Garantieverlängerung - Wechsel der Vertragswerkstatt
Wir haben unseren VW bei dem Händler gekauft, bei dem das Fahrzeug derzeit gewartet und repariert wird. Mit der Vertragswerkstatt
sind wir seit kurzem sehr unzufrieden. Das Fahrzeug befindet sich noch innerhalb der zweijährigen Werksgarantie.
Außerdem haben wir eine zweijährige VW Anschlussgarantie bei diesem Händler abgeschlossen.
Meine Frage lautet:
Können bzw. dürfen wir die Garantie- und Inspektionsarbeiten auch bei einem anderen VW Betrieb in Auftrag geben?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p4pe512
Dann darf ich auch meinen Senf zum Abschluss der Garantieverlängerung abgeben. Ich habe keine Garantieverlängerung abgeschlossen und der Wagen, mitlerweile 3,5 Jahre alt, ist bestens in Schuss 🙂
Kurz bevor ein Garantiefall eintritt ist meistens jedes Fahrzeug bestens in Schuss.
15 Antworten
Hi Folks,
ich bin bei der Garantieverlängerung vor einem Jahr auch über diesen Passus gestolpert und habe auf entsprechende Nachfrage vom VVD folgende Antwort erhalten:
"Unsere Garantieversicherung tritt in Kraft, sobald das Fahrzeug im Schadenfall in einer anerkannten VW, AUDI, SEAT- oder SKODA Vertragswerkstatt Ihrer Wahl zur Reparatur steht. Eine Garantieschadenanzeige wird dann durch das Autohaus per " online" aufgenommen."
Abgesehen davon enthält der Passus den dehnbaren Zusatz "nach Möglichkeit" - also reicht evtl. auch: "Mein Verhältnis zu dem Händler ist so zerrüttet, daß es mir unmöglich war, ihm mein Fahrzeug anzuvertrauen". 😉
FG