Garantie-Verlust bei Folierung und Scheibentönung?

Mercedes A-Klasse W177

Hallo zusammen,
ich wollte meine Polarweiße A-Klasse an bestimmten Stellen in schwarz folieren bzw. die Scheiben tönen. Das wären Dach, Aussenspiegel und die hinteren Scheiben+Heckscheibe.

Ich besitze eine MB 100 Garantie und konnte aus den Bedingungen ausser diesem Abschnitt nichts genaues finden:

§ 3 Garantieausschlüsse
e) durch die Veraänderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;

Fällt das unter Tuning und würde somit die Garantie erloschen?

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht?

6 Antworten

Nein, durch eine Folierung oder Scheibentönung erlischt die Garantie nicht.

Es sei denn Du benutzt Scheibenfolien die keine ABE haben. Bei der Lackfolie ist es egal, da nicht Sicherheitsrelevant. Gruß bw

Würde eine Spurverbreiterung die Garantie erlöschen ?

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Wenn du eine von Mercedes nicht zugelassene Folie auf den Lack klebst und der Lack geht an der Stelle kaputt, wird Mercedes ggf. sich darauf berufen, geht der Motor in dem Fall kaputt, sicher nicht.
Ähnlich wird es mit der Spurverbreiterung sein. Passiert irgendwas am Fahrwerk, wirst Du u.U. in der Nachweispflicht sein, dass Deine Veränderung nichts mit dem Schaden zu tun hat. Bekommen dagegen Deine Sitze Risse im Material, hat die Spurverbreiterung ziemlich sicher keinen Einfluss darauf.

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Folie, Fahrwerk. Sollte der Lack bei Entfernung der Folie in Mitleidenschaft gezogen werden - zahlst du die Lackierung.

Weiß einer was circa für Kosten aufkommen würden für die schwarzen Akzente vorne und hinten? (Kühlergrill und Stern hinten)

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