Gebaruchtwagengarantie
Hallo Forengemeinde,
hab´´ grad einen ganz schön dicken Hals. Bei meinem allroad war die Niveau-Regulierung defekt. Das Auto ließ sich nicht mehr runterfahren.
Da ich noch die Gebrauchtwagen-Garantie PerfectCarPro habe, bin ich natürlich in die Vertragshändler-Werkstatt, Dort wurde mir versichert, "ganz klar- Garantiefall" ich solle mir keine Sorgen machen. Heute hole ich den Wagen ab und der gute Meister erklärt mir, dass die Niveau-Regulierung von der Garantie ausgeschlossen sei und präsentiert mir eine Rechnung für den Austausch des Kompressors!
Kennt sich jemand mit dieser verf.... Garntie genauer aus, bzw. hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
Rapmaster
17 Antworten
les doch mal das Kleingedruckte, da steht meistens drin was versichert ist. Ich hab auch damals zweimal ausgenützt(Ki, Tankgeber). Der Verkäufer hat ganz schön abgekotzt...
Das ist es ja! Laut Auflistung ist der Kompressor nicht von der Garantie ausgeschlossen! Ich finde es jedoch eine ganz schöne Unverschämtheit des Audi-Händlers dem Kunden die geltend Machung des Anspruchs aufzubürden.
Ich darf jetzt Hinz und Kunz anrufen und mich darum kümmern, dass der Schaden von der Garantie übernommen wird!
Mein Vorschlag an alle- verscherbelt die Ingolstädter Scheißkarre und kauft euch einen Japaner!
Erstens sind die laut Pannenstatistik nicht so häufig defekt und die halten sich wenigstens an ihre Garantie-Versprechungen!!!
Zitat:
Original geschrieben von rapmaster666
Mein Vorschlag an alle- verscherbelt die Ingolstädter Scheißkarre und kauft euch einen Japaner!
...alles klar; ich renn gleich los & mach das 🙄
Zitat:
defekt und die halten sich wenigstens an ihre Garantie-Versprechungen!!!
...sagt wer?
Klär doch den Sachverhalt erstmal in Ruhe. Ich hab auch die Perfect Car Pro. Da steht doch klipp&klar drin, was auf Garantie geht - bei der "Pro" ist ja eh fast alles außer Verschleißteilen drin.
Bloß weil du einen unkompetenten Gegenüber in deinem Autohaus hast, werde ich nicht gleich einen Mazda kaufen 😉
Grüße, rene
Habe bei meinem Freundlichen neulich eine ähnliche Erfahrung gemacht, an meinem ist das Airback-Steuergerät defekt. Habe den Wagen gerade mal 2 Monate, aber nach einigem hin und her und genauem Lesen der Garantiebedingungen brauche ich "nur" noch 20 Prozent des Ersatzteils zu zahlen, hier zeigt sich laut meckern im Verkaufsraum zahlt sich doch manchmal aus.
@Sanfter Riese: Wenn du einen Kaufvertrag vom Händler hast, dann steht dir ab Kaufdatum 6 Monate lang Gewährleistung zu, wobei ALLES ausser Verschleissteilen abgedeckt ist. Der Händler müsste dir (um dir die Kosten aufzubürden) beweisen, das ein solcher versteckter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Das kann er i.d.R. aber nicht. Ein Steuergerät kannst du ja durch benutzen nicht kaputtmachen. Also müsstest du eigentlich garnix bezahlen.
Man beachte immer den feinen Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG.
Der Händler (Audi) verweist ausdrücklich auf die Einschränkungen in den Garantiebedienungen( dort steht das die Gerbrauchtwagengarantie für Fahrzeuge bis 60.000km alle Kosten beinhaltet, aber und jetzt kommt es, bei Fahrzeugen zwischen 60.000 und 70.000 km ein Eigenanteil von 20 Prozent zu zahlen ist bei Fahrzeugen von 70.000 bis 80.000 km ein Anteil von 30 Prozent usw. Prozente beziehen sich immer auf das Ersatzteil). Habe ich beim Kauf auch nicht drauf geachtet bzw. hat es mir keiner Erklärt. Bisher war ich auch der Meinung das ein Jahr Gewährleistung gilt und das solche "Schäden" über die Garantie gedeckt sind aber wie man sieht findet sich auch für Freundlichen ein Schlupfloch.
