ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt beim Überholen

Geblitzt beim Überholen

Themenstarteram 13. August 2014 um 17:17

Hallo Gemeinde!

Ich hab heute meine erste bemerkte Blitz-Aktion gehabt (die vorige und erste habe ich nicht bemerkt ^^) und bin darüber etwas erbost. Ich bin in einer 70er Zone, Landstraße, unterwegs gewesen, vor mir ein schwarzer Fabia. Irgendwann hat der dann ohne Grund scharf von 70 auf 50 abgebremst, das ganze auf einer Geraden mit guter Sicht (nächste Kurve ca. 600m entfernt). Den Wagen habe ich dann überholt, weil ich so scharf kaum noch bremsen konnte und bin dann entsprechend mit ca. 90km/h nach Tacho (ca. 85 km/h in Real) in den Blitzer gefahren.

Wenn ich nicht irre, sollte da KEIN Überholverbot gewesen sein. Daher rechne ich mal mit einem Verwarngeld von 15€.

Das würde ich gerne mit meiner Beifahrerin als Zeugen anfechten, weil ich es nicht einsehe wegen der Nötigung durch andere bestraft zu werden und dann noch wegen dem Bestreben, einen Überholvorgang zügig abzuschließen. Stehen die Chancen gut, dass das anerkannt wird?

Der Fabia dürfte auf dem Foto übrigens vollständig abgebildet sein, da ich direkt neben dem war, als der Blitzer ausgelößt hat.

 

Mal als Frage nebenbei, wenn dort Überholverbot gewesen wäre, könnte ich nur dafür belangt werden, oder? Bei zwei zeitgleichen Vergehen wird nur das härtere geahandet (soweit ich das mal mitbekommen habe). Wenn ich falsch liege bitte korrigieren. Was würde da als Strafe bei raus kommen? Eine Geldbuße und mindestens einen Punkt, nehme ich an.

 

Danke schoneinmal für eure Unterstützung! :)

 

EDIT: Könnte es evtl. auch passieren, dass ich gar keinen Bescheid bekomme, weil eben beim Überholen/durch Nötigung (sofern der ausführende Beamte das auch registriert hat) dazu gezwungen war?

Beste Antwort im Thema

Toll, wieder so ein Held in Strumpfhosen mit 220 PS.

Wenn ich überhole laufe ich auch oft Gefahr geblitzt zu werden, überholen muss schnell gehen so ist es am gefahrlosesten. Da schaue ich auch nicht auf den Tacho.

Wenn es dann wirklich mal blitzt habe ich Pech, so schlimm wird es schon nicht sein.

Was ich dann aber nicht machen werden ist mich hier auszuheulen und völlig unsinnige Nötigungs-Anklage-Rechtsstreittheorien hier herauf zu beschwören.

Es ist meine freie Entscheidung aufs Pedal zu drücken, kein Mensch zwingt mich dazu.

Auch wenn es manchmal schwer ist hinter einem "Schleicher" her zu fahren, es gibt da nur 3 Möglichkeiten, entweder man tut es oder man überholt oder man fährt raus und geht einen Kaffee trinken, alles meine eigenen Entscheidungen.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

mein gott,

mich hamse vor 3 monaten auch geblitzt, lkw der mit 70 "zuckelt", ok er darf eig sogar nur 60, is aber egal,dahinter 5 spinner die nicht überholen wollen / können , oder was weiss ich, alle fahren se bis auf vo....nhaar breite auf.

also nach der kurve,freie, gerade strecke, blinker links, 3.gang und dem kleinen micra k13 die sporen gegeben.

am ende der graden standen die kumpels mitm laser :(

"ok, wir haben gesehen, dass sie am überholen waren, und haben ihnen noch 200 meter gegeben, bevor wir gemessen haben, leider waren es da noch immer 112 , bei erlaubten 100"

, so what???

15€ bezahlt und gut war,nur ärgerlich, dass ich diese spinner danach wieder vor mir hatte :( :)

am 14. August 2014 um 11:04

DU bist geblitzt worden, weil DU zu schnell warst. Zahl und gut ist. Auch wenn es einen Punkt gibt (den es aber eh nicht geben wird!).

Du wirst mit deinen Argumenten NULL Erfolg vorm Richter haben. Glaub es uns!

Wenn Du so stark abbremsen musstest, dann warst du schlichtweg zu nah an seinem Heck. Ende! Da gibts einfach nichts zu diskutieren. Der Überholvorgang hat ja nichts mit seinem Bremsmanöver zu tun (auch wenn du es so siehst, aber du hättest ihn vermutlich auch überholt, wenn er die ganze Zeit schon nur 50km/h gefahren wäre!).

Du machst dich zum Affen vorm Richter, wenn Du mit deiner Geschichte ankommst...

Ärgerlich ja, aber verbuche es unter "Erfahrung" in Deinem anscheinend jungen Leben!

