Garantiebeginn - Tag der EZ vs. Auslieferungsdatum

VW Caddy 3 (2K/2C)

Wir haben (mal wieder) ein kleines Problem mit unserem Autohaus.
Ende 2010 haben wir einen Caddy gekauft. Tag der EZ war der 18.01.2010. Als Zusatz haben wir eine autohausinterne Garantieverlängerum um ein Jahr bekommen. Diese Beginn laut Karte am 18.01.2012, also exakt 2 Jahre nach der ersten Zulassung.
Im Serviceheft haben wir nun (da bald die 60.000er Durchsicht ansteht) den 20.11.2009 als Tag der Auslieferung und somit Beginn der Garantie festgestellt. Da hat anscheinend der Verkäufer vom AH gedacht, dass die Auslieferung beim Vorbesitzer mit dem Tag der EZ zusammenfällt, dem war aber anscheinend nicht so.

Bedeuten würde das, wir hätten bis zum 20.11.2010 Werksgarantie gehabt und haben ab dem 18.01.2012 erneut eine Garantie die direkt übers AH läuft.

Wie würdet ihr euch verhalten wenn genau in dem Zeitraum ein Garantiefall auftreten würde?

Werksgarantie gibts definitiv nicht mehr. Jetzt zum AH gehen könnte beudeuten, dass sie auf ihre Garantiekarte bestehen und diese erst ab dem 18.01. "wieder" geben wollen, oder mit den Leuten reden und sie überzeugen dass ihnen da ein Fehler unterlaufen ist.

Zum diesem AH müssen wir eigentlich nur noch wegen der Anschlussgarantie, die eben nur dort gilt. Alle anderen Arbeiten lassen wir inzwischen aufgrund diverser Vorfälle lieber wo anders erledigen (inkl. Durchsichten usw.) Das Verhältnis dorthin ist also nicht unbedingt das beste...

15 Antworten

Hallo siseb

Meinen Wagen habe ich am 14.6.2008 übernommen,
die EZ war am 1.8.2008
Der Garantiebeginn war am 1.8.2008, also mit der EZ.

Dann hattest du Glück 😉

Wir waren beim neuen VWN-Partner einen kurzen Einblick in die Fahrzeugdaten bekommen die bei VW hinterlegt sind. Und dort steht ebenfalls der 20.11.2009 als Garantiebeginn drin, also fast 2 Monate vor EZ.

bei mir ist von VW der 1.8.2008 eingetragen worden.
Da hättest du bei der Übergabe besser aufpassen sollen.

Leider sagt sowas keiner jemanden.
Mein Verkäufer hat mich darauf hingewiesen.

Viktor

Fahrzeugdaten

Wie bereits geschrieben ging die Auslieferung an den Vorbesitzer, nicht an uns.

Die Frage ist nur wie würdest ihr euch in so einem Fall verhalten?

Garantie haben wir ja noch eine Weile über das AH, nur haben wir aktuell anscheinend eine 2-monatige Unterbrechung der Garantie...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von siseb


Wie bereits geschrieben ging die Auslieferung an den Vorbesitzer, nicht an uns.

Die Frage ist nur wie würdest ihr euch in so einem Fall verhalten?

Garantie haben wir ja noch eine Weile über das AH, nur haben wir aktuell anscheinend eine 2-monatige Unterbrechung der Garantie...

Wieso Unterbrechung? Das ist doch eine Anschlußgarantie.
Wer war denn der Vorbesitzer? Hat der den Wagen denn nicht zugelassen?

Garantiebeginn = Tag der Erstzulassung
Bei Re-Importen ist das wieder etwas anderes...da ist der Garantiebeginn der Tag, wo Händler A aus Deutschland beim Händler B in Italien das Auto kauft. Wenn der Wagen dann noch 6 Monate bei Händler A rumsteht hat der Käufer nur noch 18 Monate Restgarantie.

Hallo zusammen,

das mit der Auslieferung die Garantiezeit beginnt kann definitiv nicht sein! Ich hatte vor meinem Caddy einen Sharan, der ein Lagerfahrzeug war und bevor ich ihn gekauft hatte auch schon 10 Wochen beim Händler stand. Wir hatten damals eine Anschlussgarantie über den VVD abgeschlossen und VW hat uns dann offiziell bestätigt, dass die 4 Jahre Garantie (mit Verlängerung) mit dem Tag der EZ beginnt (Fahrzeug wurde im September 2008 gebaut und im Juni 2009 Zugelassen.

