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Garantieverfall beim Codieren

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

Sagt mal, wenn man an seinen neuen Auto etwas umprogrammiert, z.B. Gurtwarner deaktivieren, kann VW das sehen und erlöscht dann die Garantie?

Gruß Torsten

Beste Antwort im Thema

Das kann VW nicht nur sehen, sondern auch hören: Wenn beim Fahren ohne angelegtem Gurt kein Warnsignal ertönt, ist etwas faul. Stellt sich nur noch die Frage warum man ohne angelegtem Gurt fahren will...

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Das kann VW nicht nur sehen, sondern auch hören: Wenn beim Fahren ohne angelegtem Gurt kein Warnsignal ertönt, ist etwas faul. Stellt sich nur noch die Frage warum man ohne angelegtem Gurt fahren will...

Ohne Gurt fahren ist hier nicht die Frage. Dann hätte ich gefragt: darf ich ohne Gurt fahren?

Gruss

Solange alles ordnungsgemäß funktioniert, wird kein Händler dort hinschauen. Nur wenn es Probleme gibt und mit einem Diagnose-PC Veränderungen festgestellt werden, kann die Garantie verweigert werden. Zumindest gibt man VW (oder dem Händler) ein gutes Argument in die Hand.

me3

man kann den Gurtwarner ja im garantiefall oder TÜV wieder aktivieren😉 , kleine Codierungen sind ok,würde nur erstmal nix nachrüsten oder so.

Klar, aber solche Aktionen halte ich für ziemlich sinnbefreit...

@Akki

es gibt auch Situationen, wo man das nicht rückgängig machen kann. Beispielsweise eine Panne auf der Urlaubsfahrt. Es muss jeder selber wissen, was er macht.

me3

Ich würde gern folgendes nachrüsten/freischalten: Verkehrszeichenerkennung, Zyklus Blinker auf 5 erhöhen, Gurtwarner deaktivieren, Soundgenerator deaktivieren, Spurassistent

Und dieses Licht einschalten deaktivieren

Zitat:

@me3 schrieb am 5. November 2019 um 21:03:00 Uhr:


@Akki

es gibt auch Situationen, wo man das nicht rückgängig machen kann. Beispielsweise eine Panne auf der Urlaubsfahrt. Es muss jeder selber wissen, was er macht.

me3

ich denke solange die Codierung mit oder ohne Hardware Nachrüstung ,keinen Fehler im Speicher ablegt und die das beim auslesen sofort sehen ,ist alles gut.

Das Risiko des Garantieverfalls trägt der Fahrzeugbesitzer ohnehin selbst.

Da wird ihm auch das Forum keine Absolution erteilen können.

Ich bin der Meinung, dass ein Hersteller die Garantieleistung nur dann verweigern kann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der vom Kunden vorgenommenen Veränderung und einem entstandenen Schaden hergeleitet werden kann.

Ein Motorschaden ließe sich sicherlich nicht anhand eines rauscodierten Gurtpiepser als Schadenursache erklären.

Ansonsten kann ich das rauscodieren der Gurtbimmel voll verstehen. Es nervt mich regelmäßig, dass ich mich sogar beim Rangieren meines Autos auf dem eigenen Grundstück, oder beim fahren auf Feldwegen und Ackerflächen anschnallen muss, nur um das nervige gepiepse nicht hören zu müssen. Im meinem Fiat stecke ich hier immer den Gurt ins Gurtschloss und setze mich anschließend auf den Anschnallgurt. Ruhe ist🙂

Zitat:

Ich bin der Meinung, dass ein Hersteller die Garantieleistung nur dann verweigern kann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der vom Kunden vorgenommenen Veränderung und einem entstandenen Schaden hergeleitet werden kann.

Ein Motorschaden ließe sich sicherlich nicht anhand eines rauscodierten Gurtpiepser als Schadenursache erklären.

