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Garantie

VW Passat B8
Themenstarteram 4. Oktober 2017 um 4:17

Hallo, habe einen B8 mit der Garantie bis 5 Jahre oder 100000km.

Welchen Service, bzw was muss ich von VW machen lassen das ich diese Garantie bis zum ende bekomme ?

Ich möchte vom Service so viel wie möglich selbst machen, da ich die Preise von VW zu hoch finde.

Bremsen, Ölwechsel, Filter usw. kann ich selbst machen.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus ?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

welcher Nachweis ist rechtlich relevant, um nicht "unsachgemäß" unterstellt zu bekommen.

Wenn ich als Privatperson den Luftfilter wechsle, ist das unsachgemäß?

Wenn jemand mit 30 Jahren Berufserfahrung in Flugzeugwartung die Zündkerzen wechselt, ist das unsachgemäß?

die hersteller argumentieren damit, das der mechaniker andere entstehende fehler hätte sehen können und schon frühzeitig hätte eingreifen können. zb rostflecken am unterboden.

tatsächlich gibt es gerichtsurteile, das die inspektion nicht in der vertragswerkstatt stattfinden muss sondern auch freie werkstätten gehen - solange die sich an den serviceplan vom hersteller halten.

der ganze spaß wird aber kaum günstiger, so das sich die eventuellen scherereien einfach nicht lohnen.

erst versichert man sein teures auto für viel geld mit einer längeren garantie, nur um dann die garantiebedingungen wegen 50€ gespart wieder aufs spiel zu setzen. sinn?

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schön das du das alles selber kannst. nur interessiert das keinen bei vw oder sonstwo. am wenigsten ärger gibts, wenn du die eh wenigen inspektionen machen läßt. du bringts das öl mit (das geht immer, ggf. andere vw werkstatt), dann wird es schonmal deutlich günstiger.

du kannst das auto auch artenfremd zur inspektion bringen, könnte bei einen schaden aber erstmal nen rechtsstreit geben. spar dir den stress eher, außer du kennst eine werkstatt, welche dir die stempel so reindrückt.

soviele inspektionen sind das gar nicht. max 30.000 / 60.000 / 90.000 km inspektion und nach 3jahren bremsflüssigkeitwechsel (und theoretisch nach 5, dann ist die garantie ja abgelaufen). und verschleissteile wie bremsen und co sind da nicht mit dabei und auch egal. was gemacht werden muss steht im checkheft.

War da nicht was, dass das Scheckheft nur noch elektronisch bei VW vorliegt? Damit könnte ja nur noch VW dort was abhaken, oder?

Ähm, nein. Es gibt beim B8 auch weiterhin das klassische Serviceheft zum abstempeln durch den Servicepartner.

Zusätzlich werden die Arbeiten aber auch elektronisch geführt.

Ich kann auch nur raten den Service direkt bei VW machen zu lassen, alles andere wird dir Probleme bereiten wenn es zum Schadensfall kommt. Es gibt auch ein Wartungspaket bei VW, hier muss man halt nachrechnen ob sich das bei der jährlichen Fahrleistung lohnt oder nicht.

Hab meinen soeben zur Inspektion gebracht ( 50 tausender ). Ist nur eine Durchsicht mit Pollenfilterwechsel. Also stimmt so nicht das er nur alle 30 tausend dran ist.

Unterschied ist zwischen Service und Inspektion.

Wenn du eines auslässt und vor Ablauf der 5 Jahre mit dem Wagen liegen bleibst hat du auch keine Mobilitätsgarntie.

Also ich habe im

Mj18 kein serviceheft mehr!

Zitat:

@LeguanV6 schrieb am 4. Oktober 2017 um 10:13:32 Uhr:

Also ich habe im

Mj18 kein serviceheft mehr!

Ist das tatsächlich so? Sind jetzt keine Servicehefte mehr dabei?

Die Garantie ist eine Freiwillige Mehrleistung von VW, die man gegen Aufpreis bezahlen muss. Ich bin mir sicher, dass VW diese Garantie an regelmäßige Wartungstätigkeiten direkt bei VW gekoppelt hat. Kann auch sein, dass die Garantie verfällt, wenn du dies nicht oder nicht bei VW machst. Machen andere Hersteller zb: Hyundai auch so. Wenn nicht einmal im Jahr Service, dann keine Garantie!

