Garantiebeginn - Tag der EZ vs. Auslieferungsdatum
Wir haben (mal wieder) ein kleines Problem mit unserem Autohaus.
Ende 2010 haben wir einen Caddy gekauft. Tag der EZ war der 18.01.2010. Als Zusatz haben wir eine autohausinterne Garantieverlängerum um ein Jahr bekommen. Diese Beginn laut Karte am 18.01.2012, also exakt 2 Jahre nach der ersten Zulassung.
Im Serviceheft haben wir nun (da bald die 60.000er Durchsicht ansteht) den 20.11.2009 als Tag der Auslieferung und somit Beginn der Garantie festgestellt. Da hat anscheinend der Verkäufer vom AH gedacht, dass die Auslieferung beim Vorbesitzer mit dem Tag der EZ zusammenfällt, dem war aber anscheinend nicht so.
Bedeuten würde das, wir hätten bis zum 20.11.2010 Werksgarantie gehabt und haben ab dem 18.01.2012 erneut eine Garantie die direkt übers AH läuft.
Wie würdet ihr euch verhalten wenn genau in dem Zeitraum ein Garantiefall auftreten würde?
Werksgarantie gibts definitiv nicht mehr. Jetzt zum AH gehen könnte beudeuten, dass sie auf ihre Garantiekarte bestehen und diese erst ab dem 18.01. "wieder" geben wollen, oder mit den Leuten reden und sie überzeugen dass ihnen da ein Fehler unterlaufen ist.
Zum diesem AH müssen wir eigentlich nur noch wegen der Anschlussgarantie, die eben nur dort gilt. Alle anderen Arbeiten lassen wir inzwischen aufgrund diverser Vorfälle lieber wo anders erledigen (inkl. Durchsichten usw.) Das Verhältnis dorthin ist also nicht unbedingt das beste...
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Caddynutzer
Nein, ab Auslieferung an den Kunden...Zitat:
Original geschrieben von transarena
Ja dann wäre es klar. Wenn auf ein Vorbesitzer zugelassen war, gilt die Garantie natürlich ab Erstzulassung vom Vorbesitzer.
Der Kunde war aber der Vorbesitzer.
Es geht hier um die Seriengarantie, nicht um die Anschlußgarantie.
Die eigentliche Frage ist:
Vom 20.11.2009 bis 18.01.2010 wer war denn da der Besitzer des Wagens? Und war das Fahrzeug in dieser Zeit zugelassen (Vielleicht im Ausland? Oder mit roter Nummer auf das Autohaus selber? (Vorführwagen))
Es kann ja durchaus sein, das der Wagen in dieser Zeit eine Kurzzeitzulassung hatte, die nicht im jetzigen Fahrzeugbrief/Schein vermerkt ist.
Wenn der Wagen in dieser Zeit gefahren wurde, ist die Garantie natürlich ab 20.11.2009
Wenn der Wagen aber nur im Autohaus gestanden hat und nachweislich erstmals am 18.01.2010 zugelassen wurde, gilt die Garantie ab dem Zeitpunkt.
Oder aber der Kunde hat den Wagen am 20.11.2009 entgegengenommen und zu Hause bis zum 18.01.2010 stehen gelassen. Dann ist die Garantie natürlich ab Auslieferung.
Wenn diese Fragen sicher geklärt sind, kann man erst eine eindeutige Antwort geben.
Ich würde an seiner Stelle zum Autohaus fahren und den Fall dort abklären.