Geblitzt aber nichts auf Foto zu erkennen.

Hallo heute habe ich einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass ich geblitzt wurde und mit 2 Fotos. Das eine zeigt mein Nummernschild das andere soll den Fahrer (mich) zeigen. Leider ist auf diesem Foto nichts zu erkennen mein gesicht ist komplett schwarz. Es handelt sich zwar nur um ein Verwarnungsgeld von 15€, aber wenn ich dagegen vorgehen kann, dann mach ich das. Habe ich da eine Chance, wenn ich wiederspruch einlege?

Beste Antwort im Thema

15€?

fahr demnächst schneller, dann lohnt es sich wenigstens😁

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Zitat:

Original geschrieben von marapale


Die 15 € werde ich aus der Portokasse zahlen das ist keine Thema dafür verdiene ich genug.

Respekt, ich besitze überhaupt keine Portokasse. Ich zahle meine Briefmarken immer von meinem täglichen Barvermögen... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von marapale


Mir geht es nur darum dass man den Bürger den man beschuldigt eine Beweisfoto zukommen lässt auf dem nichts zu erkennen ist.

In einem Rechtsstaat kann man nur bestraft werden, wenn das Vergehen nachweisbar ist. Obwohl diese Prinzip denkbar einfach ist, scheint es nicht jeder begreifen zu können. Einige Zeitgenossen zeigen sich bereits mit dieser Trivialität überfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


ich hab auch mal einspruch eingelegt,

2x 25€

mein gesicht absolut nicht zu erkennen, einspruch nummer eins nicht stattgegeben (alles übern anwalt), und strafe verdoppelt, einspruch nummer zwei landet jetzt vorm gericht... da bin ich mal gespannt

nicht schlecht, dass man wegen 25 teuronen ein gericht in anspruch nimmt, was mich aber noch mehr wundert, dass rechtschutzversicherungen solche lapalien auch noch mittragen. 😕🙄

@ TE  wenn du weißt, dass du es warst, ist das sich herauswinden meiner meinung nach mehr als beschämend. aber so ist halt unsere gesellschaft.
gib im anhörungsbogen ruhig an, dass du dich an nichts erinnern kannst. ich vertraue da voll auf die ordnungsbehörden. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ernest B. Schoedsack


In einem Rechtsstaat kann man nur bestraft werden, wenn das Vergehen nachweisbar ist. Obwohl diese Prinzip denkbar einfach ist, scheint es nicht jeder begreifen zu können. Einige Zeitgenossen zeigen sich bereits mit dieser Trivialität überfordert.

Hier geht es nicht um den Nachweis (der TE weiss, dass er zu Recht beschuldigt wird), hier geht es um Anstand und Moral.

Anscheinend Werte, die dich überfordern.

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Hauptsache man beschäftigt den Staat!!!
und wenn ein Kinderschänder durch die Lappen geht (weil irgendein Beamter SINNLOSE Sachen machen darf)
dann wird nach der Lynchjustiz gerufen!
Warum nicht bei Menschen die nicht bereit sind ihre BERECHTIGTE Strafe zu zahlen!
VORALLEM wenn es sich um 15 in Worten fünfzehn Euro handelt!

Ironie ON
Hast du dein Kennzeichen eingetragen... dann fordere ich jeden MT User auf wen er dein Auto findet deinen Scheibenwischer zu klauen!
Ironie off...

Alex.....

Ich sehe da immer mit einem Grinsen.
Ich weiss das ich gefahren bin, keine Punkte.
Bezahlen.
Ich bin mit nicht sicher das ich gefahren bin, keine Punkte.
Bezahlen, und als "Discount" fur die "Vergangenen" nicht erwichten Abhaken.

Fur ALLES danach, "Punkte Ticket" ist eine "Fall zu Fall" Entscheidung.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Ich sehe da immer mit einem Grinsen.
Ich weiss das ich gefahren bin, keine Punkte.
Bezahlen.
Ich bin mit nicht sicher das ich gefahren bin, keine Punkte.
Bezahlen, und als "Discount" fur die "Vergangenen" nicht erwichten Abhaken.

