ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt Motorradführerschein in gefahr?

geblitzt Motorradführerschein in gefahr?

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 17:39

Ich hatte vor nächste Woche in meinem Urlaub den Motorradführerschein anzufangen.Leider wurde ich heute innerhalb der Ortschaft mit ca (75-85)

laut Tacho geblitzt :( . mit abzug der toleranz und Tachoabweichung liege ich vieleicht nicht mehr im Fahrverbotsbereich. Sollte ich trotzdem ein Fahrverbot von einem Monat bekommen, gibt es dann problem für die zulassung für den Motorradführerschein?Ich habe ansonsten keine Punkte in Flenburg.

 

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2011 um 13:16

Es geht hier doch gar nicht um das Wissen anderer User.

Da ich beruflich viel mit Verstößen im Straßenverkehr zutun habe, kann ich da zu vielem meine Fachkundige Meinung preisgeben.

Das ist allerdings in 90% der Fälle nicht das was die Threadstarter hören wollen.

Die warten solange bis irgendeiner auf ihren Zug aufspringt und mit Halbwissen irgendwelche verkorksten Ratschläge gibt.

Fachkundige Meinungen mit § als Quellen und angeeigneter Praxiserfahrung, werden da soweit es geht ignoriert.

Von daher kein Wunder, dass viele User (es sind immer die gleichen), die ebenfalls ein ausgezeichnetes Wissen haben, die Lust verlieren jedem aufs neue das gleiche zu schreiben, was auf 5 folgenden Seiten vom Pöbel wieder zerrissen wird, weil ja alle Gesetze rechtswidrig sind...nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger"...

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Auch bei einem verhangenen Fahrverbot kannst du den Führerschein anfangen, nur von Fahrstunden solltest du absehen.

Aber diesbezüglich bin ich mir nicht sicher, durchaus möglich das du während der Fahrstunde fahren darfst, da der Fahrlehrer als Fahrzeugführer gilt.

Tag die Herren,

ich bitte an dieser Stelle darum, auf den Einsatz der Moralkeule zu verzichten; und statt dessen nur auf die gestellte Frage zu antworten.

 

 

MfG

invisible_ghost

MOD

ob mein wissenstand noch aktuell ist weiß ich net

ich hatte auf meinem lkw lehrgang einen kameraden gegen den auch ein fahrverbot verhängt werden sollte, er nahm aber soweit an allem teil, auch am fahren.

nachdem er seinen bestandenen schein hat umschreiben lassen, kam auch schon der bescheid mit der bitte zur kasse und aufs revier.

das war aber vor gut 3 jahren, ob es jetzt noch so laufen kann, kp

edit - du bist aber schon aus der probezeit raus, oder net?

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:20

ich habe keine Probzeit mehr.Also dürfte es mit dem Motorradführerschein keine probleme geben ?

solange der bußgeldbescheid nicht schneller ist :)

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:24

Aber ich will mich erst nächste Woche anmelden der Bescheit dauert ja ca 3 wochen . Bekomme aber ja nicht in 3 wochen den ganzen Führerschein fertig.

ich geh mal schwer davon aus, dass du noch keineN anhörungsbogen gekriegt hast, der kommt so ab einer woche nach dem blitzen.

dann schickste denn so nach ein zwei tagen weg und je nachdem wie schnell die behörden arbeiten kommt der bescheid, mein schnellster hat 3 wochen gedauert.

aber hey, du kannst ja eh bei der fahrschule abchecken wie das ist, die müssens wissen, wenn net, dann rate ich dir dein schein woanders zu machen:)

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:35

ja das stimmt schon nur wollte ich das jetztschonmal auf die schnelle wissen hatte mich schon lange gefreut entlich mit dem Führerschein anzufangen und jetzt 2 Tage vor dem Urlaub son mist :(

Zitat:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,

falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.

Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Achtung !

Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.

Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den

meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.

Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.

Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie

(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 21 und 25 km/h zu schnell waren,

würde Sie das 80 Euro kosten.

Es käme 1 Punkt hinzu.

Also zwischen realen 75 und 80 Kmh erstmal kein Fahrverbot.

Solltest du doch 85 Kmh gefahren sein:

Zitat:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 35 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,

falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.

Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Allgemein sehr empfehlenswert !

http://www.busgeldrechner.de/

Edit Nr XY

Wo wohnt ihr das der Anhörungsbogen in einer Woche da ist ? ich musste meistens einen oder zwei Monate warten. Wenn trudeln sie gerne eine Woche vor Schluss der "Frist" ab :D

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Allgemein sehr empfehlenswert !

http://www.busgeldrechner.de/

Hat jetzt alles irgendwie nichts mit der gestellten Frage zu tun, hast du diese gelesen und verstanden ?!?

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

 

Wo wohnt ihr das der Anhörungsbogen in einer Woche da ist ? ich musste meistens einen oder zwei Monate warten. Wenn trudeln sie gerne eine Woche vor Schluss der "Frist" ab :D

guckst du kennzeichen - bayern, wenns um moneten in aussicht geht, da kanns net schnell genug gehen:)

War nur ein allgemeiner Hinweis. :D :D

Nein es gibt überhaupt gar keine Probleme, selbst mit Fahrverbot.

Und selbst sollte es welche geben, was ich bezweifle, kann man das Fahrverbot ja "verlegen". Die Polizei kommt ja nicht sofort den Führerschein abkassieren.

Es kann nur sein das der Prüfer ein besonderes Augenmerk auf dich legt wenn er sieht das du Punkte hast usw. solche Informationen werden ja erfragt. Aber AFAIK nur bei der Anmeldung.

Was meinst du mit Zulassung ? Die Anmeldung vom Führerschein, oder nur die praktische Prüfung ?

am 13. Juli 2011 um 20:51

Da wird es keine Probleme geben. Per se ist es egal ob du Punkte hast, dass hat nichts zu tun mit der Beatragung des Führerscheins und Ablegen der Prüfung, da dies 2 voneinander unabhängige Vorgänge sind. Die Führerscheinstelle ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig und dürfte dir diesen lediglich verweigern bei erheblichen Bedenken sprich bevorstehende MPU mit entsprechender Sperrfrist. Der TÜV ist für die Prüfungen verantwortlich. Bei abgelegter und bestandener Prüfung wird die Führerscheinstelle benachrichtigt und stellt dir die Fahrerlaubnis aus. Selbst wen dein Führerschein für einen Monat weg sein sollte stellt dies mW kein Problem dar, da du wie oben schon gesagt in der Fahrschule fährst und somit auch keinen Führerschein benötigst. Ansonsten könntest du ja auch keine Fahrstunden machen und Prüfung ablegen bevor du 18 (17) bist. Den Führerschein würdest du dann nach Ablsuf der Sperrfrist ausgehändigt bekommen.

 

LG

 

Alex

am 13. Juli 2011 um 21:32

wieso sollte man während eines Fahrverbots keine Führerscheinstunden machen dürfen?

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt Motorradführerschein in gefahr?