ForumHyundai
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. Garantie bei einer EU-Ausführung / Reimportfahrzeug

Garantie bei einer EU-Ausführung / Reimportfahrzeug

Hyundai
Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 19:55

Hallo,

möchte demnächst einen Hyundai als EU / Reimport erwerben und habe bezüglich der Garantie noch "Wissenslücken".

Die Garantie soll laut EU Recht EUweit gelten, doch in vielen Threads kann man widersprüchliches Lesen.

Was ist entscheidend für die Garantie ( Stempel im Serviceheft mit Datum oder ohne ausreichend ? )

Und wer hat positive / negative Erfahrungen mit einem Garantiefall seines EU Wagens ?

Grüße Jan

Beste Antwort im Thema

Die Garantie gilt wie im Herkunftsland, jedoch nur maximal 5 Jahre wie in Deutschland.

Nachlesen kann man das im Serviceheft. Bei meinem österreichischen I30 steht 5 Jahre Garantie,

also gleiche Voraussetzungen wie in Deutschland. Ausgenommen ist die Mobilitätsgarantie und die 5 kostenlosen Inspektionen. Tip: Bei der der Versicherung für ca 6,00 Euro im Jahr den Schutzbrief mit abschließen. So ist die Mobilität auch gesichert. Was nicht in Deutschland gilt, sind die 7 Jahre bei rumänischen Reimporten. Es gibt nur 5 Jahre.

Voraussetzung ist, dass man das Serviceheft und den Fahrzeugschein bei einem Hyundai-Händler in der jeweiligen Region vorlegen muss. Dieser Händler muß das Heft und den Fzg.Schein kopieren und an Hyundai Deutschland melden. Sollte im Moment ein Garantiefall vorliegen, kann der Händler auch einen Eilvermerk an Hyundai machen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EU-Reimport: Garantie im Herkunftsland' überführt.]

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

@abdobay schrieb am 14. Dezember 2015 um 23:45:13 Uhr:

Aber fehlt den diese Mobilität!

Ok, wie kriege mein Mobilität?

Ganz

Ganz

Ganz einfach;

Mit dem Nagel Neu EU- Fahrzueg nach dem ich gekriegt habe, fahre sofort zur Vertragshädler lasse ich mein EU Kundendienst(30€) + Registrierung über diese Händler/ Werkstatt bei Hyundai.

Somit muss mich dieser Werkstatt bis Nächte Kundendienst Mobil halten!

((Bei eine Fahrzeug bis 4 Jahre, Jeder Werkstatt muss es, solange Kundendienst dort gemacht wird(Gesetz)) Selbst A.T.U macht freiwillig

Zur Sicherheit bin ich bei ADAC falls gebraucht wird.

Da möchte ich Dich korrigieren mit einer Auskunft, die ich von Hyundai Deutschland direkt bekommen hatte, weil mich dieses Frage natürlich auch beschäftigt hatte:

Man hat KEINE Mobilitätsgarantie für den Fall das mit dem Kfz etwas sein sollte!!! Also kein Abschleppdienst oder Ersatzwagen für den Fall eines Werkstattaufenthalts!!!!

Die Mobilitätsgarantie gilt tatsächlich nur für in Deutschland bestellte und gekaufte Fahrzeuge.

Und darum nimmt man dann einfach in seiner Kfz-Versicherung die Mobilitätsversicherung mit rein (kostet ca. 1 € p.Monat mehr), oder ist Mitglied in einem Automobilclub, die das ja auch mit abdecken.

 

Die Fahrzeuge laufen zwar vom gleichen Band, dennoch kann es Unterschiede geben. Natürlich nicht in der Montagequalität. Die Ausstattung kann unterschiedlich sein.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 8:51

Vielen Dank für Eure Antworten. Das mit der MOBI ist wichtig.

Kommt es denn noch vor, Erfahrungen / Hörensagen, dass man mit einem Garantieproblem bei einem Hyundaihändler abgewiesen wird ?

Und was ist deiser Kundendienst der 30€ kosten soll ?

Müssen die Inspektionen eigentlich bei Hyundai gemacht werden oder reicht das "Hyundaizertifiziert" wie es ATU etc anbieten ?

Ich halte für mich erstmal fest: im Serviceheft muss ein Stempel sein vom EU Händler MIT Datum und Unterschrift. In Deutschland fahre ich sofort zu Hyundai und lasse die Garantie hier für mein Fahrzeug "umschreiben" und lasse diese 30€ Sache ( bitte nochmal erklären ) machen. Fertig ?

Grüße

Zitat:

@der.typ schrieb am 17. Dezember 2015 um 09:51:11 Uhr:

Vielen Dank für Eure Antworten. Das mit der MOBI ist wichtig.

