Garantiebeginn bei EU-Neuwagen, grundsätzliche Mobilitätsgarantie

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten Abend allerseits,

ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und möchte hier einmal auf die von VW angepriesene kundenfreundliche Mobilitätsgarantie und die grundsätzliche Geschäftsphilosophie eingehen.

Hier in aller Kürze meine Erfahrungen mit VW:
Am 01.09.2007 habe einen VW Golf Plus (GOAL) bei einem VW-Händler als EU-Neuwagen, ohne Zulassung, 0 km, gekauft.
Die regelmäßige Inspektion wurde bei einer VW-Vertragswerkstatt durchgeführt, sodass wir "normalerweise" keine Probleme mit einer Mobilitätsgarantie bekommen sollten.
...
Am 27.07.2009 fuhr ich mit meiner Familie mit diesem Wagen nach Österreich in den Urlaub.
Unser Golf hatte direkt nach der Grenze (KM-Stand 41.000 km) einen unruhig laufenden Motor, sodass ich direkt zur nächstliegenden VW-Vertragswerkstatt gefahren bin.
Am Tag darauf erfuhr ich, dass unser Golf einen Teilemotorschaden hat (nach 41.000 km!).😠
Einen Leihwagen könnte ich jedoch nicht bekommen, da ich selbst zur Werkstatt gefahren bin und als sogenannter "weicher Liegenbleiber" keinen Anspruch auf die Mobilitätsgarantie hätte!😕
Hätte ich mich abschleppen lassen, würde die Mobilitätsgarantie greifen.
Wäre ich jedoch weitergefahren, so der Techniker, hätte ich wahrscheinlich einen kompletten Motorschaden produziert, also eigentlich alles richtig gemacht.

- Erste Erkenntnis: Sobald ich als Laie ungewohnte Geräusche am VW-Wagen feststelle, anhalten, VW-Servicenummer anrufen, und mich dann abschleppen lassen.🙄

Der Techniker in der österreichischen VW-Werkstatt teilte mir mit, dass es sich nach seiner Ansicht um einen Materialfehler handelte, da nur ein Zylinder defekt war, wo hingegen die anderen drei noch im TOP Zustand, aber ich hätte ja eh noch eine Garantie, da der Wagen ja erst 1 Jahr und 11 Monate alt ist.

Weiter:
Am darauffolgenden Tag bekam ich dann die Hiobsbotschaft, dass ich nun doch keine Garantie mehr hätte, da bei EU-Fahrzeugen nicht das Zulassungsdatum gilt, sondern das "Auslieferungsdatum"!!!
Also das Datum, wo die Papiere ins Ausland geschickt werden. In sämtlichen Papieren steht bei mir zwar Erstzulassung am 01.09.2007, aber es gilt anscheinden das EG Typenzulassungsdatum! Wer weiß denn so was, zumal eigentlich der Wagen doch noch keine zwei Jahre, gemessen vom ersten Kauf, also einer Neuware, alt ist.
Nach unendlich vielen Telefonaten aus Östereich konnte ich mit viel Mühe wenigstens aus "Kulanz" eine Erstattung der Materialkosten von 70% erwirken.🙁
Auf die gesamten Lohnkosten (2.500 Euro) zuzüglich die kompletten Ölkosten (150 Euro) bleibe ich also hängen, obwohl der Techniker von einem Materialfehler sprach, der Wagen noch keine 2 Jahre rollt und nach Kaufvertrag als Neuwagen noch keine 2 Jahre alt ist!
Den Leihwagen, durfte ich übrigens auch aus eigener Tasche zahlen, obwohl ich da zur Zeit dran bin, mir wenigsten für drei Tage diesen zurückerstatten zu lassen.

Zum Abschluss noch der Text aus der VW-Homepage zur Mobilitätsgarantie.

