Geblitzt - Abzocke oder gerechtfertigt?

Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.

Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.

Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.
Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.

Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?

Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?
Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?

Beste Antwort im Thema

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von generalbrot



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Das ist doch dein Problem. Du hast die Geschwindigkeit so anzupassen, dass du im übersehbaren Bereich anhalten kannst. Wenn du damit Probleme hast, fahre bitte nur noch mit nem Panda...und so jemand fährt angeblich 25 Jahre Auto...aber bei einfachsten Regeln haperts dann...
Gehts hier ums anhalten? Und ja Es besteht durchaus ein unterschied zwischen anhalten wollen und von einer "freien" Strecke in eine limitierte zu fahren..

Wenn er es schon nicht schafft, eine Bremsung für eine limitierte Strecke vernünftig einzuleiten, wie sieht es dann erst aus, wenn er wirklich mal anhalten will??? Sorry, aber auf ner Autobahn kann ich locker 500m vorausschauen, wenn es kurvig ist vielleicht nicht ganz so weit, aber dann habe ich auch die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Und ich bin durchaus nicht der Meinung, dass wir StVO und Beschilderung so ändern sollten, dass die Motorbremse überall ausreicht...

Zitat:

..... Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß.

Entweder die Optik stimmt nicht oder Du bist 420 gefahren.

Wie war das doch noch mal in der STVO ???
"Man darf nur so schnell fahren das man jederzeit..."

Von der Sache her halte ich es für ziemlich schräg direkt hinter der Limitierung zu blitzen. Man sollte aber immer damit rechnen.

Wenn vor dem Schild schon ein weiteres Schild gestanden haben sollte, dann sieht es schlecht aus für den TE, sollte es das erste Schild gewesen sein und 50 Meter dahinter der Blitzer, sollte die Sache mit einem Anwalt regelbar sein.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Fährst du die Strecke häufiger?

Nein, vieleicht zum 10ten mal oder so, nur vorgestern waren zum ersten mal durch Wetter und Verkehrslage die günstige Gelegenheit, den Wagen mal halbwegs auszufahren.

Sicherlich weiß ich auch das da irgenwann eine Limitierung kommt, aber ich fahre ca. 100.000km im Jahr und bin in ganz Deutschland unterwegs, da merkt man sich nicht jede einzelne Limitierung.
Bislang bin ich ja auch immer gut damit gefahren den Wagen ausrollen zu lassen und eventuell leicht zu bremsen....so das ich ca. 300m nach einer Begrenzung auf der geforderten Höchstgeschwindigkeit war.

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Zitat:

Wenn er es schon nicht schafft, eine Bremsung für eine limitierte Strecke vernünftig einzuleiten, wie sieht es dann erst aus, wenn er wirklich mal anhalten will??? Sorry, aber auf ner Autobahn kann ich locker 500m vorausschauen, wenn es kurvig ist vielleicht nicht ganz so weit, aber dann habe ich auch die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Und ich bin durchaus nicht der Meinung, dass wir StVO und Beschilderung so ändern sollten, dass die Motorbremse überall ausreicht...

Es besteht aber ein Unteschied ob ich anhalten möchte oder in einen limitierten Bereich fahre. Oder steht wenn ich in einen limitierten bereich ne mauer wenn ich schneller als erlaubt fahre? Zudem bestreitet der TE doch nicht, dass er es nicht hätte können, sondern nur, dass er nicht unbedingt den Anker werfen wollte (was nicht unbedingt notwenig war). Dass er dadurch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hat, bestreitet er doch gar nicht?!

Zitat:

Original geschrieben von generalbrot


Zudem bestreitet der TE doch nicht, dass er es nicht hätte können, sondern ..

..beweist mit seiner Vollbremsungs-Geschwindigkeits-Entfernungstheorie das er entweder falsche Vorstellungen von Entfernungen, Bremswegen hat, oder er sich ebend verschätzt hat.

