Gasanlage nicht eingetragen aber neuer TÜV, wie geht das?

Hallo!

Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!

Also hier mein Problem:

ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg.

Ich fuhr also 500 Km hin und wieder zurück mit neuem Bus. Alles gut, dachte ich. Bis zum 20.5. an dem ich das Fahrzeug ummeldete (es dauerte, weil der Verkäufer seinen Brief verlegt hatte und ich nicht warten wollte, kam er mit der Post) Da fragte ich so unwissend ob es eine Steuererleichterung mit Gasbetrieb gebe? Die Dame auf dem Straßenverkehrsamt meinte zu mir, dass meine Anlage ja nicht eingetragen sei. Aha? Weder im TÜV-Bericht noch im Abgas-Bericht befand sich ein Hinweis auf die Gasanlage.

War der Prüfer blind? Muss es niergendwo erwähnt sein? War die Plakette "gekauft"? Ist übrigens nicht vom TÜV oder Dekra der Bericht sondern von GTS aus Pforzheim.

Ich habe auch keinerlei Unterlagen zu der gasanlage bekommen. Ja ich hör euch schon: wie dumm kann man bzw. frau sein, das bin ich nämlich. Aber ernsthaft, ich brauche Hilfe. Gibt es noch Möglichkeiten für mich, den Bus legal zu fahren?

Ich hätte gerne gewußt, welche handhabe ich gegenüber dem Verkäufer habe, der mich vorsätzlich betrogen hat? Leider ist soviel Zeit ins Land gegangen, weil der Verkäufer Grieche ist und seit dem 14.5. bis gestern auch wieder in Griechenland war. Hinzu kommt, dass Stuttgart jetzt nicht gerade um die Ecke ist...

Kann mir jemand helfen? wir wollen die Tage telefonieren, was jetzt mit dem Bus passiert und ich will nicht wieder reinfallen.

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


...

HABE FERTIG

Gott sei Dank! Endlich!

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Zitat:

Original geschrieben von hsgipsy


Wie im Kindergarten.

Ab echt, he.

Kindergarten ist ja noch geschmeichelt.
Diese Rechthaberei der Deutschen geht mir so langsam auf den Sack.
Ich hab Recht und sonst niemand !! Ich bin der Einzigste der weiß wo der Frosch die Locken hat. Ich ich ich. Alle anderen sind blöd und haben keine Ahnung.

Oh Mann, fangt endlich an erwachsen zu werden.

Geht in den Keller und heult dort rum. Da bekommt zumindest keiner mit wie ihr euch nur lächerlich macht.

So ist es .
Nicht jeder Vortragskünstler, Fürsprecher oder auch Anwalt genannt versteht sein Fach.
Andereseits gehen wir ja auch nicht zu jedem Doktor auch wenn er promioviert hat.
Ob man jetzt alles annehmen muss was so gepostet wird bleibt jedem selbst überlassen.
In jedem Thread stecken dennoch verwertbare Informationen die gefiltert hilfreich sind.

Zitat:

Original geschrieben von estergan


Guckste BGB §189:

Zitat:

Original geschrieben von estergan



Zitat:

1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Damit
12.05.
13.05.
14.05.

Lach, hier gehts nicht um Fristen.

Oder hat hier irgendjemand eine Frist gesetzt?

Wie schon gesagt, der Threadstarter meldet sich eh nicht mehr und hat sich vermutlich schon mit dem Verkäufer geeinigt. So soll es sein.
Ihr wärt alle gleich zum Anwalt gerannt und hättet auf dicke Hose gemacht und am ende doch verloren.
Aber what solls, dat gibt mir mein täglich Brot.

P.S. Ich schreibe wie mir die Schnauze gewachsen ist. Für alles andere hab ich eine Tippse.
Wer meine Beiträge nicht lesen will, soll sich einfach aus dem Forum fernhalten. Ganz einfach. Ich Poste wo ich will, wann ich will und was ich will.

HABE FERTIG

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI


...

HABE FERTIG

Gott sei Dank! Endlich!

