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geblitzt .... bitte um Hilfe
Hollo MT-User ,
ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.
Sachverhalt:
bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen :mad: . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? :confused:
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Scheiß Frage, willst Du dir auch noch eine Anzeige wegen Betrugs einhandeln :confused: :mad:
MfG aus Bremen
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129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Die üblichen Moralapostel sind hier ja schon aufgetaucht und es werden sicher noch mehr entsprechende (überflüssige) Kommentare folgen...:rolleyes: Am besten einfach ignorieren und/oder drüber amüsieren...:D
Dann befolge doch mal am besten deinen eigenen Rat! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Mein erster Kommentar war themenbezogen und zielte darauf ab, die Frage des TE nach bestem Wissen zu beantworten.
Von Dir habe ich in der Richtung bisher noch nichts gelesen...:rolleyes:
Versuche es doch einfach mal, ist gar nicht so schwer...:p
Bier und Chips in den Raum werfe.
Naja son Drive In gibts ja bei der Arge noch net :D:D:D
Gruß Roger
@lude
Wenn das dein bestes Wissen ist... oje!
:rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Wo? In Absurdistan?;)
Nö, hier in Deutschland:
Zitat:
Im übrigen kann schon ein einmaliger Verkehrsverstoß eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen, wenn er entsprechendes Gewicht hat. Nach der Rechtsprechung ist selbst die erstmalige Begehung eines Verkehrsverstoßes, der mit einem Punkt zu ahnden gewesen wäre, ausreichende Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage von 6 Monaten.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Entwicklung gezeigt:
Die Fahrtenbuchauflage ist in der Regel auf maximal ein Jahr beschränkt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Zeitdauer in Betracht kommen.
- Ampelverstoß (Nichtbeachten des Rotlichts) - überwiegend 6 Monate
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - überwiegend 1 Jahr
- Unzureichender Sicherheitsabstand - 1 Jahr
- Verstoß gegen Überholverbot - 6 Monate
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, liegt in deren Ermessen und stellt einen Verwaltungsakt dar. Rechtsmittel sind der Widerspruch und - bei negativem Widerspruchsbescheid - die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Quelle: abc-recht.de
Und nur weil Hartz4Kaspers imaginäre Verkehrsbehörde es etwas lascher angehen lässt, heisst das nicht, dass die Verkehrsbehörde des TE es genauso handhabt.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Was soll die Versicherung mit dem Verstoß zu tun haben?
Da der TE bereits geschrieben hat, das es keine Einschränkungen gibt, nichts.
Im anderen Fall käme es nicht gut, sich aus der einen Sch****e rauszuziehen und dabei in eine andere reinzureiten, falls die Behörde etwas genauer ermittelt.
Dann gib doch mal dein Senf Wissen dazu. Aber bitte nicht:
Es kann Ärger geben...
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Was soll die Versicherung mit dem Verstoß zu tun haben?
Da der TE bereits geschrieben hat, das es keine Einschränkungen gibt, nichts.
Im anderen Fall käme es nicht gut, sich aus der einen Sch****e rauszuziehen und dabei in eine andere reinzureiten, falls die Behörde etwas genauer ermittelt.
Klar, die fragen bei der Versicherung nach...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Kann, kann und kann...
Ich habe jedenfalls noch nie eins bekommen.
Wäre aber glaube ich nicht verkehrt.
und zum TE.
Klar kannst du es auf die Art und Weise probieren.
Aber ich denke bei deiner Überschreitung ist es zu offensichtlich, einer von euch drei wird "büßen" dürfen
Klar ist eine Anleitung zum Ungehorsam bedenklich, aber das Netz ist voll davon. Rechtsberatung darf hier keine stattfinden aber Anleitungen zur Rechtsbeugung sind scheinbar ganz legitim.
Aber was soll man dem Themenstarter einen Vorwurf machen? Ist es nicht gerade in den letzten Jahren geradezu hoffähig geworden, sich zu winden und eben nicht zu seinen Fehlern zu stehen und auch keine Konsequenzen daraus zu ziehen?
Alles eine Sache der Mentalität ...
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
@lude
Wenn das dein bestes Wissen ist... oje!
:rolleyes:
So, dann bin ich ja mal auf DEINE themenbezogenen Ausführungen (ONtopic) gespannt...
Ich verrate Dir und Deinen Mitstreitern im (Klein)Geiste noch einen wichtigen Tipp:
Die wiederholte Absonderung von moralinsaurem Sekret und geifernde Mißgunstbekundungen haben NICHTS mit der Frage des TE zu tun!
...und nun: Bühne frei!:p
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Kann, kann und kann...
Ich habe jedenfalls noch nie eins bekommen.
Wäre aber glaube ich nicht verkehrt.
und zum TE.
Klar kannst du es auf die Art und Weise probieren.
Aber ich denke bei deiner Überschreitung ist es zu offensichtlich, einer von euch drei wird "büßen" dürfen
Also ich bin bei meinem Privatfahrzeug auch als alleiniger Nutzer eingtragen und noch nie hat die Bußgeldstelle da eine Anfrage gestartet. Selbst wenn, dann ist es nur ein kleiner Verstoß gegen die Versicherungsbedingung.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Klar ist eine Anleitung zum Ungehorsam bedenklich, aber das Netz ist voll davon. Rechtsberatung darf hier keine stattfinden aber Anleitungen zur Rechtsbeugung sind scheinbar ganz legitim.
Aber was soll man dem Themenstarter einen Vorwurf machen? Ist es nicht gerade in den letzten Jahren geradezu hoffähig geworden, sich zu winden und eben nicht zu seinen Fehlern zu stehen und auch keine Konsequenzen daraus zu ziehen?
Alles eine Sache der Mentalität ...
Danke konnte garnicht so oft drücken wie ich wollte.
Wir sind alle ein Stück Ministerpräsident Wullf
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann gib doch mal dein
SenfWissen dazu. Aber bitte nicht:Es kann Ärger geben...
hab ich nicht geschrieben, werde auf deine Antäuschungsversuche auch nicht mehr eingehen :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Wäre aber glaube ich nicht verkehrt.
und zum TE.
Klar kannst du es auf die Art und Weise probieren.
Aber ich denke bei deiner Überschreitung ist es zu offensichtlich, einer von euch drei wird "büßen" dürfen
Also ich bin bei meinem Privatfahrzeug auch als alleiniger Nutzer eingtragen und noch nie hat die Bußgeldstelle da eine Anfrage gestartet. Selbst wenn, dann ist es nur ein kleiner Verstoß gegen die Versicherungsbedingung.
Fahre mal bei Rot über die Ampel oder lasse dich mal mit 50 km/h mehr als erlaubt blitzen und dann eröffne mal einen neuen Tread.
War auch eher an i30 gerichtet.