Lies mal das Kleingedruckte im Vertrag!

lg yaabbaa

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:50:36 Uhr:

Lies mal das Kleingedruckte im Vertrag!

Kann man das Kleingedruckte auch irgendwo lesen, BEVOR man einen Vertrag hat? Gibt's da Info-Material?

Ich würde den Verkauf angehen, die haben dazu sicher was! Lg

Ich hab leider vergessen die Garantie zu verlängern. Kann man sie trotz Pause verlängern?

am 7. Januar 2018 um 21:58

Zitat:

@laptop24 schrieb am 4. Oktober 2017 um 13:24:41 Uhr:

Kann man das Kleingedruckte auch irgendwo lesen, BEVOR man einen Vertrag hat? Gibt's da Info-Material?

Zitat:

Volkswagen schrieb:

Leistungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Anschlussgarantie ist, dass während der Laufzeit der Anschlussgarantie alle Serviceintervallarbeiten nach

den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser

Anschlussgarantie befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der

Serviceintervallarbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat.

Weitere Leistungsausschlüsse

Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber aus dieser Anschlussgarantie sind schließlich ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist,

dass:

• das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder durch einen Dritten, der kein autorisierter Volkswagen Servicepartner ist,

unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder

• Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Bedienungsanleitung) nicht befolgt wurden oder

• das Fahrzeug durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse beschädigt wurde (z. B. Unfall, Hagel, Überschwemmung) oder

• in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendung die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in

einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning) oder

• das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder durch

Überladung, oder

• der Garantienehmer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt hat oder

• der Garantienehmer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.

Danke jokergermany,

mich beunruhigt der erste Punkt:

Zitat:

das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder durch einen Dritten, der kein autorisierter Volkswagen Servicepartner ist,

unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist

welcher Nachweis ist rechtlich relevant, um nicht "unsachgemäß" unterstellt zu bekommen.

Wenn ich als Privatperson den Luftfilter wechsle, ist das unsachgemäß?

Wenn jemand mit 30 Jahren Berufserfahrung in Flugzeugwartung die Zündkerzen wechselt, ist das unsachgemäß?

Oder anders formuliert:

Welche Nachweise muss ich ggf. erbringen, um das:

- Wischwasser auffüllen zu dürfen,

- Motoröl wechseln zu dürfen,

- Bremsscheiben wechseln zu dürfen,

ohne dass mir die "nötige Sachkenntnis" abgesprochen wird?

Ich gebe zu, das wird jetzt etwas philosophisch.

Aber interessant ist schon, ob ich z.B. mit meiner normalen Inspektion zu VW Service Partnern gehen MUSS, oder ob ich z.B. zu Pitstop oder ATU gehen kann, ohne meine Garantieansprüche zu verlieren.

Na ja. Je länger ich hier im Forum mitlese, werde ich die ersten vier Jahre vermutlich sowieso zu VW latschen. Schon allein, um die vielen Garantiereparaturen durchführen zu lassen.

am 7. Januar 2018 um 23:43

unsachgemäß, wie dort formuliert, bezieht sich auf die Durchführung selber.

Kurzfassung was da meiner Meinung nach steht:

Wenn ein Trottel aus einer Konzernwerkstatt scheiße gebaut hat ist das mit drin, hat ein Trottel aus einer anderen "Werkstatt" scheiße gebaut ist das nicht von der Garantie abgedeckt.

Das ist ja nicht auf die Personen bezogen, sondern wie es gemacht wurde.

Vermute aber, dass VW nachweisen müsste, dass etwas unsachgemäß ausgeführt wurde, falls sie die Garantie verweigern.

Also ich werde meinen Wagen zu allen Services zu VW bringen (mit eigenem Öl, das habe ich selbst bei meiner freien Werkstatt des Vertrauens gemacht) aber wenn ich weiß, dass ein Verschleißteil wie Bremsen getauscht werden muss, dann würde ich das zur freien Werkstatt meines Vertrauens bringen.

Die Formulierung macht mir übrigens Angst, so nett, wie die geschrieben ist.

Zitat:

Volkswagen schrieb:

dass während der Laufzeit der Anschlussgarantie alle Serviceintervallarbeiten nach

den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden.

Würde REIN THEORETISCH sogar erlauben das Gnze bei einer freien Werkstatt machen zu lassen.

Vermute aber im Fall der Fälle wird VW versuchen sich was aus "nach den Vorgaben der Volswagen AG durchgeführt werden" raus zu saugen.

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