Ich würde den netten Herren von VWN den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vor die Nase halten und eine Änderung des Garantiedatums fordern!

Gruß Max

Sorry, das hab ich überlesen.

Ich würde mal gar nichts machen,
du hast ja schriftlich, das die "neue" Garantie mit 18.1.2012 anfängt.

Bei mir war paar Wochen nach Garantieablauf auch ein Defekt,
die Kosten (1.600€) wurden aber trotzdem von VW auf Kulanz übernommen.

Viktor

Ich würde schon sagen, dass der Tag der Auslieferung der Garantiebeginn ist.
Ob der Kunde, wie in Deinem Fall ein anderer Vorbesitzer, das Fahrzeug erst einmal rumstehen lässt, bevor er es anmeldet, ist ja seine Sache.
Ist ja auch bei allen anderen Sachen so, nicht nur bei Fahrzeugen. Tag der Rechnung zählt da.

Olaf

Das stimmt ja alles.

Das eigentliche Problem ist, dass der Verkäufer vom AH uns beim Verkauf sagte, dass wir bis zum 17.01.2012 Werksgarantie hätten und dann ab dem 18.01. ihre Garantie für ein weiteres Jahr zählt. Nur haben wir eben nicht bis zum 17.01. sondern nur bis November die Werksgarantie gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von siseb


Das stimmt ja alles.

Das eigentliche Problem ist, dass der Verkäufer vom AH uns beim Verkauf sagte, dass wir bis zum 17.01.2012 Werksgarantie hätten und dann ab dem 18.01. ihre Garantie für ein weiteres Jahr zählt. Nur haben wir eben nicht bis zum 17.01. sondern nur bis November die Werksgarantie gehabt.

Dazu noch mal die Frage:

Wer war denn der Vorbesitzer? War der den Wagen denn nicht auf den Vorbesitzer zugelassen?

Dann hoffe, dass in den letzten beiden Monaten nichts weiter auftritt.
Auch so ein Verkäufer kann mal durcheinander kommen, wenn Tag der Erstzulassung und Auslieferungsdatum so lange auseinander liegen. Ich würde dem da keinen Vorwurf machen.
Ich vermute mal, dass auch der Tag der Auslieferung für die HU entscheidend sind.
Ist halt dumm gelaufen.

Olaf

Zitat:

Original geschrieben von transarena



Zitat:

Original geschrieben von siseb


Das stimmt ja alles.

Das eigentliche Problem ist, dass der Verkäufer vom AH uns beim Verkauf sagte, dass wir bis zum 17.01.2012 Werksgarantie hätten und dann ab dem 18.01. ihre Garantie für ein weiteres Jahr zählt. Nur haben wir eben nicht bis zum 17.01. sondern nur bis November die Werksgarantie gehabt.

Dazu noch mal die Frage:
Wer war denn der Vorbesitzer? War der den Wagen denn nicht auf den Vorbesitzer zugelassen?

Müsste er schon, wenn siseb den erst Ende 2010 gekauft hat und der Wagen im Januar 2010 zugelassen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Caddynutzer



Zitat:

Original geschrieben von transarena


Dazu noch mal die Frage:
Wer war denn der Vorbesitzer? War der den Wagen denn nicht auf den Vorbesitzer zugelassen?

Müsste er schon, wenn siseb den erst Ende 2010 gekauft hat und der Wagen im Januar 2010 zugelassen wurde.

Ja dann wäre es klar. Wenn auf ein Vorbesitzer zugelassen war, gilt die Garantie natürlich ab Erstzulassung vom Vorbesitzer.

Frage;

Vom 20.11.2009 bis Januar 18.01.2010 wer war denn da der Besitzer des Wagens? Und war das Fahrzeug in dieser Zeit zugelassen (Vielleicht im Ausland?)

Zitat:

Original geschrieben von transarena



Zitat:

Original geschrieben von Caddynutzer


Müsste er schon, wenn siseb den erst Ende 2010 gekauft hat und der Wagen im Januar 2010 zugelassen wurde.

Ja dann wäre es klar. Wenn auf ein Vorbesitzer zugelassen war, gilt die Garantie natürlich ab Erstzulassung vom Vorbesitzer.

Nein, ab Auslieferung an den Kunden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen