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Geblitzt - Abzocke oder gerechtfertigt?

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 7:35

Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.

Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.

 

Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.

Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.

Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?

Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?

Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?

 

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2012 um 8:43

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. :)

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Themenstarteram 7. Januar 2012 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Des Rätsels Lösung: Auf völlig unbekannten unlimitierten Strecken fährt man keine 300 km/h. Ist die Strecke bekannt, weis man, dass da ein Schild kommt und fährt gegebenenfalls angepasst. Dann passiert so etwas höchstens bei BAB Baustellen, aber diese werden ja 2km vorher angekündigt.

Dies käme ja einem indirekten Verbot gleich: Lieber Fahrer sie haben ab hier die Erlaubnis innerhalb Anpassung der Wetterlage und Verkehrsaufkommen so schnell zu fahren wie es ihnen beliebt. Wenn sie allerdings die Strecken nicht kennen sind maximal 220km/h erlaubt damit sie nächste Zone innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder betreten.

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Dies käme ja einem indirekten Verbot gleich: Lieber Fahrer sie haben ab hier die Erlaubnis innerhalb Anpassung der Wetterlage und Verkehrsaufkommen so schnell zu fahren wie es ihnen beliebt. Wenn sie allerdings die Strecken nicht kennen sind maximal 220km/h erlaubt damit sie nächste Zone innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder betreten.

Dann schau mal in den Paragraphen 3 der Straßenverkehrsordnung. Du warst mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs. Du hättest keine 300 km/h fahren dürfen, auch wenn keine zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet war.

"§3 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen".

am 7. Januar 2012 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und mir ist es noch nie passiert, dass ich auf ner Autobahn ein Limitierungsschild erst 200m vorher erkannt habe...da sollte der ein oder andere evtl. mal an seiner Optik feilen...

Das es dir bislang noch nicht passiert ist, schließt ja nicht aus das es dir noch passieren könnte.

Wie weit kannst du denn bei Dunkelheit und Xenonlicht voraus sehen?

 

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Dann darf man eben nicht so schnell fahren, anscheinend fährst du schneller als du weit schauen kannst.

 

Hierzu mal einige Gesetze die du während deiner Zeit als Fussgänger mal in dich verinnerlichen solltest.

 

§3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

 

§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind

 

Das Sichtfahrgebot

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

Besonders wenn nachts außerorts ohne Fremdbeleuchtung mit Abblendlicht gefahren wird, wird häufig gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.

 

http://www.adfc-ilm-kreis.de/.../%C2%A73-1-sichtfahrgebot.shtml

am 7. Januar 2012 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Des Rätsels Lösung: Auf völlig unbekannten unlimitierten Strecken fährt man keine 300 km/h. Ist die Strecke bekannt, weis man, dass da ein Schild kommt und fährt gegebenenfalls angepasst. Dann passiert so etwas höchstens bei BAB Baustellen, aber diese werden ja 2km vorher angekündigt.

Dies käme ja einem indirekten Verbot gleich: Lieber Fahrer sie haben ab hier die Erlaubnis innerhalb Anpassung der Wetterlage und Verkehrsaufkommen so schnell zu fahren wie es ihnen beliebt. Wenn sie allerdings die Strecken nicht kennen sind maximal 220km/h erlaubt damit sie nächste Zone innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder betreten.

Wo steht das?

In einem Land in dem Klugscheißer (mit Heiligenschein) Normalität sind und der erhobene Zeigefinger en vogue ist, kann der Threaderöffner hier bestimmt kaum auf Unterstützung hoffen.

Es sei ihm also geraten, bei 210 Sachen im 120er Limit, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

;)

Evtl. besteht bei einem Blitzer gleich hinter dem Limitschild, eine Handhabe.

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

 

 

Die Frage ist nicht ob du ein Schild sehen konntest, sondern aus welcher Entfernung du das Schild sehen konntest.

Gesehen hab ich das Schild schließlich auch und 200m sind immerhin eine Strecke von 4 Leitpfosten, die allerdings bei entsprechender Geschwindigkeit in 2einahalb Sekunden passiert werden.