Zitat:

"... Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defekts) oder eines Unfalls - daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und um deren Mobilität. "

Da wundere ich mich nicht über folgende Marktanalyse vom ADAC:
Zitat:

Zitat:

"...Glückliche Kunden? Fehlanzeige! Beim ADAC-Ranking zur Kundenzufriedenheit haben die großen deutschen Autohersteller schlecht abgeschnitten. Top-Werte erzielten hingegen Subaru, Jaguar und die rumänische Billigmarke Dacia.
...
Hamburg/München - Zum dritten Mal in Folge gewinnt Subaru die Markenwertung in der ADAC-Ranking zur Kundenzufriedenheit, dicht gefolgt von Jaguar. ..
Die restlichen deutschen Hersteller rangieren unter ferner liefen: Zwar konnten VW (Rang 26) und Mercedes (Rang 20) gegenüber dem Vorjahr etwas Boden gut machen - Audi (16.) und BMW (15.) rutschen hingegen einige Plätzen nach hinten.
..."

Wenn ich mir dann das Ablehungsschreiben von VW-Wolfsburg durchlese:Zitat aus diesem Schreiben:

Zitat:

"... Grundlage der Entscheidung, ob eine Kostenregelung möglich ist oder nicht, sind zuallererst:
- Betriebszeit des Fahrzeuges
- die Kilometerleistung
...
"

frage ich mich nun was die Longlife-Garantie denn ist, alles bis max. 40.000 Kilometer ?!?
Die Betriebszeit des Golfs war bei genau 1 Jahr, 11 Monate!

Seit gestern liegt alles beim Anwalt, mal sehen was daraus wird.

Wie ich aus dem Forum soeben auch noch entnehmen konnte tritt die Mobilitätsgarantie ebenfalls nicht ein wenn:
- Es sich um eine Reifenpanne handelt, egal um welche
- der Wagen, aus welchem Grund auch immer, erst gar nicht anspringt (man ist ja nicht liegengeblieben!)

Ich und einen VW!
Nie mehr!!!😉

Gruß
Werner B.

Beste Antwort im Thema

...
eine wichtige Erkenntnis hatte ich noch vergessen hier kund zu tun.
Bei einer evtl. Garantiesache, also wenn Mängel, wie in meinem Fall der Teilemotorschaden vorliegt, muss unbedingt dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden, diese selbst abzustellen.
(siehe hier u.a. BGB § 439 Nacherfüllung.)

Soll heißen:
In meinem Fall, Teilemotorschaden in Österreich, nicht gleich den Wagen in der nächst liegenden Werkstatt reparieren lassen, es sein denn, es handelt sich um den Verkäufer/Händler, der den Wagen verkauft hat.
Zum Glück hatte ich aus lauter Verärgerung über den Teilemotoschaden in Österreich, den Händler in Deutschland angerufen und ihn direkt gefragt, ob er den Wagen nach Deutschland zur Reparatur selbst abholen möchte, oder wie er es sich ansonsten vorstellt.
Der Händler zeigte überhaupt kein Interesse daran und ließ mir freie Wahl. Er hat also auf sein Nacherfüllungsrecht verzichtet und der Reparatur in einer anderer VW-Vertragswerkstatt so den Startschuss gegeben.
Hätte ich die Nachfrage nicht intuitiv gestellt, hätte ich keinen Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten.
Egal ob ich diese nun überhaupt bekomme oder nicht.
So wahre ich nun meine Chance die Kosten per Anwalt doch noch zurückerstattet zu bekommen.

Das wollte ich noch mal loswerden, für diejenigen, die diese ebenso nicht wissen, so wie ich.

Gruß
Werner

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Hallo Domi,

danke dir für die moralische Unterstützung!

Zu deiner Frage:
Mein Wagen hat sozusagen 1 Jahr im Schaufenster gestanden, ohne zu fahren!
Ich habe diesen jedoch nicht vor Ort gekauft, sondern wohne 150 km entfernt, ich bin also kein Stammkunde.