Und was ist deiser Kundendienst der 30€ kosten soll ?

Grüße

Das würde mich auch mal interessieren. Hyundai-Deutschland hatte mir jedenfalls die Antwort gegeben, dass die Mobilitätsgarantie für EU-Importfahrzeuge in Deutschland nicht inbegriffen ist.

am 17. Dezember 2015 um 17:11

Mobilitätsgarantie ... ich habe drei Stück. Sollte also nicht das Problem sein. :D

1x von Hyundai

1x von der Werkstatt, in der ich die Wartungen machen lassen

1x ADAC

Mit dem "nagel" neu Erhaltenes Auto mal zur Service bei z.b. Spiel 1000km, - wünschen mir Kundendienst!

 

Klar, die schauen komisch

- bei 1000?! Kundendienst wünschen Sie?

 

- nee, Neu geholt, hier wird ja kein EU verkauft.

 

- hmmm..

 

- ich will Bitte, dass Sie mal

1- Durchcheken "30€"

2- Registrieren bei Hyundai über Dieses Autohaus

- - ihr werdet mein Zukunftige Werkstatt.

 

....

 

Somit kriegt man ein Karte, Wo drauf

- Werkstatt mit Nummer

- Kfz id

- Kartrnnummer

 

Sie sind drin.

 

So ist man zu mindest von diesem Werkstatt mobil.

 

*** Wenn der Meister, der bedient will, kann alles.

Hallo zusammen,

 

mir wurde von einem EU Händler gesagt das Fahrzeuge welche nicht in Deutschland gekauft und für den Deutschen Markt gebaut wurden keine 5 Jahre Garantie mehr bekommen. Das soll seid März aktuell sein.

 

Ist da was dran?

 

Grüße GTImops

Wenn man ein Hyundai kauft, sollte man erst lesen was auf der Seite von Hyundai steht:

nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**.

Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige

juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von

einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des

Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das

ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige

juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht

zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der

europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen.

Also Wagen von EU-Händler- haben teoretisch keine Garantie.

Nach zwei Jahren kann Hyundai jedem, der beim EU-Händler ein Auto gekauft hat, sagen- Sie haben ja keine Garantie.

Und was dann??? Klagen gegen Hyundai, als Käufer hat man schon verloren, da nur die gesätzlich vorgeschriebene Garantie eingehalten wird.

Zitat:

@bondo245 schrieb am 27. Juni 2017 um 15:55:57 Uhr:

Wenn man ein Hyundai kauft, sollte man erst lesen was auf der Seite von Hyundai steht:

nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**.

Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige

juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von

einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des

Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das

ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige

juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht

zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der

europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen.

Also Wagen von EU-Händler- haben teoretisch keine Garantie.

Nach zwei Jahren kann Hyundai jedem, der beim EU-Händler ein Auto gekauft hat, sagen- Sie haben ja keine Garantie.

Und was dann??? Klagen gegen Hyundai, als Käufer hat man schon verloren, da nur die gesätzlich vorgeschriebene Garantie eingehalten wird.

Ich hatte einen I30 "Grauimport Österreich". Mir wurde damals von Hyundai Deutschland und Hyundai Austria gesagt:

Gehen Sie zu einem Händler in Ihrer Umgebung. Der soll Fahrzeugschein, Kfz-Brief sowie die vollständig ausgefüllte Seite im Serviceheft mit Stempel des Händlers (bei mir ein Salzburger Händler, Fzg. hatte Wiener Kennzeichen für einen Tag) kopieren und an Hyundai senden. Das hat mein Händler auch getan. Ich hatte danach 5 Jahre Garantie ohne diese Mobilitätsgarantie und ohne die kostenlosen Inspektionen, die Hyundai Deutschland in 2010 mit lieferte. Es wurden alle Garantiearbeiten gemacht (Sitzbezug, Start-Stop, Stabilisatorbuchsen), auch noch kurz vor Ablauf der 5 Jahre. Nur der Ölverbrauch von 1,5 ltr. auf 1000 km wurde vom Hyundai-Ingenieur als zumutbar abgetan, wollte mir erzählen, der Ölstand muss immer in der Mitte zwischen den Strichen sein, was absoluter Nonsens ist. Was jetzt aktuell ist, kann ich nicht beurteilen, da ich mir nach diesen Eskapaden einen Nissan mit deutscher Zulassung gekauft habe. Da ist 3 Jahre Garantie bis 100000 km und man kann diese nochmal 2 Jahre verlängern, ohne SB aber mit Abstrichen.

am 30. Juni 2017 um 9:54

Die neue Garantie Bestimmungen gelten ab 01.03.2017

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. Garantie bei einer EU-Ausführung / Reimportfahrzeug