Ich sehe Schilder in der Nacht so, dass ich das Limit ohne zu harte Bremsung erreiche. Klar bin ich noch etwas drüber aber keine fast 100%. Ich habe halt in der Fahrschule gelernt, dass man auch die Bremse nutzen darf, wenn eine Tempobeschränkung auftaucht. Wenn du das mit dem Ausrollen gelernt hast, solltest du deinen damaligen Fahrlehrer zur Rechenschaft ziehen.

Die Antwort aus welcher Entfernung du bei einer Geschwindigkeit von >250 siehst, hast du bislang nicht erbracht?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Hmm, dann scheint es so, als wenn deine Geschwindigkeit unangepasst war, wenn du so einfache Sachen wie Verkehrszeichen nicht mehr erkennen kannst.

 

Und erkläre mir mal bitte wie du im Dunkeln mit Xenon-Licht bei 250km/h rechtzeitig ein unbeleuchtetes Hindernis (Reifenteile, ect) erkennen möchtest, und dann noch rechtzeitig ausweichen möchtest?

Wie schon gesagt Verkehrszeichen zu erkennen stellt kein Problem da.

Einem Hindernis bei Tempo 300 auszuweichen ist auch bei Tageslicht nicht wirklich einfach - Natürlich ranzt man da drüber, aber da passiert auch mit 100km/h weniger auf dem Tacho.

Auf einer Autobahn sollte man zwar davon ausgehen das immer etwas unvorhergesehenes passieren kann, aber man muß nicht damit rechnen das die Autobahn einem Ausweichparkour gleicht, ansonsten könnten wir direkt allgemeines Tempolimit 120 einführen. Und selbst das wäre für einige Situationen wie Wildwechsel noch zu schnell.

Andere Verkehrsteilnehmer sind i.d.R. beleuchtet und somit auch aus weiter Entfernung sichtbar.

 

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

Wenn du es nicht schaffst, dein Fahrzeug in 200m von 250km/h auf 120km/h zu verlangsamen, wie möchtest du dann innerhalb der 70m die dein Scheinwerfer ausleuchtet von 250km/h auf Null kommen?

Mfg Zille

Wie ich schon sagte hätte ich mein Fahrzeug mittels einer Vollbremsung sehr wohl innerhalb der 200m von 300km/h auf 120km/h entschleunigen können. Ich wußte halt nur nicht das solche dratischen Maßnahmen neuerdings von Nöten sind.

am 7. Januar 2012 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

In einem Land in dem Klugscheißer (mit Heilgenschein) Normalität sind und der erhobene Zeigefinger en vogue ist, kann der Threaderöfnner hier bestimmt kaum auf Unterstürtzung hoffen.

 

Es sei ihm also geraten, bei 210 Sachen im 120er Limit, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

 

;)

Eigentlich sollten die Strafen entlich mal erhöht werden, jemand der besoffen mit 1,6 Promille erwischt wird handelt genauso groß fahrlässig und muss zur MPU warum nicht auch bei massiv erhöhter Raserei zur MPU ????

am 7. Januar 2012 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Was hat das ganze eigentlich mit den Ferien zu tun?

In der Ferienzeit haben Schüler mehr Freizeit und es gibt überproportional öfter Beiträge über schnelle Autos und schnelles Fahren die manchmal den Eindruck erwecken, dass da eher der Wunsch Vater des Gedanken ist.

 

Du spielst vermutlich auf so etwas an:

http://www.rp-online.de/.../...st-150-meter-nach-temposchild-1.2411079

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

 

Das es dir bislang noch nicht passiert ist, schließt ja nicht aus das es dir noch passieren könnte.

Wie weit kannst du denn bei Dunkelheit und Xenonlicht voraus sehen?

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Dann darf man eben nicht so schnell fahren, anscheinend fährst du schneller als du weit schauen kannst.

Hierzu mal einige Gesetze die du während deiner Zeit als Fussgänger mal in dich verinnerlichen solltest.