Da der Wagen 1 Jahr im Schaufenster gestanden hat, habe ich nun 1 Jahr weniger Werksgarantie (daher nun abgelaufen) aber nach "Auslegung" vom Händler auch keine Gewährleistung, was ich jedoch völlig anders sehe, wie mein Anwalt übrigens auch. Auch wenn Anwälte originär "Geld" verdienen wollen, habe ich jedoch bei dieser Sachlage eine Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung bekommen.

Danke im Übrigen auch für den Tipp mit Auto-Bild, werde ich ziemlich sicher nachkommen.

Frontal21, WDR-Mobil und WISO haben bereits eine Version von mir bekommen.
Im Zeichen der Abwrackprämie (=mobilitätsentzug  Minderbemittelter), sollten "neuwertige" Fahrzeuge doch wohl länger halten...

Gruß und danke
Werner

Moin

Habe mich nochmal schlau gemacht, gut die Herstellergarantie ist abgelaufen. Aber wohl nach neuem EU Recht 1 Jahr Händlergewährleistung auf Gebrauchtwagen und 2 Jahre auf Neuwagen.

Wird schwierig dem Händler nachzuweisen, dass der Golf schon beim Kauf einen Fehler hatte.

2500 € Arbeitslohn für den Austausch eines neuen Zylinderkopfes, da wollte die Werkstatt wohl auch noch richtig verdienen.

am 12.08.2010 endet meine Anschlussgarantie Kostenfaktor 815 Euro

Gruss Rossi

Hallo Rossi37,

ja, so sehe ich das auch.

Zu den Kosten:
In den 2.500 Euro sind die 30% Materialkosten, (70% der Mat.-Kosten hat, nach unendlich viel Telefoniererei, VW übernommen) und das "billige"
Castrol SLX Prof.Powerflow Longlife III Motorenöl
mit 150 Euro enthalten, welches ich zu 100% tragen muss.

Da ich aber einen Teilemotorschaden hatte, mussten der Zylinderblock und der Teilemotor mit viel Aufwand ersetzt werden. Als Endkunde hatte ich leider keine andere Möglichkeit als mich darauf einzulassen, zumal der Autohändler aus Deutschland von seiner Nacherfüllungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollte.
- Im Nachhineien mein Chance den Händler in Gewährleistung zu nehmen - (siehe meine Postings)
Hätte ich den Wagen so reparieren lassen, ohne den Verkäufer zu fragen, hätte ich diese Chance verwirkt!

Nun bleibt die letzte und einzige Möglichkeit die Händlergewährleistung.
Da aber der Schadenstag nicht maßgeblich ist, sondern der Tag der gerichtlichen Geltendmachung, musste ich nun Klage erheben (was für ein Irrsinn!) um die Fristen zu wahren, nicht weil ich so gerne klage!

Was bleibt ist aber so oder so eine sehr negative Meinung wie man bei VW mit Mängeln umgeht, egal ob zu "Recht" oder nicht. (Die Boni-Zahlung mancher Bankmanager sind auch zu "Recht", aber moralisch nicht zu vertreten).
Ich frage mich, was VW letztendlich davon hat...
Mich und meine Frau (Passat und Golf-Plus) hat VW schon mal als treuen Stammkunden verloren.
Meine Diskussionen auf der Arbeit und im Bekanntenkreis zeigen, dass fast kleiner von den dargelegten "Auslegungen" der Garantien, ob Mobilitätsgarantie oder Werksgarantie, ob Händlergewährleistung und deren Fristen (gerichtliche Geltendmachung) etwas vorher wusste.
Bezogen auf die Mobilitätsgarantie ist das wohl VW- spezifisch und nicht gerade eine Werbekampagne.

Ich werde zumindest nicht mit meinen Erfahrungen hinter dem Berg halten.
Wenn neben meiner Frau und mir auch nur noch ein zweiter potentieller Kunde sich gegen VW entscheidet, sind das doch weitaus höhere Kosten als die 2.500 Euro, die ich nun für einen Materialfehler seitens VW blechen soll.