Mahlzeit.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen
Mag ja sein das ich so langsam zu alt werde aber über 250 ja sogar die genannten 300 auf unseren Autobahnen die bekannter weise nicht mehr die besten sind halte ich schilcht für Wahnsinn iund solchen Menschen sollte man dringend den Schein nehmen bevor andere geschädigt werden. Leiuder neigenmanche Fahrer ab einem gewissen Kontostand und Fahrzeugklassifizierungen zur masslosen Selbstüberschätzung. Wenn man so braten will , ja noch Rennen mit anderen Fahrzeugführen fährt sollte auf den Ring gehen oder auf teststrecken wo man das gefahrlos machen kann. Alles über 200 wird knallharte Arbeit am Steuer und wer was anderes behauptet ist auf öffentlichen Strassebn falsch.. der gehört in die phsychiatrie. oder hat ein massives problem mit seiner Männlicheit. Die Grenze liegt übrigends bei 50 metern hinter den Schild wenn ich es richtig weis. Das ist bei derartigen Menschen aber ein sehr kurzer weg.. denn bis die ihr Gehirn eingeschaltet haben ist das tempolimmit meist vorbei.. Da habe ich keinerlei verständniss dafür.. und ich bin als Junger fahrer auch in 3,5 Stunden von Stuttgart nach Aachen gebrettert ( 1978 ) aber da waren Nachts die Autobahnen auch noch frei ...Jol.

Oh ein bekennender Limitierer, aber vergess es mit solchen polemischen Unterstellungen wirst du mich nicht aus der Reserve locken und mich dazu bringen ähnlich beleidgend zu argumentieren. 🙂

Ich finds übrigens lustig, dass sich der TE den Namen einer Rechtsanwaltskanzlei gewählt hat, die sich einen einen schlechten Ruf durch dubiose Abmahnwellen gemacht hat. Man könnte glatt meinen das wäre der Zweitaccount zum Trollen eines anderen bekannten Users 😁

@TE: Vielleicht einfach mal die Anwaltskollegen fragen, wie die Rechtslage bei Blitzern 50 Meter hinter dem ersten Geschwindigkeitsschild aussieht. 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer


, sondern um Verkehrssicherheit.

Keine Angst, es gibt keinen Entzug der Playstation bei Überschreiten eines virtuellen Tempolimits.

Du bist ein echter Scherzkeks, bin selten so gut unterhalten worden, mehr davon.

Fürs RL: Hast du schon mal davon gehört, dass es eine Richtgeschwindigkeit gibt? Wenn du die überschreitest, sind quasi alle Konsequenzen daraus einzig und allein dein Problem. Niemand muss damit rechnen, dass irgendjemand schneller fährt bzw gilt die Beweislastumkehr: du müsstest beweisen, dass ein Unfall der bei 180 km/h passiert ist, bei 130 km/h auch passiert wäre. Die Beschilderung ist genau darauf ausgelegt oder hast du schon mal ein Tempolimitschild mit 150 km/h gesehen?

Den größten Beitrag zur Verkehrssicherheit könntest du leisten, sollte wirklich irgendwo das Level für den Schein so niedrig liegen und dir eine Fahrerlaubnis erteilt worden sein: beantrage einfach nicht die Wiedererteilung und schaffe einen Dauerarbeitsplatz für deinen Fahrer.

Das Limit beginnt ab dem Schild und nicht erst 50 oder 300 Meter dahinter.

www.bussgeldkataloge.de/
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Kannst dich schon mal darauf seelisch und moralisch darauf einstellen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer


Ich bitte euch, wir sind hier nicht in Skandinavien. Ein bißchen Klimpergeld, ein paar Punkte und 3 Monate lang eine Hostess als Chauffeur beschäftigen (so das man das nützliche mit dem praktischen verbinden kann), über so eine Bestrafung kann man doch nur lachen, sofern man nicht zum Prekariat gehört.

Anhand der Antworten sollte deutlich geworden sein, daß die angesprochene Klientel hier leider überwiegt.Vernünftige Antworten jenseits kleinkindlicher Polemik sind daher nicht zu erwarten.

Zitat:

Deswegen würde ich hier gerne auf nochmal auf meinen Hypothetischen Punkt zurück kommen. Wenn ich also zukünftig immer beim Schild auf der richtigen Geschwindigkeit bin. Kann man mir keiner eine Teilschuld anlasten weil er sich erschreckt hat oder ähnliches...

