Garantie
Hallo,
ich habe mir vor einer Woche einen TT Roadster bei einem Händler gekauft. Leider klappert das Verdeck extrem, nun habe ich den Händler davon informiert und er sagte mir er hätte eh nichts am Fahrzeug verdient und daher würde er nichts zahlen. Nun meine Frage, im ersten halben Jahr liegt die Beweißpflicht ja beim Verkäufer, daher ist ja schonmal klar das er der Reparatur zahlen muss.
Muss ich ihm denn nun die Chance geben selber nachzubessern oder kann ich zum Audi Händler fahren und es machen lassen und mir dann bei ihm das Geld holen? Der Händler ist nämlich fast 300km von mir entfernt.
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15 Antworten
Servus,
100%ig kann ich es nicht sagen, aber aus dem Bauch raus würde ich meinen das er erst Nachbessern darf/muss.
Und von wegen "er hätte eh nichts am Fahrzeug verdient" ich mein das ist ja nun echt nicht dein Problem, wenn die Aussage überhaupt stimmt, er kann ja viel erzählen.
Auf jeden Fall würde ich sagen MUSS er den Mangel beheben.
Smadding
Ich kann aber ja schlecht 300km fahren und dann warten das der Händler mit 10 Autos und ohne Werkstatt etwas an meinem Auto macht und dann 300km zurückfahren.
Zitat:
Original geschrieben von sTTar-fish
Ich kann aber ja schlecht 300km fahren und dann warten das der Händler mit 10 Autos und ohne Werkstatt etwas an meinem Auto macht und dann 300km zurückfahren.
Das er keine Werkstatt hat stand im ersten Beitrag nicht...
Wenn der Mangel schon von Anfang an da war und er dich nicht dadrüber informiert hat, muss er den Mangel abstellen, wenn er keine Werkstatt hat, müsst Ihr euch einigen.
btw. Das ist das Risiko, wenn man bei einen kleinen Händler kauft...
Smadding
Hallo,
da muss man ein wenig unterscheiden (zumindest wenn es ein Audi-Händler ist):
Nach dem Gesetz steht dir eine mindestens einjährige Gewährleistungsfrist zu. Innerhalb dieser Zeit mußt du zu dem Händler selbst fahren und ihm mehrfach die Chance zur Reparatur geben.
Gleichzeitig gibt Audi auf seine Fahrzeuge aber auch eine Gebrauchtwagengarantie. Hierbei kannst du zu jedem Händler deiner Wahl fahren und den Mangel kostenlos (nach Vorlage der Rechnung) beheben lassen.
Viele Grüße
Stefan
Es ist kein Audihändler, ist mir denn zu zu muten das ich wegen einer Reparatur 600km fahre? wer zahlt denn die 100 EUR Sprit?
Du! Das hast du gewußt als du das Auto gekauft hast. Ich denke mal nicht, dass der Händler in einer Nacht und Nebel Aktion 300km weit umgezogen ist. Also wirst du das in Kauf nehmen müssen...
...oder beim Freundlichen um Kulanz betteln...
...oder ist es ein anderer Markenhändler (also kein freier)?
Viele Grüße
Stefan
Ich dachte man kann, egal, wo und wie man das Auto gekauft hat, immer die Fehler in der nächsten Niederlassung beheben lassen ... ??? !!!
Egal ob bei Garantie (Audi) oder "Gewährleistung" (Mercedes und BMW).
Also muss ich jetzt wohl beim nächsten freundlichen eine Audi Garantie abschließen um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen. Super, soviel zum neuen tollen Gewährleistungsrecht.
@Rambello:
Wenn man das Auto bei Audi, BMW oder Mercedes gekauft hat, dann ja. Wenn er aber wie bei sTTar-fish vom freien ist, dann nicht. Warum sollte Audi auch die Gewährleistungspflicht eines "Hinterhofhändlers" übernehmen (bitte nicht falsch verstehen. Ich kenne den Händler nicht, das ist nur zur Verdeutlichung)?
@sTTar-fish:
Ich verstehe ja deinen Unmut, aber was hat denn das neue Produkthaftungsgesetz damit zu tun? Vorher hättest du auch zu deinem Verkäufer fahren müssen. Durch das Produkthaftungsgesetz ist es nur besser geworden, denn jetzt muss er dir Gewährleistung geben. Ob er das vor ein paar Jahren gemacht hätte, bleibt wohl fraglich.
Viele Grüße
Stefan
p.s.: Die Gebrauchtwagengarantie kannst du z.B. auch beim ADAC abschließen. Grundvorraussetzung für alle ist aber eine Eingangsprüfung!
@Mahoni
Was heißt bei "Audi, BMW oder Mercedes"gekauft bitte genau?
Ich meinte einen Neuwagen in D "irgendwo" gekauft
(Marken-Händler,andere "Händler"oder "Vermittler", Internet, EU-Import).
Was gibts denn da für Unterschiede/Fallen bei Garantie bzw. Gewährleistung?
Ist mir noch nicht 100% klar!
Also wenn man ihn bei irgendeinem Audihändler gekauft hat, kann man zu jedem Audi-Händler / jeder Audi-Werkstatt gehen. Man kann aber nicht einen bei BMW gekauften Audi in irgendeiner Audi-Filiale bringen, sondern muss dann zu irgendeiner BMW-Filiale gehen. Das gleiche gilt für die anderen Händler.
Grundsätzlich gilt gemäß der Gewährleistungspflicht, dass der Käufer bei Reklamationen sich direkt an den Verkäufer zu wenden hat, egal wo er gekauft wurde. AFAIK lockern alle deutschen Hersteller ABC diese Regelungen so weit, dass man dass bei ihnen gekaufte Fahrzeug XYZ (egal welche Marke) bei irgendeinem Händler ABC bringen können.
Viele Grüße
der verwirrte
Hab auch grad ein ähnliches Problem,
wir haben ein Polo bei BMW gekauft. Nach binnen einer Woche stellten sich drei Mägel raus!
der Drehregler für Instrumentenbeleuchtung und Leuchtweitenreg. ist kaputt, dre Fahrersitz wackelt und am Fenster unterm Spigel rostet eine Leiste unterm Gummi.
Jett war ich am Montag (10.Tag nach Kauf) bei BMW, die sagten ich müsse damit zu Audi und einen Kostenvoranschlag etc machen.
Gesagt getan, Audi hat dann innerhalb einer STunde den BMW Händler angerufen, der meinte nur darauf, erhätte mit der Sache nichts zu tun. Wir sollen uns an eine VErsicherung wenden, die die Garantie für seine Autos macht! Im Serviceheft sind wir dann fündig geworden, da hat er so ein Heftchen reingelegt.
Audi hat das für mich abgeklärt mit dem Ergebnis das die VErsicherung keine der 3 Mängel beseitigt.
Auf jeden fall Händler hat auch schon sowas angedeutet das er die Mängel auch nicht beseitigen will!
Ich hab einen dicken Hals, das kann ich euch sagen.
Hat einer vielleicht einen Rat für mich!
@JJ_Rafael
Anwalt konsultieren.
Der Besuch beim Anwalt kostet mich mehr, wie das ich alles selber reparier!
Ach ja, den Drehregler gab ich gestern vor Langeweile repariert!