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Garantie/Kulanz Rostbeseitigung, weiß jemand bescheid?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 22. Dezember 2012 um 23:51

Hi,

Gestern habe ich ein großes Rostloch im Kofferraum entdeckt. An der Stelle unter dem Reserverad wo normallerweise dieser Gumistopfen mit den drei Löchern sitzt. Der Stopfen ist weg und das Loch in dem er sonst sitzt ist quasi auch weg.

Meine Heckklappe ist auch teilweise befallen. Ansonsten nix.

Frage:

Macht MB noch was auf Kulanz oder Garantie?

Wagen hat jetzt 182tkm, ist checkheft gepflegt, es wurde bis jetzt keine Inspektion ausgelassen. Die nächste kommt in 2500km...

Hab gehört, dass früher bei vollem Serviceheft der Rost teilweise kostenlos von MB beseitigt wurde. Türen wurden getauscht usw..

LG Max

Beste Antwort im Thema

In der Praxis wirst du wohl dein Gesuch ans Christkind schreiben müssen ... ;)

Mercedes gab lange Zeit 8 Jahre Kulanz auf "allgemeinen Rostbefall" und bis zu 10 Jahre an sicherheitsrelevanten Teilen wie Vorderachsfederaufnahmen und Vorderachsträger. Im Zuge der ersten Wirtschaftskrise wurde zumindest hier in Österreich auf 6 Jahre verkürzt. Wie es momentan aussieht weiß ich nicht, spielt aber für keinen 210er mehr eine Rolle.

Die 30-jährige Mobilo-Life-Garantie müsste bei dir noch gültig sein, so der Wagen zumindest ein MJ99 (oder so ähnlich) ist, denn da wurde dieses Grantiemodell eingeführt. Dort steht ja drinnen, dass die "Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen" ein Autoleben lang gilt -- und das Autoleben ist mit Fußnote auf 30 Jahre definiert.

Es gibt eine Menge Einschränkungen, die nicht im Wartungsheft stehen. zB darf der Gesamtwert der anstehenden Reparaturen den Zeitwert nicht übersteigen und mit "Rost von innen nach außen" sind lt. meinem :) ausschließlich die Hohlräume gemeint.

Nun leben wir im 21. Jahrhundert und ich habe in der Schule schon vor langem gelernt: Bedingungen, die einem Kunden beim Kaufabschluss nicht zur Kenntnis gebracht wurden, sind ungültig, besonders bei einem Konsumenten. Voraussetzung ist aber, dass die Garantieleistung ein wesentlicher (Mit-)Grund für die Kaufentscheidung war. Auch kann man als Konsument unter "Rost von innen nach außen" durchaus den "Rost aus dem Fahrzeuginnenraum nach außen" verstehen.

Ein Steinschlagschaden -- das ist die meist genützte Ausrede von MB -- kommt dort ja kaum in Betracht und der Schaden ist eindeutig durch Kondensfeuchte aus dem Wageninneren (kältester und damit feuchtester Punkt des Autos, so wie die Heckklappe) und mangelhafte Konstruktion (der Gummiwulst des Ablaufs verhindert schnelles abtrocknen, nicht ausreichende Blechbeschichtung mit konservativen Schutzmitteln, fehlen einer Dampfsperre in der Heckklappe) bedingt.

Also: Wenn das Scheckheft komplett und der Wagen an den betroffenen Stellen unfallfrei ist sowie noch nie nachlackiert wurde, der Wagen den Garantiebedingungen entsprechend alle 2 Jahre nach dem 5. Betriebsjahr durch einen Kundendienstmitarbeiter auf Korrosion untersucht wurde und der Kostenvoranschlag zur Beseitigung des Rostschadens weniger ausmacht als der Restwert des Wagens ist und du eine Rechtsschutzversicherung hast, die bei KFZ greift: Ab zum Rechtsanwalt, du hast Chancen.

Ich wollte das alles mit meinem 210er durchjudifizieren, hatte aber das Problem den Wagen als Österreicher in Stuttgart vor Ort und nicht in an meinem Wohnort (Fernabsatz) gekauft zu haben. Somit hat sich das hiesige Gericht (auch in der 2. Instanz) als nicht zuständig erklärt und ich hätte in Stuttgart klagen müssen. Die Versicherung hat mir die Deckung zugesagt und mein Rechtsbeistand meinte, wir hätten gute Chancen, aber es würde Jahre dauern ... und der Wagen musste aber rasch repariert werden.

Also wäre ein unabhängiger Sachverständiger zur Feststellung des Schadens zu beauftragen gewesen, die Reparatur hätte ein MB-Betrieb durchführen müssen und ich hätte das alles vorfinanzieren müssen. Bei einem Streitrisiko von 50% wäre ich möglicherweise auf den unverschämten Kosten sitzen geblieben ... und das alles für die üblichen "phantasielosen" Reparaturmethoden bei MB.

Ich ließ diese Reparatur dann in einer freien Werkstätte im Rahmen der Unterbodensanierung und Mike-Sander's-Behandlung um ein paar Hunderter machen ... war billiger, stressfreier und ich weiß seitdem, was von dieser Garantie zu halten ist.

Meist ist neben dem Boden der Kofferraumtaschen auch der Bereich um das seitlich sitzende Entlüftungsgitter komplett weggerostet. Die Bleche gibt es als Ersatzteil, werden aber meist nicht benötigt, das kann man so zusammenflicken, Schönheit ist dort ja nicht so gefragt.

Wenn die Heckklappe schon außen Blasen wirft möchte ich dir nach 5 oder 7 gründlichen, aber erfolglosen Reparaturversuchen den Rat geben, diese gleich gegen eine besser erhaltene auszutauschen. Da herumzubasteln hat keinen Sinn, der Rost kommt verlässlich wieder.

Viel Erfolg!

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Huch....das ist leider schon lange Geschichte! Bis 2008 gab es noch max. 8 Jahre Kulanz, bis 10 Jahre auf sicherheitsrelevante Teile. Dies wurde dann auf 6 Jahre gekürzt. Aber Du kannst es ja mal bei der NL versuchen eine Teilkulanz zu erwirken. Meist ist aber der Eigenanteil dort immer noch hoeher als wenn Du dies bei einer freien Werkstatt reparieren lassen würdest. Also alles ein wenig Augenauswischereien. :rolleyes:

Hallo zusammen,

hallo maxwall,

am 9.12.2012 wurde in einem anderen Thread dieser Beitrag gepostet:

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81

... Mercedes lässt die "durchrostungen immer noch auf Kulanz machen wenn man einen entsprechenden "pflegenachweis" vorlegen kann... (Ich hab jetzt Aktuell meinen 1996er Benz 139.000km scheckheft MB mit der Kulanzgeschichte hinbekommen) die unteren Türfalze wurden weggeschnitten, ersetzt heckklappe entrostet kotflügel links und rechts erneuert fz auf weitere durchrostungen an Tragenden teilen geprüft. anschließend lackiert... aufwand 1.woche inkl. Leihfarzeug....

Die Durchrostung im Bereich der Reserveradmulde müßte bei einer der letzten Inspektionen längst aufgefallen sein ...

LG, Walter

 

In der Praxis wirst du wohl dein Gesuch ans Christkind schreiben müssen ... ;)

Mercedes gab lange Zeit 8 Jahre Kulanz auf "allgemeinen Rostbefall" und bis zu 10 Jahre an sicherheitsrelevanten Teilen wie Vorderachsfederaufnahmen und Vorderachsträger. Im Zuge der ersten Wirtschaftskrise wurde zumindest hier in Österreich auf 6 Jahre verkürzt. Wie es momentan aussieht weiß ich nicht, spielt aber für keinen 210er mehr eine Rolle.

Die 30-jährige Mobilo-Life-Garantie müsste bei dir noch gültig sein, so der Wagen zumindest ein MJ99 (oder so ähnlich) ist, denn da wurde dieses Grantiemodell eingeführt. Dort steht ja drinnen, dass die "Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen" ein Autoleben lang gilt -- und das Autoleben ist mit Fußnote auf 30 Jahre definiert.

Es gibt eine Menge Einschränkungen, die nicht im Wartungsheft stehen. zB darf der Gesamtwert der anstehenden Reparaturen den Zeitwert nicht übersteigen und mit "Rost von innen nach außen" sind lt. meinem :) ausschließlich die Hohlräume gemeint.

Nun leben wir im 21. Jahrhundert und ich habe in der Schule schon vor langem gelernt: Bedingungen, die einem Kunden beim Kaufabschluss nicht zur Kenntnis gebracht wurden, sind ungültig, besonders bei einem Konsumenten. Voraussetzung ist aber, dass die Garantieleistung ein wesentlicher (Mit-)Grund für die Kaufentscheidung war. Auch kann man als Konsument unter "Rost von innen nach außen" durchaus den "Rost aus dem Fahrzeuginnenraum nach außen" verstehen.

Ein Steinschlagschaden -- das ist die meist genützte Ausrede von MB -- kommt dort ja kaum in Betracht und der Schaden ist eindeutig durch Kondensfeuchte aus dem Wageninneren (kältester und damit feuchtester Punkt des Autos, so wie die Heckklappe) und mangelhafte Konstruktion (der Gummiwulst des Ablaufs verhindert schnelles abtrocknen, nicht ausreichende Blechbeschichtung mit konservativen Schutzmitteln, fehlen einer Dampfsperre in der Heckklappe) bedingt.

Also: Wenn das Scheckheft komplett und der Wagen an den betroffenen Stellen unfallfrei ist sowie noch nie nachlackiert wurde, der Wagen den Garantiebedingungen entsprechend alle 2 Jahre nach dem 5. Betriebsjahr durch einen Kundendienstmitarbeiter auf Korrosion untersucht wurde und der Kostenvoranschlag zur Beseitigung des Rostschadens weniger ausmacht als der Restwert des Wagens ist und du eine Rechtsschutzversicherung hast, die bei KFZ greift: Ab zum Rechtsanwalt, du hast Chancen.

Ich wollte das alles mit meinem 210er durchjudifizieren, hatte aber das Problem den Wagen als Österreicher in Stuttgart vor Ort und nicht in an meinem Wohnort (Fernabsatz) gekauft zu haben. Somit hat sich das hiesige Gericht (auch in der 2. Instanz) als nicht zuständig erklärt und ich hätte in Stuttgart klagen müssen. Die Versicherung hat mir die Deckung zugesagt und mein Rechtsbeistand meinte, wir hätten gute Chancen, aber es würde Jahre dauern ... und der Wagen musste aber rasch repariert werden.

Also wäre ein unabhängiger Sachverständiger zur Feststellung des Schadens zu beauftragen gewesen, die Reparatur hätte ein MB-Betrieb durchführen müssen und ich hätte das alles vorfinanzieren müssen. Bei einem Streitrisiko von 50% wäre ich möglicherweise auf den unverschämten Kosten sitzen geblieben ... und das alles für die üblichen "phantasielosen" Reparaturmethoden bei MB.

Ich ließ diese Reparatur dann in einer freien Werkstätte im Rahmen der Unterbodensanierung und Mike-Sander's-Behandlung um ein paar Hunderter machen ... war billiger, stressfreier und ich weiß seitdem, was von dieser Garantie zu halten ist.

Meist ist neben dem Boden der Kofferraumtaschen auch der Bereich um das seitlich sitzende Entlüftungsgitter komplett weggerostet. Die Bleche gibt es als Ersatzteil, werden aber meist nicht benötigt, das kann man so zusammenflicken, Schönheit ist dort ja nicht so gefragt.

Wenn die Heckklappe schon außen Blasen wirft möchte ich dir nach 5 oder 7 gründlichen, aber erfolglosen Reparaturversuchen den Rat geben, diese gleich gegen eine besser erhaltene auszutauschen. Da herumzubasteln hat keinen Sinn, der Rost kommt verlässlich wieder.

Viel Erfolg!

Das Werk macht nichts - das ist sicher ! Aber , wie schon Pandatom geschrieben hat , eine Werks - NL kann durchaus eine Teilkulanz gewähren - war bei mir auch so. !

Versuch's halt einfach - probieren geht über studieren !

Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 9:20

Vielen Dank..

LG Max

Mahlzeit,

ich weiß nich ob das im Forum schon diskutiert wurde,aber es gab mal ein Gerichtsurteil wegen den Rostproblemen bei Mercedes.

http://mobil.autobild.de/article.do?...

Vielleicht hilft das weiter?!?

Lg

Servus,

das Loch in der Reserveradmulde hatte ich auch.

