garantie fall ja oder nein

VW Golf 4 (1J)

hallo ich habe mir einen golf 4 von vw gekauft am 6.6.2011

und seit dem habe ich auch probleme mit dem öl verlust

ich war heute da das sie es genau nach gucken und es wurde ein der simmering an der kurbelwelle festgestellt, einmal getriebe dichtung (masse) und öl wannen dichtung sind kaput undicht

nun meine frage gehört ds noch zur garatine oder muss ich das selber alles zahlen oder zahlen die einen teil und ich einen teil

bitte um schnelle antwort

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golf 1j


wenns mal nur die wäre wie ich oben schon geschrieben habe ist es der simmerring an der kurbelwelle
die ölwannen dichtung und die getriebe dichtung bzw die dicht masse

was würde mich sowas überhaupt alles kosten kennt sich damit jemand aus

Bei deinem wirren Satzbau (kommt durch der Vermeidung von Satzzeichen sowie der Groß-/Kleinschreibung) ist es schon recht schwierig zu verstehen, was du denn nun genau meinst. Mir wird das aber jetzt auch zu anstrengend. 😠

Du hast alle notwendigen Infos. Lies dir alles durch und denk' an die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Schönen Gruß

24 weitere Antworten
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von golf 1j


wenns mal nur die wäre wie ich oben schon geschrieben habe ist es der simmerring an der kurbelwelle
die ölwannen dichtung und die getriebe dichtung bzw die dicht masse

was würde mich sowas überhaupt alles kosten kennt sich damit jemand aus

Bei deinem wirren Satzbau (kommt durch der Vermeidung von Satzzeichen sowie der Groß-/Kleinschreibung) ist es schon recht schwierig zu verstehen, was du denn nun genau meinst. Mir wird das aber jetzt auch zu anstrengend. 😠

Du hast alle notwendigen Infos. Lies dir alles durch und denk' an die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Schönen Gruß

ja sorry brauchst mir ja auch nicht schreiben wenns di nicht passt wenn ich das alles nur klein schreibe und keine kommas setzt

ich bin froh das ich über etwas schnell schreiben kann

dann kann nicht auch noch nach kommas und sowas suchen

was ist denn darn schwer zu verstehen das ich wissen will

ob ich mit garantie rechnen kann oder nicht bzw nur die teile bezahlen muss

die teile die ich haben muss sind ein neuer simmerring an der kurbelwelle, dichtung an der ölwanne, und die getriebe dichtung

Du wirst da gar nichts kriegen, da Du ja nichts schrifliches hast, ausser deinem Kaufvertrag. Nicht mal eine Police von einer "Gebrauchtwagenversicherung"
Und wirklich: Satzzeichen, wie Punkt und Komma, Groß und Kleinschreibung so wie hablbwegs korrekte Rechtschreibung erleichtern das Lesen doch ungemein!

Ob der Händler Garantie in dem Vertrag erwähnt hat oder nicht, ist zunächst völlig eagl.

Du hast einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler, auch wenn es nicht im Vertrag steht, und diesen Anspruch machst Du geltend. Sag dem Händler, er soll die Sache im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung reparieren.
Wenn er es ablehnt, soll er den Grund nennen. Dann sieht man weiter.
Wie schon gesagt, Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass der Händler Verkäufer und nicht Vermittler ist.
Ist er Vermittler, gilt es andere Gesichtspunkte zu betrachten.

O.

Ähnliche Themen

Allerdings weicht dieses Thema ja weit von der Technik ab!
Ist hier keine Rechtsberatung!

ich hab den wagen dierekt vom händler gekauft .

und die wollen wohl einen teil bezahlen. Aber auch nur weil ich laut der aussage von denn in denn 4 monaten schon knapp 7000 km gefahren bin. und das sei denn zu viel

nur keiner hat mir was davon gesagt das ich nur so und so viel km fahren darf in der garantie zeit

und das sehe ich dann nicht ein das ich da mehr als die hälfte bezahlen soll.

Zitat:

Original geschrieben von golf 1j


zu onkel-howdy erstens habe ich den golf 4 wie oben schon gesagt erst am 6.6.2011 bei vw gekauft und die haben mir eine gebraucht wagen garantie geben .

das ist KEINE gebrauchtwagen garantie! das ist eine garantie versicherung. das heisst nur gleich, is aber was gaaaaaaaaaaaaanz anderes.

@go-4-golf und onkel-howdy:
Hab' ich dem TE ja schon alles geschrieben. Aber der besteht ja auf seiner "Garantie" - und auf seiner individuellen Schreibweise. 🙄

Des Menschen Willen ist sein Himmelreich.

@golf1j:
Die km-Leistung ist für die Gültigkeit der gesetzlichen Gewähleistung aber auch so etwas von egal!!! Mach denen mal Dampf. Die wollen sich nur mehr oder weniger elegant um ihre Pflichten als Verkäufer drücken. Wenn sie stur bleiben, musst du es schlucken oder eine Verbraucherberatung (gibt es in größeren Städten), die Schlichterstelle der Kfz-Handwerksinnung oder einen Anwalt aufsuchen, um mit deren Hilfe etwas mehr Druck aufzubauen.

Aber wenn du dich - sicher auftretend - auf das -> gesetzliche Gewährleistungsrecht beziehst und da vielleicht ja noch mit Original-Zitaten kommst (also nicht auf mich berufen, das wird die nicht beeindrucken 😁), dann sollten die schon weich werden.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable


Die sogenannte Gebrauchtwagen-Garantie, die eigentlich auch nichts anderes ist, als eine für einen Aufpreis abgeschlossene Reparatur-Versicherung,

So hatte ich das auch noch nicht betrachtet. Klar ist ja logisch, so einem Händler würde das Risiko viel zu groß sein.

ok alles klar dann weiss ich erst ein mal bescheid.

ich weiss jetzt was die scheiss kosten soll (800 Euro) und die meinten das wir das hälfte hälfte machen .

aber nicht mit mir ... mal sehen was der verkäufer morgen sagt

Deine Antwort
Ähnliche Themen