Gasanlage nicht eingetragen aber neuer TÜV, wie geht das?
Hallo!
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!
Also hier mein Problem:
ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg.
Ich fuhr also 500 Km hin und wieder zurück mit neuem Bus. Alles gut, dachte ich. Bis zum 20.5. an dem ich das Fahrzeug ummeldete (es dauerte, weil der Verkäufer seinen Brief verlegt hatte und ich nicht warten wollte, kam er mit der Post) Da fragte ich so unwissend ob es eine Steuererleichterung mit Gasbetrieb gebe? Die Dame auf dem Straßenverkehrsamt meinte zu mir, dass meine Anlage ja nicht eingetragen sei. Aha? Weder im TÜV-Bericht noch im Abgas-Bericht befand sich ein Hinweis auf die Gasanlage.
War der Prüfer blind? Muss es niergendwo erwähnt sein? War die Plakette "gekauft"? Ist übrigens nicht vom TÜV oder Dekra der Bericht sondern von GTS aus Pforzheim.
Ich habe auch keinerlei Unterlagen zu der gasanlage bekommen. Ja ich hör euch schon: wie dumm kann man bzw. frau sein, das bin ich nämlich. Aber ernsthaft, ich brauche Hilfe. Gibt es noch Möglichkeiten für mich, den Bus legal zu fahren?
Ich hätte gerne gewußt, welche handhabe ich gegenüber dem Verkäufer habe, der mich vorsätzlich betrogen hat? Leider ist soviel Zeit ins Land gegangen, weil der Verkäufer Grieche ist und seit dem 14.5. bis gestern auch wieder in Griechenland war. Hinzu kommt, dass Stuttgart jetzt nicht gerade um die Ecke ist...
Kann mir jemand helfen? wir wollen die Tage telefonieren, was jetzt mit dem Bus passiert und ich will nicht wieder reinfallen.
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
...HABE FERTIG
Gott sei Dank! Endlich!
50 Antworten
Das hatte ich auch mal:
Prüfer fährt das Auto über Bremsenstand in die Halle.
Beim Einsteigen sag ich noch: Ist ein Citroen, Handbramse an der Vorderachse, wegen Hydropneumatik.
> Am Bremsenstand: Fußbremse vorne, Fußbremse hinten, - Pause - Scheibe Runter.
}> Ihre Handbremse macht keinen Muks, fühlt sich aber vom weg her gut an..........
Nochmal: Handbremse wirkt auf Vorderachse !
Achso, ja, Richtig. > Zurückgefahren, Handbremse jetzt i.O.
- Warten - Prüfer sucht im Auto 'rum.....
- warten -
} Ich finde die Leuchtweitenregulierung nicht !
} Auto hat Niveauregulierung Vorne und hinten. Daher keine LW-Regulierung.
Achso, ja, Richtig. > Weiter auf die Bühne.
Alles abgeleuchtet, AUCH die Halter vom TANK (unterfur, weicl bei Citroen das Res.Rad UNTER dem Kofferraumboden liegt)
Alles Prima, weiter zur AU.
Meine Frage: zur AU auf Benzin umschalten?
Antwort: Wie !?! der hat eine Gasanlage?? Das hätten Sie aber bei der Anmeldung sagen müssen!
Hätte ich nix gesagt, hätte der die EINGETRAGENE Gasanlage übersehen.
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
lol ihr seit alles Helden.
Wurde irgendwo erwähnt das die Gasanlage eingetragen ist?
Falls nein, kannste dir den gang zum Anwalt direkt sparen, das verlierst du.
Es interessiert einen toten ob da alles eingetragen ist oder nicht.
NUR wenn im Kaufvertrag steht "Gasanlage eingetragen" oder in der Anzeige "Gasanlage Eingetragen" dann lohnt sich der Gang zum Anwalt.
Warum das denn? Wer kauft denn hierzulande ein Auto, um es dann nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen? Keine Eintragung, keine Zulassung, weil keine Betriebserlaubnis. Also ist der Karren nicht zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch tauglich, ergo Rückabwicklung.