§3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind

Das Sichtfahrgebot

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

Besonders wenn nachts außerorts ohne Fremdbeleuchtung mit Abblendlicht gefahren wird, wird häufig gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.

http://www.adfc-ilm-kreis.de/.../%C2%A73-1-sichtfahrgebot.shtml

Wie bereits in meinem Vorpost beschrieben, es wäre theoretisch kein Problem gewesen rechtzeitig zu verzögern - so daß keines des genannten Verordnungen hier angezogen werden kann.

Nur halte ich eine Vollbremsung im unlimitierten Bereich nicht als sonderlich rücksichtsvoll für andere Verkehrsteilnehmer.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

In einem Land in dem Klugscheißer (mit Heiligenschein) Normalität sind und der erhobene Zeigefinger en vogue ist, kann der Threaderöfnner hier bestimmt kaum auf Unterstürtzung hoffen.

Es sei ihm also geraten, bei 210 Sachen im 120er Limit, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

;)

Eigentlich sollten die Strafen entlich mal erhöht werden, ...

Ja genau, Leute wie Dich habe ich gemeint.

am 7. Januar 2012 um 9:11

 Mal eine Zwischenfrage Waldorf u Frommer sind doch Internetabmananwälte besteht da ein  Zusammenhang?

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Wie ich schon sagte hätte ich mein Fahrzeug mittels einer Vollbremsung sehr wohl innerhalb der 200m von 300km/h auf 120km/h entschleunigen können. Ich wußte halt nur nicht das solche dratischen Maßnahmen neuerdings von Nöten sind.

Nein, sind sie nicht. Du verstehst es einfach nicht: Du hast nur so schnell zu fahren, dass Du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Bei einem 'plötzlich' auftauchenden Verkehrszeichen, dass die zul- Höchstgeschw. reglementiert musst Du ja nicht stehen bleiben, Du hast aber die zulässige Höchstgeschw. einzuhalten. D.h. Du warst vor dem Schild einfach zu schnell, Deine Geschwindigkeit war nicht angepasst.

Mit einer der Sichtlage und von mir aus auch den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers entsprechenden Geschwindigkeit kommt man erst gar nicht in eine solche Situation.

am 7. Januar 2012 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Eigentlich sollten die Strafen entlich mal erhöht werden, ...

Ja genau, Leute wie Dich habe ich gemeint.

Warscheinlich kannst du mir geistig erst folgen wenn du selbst einmal einen Angebhörigen wegen Raserei verloren hast  und  du dann erst deine Denkweise grundsätzlich überdenkst.

am 7. Januar 2012 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

 

Wie bereits in meinem Vorpost beschrieben, es wäre theoretisch kein Problem gewesen rechtzeitig zu verzögern - so daß keines des genannten Verordnungen hier angezogen werden kann.

Nur halte ich eine Vollbremsung im unlimitierten Bereich nicht als sonderlich rücksichtsvoll für andere Verkehrsteilnehmer.

Ich halte Raserei nicht für besonders Rücksichtsvoll, folglich müsste die entschleunigung ja das Gegenteil sein. Im übrigen wird man mit 300 km/h wohl keine anderen Verkehrsteilnehmer trefffen die einem hinten auffahren wenn man bremst.

am 7. Januar 2012 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Ich sehe Schilder in der Nacht so, dass ich das Limit ohne zu harte Bremsung erreiche. Klar bin ich noch etwas drüber aber keine fast 100%. Ich habe halt in der Fahrschule gelernt, dass man auch die Bremse nutzen darf, wenn eine Tempobeschränkung auftaucht. Wenn du das mit dem Ausrollen gelernt hast, solltest du deinen damaligen Fahrlehrer zur Rechenschaft ziehen.

Die Antwort aus welcher Entfernung du bei einer Geschwindigkeit von >250 siehst, hast du bislang nicht erbracht?

154,2 Meter bei leichtem Bodennebel.

Auf jeden Fall reicht es bei mir immer das Fahrzeug auch ohne Vollbremsung oder Auffahrunfälle zu erzeugen in einen Bereich abzubremsen, in dem es keine Punkte gibt. Ausrollen lassen ist nunmal falsches Verhalten und wird dementsprechend auch belohnt.

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