Gasanlage nicht eingetragen aber neuer TÜV, wie geht das?
Hallo!
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!
Also hier mein Problem:
ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg.
Ich fuhr also 500 Km hin und wieder zurück mit neuem Bus. Alles gut, dachte ich. Bis zum 20.5. an dem ich das Fahrzeug ummeldete (es dauerte, weil der Verkäufer seinen Brief verlegt hatte und ich nicht warten wollte, kam er mit der Post) Da fragte ich so unwissend ob es eine Steuererleichterung mit Gasbetrieb gebe? Die Dame auf dem Straßenverkehrsamt meinte zu mir, dass meine Anlage ja nicht eingetragen sei. Aha? Weder im TÜV-Bericht noch im Abgas-Bericht befand sich ein Hinweis auf die Gasanlage.
War der Prüfer blind? Muss es niergendwo erwähnt sein? War die Plakette "gekauft"? Ist übrigens nicht vom TÜV oder Dekra der Bericht sondern von GTS aus Pforzheim.
Ich habe auch keinerlei Unterlagen zu der gasanlage bekommen. Ja ich hör euch schon: wie dumm kann man bzw. frau sein, das bin ich nämlich. Aber ernsthaft, ich brauche Hilfe. Gibt es noch Möglichkeiten für mich, den Bus legal zu fahren?
Ich hätte gerne gewußt, welche handhabe ich gegenüber dem Verkäufer habe, der mich vorsätzlich betrogen hat? Leider ist soviel Zeit ins Land gegangen, weil der Verkäufer Grieche ist und seit dem 14.5. bis gestern auch wieder in Griechenland war. Hinzu kommt, dass Stuttgart jetzt nicht gerade um die Ecke ist...
Kann mir jemand helfen? wir wollen die Tage telefonieren, was jetzt mit dem Bus passiert und ich will nicht wieder reinfallen.
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ThomasV6TDI
...HABE FERTIG
Gott sei Dank! Endlich!
50 Antworten
Wie ich schon schrieb: Ich kenn den (genau diesen!) Fall sehr gut - und auch seinen Ausgang ;-) Insofern ist es schon wichtig, daß dazu auch mal eine abschließende Bewertung der seitenlangen Spekulationen ins Off erfolgt. Fakt ist, der besagte Mangel war berechtigt und die Rechtslage war und ist eindeutig (pro Käufer)...Rest steht auf den Seiten ja schon ausführlichst erläutert...
Da so ein Vorgehen ja auch heute noch durchaus häufiger vorkommt, sollte man auch 5 Jahre alte Freds durchaus mal zu Ende bringen...sonst hilft's keinem... ;-)
Erstaunlich, wie viele Threads immer noch als ewige Wiedergänger durch's Netz geistern in denen mal jemand das "ich glaube", "ich denke", "ich meine", "ich hab irgendwo gehört" durch ein klares "ich weiß, weil..." ersetzen sollte :-(
Gruß
Roman
Zitat:
@mauritzki schrieb am 13. September 2015 um 22:15:55 Uhr:
Hallo liebe Gaser...
Komme heute aus dem Urlaub und mein Sohn steht vor der Tür und sagt ich hab mir ein neues Auto... so gut wie gekauft...BMW 750i !!!!!Ich dachte mich trifft der Schlag...aber OK er ist alt genug und soll selber entscheiden was er sich leisten kann.Jetzt aber zum Problem,das Fz. hat eine Prins-Anlage, aber die ist nicht eingetragen!?!
(a) Die muss eingetragen sein
(b) Möglicherweise lässt sich die Anlage legalisieren
das einfachste ist
(c) den Wagen an den Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreise zurückzugeben. Ohne Eintragung ist keine Plakette legal möglich, das stinkt nach "Mogel-TÜV".
Im Moment liegen Papiere wieder beim verkäufer und er versucht sie einzutragen....werde euch berichten
Lg mike
???????
Zitat:
...Im Moment liegen Papiere wieder beim verkäufer und er versucht sie einzutragen....werde euch berichten
Wie will er ohne Auto die Gasanlage eintragen lassen???
Oder wird das so ab laufe, der Prüfer der den TÜV gemacht hat, schreibt jetzt einfach eine Eintragung für die Gasanlage nach???
Also wird auch die Eintragung der Gasanlage so eine Mogeleintrag sein, ohne dass diese richtig geprüft wurde.
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Hehe, er hat den neuen XXXL-Gasschnüffler, damit kann er die Dichtheitsprüfung auf bis zu 1500km Entfernung durchführen. Sichtprüfung per Webcam. 😉
Nee du, das wird so nur zu noch tieferen Verstrickungen führen. Wenn das später auffliegst hast du erstmal das Problem mit der gemogelten Eintragung, die dann natürlich sofort zurückgenommen wird.
Nein...Mein Sohn hat das Fz.angezahlt,hat dafür die Papiere bekommen und wollte die Kiste anmelden(600Km einfach).Und als er mir dann den ganzen kram gezeigt hat ist mir aufgefallen das die Gasanlage nicht eingetragen ist.
Lg Mike