Zitat:
Solltest du interesse an einer Rechtsberatung haben, meld dich bei mir.
Gott bewahre!
Zitat:
Original geschrieben von Erdgas-Bert
Warum das denn? Wer kauft denn hierzulande ein Auto, um es dann nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen? Keine Eintragung, keine Zulassung, weil keine Betriebserlaubnis. Also ist der Karren nicht zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch tauglich, ergo Rückabwicklung.Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
lol ihr seit alles Helden.
Wurde irgendwo erwähnt das die Gasanlage eingetragen ist?
Falls nein, kannste dir den gang zum Anwalt direkt sparen, das verlierst du.
Es interessiert einen toten ob da alles eingetragen ist oder nicht.
NUR wenn im Kaufvertrag steht "Gasanlage eingetragen" oder in der Anzeige "Gasanlage Eingetragen" dann lohnt sich der Gang zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Erdgas-Bert
Gott bewahre!Zitat:
Solltest du interesse an einer Rechtsberatung haben, meld dich bei mir.
Junge bau weiter Gasanlagen ein und lass die anderen Leute richtiges Geld verdienen und versuch mir nicht meinen Job zu erklären.
Das was du da von dir gibst ist rechtlich in Deutschland nicht umzusetzen. In deinem Heimatland vielleicht schon, ABER NICHT HIER.
Er hat von Privat gekauft, somit A Karte.
Auto wandeln, sagmal wo lebst du den?
Das musst du erstmal vor Gericht durchkriegen.
Und dafür brauchste mächtig Geld.
Und mindestens 1 Zeugen der nicht mit dir Verwand ist (dein BRUUUDER hilft dir dann auch nicht), diese Zeuge muss bezeugen das beim Kauf zugesagt wurde das die Gasanlage eingetragen ist. Sollte niemals davon die Rede gewesen sein, kannst du gleich wieder heimfahren. Man man man, grausam was hier den Leuten erzählt wird.
Aber macht ruhig so weiter, das Sichert mir und meinen Angestellten ihr Täglich Brot.
Ich bitte den Threadsteller nur auf keinen Fall hier irgendeinen Ratschlag von jemanden zu befolgen der hier irgendwo auf einen Hinterhof eine Gasanlage einbaut.
Bitte bitte versuch dich mit dem Verkäufer so zu einigen, sollte das nicht gehen, such dir einen Guten Anwalt, vorraussetzung ist das du Zeugen hast und das irgendwo Geschrieben steht "Gasanlage eingetragen". Sollte das nicht der Fall sein, besorg dir die Unterlagen der Anlage und fahr sie selber eintragen.
Stattdessen sollen wir dir glauben der bisher noch nichtmal verstanden hat was los ist?
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Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
also ich lese da oben.
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Scherzkeks,Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
also liegen 4 Tage zwischen TÜV und kaufen.
Wie gesagt,das was ihr hier macht sind alles vermutungen.
Ich wäre vorsichtig hier jemanden falsch zu beraten.P.S. ASU gibt es seit knapp 21 Jahren nicht mehr, oder hat der T4 einen Trabbi motor?
steht doch da, 14. gekauft und 15. TÜV.
Klar bleibt wie beschrieben offen ob mit Gasanlage angeboten und ob nachträglicher Einbau, was zu prüfen ist.Steht doch schon alles.
Versuche doch nicht mit Deinem eigenen Misserfolg Stimmung zu machen .
Sag mal kannst du nicht lesen oder haste Gas in den Augen.
Da steht gekauft am 14. Mai also 14.05.2011 (ich kann dir auch versuchen ein Bild zu malen).
Tüv und HU ist vom 11.Mai also 11.05.2011
Schaus dir am besten mal im Kalender an, dann verstehst du es vielleicht.
Der Tüv war also schon vor dem Kauf neu, klar ist sowas unbefriedigend aber sowas kann passieren.
P.S. Ich brauch keine Miese Stimmung zu verbreiten, da ich den Fall für meinen Mandanten gewonnen habe, er hatte das gleiche Problem, er war der Verkäufer. lol
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Stattdessen sollen wir dir glauben der bisher noch nichtmal verstanden hat was los ist?
lol ok ihr habt recht, in den ersten abschnitt des Threadstarters stehen nicht die Daten die ich Zitiert habe. lach.
