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geblitzt .... bitte um Hilfe

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 11:09

Hollo MT-User ,

 

ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.

 

Sachverhalt:

 

bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen  :mad: . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? :confused:

 

Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Scheiß Frage, willst Du dir auch noch eine Anzeige wegen Betrugs einhandeln :confused:  :mad:

MfG aus Bremen

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129 Antworten
am 5. Januar 2012 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983

Schalte du mal ruhig deinen RA ein...

Ich versichere dir, dass ein Haufen Ärger auf dich zukommt, solltest du versuchen das abzuwälzen. ;)

Mehr sage ich dazu nicht! :)

Aha...:rolleyes:

Du "versicherst" es dem TE also ohne Detailkenntnisse...:rolleyes:

Ich hätte dann gern Deine Glaskugel und die Lottozahlen vom nächsten WE...:p

am 5. Januar 2012 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wird gerne angedroht aber dazu gehört mehr als ein Geschwindigkeitsverstoß.

Tja, da bist du wohl (mal wieder) falsch informiert. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Auflage eines Fahrtenbuches bei Überschreitung der Geschwindigkeit für die Dauer von 1 Jahr üblich.

Sollte das Vergehen mit 1 Punkt oder mehr geahndet werden, reicht schon der einmalige Verstoss.

Hier zeigt sich mal wieder, dass deine tollen Ratschläge den TE (und seine Brüder) mal so richtig in die Sch... reiten können. Aber die Folgen deiner blödsinnigen Tipps stören dich als Egoisten natürlich wenig.

Hauptsache man kann in seinem langweiligen Alltag etwas virtuelle Aufmerksamkeit erlangen.

Tip am Rande: schau in deine Versicherungsunterlagen, wer das Auto fahren darf. Nicht das sonst noch von da ne Keule kommt. Bei dem Geschwindigkeitsüberschuss geben die nicht so schnell auf und ermitteln gerne mal etwas ausführlicher, wenn sie das Gefühl bekommen ver*****t zu werden. 

am 5. Januar 2012 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983

Schalte du mal ruhig deinen RA ein...

Ich versichere dir, dass ein Haufen Ärger auf dich zukommt, solltest du versuchen das abzuwälzen. ;)

Mehr sage ich dazu nicht! :)

--------------------------------------------------

 

Genauso sieht es aus.

Ich bin ja wirklich net gehässig, aber solchen Leuten gehört die Strafe plus einer zusätzlichen Strafe auferlegt.

 

Gruß Roger

Sage mal haben Du und Deinesgleichen eigentlich nichts anderes zu tun, als ihre Lebensfrustrationen, mittels der Ausschüttung von Spott und Mißgunst über Neuuser, bei MT abzuarbeiten...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Zitat:

Genauso sieht es aus.

Ich bin ja wirklich net gehässig, aber solchen Leuten gehört die Strafe plus einer zusätzlichen Strafe auferlegt.

 

Gruß Roger

Genauso wird's auch geschehen, manche wollen's nur nicht wahr haben oder glauben, sie stünden über'm Gesetz.

Hab auch einen Haufen Scheisse gebaut, aber gerade stehen sollte man für seine Fehler können. Allerdings schaffen das einige heutzutage nicht mehr...

am 5. Januar 2012 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wird gerne angedroht aber dazu gehört mehr als ein Geschwindigkeitsverstoß.

Tja, da bist du wohl (mal wieder) falsch informiert. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Auflage eines Fahrtenbuches bei Überschreitung der Geschwindigkeit für die Dauer von 1 Jahr üblich.

Sollte das Vergehen mit 1 Punkt oder mehr geahndet werden, reicht schon der einmalige Verstoss.

Hier zeigt sich mal wieder, dass deine tollen Ratschläge den TE (und seine Brüder) mal so richtig in die Sch... reiten können. Aber die Folgen deiner blödsinnigen Tipps stören dich als Egoisten natürlich wenig.

Hauptsache man kann in seinem langweiligen Alltag etwas virtuelle Aufmerksamkeit erlangen.

Ich spreche immerhin aus Erfahrung.