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Zitat:

Original geschrieben von hsgipsy


Wie im Kindergarten.

aber sehr unterhaltsam😁

hab chips und bier hier stehen und genieße die show...

mal sehen wann dem ersten mal auffällt das der TE nichtmehr mit dabei ist.

mfg
loomi

Zitat:

Original geschrieben von Loomi


mal sehen wann dem ersten mal auffällt das der TE nichtmehr mit dabei ist.

Dann guck Dir mal die Wiederholung der Show an. Es ist schon vor ein paar Tagen aufgefallen.

Aber die meisten Poster hier haben noch nicht gemerkt, dass man, um vermeintliche Rechtsansprüche durchsetzten zu können, in allen realen Rechtssystemen erst mal beweisen (d.h. für das Gericht überzeugend darstellen) muss, was man selbst für tatsächlich richtig hält.
Wenn der Verkäufer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird der Käufer es sehr schwer haben, ihm eine Täuschungsbsicht zum Schaden des Käufers nachzuweisen. Hat der "Käufer" überhaupt ein Auto? Hat er das vom Verkäufer gekauft? Hat das tatsächlich einen Mangel? Hatte es den Mangel schon beim Kauf? Wusste der Verkäufer von dem Mangel? Hat er den Mangel tatsächlich verschwiegen? ...
Die ersten drei Fragen dienen wohl nur dazu, den Gegner zu nerven, ihm Zeit zu stehlen und Kosten zu verursachen. Ab der vierten Frage kommt dann echte Beweisnot. Ab der fünften Frage wird's für den Käufer selbst gefährlich, wenn der Verkäufer sich plötzlich verleumdet, übel benachredet o.ä. fühlt. Der Anwalt der Verkäufers kann dagegen munter drauflos phantasieren. Wenn der Käufer ihm endlich mühevoll einen Fehler nachgewiesen hat - war's halt ein Irrtum. Genauso wie der Gutachter - falls man ihm jemals einen Fehler nachweisen kann - sich nach gängiger Rechtssprechung der Amts- und Landgerichte schlimmstenfalls der einfachen Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat. Er hatte offensichtlich keinen Auftrag für eine GSP und die Gasanlage (falls sie überhaupt nachweislich eingebaut war, siehe oben) hat er halt übersehen.

Wer in so einem Fall dem Käufer zu einem Rehctsstrei rät, hat entweder keinen blassen Schimmer von unserem Rechtssystem oder will dem Käufer vorsätzlich schaden.

BTW: von HU incl. vor vielen Jahren zur AU umbenannter ASU um 8:00Uhr am Mittwoch, 11. Mai 2011 bis zum Kauf um 19:00 am Samstag, 14. Mai 2011 liegen volle vier Arbeitstage eines selbständigen Hadwerkers! - Ach, die Uhrzeiten stimmen nicht? Na, den gerichtsfesten Beweis dafür möchte ich sehen!

@GerhardT2:
Welche Beweise gibt es denn, dass der KV am Sa kurz vor 19h unterschrie

Nee, sorry, lohnt sich nicht.

Hallo liebe Gaser...
Komme heute aus dem Urlaub und mein Sohn steht vor der Tür und sagt ich hab mir ein neues Auto... so gut wie gekauft...BMW 750i !!!!!Ich dachte mich trifft der Schlag...aber OK er ist alt genug und soll selber entscheiden was er sich leisten kann.Jetzt aber zum Problem,das Fz. hat eine Prins-Anlage, aber die ist nicht eingetragen!?!Es gibt keine Rechnung und keinen TÜV Bericht zur Anlage!!Der TÜV für das Fahrzeug ist aber neu,wie kann das sein?Wenn ich eine Anlage selber einbaue muß ich sie doch eintragen lassen?oder?...Bei meinen popligen Golf hab ich 5 Seiten "Tam,Tam" von der DEKRA bekommen für die eintragung bei der Zulassungsselle.MUß EINE GASANLAGE EINGETRAGEN SEIN????

Lg Mike

Selbstverständlich muss eine Gas-Anlage eingetragen sein.
Was steht denn im Fahrzeugschein als Kraftstoff, Benzin oder Benzin/Flüssiggas?