Zu guter Letzt:
Da ich mich beruflich mit Kennzahlen auseinandersetzte, weiß ich, wie wichtig diese sind. So sind insbesondere Reklamationen eine wichtige Kennzahl, aber auch die Kundenzufriedenheit.
Warum sonst werden überall Erhebungen bis zum Erbrechen erstellt, um sich mit guten Zahlen zu schmücken. Diese erreicht man aber nicht durch kluge Sprüchen und Phrasen, sondern dadurch, wie man sich verhält, insbesondere in Schadensfällen! In einigen Fällen können so Sprüche und Slogans zum Bummerang werden, die die eigene Werbung kontakariert.

Weiterhin habe ich berufsbedingt eine große Mitwirkung bei der Auswahl von etlichen Leasingfahrzeugen, die alle 2 Jahre neu beschafft werden.
Eins hat VW hier schon mal geschafft, in meinem Geschäftsbereich leasen wir erstmals keine VW- Fahrzeuge mehr, sondern Opel. Anzahl 12 PKW!

Zum Schluss noch ein interessanter Link zum Thema Gewährleistung, Nacherfüllung u.w.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Nacherf.C3.BCllung

Gruß
Werner

Moin,

da ich mich auch einige Jahre mit dem Thema besassen durfte, mal mein Standpunkt dazu:

Der Volkswagen AG kannst du eigentlich nichts vorwerfen, die haben den Wagen ausgeliefert
und verkauft, und zwar an einen Wiederverkäufer. Und dieser Wiederverkäufer,
also der Händler der dir das Fzg. verkauft hat, hat für Zeit zwischen Ablauf der Herstellergarantie
( 2 Jahre nach Auslieferung ) und den 2 Jahren nach Kauf gerade zu stehen.

Ich hatte mehrer solche Fälle, in denen genau in diesem Zeitrau ein Schaden auftrat,
in allen Fällen hat der Händler der das Fzg. verkauft hat die Kosten übernommen, ( wir auch ).

Nur einmal hatte der Kunde "Pech", da der freie "EU-Neuwagenhändler" nicht mehr existierte.

Das Zulassungsdatum ist in diesen Fällen irrelevant, wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe und
mir in die Garage stelle, dann läuft auch der Gewährleistungszeitraum, ob ich zulasse oder nicht.

Aber ich denke dein Anwalt wird das schon klären.

Und zum weichen/harten Liegenbleiber, ich empfehle immer auf der Straße zu parken,
nicht auf dem Hof des Händlers. Sind entscheidende 10 Meter.....

MfG

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Hallo Papa VW,

danke dir, so allmählich werde ich fit auf diesem Gebiet! 😉

Eines werfe ich aber sehr wohl VW vor, nämlich den Umgang mit seinen Kunden im Schadensfall.
Ich stehe da im Urlaub (12 Tage) 10 Tage ohne Auto da, trotz regelmäßiger Inspektion zur Wahrung der Mobilitätsgarantie. Nur weil ich selbst hingefahren bin ...

In meinem Fall hätte die VW- Vertragswerkstatt auch sagen können:
Pass mal auf, fahr deinen Golf mal eben ein paar Meter zurück und lass dich dann hierher abschleppen. Dann hätte ich zwar blöd geguckt, aber ich dann wenigstens einen Leihwagen bekommen.
Da die Werkstatt ganz im Sinne von VW gehandelt hat, kann ich der daher überhaupt keinen Vorwurf machen sondern einzig und alleine der VW AG.

Man stelle sich vor, jeder VW Inhaber lässt sich zukünftig bei jeder kleinsten Auffälligkeit immer abschleppen um seine Mobilitätschancen zu wahren! Wer weiß denn schon im Voraus ob es sich um einen Schaden (in meinem Fall ein kurzfristig unruhig laufender Motor) handelt?!?