Fur ALLES danach, "Punkte Ticket" ist eine "Fall zu Fall" Entscheidung.
Rudiger

DANKE... genau so seh ich dass auch!

wenn ich nur 10% zahlen und absitzen müsste....

aber wegen 15 Euro ein Fass aufmachen....

koppschüttel... wie erbärmlich!

Zitat:

Original geschrieben von marapale


Hallo heute habe ich einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass ich geblitzt wurde und mit 2 Fotos. Das eine zeigt mein Nummernschild das andere soll den Fahrer (mich) zeigen. Leider ist auf diesem Foto nichts zu erkennen mein gesicht ist komplett schwarz. Es handelt sich zwar nur um ein Verwarnungsgeld von 15€, aber wenn ich dagegen vorgehen kann, dann mach ich das. Habe ich da eine Chance, wenn ich wiederspruch einlege?

Hallo,

geh mit dem Schreiben auf's Amt für öffentliche (Un)Ordnung, oder dorthin von dem der Brief kommt.

Sag dort, dass Du nicht annähernd wüsstest zur Tatzeit unterwegs gewesen zu sein, zudem kann man auf dem Foto auch nicht erkennen wer gefahren ist.

Entweder lassen die das Verfahren dann gleich fallen, oder sie fordern weitere Bilder nach auf denen ebenfalls nichts zu erkennen ist. Hier bist schon Du im Vorteil, weil es die Stadt ab diesem Punkt mehr Geld kostet das Verfahren "neu" zu bearbeiten und die Bilder nachzufordern, als das Verwarnungsgeld selbst.

Wenn alles nichts bringen sollte.... geh nochmals hin und bezahl die 15 € in Bar. (sind nochmals Zusatzkosten für die Stadt)

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Hier bist schon Du im Vorteil, weil es die Stadt ab diesem Punkt mehr Geld kostet das Verfahren "neu" zu bearbeiten und die Bilder nachzufordern, als das Verwarnungsgeld selbst.
Wenn alles nichts bringen sollte.... geh nochmals hin und bezahl die 15 € in Bar. (sind nochmals Zusatzkosten für die Stadt)

Du bist ja ein ganz schlaues Kerlchen. Waren die Gehirne gerade vergriffen als du an der Reihe warst?

Wer ist den die Stadt? Richtig - der Steuerzahler. Also wir alle.

Da hast du es "der Stadt" jetzt aber mal richtig gezeigt.

Schändlich, wofür Leute wg. 15€ so ein Fass aufmachen...!!!

Und dann das kleinste, letzte Schlupfloch suchen um der Sache zu entgehen, wobei es dem TO ja NUUUUUR um diese Fotogeschichte geht.... 😁
Die "HD Qualität" liegt den Ämtern vor, nicht gelesen? 🙄

Riskiere doch eine Fahrtenbuch-Auflage, aber den Staat mit solch einer Scheisse zu beschäftigen während es ganz andere Probleme gibt, um die es sich zu kümmern lohnt, darüber denken einige wohl GAR nicht mehr nach?!?!
Wieso machst du dir über SOLCHE Prinzipien nicht mal einen Kopf, anstatt über "wie kann man nur einem Bürger ein pixliges Bild zukommen lassen?"...

Bei solchen Leuten frage ich mich, was aus Deutschland geworden ist und wie weit es noch nach unten geht.

Kommt viell. überspitzt rüber, aber denke doch mal drüber nach, TO!

Und "RoterBaron" ist wahrscheinlich der erste, der rummault, wenn die Stadt kein Geld mehr hat... Dann läuft's wieder auf Stammtisch-Niveau in Richtung "Was machen die mit unserem Geld???". Nö, RR: Was machst DU mit dem Geld?

Zitat:

Original geschrieben von Ulla_blow_the_cock


Wenn es darum geht, sein Recht durchzusetzen stimme ich dir zu.

Aber zu wissen, dass man im Unrecht ist und sich feige wie eine Maus im Loch verkriechen wollen, macht einen nicht zum harten Kerl, sondern zu einer armseligen Kreatur die nicht den Arsch in der Hose hat, seine Verfehlung zuzugeben.

Und wer solche Leute auch noch ermuntert zu so einem Verhalten, ist meiner Meinung nach das noch ärmere Schwein.

Die Frage ist nur, wer hier besser davonkommt.... ?

Die Maus, die sich Deiner Meinung nach "feige" in ihr Loch verkriecht, oder der Bussard, der über dem Loch kreist und nicht an die Maus rankommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Ernest B. Schoedsack


In einem Rechtsstaat kann man nur bestraft werden, wenn das Vergehen nachweisbar ist. Obwohl diese Prinzip denkbar einfach ist, scheint es nicht jeder begreifen zu können. Einige Zeitgenossen zeigen sich bereits mit dieser Trivialität überfordert.
Hier geht es nicht um den Nachweis (der TE weiss, dass er zu Recht beschuldigt wird), hier geht es um Anstand und Moral.

Falsch hier geht es um die Eingangsfrage des TE.

Das solche Fragen auch immer die üblichen Verdächtigen auf den Plan rufen, die sich mittels der Absonderung von moralinsaurem Verbalsekret meinen produzieren zu müssen ist ja leider nichts neues...🙄

Aber wenn es denn beim egostreicheln hilft...

Zum wirklichen Thema ist das meiste ja schon gesagt worden.

Ich persönlich würde die 15 Euro Expresszuschlag schlicht als bescheidene Finanzhilfe für unsere notleidende EU sehen...😉 Da lohnt kein größerer Aufklapp.

@infuso

Nicht frech werden, kleiner Leichtmatrose!😁

Was Hartzi anbelangt: Ehe man über Dinge mitbabbelt, die einem selbst unbekannt sind,  sollte man sich vorher besser informieren, damit man weiss, wovon gesprochen wird😉

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Hallo,
geh mit dem Schreiben auf's Amt für öffentliche (Un)Ordnung, oder dorthin von dem der Brief kommt.
Sag dort, dass Du nicht annähernd wüsstest zur Tatzeit unterwegs gewesen zu sein, zudem kann man auf dem Foto auch nicht erkennen wer gefahren ist.
Entweder lassen die das Verfahren dann gleich fallen, oder sie fordern weitere Bilder nach auf denen ebenfalls nichts zu erkennen ist. Hier bist schon Du im Vorteil, weil es die Stadt ab diesem Punkt mehr Geld kostet das Verfahren "neu" zu bearbeiten und die Bilder nachzufordern, als das Verwarnungsgeld selbst.
Wenn alles nichts bringen sollte.... geh nochmals hin und bezahl die 15 € in Bar. (sind nochmals Zusatzkosten für die Stadt)

Der 5. sinnvolle (sich auf die Ausgangsfrage beziehende) Beitrag auf 4 Seiten. Sollte das V&S Forum nicht mal strenger moderiert werden?

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste


Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Bevor hier an den Anstand des Geblitzten appeliert wird, sollte erst mal an den Anstand der Ordnungsämter appeliert werden. Tempolimits sind dafür da eine angepasste Geschwindigkeit für eine Strecke festzulegen. Die Kontrolle soll dazu dienen unangepasst zu hohe und damit gefährliche Geschwindigkeit zu ahnden. Nicht jede Kontrolle ist sinnvoll. Und da keiner von uns weiß wo und wann der TE geblitzt wurde steht auch niemandem ein Urteil darüber zu. Wen interessiert es, wenn er auf der Autobahn 10 km/h zu schnell war oder sich in eine 70er Zone hat reinrollen lassen. Da wäre es anständig, erst ab z. B. 20 km/h zu viel mit der Vergabe von Bußgeldern anzufangen. In einem Wohngebiet könnte 10 km/h zu viel schon eher verwerflich nennen.

Und ja, ich bin mir der Ironie bewusst, dass sich dieser Beitrag auch nicht auf die Ausgangsfrage bezieht.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Wen interessiert es, wenn er auf der Autobahn 10 km/h zu schnell war oder sich in eine 70er Zone hat reinrollen lassen. Da wäre es anständig, erst ab z. B. 20 km/h zu viel mit der Vergabe von Bußgeldern anzufangen.

Dies zu beurteilen steht uns nicht zu und tut vor allem absolut nichts zur Sache.

Ob ich oder sonstwer in dem Moment einen Sinn in dem Tempolimit sieht oder eben auch nicht, hat keinen einfluß darauf, dass ich mich dennoch daran halten muss. Und wenn ich es nicht tue, gibts die entsprechenden Konsequenzen. Punkt Aus Ende.

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