Nette Debatte. Bei einer OWI von 15 (Fünfzehn) Euro reicht ein Brief vom Anwalt und das Ding wird eingestellt. Muss man das Brieflein selbst bezahlen, lohnt es sich imho nicht. Zahlt es die Rechtsschutz, ok, wenn man eine hat und die drauf eingehen

Ich würde nichtmal die Rechtschutz bemühen. Irgendwann kündigen die oder sind bei der Schadenannahme kritischer. Und dann ist vllt. wirklich was.

Außerdem wäre es mir die Rennerei nicht wert. Es stehen keine Punkte im Raum, die Summe entspricht keinen 100km Fahrtkosten....so what!?

Die Rechtschutz einschalten für 15 EUR? Meint das jemand wirklich ernst?:confused:

Sehe ich auch so. Wer riskiert für so einen lumpigen Betrag seine Rechtschutzversicherung? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Die Rechtschutz einschalten für 15 EUR? Meint das jemand wirklich ernst?:confused:

Ich bezog mich nur auf den TE und seine Motivation

am 15. August 2014 um 6:33

Hier geht es nicht um das Geld, hier geht es ums Prinzip: DER ANDERE WAR SCHULD!!11!!

Joa, nur dass wie bereit erwähnt die "Argumentation" des TE mehr als fraglich ist.

- 1. Wer nichtmals um 20 km/h verzögern kann und dabei in Bedrängnis kommt ist entweder viel zu dicht drauf oder hat gepennt -> fahrerseitiges Unvermögen

- 2. Wer bei ZHG 70 mit 90 geblitzt wird -> fahrerseitiges Unvermögen

- 3. Wer von 70 auf 50 "ausgebremst" wird, aber es nicht runter auf 50 schafft wg. Punkt 1 und dann "ruckartig" ausweichen muss und dann direkt mit 90 geblitzt wird fährt entweder ein recht potentes Auto oder erzählt hier nicht ganz die Wahrheit.

Was soll das hier mit Prinzip zu tun haben...?

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Joa, nur dass wie bereit erwähnt die "Argumentation" des TE mehr als fraglich ist.

- 1. Wer nichtmals um 20 km/h verzögern kann und dabei in Bedrängnis kommt ist entweder viel zu dicht drauf oder hat gepennt -> fahrerseitiges Unvermögen

- 2. Wer bei ZHG 70 mit 90 geblitzt wird -> fahrerseitiges Unvermögen

- 3. Wer von 70 auf 50 "ausgebremst" wird, aber es nicht runter auf 50 schafft wg. Punkt 1 und dann "ruckartig" ausweichen muss und dann direkt mit 90 geblitzt wird fährt entweder ein recht potentes Auto oder erzählt hier nicht ganz die Wahrheit.

Was soll das hier mit Prinzip zu tun haben...?

Das Prinzip einiger ist halt: "Egal was ich falsch mache, Schuld hat immer ein anderer."

Bei der Anstrengung, um die phantasiereiche die-anderen-sind-schuld-Ausreden des TE zu konstruieren, wäre mir eine Ader im Kopf geplatzt.

Oder anders ausgedrückt. Verar..... kann ich mich selber!

@TE Werde erwachsen und steh zu deinen Fehlern bzw. trage die Konsequenzen. Ist deine Entscheidung wenn du das Limit überschreitest. Aber nicht hinterher jammern und auch noch für unsinnige Ausreden dann bestätigt werden wollen.

Hmmm, sowas droht mir nun auch. Hier die Story:

zweispurige Straße, Verengung auf eine Spur weiter vorne, rechte Spur voll anderer Verkehrsteilnehmer, irgendwo vorne auch noch eine verringerte zul. Höchstgeschwindigkeit. Ich auf der linken Spur, erspähe weiter vorne noch eine Lücke auf der rechten Spur, gebe Gas um sie zu noch vor der Verengung erreichen, statt mich irgendwie rechts unter Beeinträchtigung der rechts Fahrenden reinzudrücken, und BLITZ. Schöne Scheiße, könnte teuer werden. Jemand eine Idee?

Zitat:

Original geschrieben von schelm1

........ Schöne Scheiße, könnte teuer werden. Jemand eine Idee?

Ja sicher, du kennst sie sogar - willst sie aber sicher nicht hören/lesen :D

Ich greif einmal was anderes auf.

70km/H Beschränkung auf einer langen Geraden auf der Landstraße ist meistens eine Einmündung und dann auch durchgezogene Linie.

Da ist die Zuordnung der Geschwindigkeit dann völlig egal. Der Sachbearbeiter grinst sich eins und schickt ein Knöllchen wegen Überholen im Überholverbot raus.

Gruß Feank

am 30. August 2014 um 8:14

Wenn jemand bremst würde ich erstmal 2 s abwarten warum.

Deine Antwort
Ähnliche Themen