Aus meinen jüngsten Erfahrungen kann ich nur jedem VW- Besitzer empfehlen:
Warum nach Ablauf der Werksgarantie die sehr teuren VW- Inspektionen machen lassen, wenn die Mobilitätsgarantie doch meistens ausgeschlossen werden kann.
- fährt man als pflichtbewusster VW Besitzer zur Werkstatt ? keine Mobilitätsgarantie
- bleibt der VW infolge einer Reifenpanne liegen ? keine Mobilitätsgarantie
- springt der VW mal nicht an ? keine Mobilitätsgarantie

dann doch besser gleich zu ATU oder in den ADAC gehen, beide bieten ebenfalls Mobilitätsgarantien an und beide sind günstiger.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

natürlich kann ich deinen Ärger verstehen, dein Urlaub dürfte kein solcher gewesen sein.

Zitat:

In meinem Fall hätte die VW- Vertragswerkstatt auch sagen können:
Pass mal auf, fahr deinen Golf mal eben ein paar Meter zurück und lass dich dann hierher abschleppen. Dann hätte ich zwar blöd geguckt, aber ich dann wenigstens einen Leihwagen bekommen.

Stimmt, hätte die Werkstatt machen können, aber wenn ich mich recht erinnere muß die Mob-GA zeitnah gemeldet werden, wenn da nachmittags was auf den Hof rollt ist das am nächsten Tag immer schwierig, weiß jetzt nicht ob es bei dir so war.

Zitat:

Ich stehe da im Urlaub (12 Tage) 10 Tage ohne Auto da, trotz regelmäßiger Inspektion zur Wahrung der Mobilitätsgarantie.

Mob-GA gibts eh maximal 3 Tage, VW rechnet da nur die reine Arbeitszeit, die liegt selbst beim Motortausch unter 20 Stunden ( 8h Arbeitstag = 3 Tage ). Weiteres gibt es nur, wenn nachweislich ein Ersatzteil nicht lieferbar ist. Und da ist noch nicht mal das Wochenende abgedeckt (im Gegensatz zu Audi ) ( Stand 2008...stimmt aber wohl noch )

Trotzdem viel Erfolg beim geltendmachen deiner Forderungen, halt uns auf dem laufenden.

MfG

...
demnach "fahre" ich dann mit der ADAC + Mitgliedschaft besser, die verspricht zumindest 7 Tage Mobilität, auch wenn ich selbst zur Werkstatt fahre.

aus der ADAC Homepage:

Zitat:

"...
Nach einer Panne oder einem Unfall ist die Weiterfahrt mit dem eigenen Fahrzeug oft nicht mehr möglich. ADAC-PlusMitglieder erhalten dann für die Dauer der Reparatur (gem. den ADAC Schutzbriefbestimmungen) bis zu 7 Tagen ein kostenloses Ersatzfahrzeug.
..."

Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt???

Vielleicht gibt's ja da ja auch wieder Haken und Ösen.

Gruß
Werner

Zitat:

Original geschrieben von Remarque66


...
demnach "fahre" ich dann mit der ADAC + Mitgliedschaft besser, die verspricht zumindest 7 Tage Mobilität, auch wenn ich selbst zur Werkstatt fahre.
"...
Nach einer Panne oder einem Unfall ist die Weiterfahrt mit dem eigenen Fahrzeug oft nicht mehr möglich. ADAC-PlusMitglieder erhalten dann für die Dauer der Reparatur (gem. den ADAC Schutzbriefbestimmungen) bis zu 7 Tagen ein kostenloses Ersatzfahrzeug.
..."
Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt???
Vielleicht gibt's ja da ja auch wieder Haken und Ösen.
Gruß
Werner

Ja, die gibt es.

Ersatzfahrzeug erst bei Pannen mindestens 50km vom Wohnort entfernt (....sowie kann auch am folgenden Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden.) und das auch nur bei ADAC Plus-Mitgliedschaft.