Da steht nur Benzin..Kann man die Anlage so einfach eintragen lassen??Was braucht man alles dazu?

lg mike

Die Rechtslage ist klar. Gasanlage nicht eingetragen = keine Betriebserlaubnis. Bei Unfällen besteht das Risiko das die Versicherung im Streitfall Leistungen verweigert.

Für die Abnahme brauchst du mindestens eine Komponentenliste, ein Abgasgutachten und einen Tankpass. Abnahme und Eintragung kosten bei einer fähigen Prüfstelle um die 300€ + ca. 150€ das AGG.

Ich würde ohne Wenn und Aber den Verkäufer in die Pflicht nehmen und das Auto notfalls zurückgeben. Alternativ die Kosten erstatten lassen.

Gruß

Ciwa

Dem was ciwa sagt ist nichts hinzuzufügen. Wenn es ne echte Prins ist, sollte die Legalisierung aber leicht fallen - wenn nicht völlig schräg eingebaut.

Also entweder war auch dieses Auto beim Mogel-Tüv oder die haben alle Tomaten auf den Augen. Je nach Montageart sollte jemand, der täglich mit Autos zu tun hat relativ einfach sehen können, ob ne Gas-Anlage an Bord ist oder nicht, gerade wenn er auch von unten schaut. Und die primitiven Umrüstungen, die vielleicht am ehesten illegal rumfahren, sieht man doch besonders gut. Alles schön an der Oberfläche drangespaxt.

Bei der Unterbodenkontrolle sollte wenigstens die nachträglich "custom" verlegte Gasleitung ins Auge springen, die meisten charakteristisch in der Radmulde verschwindet.

Wie gesagt, mir schleierhaft, ausser man WILL es übersehen.

Was den TE angeht, ist mir der, hier so ausführlich besungene, Fall aus einem anderen Zusammenhang bekannt. Diese Gasanlage ist definitiv nicht in den 4 Tagen zwischen Kauf und TÜV eingebaut worden - das sieht jeder Gutachter sofort. Das "Argument" ist also vom Tisch.

Somit sind hier die Anspruchsgrundlagen hinsichtlich Wandlung oder Schadenersatz infolge einer 263er Handlung gar nicht so schlecht, wie ein gewisser Streithammel (Anwalt?, hmmh, klingt für mich rein rhetorisch schon mal nicht danach...und wäre wenn, dann auch eine standesrechtlich äußerst unzulässige Werbung hier im Forum **gg**) es gern darstellt.

Auf so ein Verfahren würde ich mich sofort ganz entspannt einlassen - und meinen frisch gekauften T4 natürlich schön abmelden und stehen lassen, bis es entschieden ist. Bei 36,-/Tag Nutzungsausfall kommt da gut was zusammen, was mir der windige Verkäufer dann nachzahlen muß ;-) Mein Tip: Der bietet schon nach 2 Briefen einen Vergleich an, der mindestens die Nachtragungskosten deckt (so die Anlage auch nachtragungsfähigen, sprich abgasgutachtenseitig für T4 zulässigen, Komponenten besteht).

Übrigens, es ist nicht der erste Fall dieser Art und auch nicht der Erste, wo eine gründliche Befragung der Beteiligten dann einen zu wohlwollenden HU-Prüfer seinen Job gekostet hat... man spricht in den Prüfer-Kreisen nur nicht so gern drüber, ist aber gar nicht sooo selten...

motivierenden Gruß
Roman

PS: Ich lese hier nicht weiter mit. Antworten auf meinen Post sind somit ins Leere geschrieben (in Bezug auf mich zumindest). Aber vielleicht hilft die Diskussion ja dem Einen oder Anderen irgendwann mal bei der Entscheidungsfindung...

PS2@Icomworker: Respekt! Sachlich wie immer und somit einer der wenigen Hilfreichen hier. Danke!

EOT

Dazu kann ich nur sagen: 6 THEMA verfehlt ,setzen...Habs doch nur wieder hochgeholt weil die suche das ausgespuckt hat.Oder haste nicht gesehen das die ganze T4 geschichte 5 jahre her ist....

Lg Mike

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