Garantie beginnt wann ?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Noch ein Problem mit meinem heißgeliebten VW-Händler 😠

Mein Polo ist ein EU-Fahrzeug, Neuwagen, gekauft und das erste mal zugelassen 03/2006.

Habe nun aber bei der ersten Inspektion festgestellt, dass das Auto bei VW unter ausgeliefert 10/05 läuft und damit bei VW auch nur eine Garantie bis 10/07 hat. Lt. denen wäre das bei EU Fahrzeugen so. (Darauf bin ich beim Kauf nicht hingewiesen wurden, trotz Frage, ob ein EU Fahrzeug Nachteile hat!)

Aber ist es nicht so, dass das Garantiegesetz ganz klar regelt, dass diese erst ab der ersten Zulassung läuft ?!

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von capricorn-bonn



 

Zitat:

Original geschrieben von capricorn-bonn



Zitat:

Auch nicht korrekt!
Dann könnte man ein Fahrzeug kaufen, es in der Garage für 10 Jahre parken, dann zulassen und hätte demnach Garantieansprüche.

 
DAS ist nicht korrekt: Fahrzeuge werden vom Händler immer angemeldet verkauft. Die Zulassung ist quasi ein Hauptbestandteil und eine unabdingbare Voraussetzung  für die Kaufabwicklung. Natürlich kann der Käufer den Wagen unmittelbar danach wieder abmelden und meinetwegen 10 Jahre lang in seiner Garage abstellen. Die - freiwillige - Garantie bzw. der gesetzliche Gewährleistungszeitraum beginnt aber mit der Erstzulassung des Fahrzeugs auf den Käufer (Ausnahme EU-Fahrzeuge wie oben beschrieben).

Nicht wirklich.

Bitte mal nen Link posten, aus dem das hervorgeht.

Weil:
Ich kann bei jedem X-belibigen Händler ein Fahrzeug käuflich erwerben, und dieses Fahrzeug selbst da zulassen, wo ich es benutze (z.B. Ferienwohnung / Zweitwohnung), und das auch WOCHEN / Monate / Jahre nach dem Kauf.
Überführung dann z.B. auf einem Trailer.

Auch hier, falls es jemanden interessiert:
Nach mehrmaligem Schriftwechsel mit meinem Anwalt hat der VW-Händler mir nun für die Zeitdifferenz eine Hausgarantie zugesichert, warte nur noch auf die schriftliche Bestätigung. Nach Androhung einer Anzeige wg. Betrugs hat er aufeinmal ganz schnell eingelenkt...

Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


Auch hier, falls es jemanden interessiert:
Nach mehrmaligem Schriftwechsel mit meinem Anwalt hat der VW-Händler mir nun für die Zeitdifferenz eine Hausgarantie zugesichert, warte nur noch auf die schriftliche Bestätigung. Nach Androhung einer Anzeige wg. Betrugs hat er aufeinmal ganz schnell eingelenkt...

Du hast es mir, dem "alten Mann mit 43 " damals am Anfang ja nicht glauben wollen. Der weiß aber schon bischen was 😉

viel Glück weiter

😕
Da ich Recht hatte, bekomme ich ja nun die Garantie....
Kann schon sein, dass das bei EU-Fahrzeugen schon richtig so wäre, WENN es denn in meinen Papieren so gestanden HÄTTE !! Hat es aber nicht, so ist es Betrug und ich bekomme eine extra Garantie. Ganau so hab ich's doch damals gemeint 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


😕
Da ich Recht hatte, bekomme ich ja nun die Garantie....
Kann schon sein, dass das bei EU-Fahrzeugen schon richtig so wäre, WENN es denn in meinen Papieren so gestanden HÄTTE !! Hat es aber nicht, so ist es Betrug und ich bekomme eine extra Garantie. Ganau so hab ich's doch damals gemeint 😉

Ich kann nicht so richtig erkennen, das Du Recht hattest.

Der Vertrag / die AGB von VW haben dass doch scheinbar deutlich so geregelt, dass Du eben kein Recht auf Garantie mehr hättest.

Nun hast Du eben Deinem Händler ordentlich Druck gemacht, weil Du Dich getäuscht GLAUBTEST (denn Du hast Dir, wie ich z.B. auch, natürl. nicht alle AGBs durchgelesen) und nun hat der Händler Dir - IMHO aus Kulanz - Deinen Willen mit einer HAUSGARANTIE (was ja schon klar macht, dass Du kein Anrecht mehr auf die Werksgarantie hattest) entsprochen. Der wird eben trotzdem genügend an Deinen Reimport verdient haben und kann das verschmerzen...

Zitat:

Original geschrieben von airLu



Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


😕
Da ich Recht hatte, bekomme ich ja nun die Garantie....
Kann schon sein, dass das bei EU-Fahrzeugen schon richtig so wäre, WENN es denn in meinen Papieren so gestanden HÄTTE !! Hat es aber nicht, so ist es Betrug und ich bekomme eine extra Garantie. Ganau so hab ich's doch damals gemeint 😉
Ich kann nicht so richtig erkennen, das Du Recht hattest.
Der Vertrag / die AGB von VW haben dass doch scheinbar deutlich so geregelt, dass Du eben kein Recht auf Garantie mehr hättest.