KLICK dann auf das +Fahrtkosten Heim/Weiterreise klicken.

Hallo HEWE,

danke dir!
Der Link ist schon mal sehr interessant.
Die 50 km Entfernungspauschale ist, so glaub ich, so ziemlich bei allen Mobilitätsanbietern verankert.

So wie ich das lese, hätte in meinem Fall, die ADAC + Mobilitätsgarantie aber gegriffen und dann gleich für 7 Tage.
Bei dieser Gelegenheit einmal 'ne ganz andere Frage:

Mal angenommen:
Ich hätte mich abschleppen lassen und der Wagen hätte, wie jetzt auch, einen Teilemotorschaden gehabt, muss man eigentlich das teure Longlife-Öl von Castrol (150 Euro!!!), oder vergleichbare nehmen, damit man überhaupt einen Anspruch auf eine Garantie hat, in diesem Fall auf den Motor???

Ich frage deswegen, weil ich ja jetzt einen neuen Teilemotor habe und, so mein Rechtsempfinden (ich bin jetzt vorsichtig geworden), wieder 2 Jahre Garantie auf den Teilemotor haben müsste, oder?
Wenn das der Fall ist, könnte ich mir vorstellen, dass bei Gebrauch von "minderwertigen" Motorölen, die Garantie ebenfalls nicht greifen könnte?
Liege ich da richtig???

Danke für jede Info

Gruß
Werner

Die Mobgarantie bei VW greift auch unter 50km, aber eben nur bei Liegenbleiben. Habe ich voriges Jahr erst Durch.
- wg. Rolle Zahnriemen
Für Pannen ab 50km bietet eigentlich jede Autoversicherung für etwa 6.50Eu einen Schutzbrief an, mit dann 7Tagen Leihwagen und Rücktransport zum Heimatort. So halte ich das im Moment. Im Schadenfall entscheide ich dann.

Longlife-Öl gibt es für die Hälfte bei E-Bay und vom No-Name im Supermarkt. Hauptsache die vorgeschriebene Ölnorm stimmt.
(findest Du im Bordbuch).

Ah ja, wieder etwas schlauer, danke dir.
Wie lange "hält" denn eigentlich Longlife-Öl, gibt es da eine Km Angabe oder Zeitraum?

Gruß
Werner 

Zitat:

Original geschrieben von Remarque66


Nun bleibt die letzte und einzige Möglichkeit die Händlergewährleistung.
Da aber der Schadenstag nicht maßgeblich ist, sondern der Tag der gerichtlichen Geltendmachung, musste ich nun Klage erheben (was für ein Irrsinn!) um die Fristen zu wahren, nicht weil ich so gerne klage!

Wo steht eigentlich, dass du den Schaden zur Wahrung der Frist

gerichtlich

geltend machen musst? Es ist klar, dass du es ggf. beweisen musst, wann du den Schaden gemeldet hast (z.B. durch Zeugen oder unterschriebenes Protokoll), aber das Gericht braucht man doch erst dann, wenn berechtigte Forderungen abgewiesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Remarque66


Ah ja, wieder etwas schlauer, danke dir.
Wie lange "hält" denn eigentlich Longlife-Öl, gibt es da eine Km Angabe oder Zeitraum?
Gruß
Werner 

Longlife-Öl Service ist beim Benziner mit WIV (Wartungsintervallverlängerung) max 2Jahre bzw. 30 000km bzw. nach Anzeige des Bordcomputer. Je nachdem was zuerst eintritt und der Computer nach dem Service Ordnungsgemäß zurückgesetzt wurde.

Wer wenig fährt, oder einen Ölschlucker hat, könnte auf einjährigen Rythmus wechseln. (billigeres einjähriges Öl, Intervall 15000km möglich)
Man muß dann aber theoretisch in der selben Zeit bzw. km, 2-mal zum Ölwechsel, also 2-mal Öl, 2-mal Arbeitsleistung, 2-mal Ölfilter bezahlen.

