Garantie beginnt wann ?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Noch ein Problem mit meinem heißgeliebten VW-Händler 😠

Mein Polo ist ein EU-Fahrzeug, Neuwagen, gekauft und das erste mal zugelassen 03/2006.

Habe nun aber bei der ersten Inspektion festgestellt, dass das Auto bei VW unter ausgeliefert 10/05 läuft und damit bei VW auch nur eine Garantie bis 10/07 hat. Lt. denen wäre das bei EU Fahrzeugen so. (Darauf bin ich beim Kauf nicht hingewiesen wurden, trotz Frage, ob ein EU Fahrzeug Nachteile hat!)

Aber ist es nicht so, dass das Garantiegesetz ganz klar regelt, dass diese erst ab der ersten Zulassung läuft ?!

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


Leute, wie mehrfach schon gesagt:
Kann schon sein, dass das so bei EU-Fahrzeugen ist, ABER es steht auch in den AGBs von VW drin, das dies im SERVICEHEFT mit Auslieferungstermin dokumentiert sein muss (Stempel etc.). In MEINEM Serviceheft steht Auslieferung 03/06, also der spätere Termin, also beginnt folgerichtig meine Garantie 03/06. Da ich unter diesen Umständen meinen Polo gekauft habe, wäre es nun Betrug, gegenteiliges zu behaupten, wo letztendlich VW für haften müsste. Ich gebe mich nun aber mit der Hausgarantie zufrieden, wo ich hoffentlich jetzt auch die Unterlagen zugeschickt bekomme.

In meinen Papieren stehen einfach falsche (beschönigte) Termine drin, wo ich als Käufer aber nix für kann und was ich bei Kauf nicht wissen konnte !!

Hallo zusammen,

ein sehr unglücklicher Fall, der hier diskutiert wurde.

Seitens VW ist die Lage wie folgt:

- Für VW gilt als Garantiebeginn der Tag, an dem ein VW-Händler dem Fahrzeug eine Übergabeinspektion verpasst, d.h. der Wagen Systemseitig auf "ausgeliefert" gesetzt wird. Auch ein ausländischer Händler macht den Stempel erst bei der Auslieferung rein (kann auch sein, das der Wagen dann de fakto noch gar nicht ausgeliefert wird, sondern z.B. als Tageszulassung noch etwas auf Halde steht), der Importeur hat da nix mit zu tun.

- Was im Serviceheft steht, ist VW als HERSTELLER egal - gerade bei EU-Importen gibt es ja meist 2 Servicepläne (einen originalen in Landessprache und einen für den deutschen Kunden auf Deutsch), da wird gern seitens der Verkäufer etwas "frisiert".

- Wenn es, wie im hier diskutierten Fall, mal wieder zu Abweichungen von Systemangaben bei VW und der Angaben im Serviceplan kommt, ist das eine Sache zwischen VERKÄUFER (also der Händler, der den Wagen mit dem falsch datierten Auslieferungsstempel verkauft hat) und Käufer.

Fazit: Der Händler hat hier anscheinend eingesehen, dass er den Kunden wissentlich "hinters Licht" geführt hat (wenn im Kaufvertrag nicht auf den früheren Garantiebeginn hingewiesen wurde). Somit will er wohl nun mit der Hausgarantie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen - bei dem er am Ende mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren gezogen hätte (arglistige Täuschung, wenn nachgewiesen wird, dass er wissentlich den Serviceplan mit einem anderen Datum gestempelt hat als ihm bekannt war).

Viele Grüße

Fahrvergnüger

Zitat:

Original geschrieben von fahrvergnüger


Fazit: Der Händler hat hier anscheinend eingesehen, dass er den Kunden wissentlich "hinters Licht" geführt hat (wenn im Kaufvertrag nicht auf den früheren Garantiebeginn hingewiesen wurde). Somit will er wohl nun mit der Hausgarantie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen - bei dem er am Ende mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren gezogen hätte (arglistige Täuschung, wenn nachgewiesen wird, dass er wissentlich den Serviceplan mit einem anderen Datum gestempelt hat als ihm bekannt war).

Danke, genau das habe ich gemeint... 🙂

Hallo zusammen,

ich bin zwar neu hier, möchte aber gern hierzu mal meinen Kenntnisstand aufführen.

