keine Abfahrt. Spuren haben Breite wie auf der Autobahn. Dann ist dort ein Kollege mit 40 zuviel geblitzt worden (nachts, Industriegebiet). Er hat Einspruch eingelegt und begründet, die Straße wäre breit genug, trocken, kein Verkehr, keine Gefahrensituation. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung dass eine Rechtfertigung der Überwachung durch die Polizei nicht gegeben war!

 

Und das ist kein Einzelfall gewesen...

Da wird dir dein Kollege wohl einen Bären aufgebunden haben, solche Kollegen kenne ich auch und nenne sie Prahlhansel, reden dummes Zeug und wollen sich wichtig tun

am 13. Mai 2009 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Hallo!

Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100.

...

Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder.

...dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok.

Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt?

...

Du bist auf einer normalen Bundesstraße unterwegs gewesen, die auf dich nur den EINDRUCK einer Autobahn macht!

Daher stehen die Schilder 100 km/h dort, damit du an das Limit erinnert wirst!

Und was spricht denn gegen das Blitzen an dieser Stelle?!

Aus meiner Sicht nichts! Und nur weil weniger Verkehr ist, soll dort in deinen Augen nicht geblitz werden!

Eigenartig (für mich)!

am 13. Mai 2009 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Der Richter sah das Tempolimit von 50 hier als unangemessen und deshalb die Überprüfung nicht gerechtfertigt.

Mein Kontostrand beträgt 0. Sicher dass es bis 25 keine Punkte gibt? Ich meine nach dem neuen Bußgeldkatalog schon!

Meine Meinung, keine Rechtsberatung:

Wenn überhaupt dann muß das Tempolimit offensichtlich und für jeden ersichtlich unsinnig gewesen sein - z.B. hinter einer Baustelle die Aufhebung vergessen worden sein oder so.

Bei Tempo 100 auf Bundesstraße wirst Du wohl Schwierigkeiten haben diese Offensichtlichkeit nachzuweisen.

am 13. Mai 2009 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Hallo!

Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100.

...

Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder.

...dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok.

Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt?

...

Du bist auf einer normalen Bundesstraße unterwegs gewesen, die auf dich nur den EINDRUCK einer Autobahn macht!

Daher stehen die Schilder 100 km/h dort, damit du an das Limit erinnert wirst!

Nee, auf mehrspurigen Bundesstraßen mit baulicher Trennung (=Leitplanke o.ä.) zwischen den Richtungsfahrbahnen gilt freie Fahrt für freie Bürger. Daher die 100, weil sonst auch 400 legal wären.

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 16:13

Das sehe ich eben auch so. Allerdings habe ich in der Fahrschule gelernt, dass eine Bundesstraße die gleiche Rechte hat wie eine Autobahn, wenn sie mehrspurig in eine Richtung ist und die Fahrtrichtungen durch einen Grünstreifen getrennt sind. Darum das 100 Schild. Wäre kein Schild, wäre auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Allerdings könnte man nach wie vor aus meiner sicht selbst hier ohne Begrenzung fahren. Ich kenne unzählige Autobahnabschnitte wo es nur 2 spurig ist und noch Einmündungen sind und hier ist offen.

Daher meine Frage über die Berechtigung des Blitzens.

am 13. Mai 2009 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Das sehe ich eben auch so. Allerdings habe ich in der Fahrschule gelernt, dass eine Bundesstraße die gleiche Rechte hat wie eine Autobahn, wenn sie mehrspurig in eine Richtung ist und die Fahrtrichtungen durch einen Grünstreifen getrennt sind. Darum das 100 Schild. Wäre kein Schild, wäre auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Allerdings könnte man nach wie vor aus meiner sicht selbst hier ohne Begrenzung fahren. Ich kenne unzählige Autobahnabschnitte wo es nur 2 spurig ist und noch Einmündungen sind und hier ist offen.

Daher meine Frage über die Berechtigung des Blitzens.

Ja weil dort auf 100 km/h begrenzt ist ob nun wenig oder viel Verkehr spielt überhaupt keine Rolle. Eigentlich sollte man dir den doppelten Regelsatz abnehmen da du anscheinend Vorsätzlich zu schnell warst und du uneinsichtig bist.

 

Vieleicht solltest du mal daraus lernen Verkehrszeichen auch zu befolgen, falls nicht wirst du noch ne Menge Lehrgeld zahlen

am 13. Mai 2009 um 16:20

@rv112xy

Das sehe ich nicht so. Auf Bundesstraßen gilt auch bei dem "No Limit"-Schild immernoch 100. Es wird halt anstatt des runden Schilds mit Tempo 100 aufgestellt. Nur weil eine Bundesstraße dieses Schild beherbergt und eine bauliche Trennung vorliegt heißt es meiner Meinung nach immernoch Tempo 100, solange dieses Blaue Schild mit den  zwei Spuren und der Brücke (Bundesautobahn) nicht aufgetaucht ist.

am 13. Mai 2009 um 16:23

Auf der Strecke dürfte Tempo 100 sein, weil da mehrere Auf- bzw. Abfahrten doch recht kurz nacheinander kommen. Und gerade hier sind die Auffahrten von der Länge her recht kurz gehalten...

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 16:24

Falsch! Auf Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnrichtungen gilt bei dem Aufheben der Geschwindigkeit, als auch bei garkeiner Angabe keine Begrenzung! Das ist so.

Und woher nimmst du die Aussage ich sei nicht einsichtig? Ich habe mehrmals geschrieben, dass ich meinen Fehler einsehe und auch dafür bezahlen werde und dass es mir darum garnicht geht. Die Regeln sind mir bewusst und meine Fehler bekannt.

Außerdem war die Überschreitung ebenfalls nicht vorsätzlich. Die Strecke bringt allerdings garkein Geschwindigkeitsfeedback und da ich das mittlere Fahrzeug noch vor der Abfahrt zur A6 überholen wollte hatte ich wohl unbewusst zuviel.

Also bitte keine Unterstellungen wo es nichts zu unterstellen gibt.

am 13. Mai 2009 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

@rv112xy

Das sehe ich nicht so. Auf Bundesstraßen gilt auch bei dem "No Limit"-Schild immernoch 100. Es wird halt anstatt des runden Schilds mit Tempo 100 aufgestellt. Nur weil eine Bundesstraße dieses Schild beherbergt und eine bauliche Trennung vorliegt heißt es meiner Meinung nach immernoch Tempo 100, solange dieses Blaue Schild mit den  zwei Spuren und der Brücke (Bundesautobahn) nicht aufgetaucht ist.

Deine Meinung ist leider falsch...

StVO §3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Vielleicht solltest du doch mal den Führerschein machen ;)

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Auf der Strecke dürfte Tempo 100 sein, weil da mehrere Auf- bzw. Abfahrten doch recht kurz nacheinander kommen. Und gerade hier sind die Auffahrten von der Länge her recht kurz gehalten...

Wer sich das Bild in Google Earth genauer anschaut, erkennt dass neben der Bundesstraße parallel eine Straße verläuft auf die die Auf- und Abfahrten führen! Nur weit vor der Messung ist eine Abfahrt mit langem Verzögerungsstreifen (hier dann auch 4 spurig) und erst weit hinten an der A6 wird es wieder 4 spurig zur Auf- bzw. Abfahrt hin.

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