Nun hast Du eben Deinem Händler ordentlich Druck gemacht, weil Du Dich getäuscht GLAUBTEST (denn Du hast Dir, wie ich z.B. auch, natürl. nicht alle AGBs durchgelesen) und nun hat der Händler Dir - IMHO aus Kulanz - Deinen Willen mit einer HAUSGARANTIE (was ja schon klar macht, dass Du kein Anrecht mehr auf die Werksgarantie hattest) entsprochen. Der wird eben trotzdem genügend an Deinen Reimport verdient haben und kann das verschmerzen...

Danke 🙂 so sehe ich das auch, wollte es nur - alleine - nicht weiter vertiefen.

Ok Männers, ihr werdet schon Recht haben... 😉
Dann wissen's halt die Anwälte und das deutsche Recht nicht so gut wie ihr.

Nun sind alle glücklich 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


Ok Männers, ihr werdet schon Recht haben... 😉
Dann wissen's halt die Anwälte und das deutsche Recht nicht so gut wie ihr.

Nun sind alle glücklich 🙂

Nein, nein, nein: ICH WILL DAS LETZTE WORT HABEN !😁

Um evtl. Missverständnisse auszuräumen:

Gemeint habe ich (und wohl hohi auch): Du hast IMHO entspr. den Garantiebedingungen kein Recht auf eine Werksgarantie mehr gehabt (das ist ja durch das "Hausgarantie zugesichert" eindeutig - oder?).

Ob Du evtl. Recht zugesprochen bekommen hättest, wenn Dein Anwalt geklagt hätte, wissen wir doch gar nicht - die Drohgebärden haben zumindest gereicht, den Händler dazu zu bringen, Dir die gewünschte Garantie zuzusichern.
Ob Du also damit Recht hattest, dass man dich betrogen hatte (und das hast Du wohl gemeint) wage ich nicht zu beurteilen - würde es aber auch nicht ausschließen.

Gab es die "zugesicherte Hausgarantie" eigentlich auch iegenwie schriftlich und wenn ja, war das ein richtiger Vertrag mit AGB/Vertragsbedingungen oder nur ein Schreiben wie "wenn was in der Zeit passiert, werden wir (Autohaus) das regeln"?

Leute, wie mehrfach schon gesagt:
Kann schon sein, dass das so bei EU-Fahrzeugen ist, ABER es steht auch in den AGBs von VW drin, das dies im SERVICEHEFT mit Auslieferungstermin dokumentiert sein muss (Stempel etc.). In MEINEM Serviceheft steht Auslieferung 03/06, also der spätere Termin, also beginnt folgerichtig meine Garantie 03/06. Da ich unter diesen Umständen meinen Polo gekauft habe, wäre es nun Betrug, gegenteiliges zu behaupten, wo letztendlich VW für haften müsste. Ich gebe mich nun aber mit der Hausgarantie zufrieden, wo ich hoffentlich jetzt auch die Unterlagen zugeschickt bekomme.

In meinen Papieren stehen einfach falsche (beschönigte) Termine drin, wo ich als Käufer aber nix für kann und was ich bei Kauf nicht wissen konnte !!

Hoffe, man kann nachvollziehen, was ich meine... 🙄

hallo,

da unser polo auch ein eu reimport ist würde mich das mit der werksgarantie auch noch mal interessieren!

welches datum ist denn hierfür nun ausschlaggebend? wo im ewg-übereinstimmungszertifikat steht das denn genau?

ist es das datum der typgenehmigungsnummer oder das datum unter der rubrik das fahrzeug kann zugelassen werden in allen mitgliedsstaaten
und dann das datum 09.01.07 unterschrieben ....der vertrieb!?

gruß runner

hallo wie ich schon mal schrieb beginnt die garantie bei eu-kfz ab dem tag der vom importeur in den fahrzeugpapieren=serviceheft abgestempelt wurde.
d.h. dieser termin kann weit vor dem tag der ersten zulassung hier in d sein, und man hat unter umständen einige
monate der 2 jährigen garantie verloren

so long
ibex

hi,

hm na dann sieht es bei uns ja gut aus! in unserem serviceheft ist der tag der auslieferung am selben tag der erstzulassung!

besser gehts dann ja wohl nicht! 😁

gruß runner

Zitat:

Original geschrieben von runner71


hi,

hm na dann sieht es bei uns ja gut aus! in unserem serviceheft ist der tag der auslieferung am selben tag der erstzulassung!

besser gehts dann ja wohl nicht! 😁

gruß runner

Genau wie bei mir, hatte ich auch so geglaubt, dann wurde ich eines besseren belehrt 😉 Musst mal bei einem Händler nachfragen, der kann ja nachschauen was im System eingetragen ist. Falls ein früherer Termin eingetragen ist, ist das der gleiche Fall wie bei mir. Also vorsicht 😠

hm

vielleicht sollte ich da noch mal nachfragen! unser händler ist ein großer vw händler! da werde ich nochmal nachfragen!

danke für den hinweis!

gruß runner

Zitat:

Original geschrieben von runner71


unser händler ist ein großer vw händler!

Das heißt gar nichts, meiner zählt hier auch zu einem riesen Verbund... 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen