Geblitzt aber nichts auf Foto zu erkennen.
Hallo heute habe ich einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass ich geblitzt wurde und mit 2 Fotos. Das eine zeigt mein Nummernschild das andere soll den Fahrer (mich) zeigen. Leider ist auf diesem Foto nichts zu erkennen mein gesicht ist komplett schwarz. Es handelt sich zwar nur um ein Verwarnungsgeld von 15€, aber wenn ich dagegen vorgehen kann, dann mach ich das. Habe ich da eine Chance, wenn ich wiederspruch einlege?
Beste Antwort im Thema
15€?
fahr demnächst schneller, dann lohnt es sich wenigstens😁
130 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Einfach anrufen und freundlich fragen.
Hab ich ja. 😉
War dennoch nicht möglich. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von andreasbrn5
Komisch, ich dachte immer, dass harte Kerle gegen den Strom schwimmen und Weichbrötchen gleich den Schwanz einziehen... so kann man sich irren.
Wenn es darum geht, sein Recht durchzusetzen stimme ich dir zu.
Aber zu wissen, dass man im Unrecht ist und sich feige wie eine Maus im Loch verkriechen wollen, macht einen nicht zum harten Kerl, sondern zu einer armseligen Kreatur die nicht den Arsch in der Hose hat, seine Verfehlung zuzugeben.
Und wer solche Leute auch noch ermuntert zu so einem Verhalten, ist meiner Meinung nach das noch ärmere Schwein.
Vielleicht sollte sich so mancher vergegenwärtigen, dass die von den Behörden eingeräumte Möglichkeit des Widerspruchs dafür gedacht ist, falls man zu Unrecht beschuldigt wird.
Sie ist nicht dazu gedacht, weitere Kosten zu verursachen, nur weil man es sich zum Hobby gemacht hat, jedes Schlupfloch auszunutzen, obwohl man sich wider die StVO verhalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Ulla_blow_the_cock
Aber zu wissen, dass man im Unrecht ist und sich feige wie eine Maus im Loch verkriechen wollen, macht einen nicht zum harten Kerl, sondern zu einer armseligen Kreatur die nicht den Arsch in der Hose hat, seine Verfehlung zuzugeben.
Bei "Verfehlungen", die im Punkte- und/ oder im Fahrverbotsbereich liegen, kann ich einen solchen Idealismus sehr hoch anrechnen. Das wird man nicht oft finden.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Vielleicht sollte sich so mancher vergegenwärtigen, dass die von den Behörden eingeräumte Möglichkeit desWiderspruchsdafür gedacht ist, falls man zu Unrecht beschuldigt wird.
Wann werden es auch die letzten merken:
wir sind noch im Anhörungsverfahren, da gibt es noch keine Widerspruchsmöglichkeit! Hier hat der TE einen Anhörbogen erhalten und noch kein Verwarngeld /Bußgeld! Was eventuell auf der Anhörung steht ist ein Angebot die Verwarnung zahlen zu können, aber auch dann ist ein Widerspruch nicht möglich. Man muss das Angebot ja nicht annehmen. Was man machen muss ist reagieren, sonst ergeht ggf. eine Zahlungsaufforderung und gegen die müsste / könnte man dann vorgehen.
@infuso
An dich noch das Wort zu richten, ist eigentlich für die Katz'. Das war bei Hartzi genauso.😁
Wenn du dir das Profil von marapale angeschaut hättest . . . zugegeben bereits 28 Jahre alt aber dennoch etwas unbedarft. Dass du ihm auch noch die Stange zu halten versuchst - da halte ich mich mit meiner Aussage nun lieber zurück.
Die Zahl meiner gelebten Jahre spielen hier absolut keine Rolle - oder hast du ein Problem damit?
ich habe damit keine probleme, denn es interessiert mich nicht die bohne. aber irgendwie musst du damit probleme haben, denn in jedem zweiten beitrag musst du anmerkungen zum alter der user machen, obwohl du wahrscheinlich niemanden persönlich kennst. auch bei der frage hier interessiert das alter des te nicht die bohne. meine frage aus dem tempo 30 beitrag hast du leider auch nicht beantwortet. alzheimer?😁
deine persönlichen differenzen mit harzi interessieren hier auch niemanden.
Ich danke euch für eure Zahlreichen Antworten, es geht mir im Grunde genommen nicht darum ob ich das war oder nicht, denn ich weiß dass ich es war und wohin ich da gerade unterwegs war. Mir geht es nur darum dass man den Bürger den man beschuldigt eine Beweisfoto zukommen lässt auf dem nichts zu erkennen ist. Die 15 € werde ich aus der Portokasse zahlen das ist keine Thema dafür verdiene ich genug.
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Ich danke euch für eure Zahlreichen Antworten, es geht mir im Grunde genommen nicht darum ob ich das war oder nicht, denn ich weiß dass ich es war und wohin ich da gerade unterwegs war.
Doch. Genau darum geht es. Wenn du weisst das du es warst dann zahl und gut. Wenn du der Meinung bist unschuldig zu sein, dann geh dagegen vor.
Um nichts anderes gehts.
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Mir geht es nur darum dass man den Bürger den man beschuldigt eine Beweisfoto zukommen lässt auf dem nichts zu erkennen ist.
Warum ist dir das so wichtig?
Es gibt nicht einmal eine gesetzliche Verpflichtung, dem Fahrzeughalter überhaupt ein Foto zuzuschicken.
Wenn der Beschuldigte glaubt, dagegen angehen zu müssen, kann das Foto immer noch dessen Anwalt präsentiert werden. Wichtig ist, daß das Beweismittel überhaupt bei der Behörde vorliegt.
ich hab auch mal einspruch eingelegt,
2x 25€
mein gesicht absolut nicht zu erkennen, einspruch nummer eins nicht stattgegeben (alles übern anwalt), und strafe verdoppelt, einspruch nummer zwei landet jetzt vorm gericht... da bin ich mal gespannt