Und in diesem Fall scheint mir sogar, daß der Rost von AUSSEN NACH INNEN gekommen ist. Die Korrosionsdichtmasse versagt hier ihren Dienst nach gewisser Zeit und dann wird geradezu das Spritzwasser - liegt ja im direkten Steinschlagbereich des Hinterrades - reingetrieben.

Die Plempe deckt allerdings noch ca. 1 Jahr das Loch zu und dann fällt der ganze Rotz ab; das Problem wirst du auch an der anderen Seite haben, nimm einfach mal den Stoßfänger ab, aber halt dich gut fest: ich befürchte da kommt noch mehr...

Zu der Heckklappe kann ich A-D recht geben: ich habe im Sommer mit Fertan, lacken hier und dort etc. die Löcher versucht zu reparieren: schon JETZT kommen schon erste Bläschen wieder vor. :mad:

Und "Garantie" ist nicht zu verwechseln mit Gewährleistung. Garantie ist vom Hersteller "beliebig" auslegbar

(Opel gab doch mal eine "lebenslange" Garantie. "Lebenslang" war dann auf einmal nur noch 160tkm... Na dann gut Nacht um halb sechs...)

Zitat:

[...] Garantie ist vom Hersteller "beliebig" auslegbar [...]

Nachträgliche Einschränungen kann man anzweifeln. Wenn die Garantie ein Kaufgrund ist -- was man ja voraussetzen kann, sonst würde es diese ja gar nicht geben --, dann müssen die Garantiebedingungen dem Konsumenten klar zur Kenntnis gebracht werden und sind ein (Kauf-)Vertragsbestandteil. Einseitige Änderungen im Nachhinein können nicht ohne Einvernehmen vorgenommen werden.

Quasi "zuerst alles versprechen und dann nichts halten" -- das kann und darf nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel

Quasi "zuerst alles versprechen und dann nichts halten" -- das kann und darf nicht sein.

Da bin ich bei Dir. Nur werden solche Bedingungen von einer ganzen Armada von Juristen ausgearbeitet und wenn du dann dagegen angehen möchtest, siehst du dich der gleichen Armada wieder vorgesetzt.

Die haben Zeit und Geld sowieso und nur weil es ein Gerichtsurteil gibt, heißt das noch lange nicht, daß das für alle gilt und am Ende läuft es auf einen Vergleich hinaus, wo man 1000 EUR bekommt...

Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 19:31

Hi,

war Heute bei MB, Serviceheft hin oder her... obwohl die nächste Inspektion erst in 2500km ansteht. Bj. 2001! Das zählt und jetzt ist nichts mehr zu machen, Garantie und Kullanz nix!.... Als ich sagte, der Rost hätte doch bei den Inspektionen jemanden auffallen müssen... " Schulter zucken" von MB und tschüß...

Danke.

Ich mach es selbst... trotzdem ein tolles Auto. Beim W124 hatte ich das Wort Auto nicht gebraucht, da habe ich immer Wagen gesagt und den Rost bekämpft.

LG Max

"Suche nach Rost" war eine Position im Scheckheft, aber dort stand auch: gegen gesonderten Auftrag.

Ich erinner mich noch daran, dass ich das immer etwas perfide fand. Vor allem die solventen Privatkunden haben sowas mit Sicherheit nicht machen lassen!

viele Grüße

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von Expat_MI

... das Problem wirst du auch an der anderen Seite haben, nimm einfach mal den Stoßfänger ab, aber halt dich gut fest: ich befürchte da kommt noch mehr...

Genau das habe ich auch gemacht. Bei abbauen der Stoßstange sind dann auch gleich die Stoßstangenhalterungen abgebrochen. Nachdem ich die Unterbodenversiegelung und den losen Rost abgepult hatte, war mein Auto auf beiden Seiten regelrecht perforiert.

Kulanz gibt es nicht (bei mir nur bis 8 Jahre) und Mobilo-Life greift nicht, da es von außen nach innen gerostet ist.

Das war der Zeitpunkt an dem ich mich entschieden habe (und auch meine Frau schnell davon überzeugen konnte) dass ich ein neues Auto brauche. Habe es also soweit wieder Instand gesetzt und den Wagen kurze Zeit später verkauft.

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