Das Datum ist von mir frei erfunden.
Vielleicht schaut ihr einfach nochmal in den ersten Post.
Ich bin raus, der Threadstarter scheint sich eh nicht mehr zu melden.
Rauskommen wird da eh nix, zumindest nicht in diesen Jahr. tschööö
Zitat:
Original geschrieben von Bandita75
ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5..
Also war der Tüv schon 4 Tage alt. Klar ist es unwarscheinlich das in den 4 Tagen eine Gasanlage eingebaut wurde.
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
Das was du da von dir gibst ist rechtlich in Deutschland nicht umzusetzen. In deinem Heimatland vielleicht schon, ABER NICHT HIER.
Ach, bist Du so ein ausländerfeindlicher Spießer?
Vielleicht wird es ja mal Zeit, dass Dir mal einer gründlich den Kopf wäscht.
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
Ich bin raus, der Threadstarter scheint sich eh nicht mehr zu melden.
Och, das hätt ich gar nicht zu hoffen gewagt, dass Du mir diesen Gefallen tun willst. Sehr rücksichtsvoll von Dir! Schönen Dank auch!
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
Also war der Tüv schon 4 Tage alt. Klar ist es unwarscheinlich das in den 4 Tagen eine Gasanlage eingebaut wurde.Zitat:
Original geschrieben von Bandita75
ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5..
Rechnen kannste also auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
Ich brauch keine Miese Stimmung zu verbreiten, da ich den Fall für meinen Mandanten gewonnen habe, er hatte das gleiche Problem, er war der Verkäufer.
Ach so, Du suchst hier als Anwalt leichtgläubige Klienten.
Merke als Anw... braucht man keinen blassen Schimmer,
denn ein Anw... gewinnt über Gebühren immer 🙂
Um zum Abschluss zu kommen, der von mir beschriebene Weg ist der Humane, ist erfolgsversprechend und kostet erst mal nix.
@ThomasV6TDI,
mein Zahlenwürfel...
hat meine Freundin auch entdeckt......
habs stehen lassen für den Fall daß noch einer drauf springen möchte.
Glückwunsch.
Übrigens, hab so gut wie nichts mit Anwälten zu tun ( wenn dem überhaupt so sein sollte), Dich könnte ich gewiss auch zur Not nicht gebrauchen.
Na ihr macht das hier schon.
Der Threadstarter wird sich schon mit dem Verkäufer einigen, das ist eh das beste was er machen kann.
@icom du bist so ein quatschkopf, 2 mal das falsche Datum schreiben und dann auch noch so tun als wäre das absicht gewesen. lach. Einfach peinlich
@bertie
11.05
12.05.
13.05
14.05
so wird in Deutschland gerechnet. Da hilft kein ruppel und zappel.
Ihr seit ein paar Kasperköpfe. Ihr seit ein gefundenes Fressen für jeden Rechtsverdreher.
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
...Ihr seit ein paar Kasperköpfe.
Dass Du da mit Deiner Wortwahl so langsam in einen strafrechtlich relevanten Bereich driftest, ist Dir schon aus eigener juristischer Praxis geläufig, gell?
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
...
11.05
12.05.
13.05
14.05
so wird in Deutschland gerechnet. Da hilft kein ruppel und zappel.
Da hilft rechnen.
Am 14.5. war der 11.5. mal gerade DREI Tage her. Nicht VIER, wie von Dir errechnet. Du kannst es also immer noch nicht. Und bist auch nicht in der Lage, dieses -DEIN- Unvermögen als solches zu erkennen. Und als Anwalt hast Du auch noch obendrein Defizite beim Gebrauch der deutschen Sprache.
Mach Dich doch einfach von dannen!
Und vergiss doch bitte einfach das Passwort, mit dem Du Dich einloggst.
Guckste BGB §189:
Zitat:
1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Damit
12.05.
13.05.
14.05.