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Tip am Rande: schau in deine Versicherungsunterlagen, wer das Auto fahren darf. Nicht das sonst noch von da ne Keule kommt. Bei dem Geschwindigkeitsüberschuss geben die nicht so schnell auf und ermitteln gerne mal etwas ausführlicher, wenn sie das Gefühl bekommen ver*****t zu werden. 

das ist kein Problem, ist für alle offen, da das auto zwar auf mich zugelassen ist aber auch von meinen Brüdern genutzt wird; ist sogar im Versicherungsvertrag eingetragen

am 5. Januar 2012 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wird gerne angedroht aber dazu gehört mehr als ein Geschwindigkeitsverstoß.

Tja, da bist du wohl (mal wieder) falsch informiert. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Auflage eines Fahrtenbuches bei Überschreitung der Geschwindigkeit für die Dauer von 1 Jahr üblich.

Wo? In Absurdistan?;)

Die Auferlegung eines Fahrtenbuches (inkl. der Dauer) ist einzelfallabhängig!

Wobei ich schon denke, dass die Nutzung der Mehrlingsstrategie, die Wahrscheinlichkeit signifikant erhöht.

am 5. Januar 2012 um 12:02

Was soll die Versicherung mit dem Verstoß zu tun haben?

am 5. Januar 2012 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich spreche immerhin aus Erfahrung.

Ja, ja. Du bist schon ein ganz toller Hecht :rolleyes:

Hat die Arge schon wieder zu, oder ist die Auftragslage immer noch schlecht?

 

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Die üblichen Moralapostel sind hier ja schon aufgetaucht und es werden sicher noch mehr entsprechende (überflüssige) Kommentare folgen...:rolleyes: Am besten einfach ignorieren und/oder drüber amüsieren...:D

Dann befolge doch mal am besten deinen eigenen Rat! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 5. Januar 2012 um 12:05

@letzterLude,

deine Äußerung erachte ich hier mal als total sinnfrei und lächle müde darüber.

Anscheinend bist Du genau so ein Spezi, der meistens immer recht flott unterwegs ist und sich durch meine Äußerung damit auch gleich noch auf den Schlips getreten fühlt ;)

Der Te spricht hier offiziell darüber, Falschauskünfte einer Behörde zu geben, um sich damit aus der Affaire zu ziehen.

Sowas ist rechtlich net vertretbar und ich finde sowas unterste Schublade.

Wenn man Mist verzapft hat, soll man dazu auch stehen und net zu sagen: ähhh ich hab kein Bock zu Laufen!!!

Ist ja wohl das allerletzte.

Was haste denn vorm Führerschein gemacht???

Bestimmt schwarz zur Schule gefahren, wa??

Oder gabs da etwa öffentliche Verkehrsmittel???

Fragen über Fragen.

 

Gruß Roger

 

am 5. Januar 2012 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Ich spreche immerhin aus Erfahrung.

StVZO §31a Fahrtenbuch

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

 

Ein Fahrtenbuch darf also grundsätzlich erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Dabei ist es vollkommen egal, ob dem Fahrzeughalter ein Verschulden daran angelastet werden kann, dass der Fahrzeugführer unbekannt geblieben ist. Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist. Die Fahrtenbuchauflage ist also keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme.

am 5. Januar 2012 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich spreche immerhin aus Erfahrung.

Ja, ja. Du bist schon ein ganz toller Hecht :rolleyes:

Hat die Arge schon wieder zu, oder ist die Auftragslage immer noch schlecht?

Hat zu.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Ein Fahrtenbuch darf also grundsätzlich erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Dabei ist es vollkommen egal, ob dem Fahrzeughalter ein Verschulden daran angelastet werden kann, dass der Fahrzeugführer unbekannt geblieben ist. Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist. Die Fahrtenbuchauflage ist also keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme.

Kann, kann und kann...

Ich habe jedenfalls noch nie eins bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich spreche immerhin aus Erfahrung.

Ja, ja. Du bist schon ein ganz toller Hecht :rolleyes:

Hat die Arge schon wieder zu, oder ist die Auftragslage immer noch schlecht?

Ich denke, die ARGE hat am Monatsanfang immer eine laaaaange Schlange und er möchte nicht warten müssen. :D

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