Gruß Sanfter Riese
Wie der Händler sein Risiko abdeckt ist nicht dein Problem.
Er muß ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwagen geben und die ersten 6 Monate liegt die Beweislast bei Ihm.
Ich würde keinen Cent bezahlen!!!
Vertrag mit zum Anwalt nehmen und prüfen lassen.
Solche Klauseln greifen zu 99% nicht,versuchen die Unwissenheit der Kunden zu nutzen.
gruß
maku
Ich würde an deiner Stelle nicht bezahlen! Das Zauberwort heißt "Sachmangelhaftung". Mit mir wollten die das auch abziehen. Fensterheber ging hinten rechts nicht. Seitenspiegel haben nicht mehr geheizt... Sollte nur für den Fensterheber 157€ zahlen. Mein Auto hat noch unter 80000km also eigentlich müsste ich nur 20% zahlen. Hab mich da nicht drauf eingelassen nen bissl rumgemeckert und gesagt man könnte das ja auch anders Regeln. Anwalt etc.. und schon wurden die gesamten kosten von Audi übernommen.
wie siehts eigentlich aus wenn man den wagen beim gebrauchtwagenhändler gekauft hat und es ist etwas kauptt? habe meinen vor kurzem erst gekauft und nun musste ich leider feststellen, dass die spiegel nicht heizen und der tankgeber kaputt ist und der traglenker auch. ist da was für mich drin?
gruß - mazotte
Hallo Mazotte,
auch der Gebrauchtwagenhändler muß die Gewährleistung geben. Er kann diese lediglich auf ein Jahr verkürzen. Geht etwas, auser verschleißteile, in den ersten 6 Monaten kaputt, muß der Händler nachweisen das der Defekt nicht von Anfang an bestand. Kann er das nicht zahlt er. Nach 6 Monaten mußt du den Nachweis erbingen.
Mfg. IKeller
ich habe den wagen vor 2 wochen gekauft. wie muss ich nun vorgehen? mich zuerst mit dem händler in verbindung setzen oder zu audi nen kostenvoranschlag machen lassen?
wäre für tipps dankbar, weil bin schon ein wenig angepi**t wegen der sache.
Für die Gewährleistung (im wesentlichen die ersten 6Monate ab Kaufdatum) ist der Verkäufer dein Ansprechpartner. Der muss sich darum kümmern und entscheidet, wo der Mangel behoben wird. Du hast keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen und musst das Auto auch hinbringen. Abholung von zu Hause ist nicht.
Nur die Traglenker könnten u.U. als Verschleissteil gehandelt werden. Dann entfällt leider die Gewährleistung und evtl. tritt eine GebrauchtwagenGARANTIE dafür ein. Das hängt von den Garantiebedingungen ab. Die anderen Sachen müssen für dich kostenfrei behoben werden.
Tip: Immer schön Gewährleistung (gilt für alles ausser typischen Verschleissteilen) und Garantie (Leistungsumfang je nach Garantiebedingungen ganz unterschiedlich) auseinanderhalten!
@ Plasmaenergy: volle 100% Zustimmung.
Das ist sowohl für Rapmaster als auch für Sanfter Riese und Mazotte der absolut beste Weg.
Der Verweis auf eine Garantie schützt den Händler nicht vor den Ansprüchen aus der Gewährleistung. Wenn über die Garantie 20% der Leistungen nicht abgedeckt sind, muss er die Kosten tragen (sofern die 6 Monate noch nicht um sind und es sich nicht beweisbar um normalen Verschleiss handelt).
Grüße
Kai
problem ist nur, dass der händler 300 km weit weg ist und mich die benzinkosten für hin/zurück und etwaige zusatzkosten für ne mitfahrgelegenheit (zurück und wieder hin) auch ne stange geld kosten würden. somit käme ich wahrscheinlich günstiger bei weg wenn ich mir den traglenker für 80€ bei ebay kaufe und mit bekannten einbaue, die spiegelheizung selbst überprüfe und gegf neue leitung verlege und auf eine haargenaue anzeige des tankinhalts verzichte (varriiert zw 5-10 litern) und immer halb voll fahre.
hört sich zwar komisch an, ist aber so.
gruß - mazotte