Reimporte sind allgemein ein heikles Thema. Zenarium: Ein Importeur für ein bestimmtes Land kauft bei einem Hersteller eine bestimmte Anzahl von Produkten, um sie auf dem ausländischen Markt zu vertreiben. Aufgrund der Menge und des Generalvertrags erhält er gesonderte Konditionen. Der Hersteller geht einen Vertrag mit dem Importeur ein, der Vertrieb ist dann Importeurssache. Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren beginnt für den Hersteller mit Auslieferung an Importeur. Die Garantie sind zusätzliche Zusagen des Herstellers außerhalb der Gewährleistungsansprüche. Z.B. Durchrostungsgarantie oder Lackgarantie. Wird das Produkt dann im ausländichen Markt nicht abgenommen, ( das heißt nicht, dass es jemals im Ausland war, sondern nur, dass es hierfür bestimmt war und mit den Konditionen dafür an den Importeur vom Hersteller verkauft wurde) wird diese Produkt dann im inländischen Markt veräußert. Auch Betriebe, die nicht der Handelsorganisation (Hersteller+Vertriebsorganisationen) angehören, kaufen dann dieses Produkt recht günstig. Bei diesem Prozess geht natürlich auch Zeit ins Land. Da kann es ohne weiteres vorkommen, dass Beginn der Gewährleistung und somit auch die Herstellergarantie, vom Erstzulassungsdatum des Kunden stark abweicht. Gute Händler weisen darauf hin, schlechte wohl eher nicht. Gibt es nach Nachfragen des Kunden beim Händler hier Unstimmigkeiten und der Händler lenkt ein und gewährt Grantie über die gestzliche Gewährleistungsfrist hinaus, ist Garantiegeber der eigenständige Händler/nicht der Hersteller. Hier wird meist eine Gebrauchtwagengarantie mit einer Versicherung abgeschlossen.

Mal ganz ehrlich gefragt, wie soll sich der doch recht große Preisunterschied bei Reimporten denn erklären lassen!?

Fakt ist: wird der Käufer nicht durch den verkaufenden Betrieb hierauf hingewiesen, so geht der Käufer von falschen Daten aus! Und das ist eine Frechheit!

Wow...wollte garnich soo viel schreiben!!

Zitat:

Original geschrieben von CoolKegg



Bei diesem Prozess geht natürlich auch Zeit ins Land. Da kann es ohne weiteres vorkommen, dass Beginn der Gewährleistung und somit auch die Herstellergarantie, vom Erstzulassungsdatum des Kunden stark abweicht. Gute Händler weisen darauf hin, schlechte wohl eher nicht. Gibt es nach Nachfragen des Kunden beim Händler hier Unstimmigkeiten und der Händler lenkt ein und gewährt Grantie über die gestzliche Gewährleistungsfrist hinaus, ist Garantiegeber der eigenständige Händler/nicht der Hersteller. Hier wird meist eine Gebrauchtwagengarantie mit einer Versicherung abgeschlossen.

Danke, das habe ich nämlich gemeint 🙂

Im vorliegenden Fall kein Recht auf eine Herstellergarantie mehr (das müsste man ja mit VW klären), unberührt von einer ggf. vom Händler ausgestellten (Gebrauchtwagen)garantie (ob man darauf bestehen hätte können, müsste "im schlimmsten Fall" ein Gericht entscheiden).

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Ich zweifel sehr stark daran, ob VW als Hersteller vor Gericht damit durchgekommen wäre !!
Aber gut, soweit muss es ja nun nicht kommen, ich habe was erreicht, damit gebe ich mich nun zufrieden...

Grüße

Damit kein falscher Eindruck entsteht:

Ich gönne Dir Deine akzeptable Lösung (beinhaltet Deine Händlergarantie eigentlich die gleichen Bedingungen wie die Werksgarantie?) durchaus und moralisch gebe ich Dir auch voll recht, allerdings ist wohl VW - auf Grund der schriftlich fixierten und von Dir bestätigten AGB - im Recht, die Werksgarantie nun zu beenden.

Vor Gericht hätte VW ja sowieso nie gestanden, sondern Dein Vertragspartner = Verkäufer = Händler.

Also, wie schon gesagt: Glückwunsch und alles Gute.

P.S.: Meine persönliche Lehre ist das Bestärken meiner Voreingenommenheit gegnüber Reimporten - is ja alles keine Problem heutzutage (sagen die EU-Wagen-Dealer)...

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