Ansonsten kann ich das rauscodieren der Gurtbimmel voll verstehen. Es nervt mich regelmäßig, dass ich mich sogar beim Rangieren meines Autos auf dem eigenen Grundstück, oder beim fahren auf Feldwegen und Ackerflächen anschnallen muss, nur um das nervige gepiepse nicht hören zu müssen. Im meinem Fiat stecke ich hier immer den Gurt ins Gurtschloss und setze mich anschließend auf den Anschnallgurt. Ruhe ist🙂

Das Problem hierbei ist, dass die ABE des Fahrzeuges einen Gurtwarner vorsieht.
Mit dem herauscodieren verletzt Du die ABE (hier EBE=amtl. Kennzeichen=Zulassung).
Formal juristisch fährst Du dann ohne Zulassung (bis es jemand mitbekommt beim TÜV/Inspekt udgl.)...beim Verkehrsunfall kann die Kfz-Versicherung (Haftpflicht als auch Kasko) wegen der fahrläassiger Obliegenheitsverletzung (zumindest wenn es bekannt wird) das Geld von Dir per Gerichtsbeschluß zurückfordern...
Man sollte schon wissen was man tut...Einen Garantiefall würde ich bei nicht ursächlichem Zusammenhang ausschließen wollen, was nicht heißt, dass VW es genauso sieht...

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 5. November 2019 um 23:28:36 Uhr:



Zitat:

Ich bin der Meinung, dass ein Hersteller die Garantieleistung nur dann verweigern kann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der vom Kunden vorgenommenen Veränderung und einem entstandenen Schaden hergeleitet werden kann.

Ein Motorschaden ließe sich sicherlich nicht anhand eines rauscodierten Gurtpiepser als Schadenursache erklären.

Ansonsten kann ich das rauscodieren der Gurtbimmel voll verstehen. Es nervt mich regelmäßig, dass ich mich sogar beim Rangieren meines Autos auf dem eigenen Grundstück, oder beim fahren auf Feldwegen und Ackerflächen anschnallen muss, nur um das nervige gepiepse nicht hören zu müssen. Im meinem Fiat stecke ich hier immer den Gurt ins Gurtschloss und setze mich anschließend auf den Anschnallgurt. Ruhe ist🙂

Das Problem hierbei ist, dass die ABE des Fahrzeuges einen Gurtwarner vorsieht.
Mit dem herauscodieren verletzt Du die ABE (hier EBE=amtl. Kennzeichen=Zulassung).
Formal juristisch fährst Du dann ohne Zulassung (bis es jemand mitbekommt beim TÜV/Inspekt udgl.)...beim Verkehrsunfall kann die Kfz-Versicherung (Haftpflicht als auch Kasko) wegen der fahrläassiger Obliegenheitsverletzung (zumindest wenn es bekannt wird) das Geld von Dir per Gerichtsbeschluß zurückfordern...
Man sollte schon wissen was man tut...Einen Garantiefall würde ich bei nicht ursächlichem Zusammenhang ausschließen wollen, was nicht heißt, dass VW es genauso sieht...

@catcherberlin
Ich glaube, das ist an den Haaren herbeigezogen und auch zum Teil veraltet. Nämlich: Wenn die Zulassung einmal erteilt ist, dann bleibt sie auch bestehen, wenn die BE erloschen sein sollte. Früher war das mal anders.

Da hier nicht der Wunsch nach dem Ausbau des Sicherheitsgurtes besteht, sondern lediglich das Warnsignal für den Gurt abgestellt werden soll, wird es sich kaum um ein Ausstattungsmerkmal aus der BE handeln. Vielmehr handelt es sich ja nur um das reversible Betätigen eines Schalters.

Bei meinem Golf war das Abschalten dieses Teils der primäre Grund, warum ich mir ein OBD11 gekauft habe. Dieses hysterische Gebimmel ging mir so dermaßen auf den Keks. Brauche ich nicht.

Für die Garantie hat eine oberflächliche singuläre Veränderung sicher keine Bedeutung, da es keine Verbindung zu möglichen Defekten gäbe.

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