Wie es sich rechnet muß jeder selber entscheiden.

Hallo Ricardo,

Zitat:

zu deine Frage:
Wo steht eigentlich, dass du den Schaden zur Wahrung der Frist gerichtlich geltend machen musst? Es ist klar, dass du es ggf. beweisen musst, wann du den Schaden gemeldet hast (z.B. durch Zeugen oder unterschriebenes Protokoll), aber das Gericht braucht man doch erst dann, wenn berechtigte Forderungen abgewiesen werden.

Bis vor dem Gang zum Anwalt, habe ich genau so gedacht, aber...

ich kann's auch kaum glauben, der Tag der

gerichtlichen Geltendmachung

,

also Klageerhebung

ist maßgebend, so mein Rechtsanwalt vom ADAC mit Spezialisierung Verkehrsrecht.

Deswegen habe ich das auch explizit hier geschreiben, da auch dieses wieder kaum jemand weiß. Ich jedenfalls nicht und bin auch hier wieder fast "Opfer" von juristischen Spitzfindigkeiten geworden.

Der Schadenstag wurde sogar von VW mit dem 27.07.2009 (Kaufdatum des Golfs war am 01.09.2007) datiert! Auch dieses Datum, so der ADAC- Anwalt, ist für die Wahrung der Gewährleitungsfrist vor Gericht nicht maßgebend!
Da der Händler diese ablehnt, war es in meinem Fall erforderlich eine Klageerhebungsverfahren anzustreben, um überhaupt die Chancen zu wahren auf die Händlergewährleistung zurückzugreifen. (am "letzten" Tag, den 31.08.2009 hat mein Anwalt dieses getan)
Ich selbst habe da allerdings auch ein absolut anderes "Rechtsempfinden", aber das habe ich in meinem Fall eigentlich die ganze Zeit.
Hier muss ich meinem Anwalt, vom ADAC empfohlen, wohl vertrauen, habe aber trotzdem eine andere Meinung, nämlich der von VW dokumentierte Schadenstag.
Aber das hilft mir in der Sache nichts weiter, daher Klage!

Gruß
Werner

Anbei zwei Ausschnitte, 1 x aus der Rechnung, 1 x aus der Reparaturannahme von VW:

Hallo Ricardo,

ich habe bzgl. der gerichtlichen Geltendmachung zur Fristwahrung der Gewährleistung versucht mich "schlau" zu machen.

Anbei ein Link unter dem Motto:
Kunden werden von Händlern oft falsch informiert
www.webheimat.at/.../Gewaehrleistung-Frist.html

hier dann der letzte Absatz:

Zitat:

...Die gesetzliche Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre, für unbewegliche Sachen drei Jahre. Bei Ratenzahlung verlängert sich die Frist auf die Dauer der Ratenzahlung. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer rät: Heben Sie Rechnungen bei allen Käufen zumindest für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf, besser noch für den Zeitraum der Verjährung (drei Jahre).

Aus anderen AGBs lese ich nun auch folgendes:

Zitat:

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme der Ware zu laufen. Die Gewährleistungsfrist wird durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen, dem Ausschluss der Verlängerung bzw. der Unterbrechung der Gewährleistungsfrist entgegenstehen, erstreckt sich eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur auf den reparierten Teil. Zu einer Hemmung oder Unterbrechung der Gewährleistungsfrist kommt es jedenfalls nur im Fall der gerichtlicher Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches oder eines schriftlichen Anerkenntnisses des Mangels durch FFS. Verbesserungsversuche stellen kein Anerkenntnis dar und führen nicht zur Verlängerung der Frist. Dasselbe gilt für Verbesserungen, die im Kulanzweg, d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt sind. Bei Teillieferung beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils

.

Gruß
Werner

siehe auch Sreenshot in der anliegenden Dateien

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