Hättest Du eine Vollbremsung hingelegt und dadurch einen Unfall provoziert, dann wäre Dir das selbstverständlich zum Nachteil ausgelegt worden. Wenn es einen Unfall gibt, dann hat immer derjenige Schuld, der sehr schnell gefahren ist. Da kann es sogar ausreichen, wenn man nur in der Nähe war und mit dem Unfall selbst gar nichts zu tun hat (Beispiel "Turbo Rolf"😉. Auf der anderen Seite, wen interessierts? Denn letztlich geht es doch nur darum, wessen Versicherung für den Schaden aufkommt. Ob das die eigene oder die des Unfallgegners ist, ist doch egal.

Im vorliegenden Fall sollte der Rechtsweg beschritten werden. Die notwendige Gedult vorausgesetzt, ist eine deutliche Minderung der eigentlich vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen nicht unwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Deswegen würde ich hier gerne auf nochmal auf meinen Hypothetischen Punkt zurück kommen. Wenn ich also zukünftig immer beim Schild auf der richtigen Geschwindigkeit bin. Kann man mir keiner eine Teilschuld anlasten weil er sich erschreckt hat oder ähnliches...

Hättest Du eine Vollbremsung hingelegt und dadurch einen Unfall provoziert, dann wäre Dir das selbstverständlich zum Nachteil ausgelegt worden. Wenn es einen Unfall gibt, dann hat immer derjenige Schuld, der sehr schnell gefahren ist. Da kann es sogar ausreichen, wenn man nur in der Nähe war und mit dem Unfall selbst gar nichts zu tun hat (Beispiel "Turbo Rolf"😉.

Genau darum geht es, denn ich bin auch der festen Überzeugung, das mir eine Vollbremsung - im Falle des Falles - als Teilschuld ausgelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Auf der anderen Seite, wen interessierts? Denn letztlich geht es doch nur darum, wessen Versicherung für den Schaden aufkommt. Ob das die eigene oder die des Unfallgegners ist, ist doch egal.

Da hast du auch wieder recht, aber ich gehe bei solch Hypothetischen Beispielen immer davon aus das mein eigenes Gefährt in Mitleidenschaft gezogen wird und es mich dann wieder unnötige Zeit kostet die ich nicht habe.

Zitat:

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Der Hammer !

In Deinem Fall hat die Gefahr aber am Straßenrand gelauert !😁

"Herr Richter,Herr Richter, ich war so schnell das mein Tunnelblick auf der Mittellinie lag, ich konnte das Schild am Straßenrand überhaupt nicht erkennen."

Ich muss dazusagen, dass ich es auch zum Kotzen finde, wenn ohne Vorwarnung das TL um mehr als 50km/h abgesenkt wird. Einfach 500m davor das selbe Schild mit der Meterangabe darunter (also "TL _in_ x Meter" und nicht "TL ab hier die nächsten x Meter"😉. Warum macht das niemand? Dadurch könnte man soviel Bremsenabnutzung (IIRC heißt das auch Feinstaub) sparen...

EDIT: In Baustellen ist es ja auch normal, dass das TL stufenweise gesenkt wird (z. B. 100->80->60).

notting

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Der Hammer !

In Deinem Fall hat die Gefahr aber am Straßenrand gelauert !😁

So ironisch wie du das auch meinst, es wäre in diesem Fall schließlich richtig darauf zu schließen das das Schild die Gefahr ist, denn ansonsten gibt es außer Abzocke wohl keinen Grund nach einer 50km langen unlimitierten Strecke beim erreichen der Limitierung eine Kontrollmessung zu machen.

Tempolimits nach unlimitierten Bereichen sind doch im Normalffall dazu da die Geschwindigkeit zu drosseln, weil in den nächsten folgenden Kilometern ein Zulauf oder Abllauf kommt, der im Berufverkehr als Unfallschwerpunkt ausgelegt wird und man versucht selbigen zu entschärfen.

Sein Warndreieck stellt man bei einer Panne ja auch nicht direkt am Wagen auf sondern 400m früher.

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