Garantie beginnt wann ?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Noch ein Problem mit meinem heißgeliebten VW-Händler 😠

Mein Polo ist ein EU-Fahrzeug, Neuwagen, gekauft und das erste mal zugelassen 03/2006.

Habe nun aber bei der ersten Inspektion festgestellt, dass das Auto bei VW unter ausgeliefert 10/05 läuft und damit bei VW auch nur eine Garantie bis 10/07 hat. Lt. denen wäre das bei EU Fahrzeugen so. (Darauf bin ich beim Kauf nicht hingewiesen wurden, trotz Frage, ob ein EU Fahrzeug Nachteile hat!)

Aber ist es nicht so, dass das Garantiegesetz ganz klar regelt, dass diese erst ab der ersten Zulassung läuft ?!

35 Antworten

Es gibt kein Garantiegesetz.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche i.A. über die Leistungen der gesetzlichen Gewähleistung hinausgeht.

Und wann beginnt deiner Meinung nach dann diese Garantie ??
Doch wohl mit der Erstzulassung ?!

hallo beisammen,

es ist tatsächlich so, dass bei eu-fahrzeugen die 2-jahres-frist ab dem zeitpunkt der übergabe von vw an den ausländischen
importeur beginnt. es spielt keine rolle wann das fahrzeug hier wieder zugelassen wird.

bei einem nicht-eu fahrzeug läuft die garantie ab tag der 1.zulassung.

hoffe geholfen zu haben.

so long ibex

Zitat:

Original geschrieben von ibex69


hallo beisammen,

es ist tatsächlich so, dass bei eu-fahrzeugen die 2-jahres-frist ab dem zeitpunkt der übergabe von vw an den ausländischen
importeur beginnt. es spielt keine rolle wann das fahrzeug hier wieder zugelassen wird.

bei einem nicht-eu fahrzeug läuft die garantie ab tag der 1.zulassung.

hoffe geholfen zu haben.

so long ibex

So leid es mit tut....

aber

....ibex hat ( leider ) Recht.

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Aber dann muss mir bei Kauf doch gesagt werden, dass dies bereits am 10/05 war. In meinen kompletten Unterlagen steht nichts von diesem Datum sondern überall nur 03/06, auch in meinem Serviceheft ! Dieser 10/05 ist jetzt nur durch Zufall rausgekommen...

Ausserdem habe ich bei Kauf doch nachgefragt, ob ich Nachteile bei der Garantie habe, dies wurde verneint.

Zitat:

Original geschrieben von ibex69


hallo beisammen,

es ist tatsächlich so, dass bei eu-fahrzeugen die 2-jahres-frist ab dem zeitpunkt der übergabe von vw an den ausländischen
importeur beginnt. es spielt keine rolle wann das fahrzeug hier wieder zugelassen wird.

bei einem nicht-eu fahrzeug läuft die garantie ab tag der 1.zulassung.

hoffe geholfen zu haben.

so long ibex

Auch nicht korrekt!

Dann könnte man ein Fahrzeug kaufen, es in der Garage für 10 Jahre parken, dann zulassen und hätte demnach Garantieansprüche.

Zitat:

Auch nicht korrekt!
Dann könnte man ein Fahrzeug kaufen, es in der Garage für 10 Jahre parken, dann zulassen und hätte demnach Garantieansprüche.

DAS ist nicht korrekt: Fahrzeuge werden vom Händler

immer

angemeldet verkauft. Die Zulassung ist quasi ein Hauptbestandteil und eine unabdingbare Voraussetzung  für die Kaufabwicklung. Natürlich kann der Käufer den Wagen unmittelbar danach wieder abmelden und meinetwegen 10 Jahre lang in seiner Garage abstellen. Die - freiwillige - Garantie bzw. der gesetzliche Gewährleistungszeitraum beginnt aber mit der Erstzulassung des Fahrzeugs auf den Käufer (Ausnahme EU-Fahrzeuge wie oben beschrieben).

Also, in meinem Serviceheft steht einmal "Auslieferung 03/06" und einmal "Auslieferung/Übergabe/Erstzulassung 03/06". Demnach gilt meine Garantie ab 03/06, oder verstehe ich das falsch ?!!

Wäre es tatsächlich 10/05, hätte man mir das sagen müssen oder es so im Serviceheft eintragen müssen ! Die können doch nicht in allen meinen Unterlagen 03/06 schreiben und hinterher sagen, "nee, das stimmt nicht, es ist 10/05". Ich würde das mal Betrug nennen !!

Ob Du uns jetzt glaubst oder nicht, Deine Garantie beginnt 10 /05.

Seite 4 Absatz 10 - eindeutig bei Auslandsfahrzeugen

Absatz 10:
"Der Beginn der Laufzeit der zweijährigen Garantie wird durch die Volkswagen AG (...) im Serviceheft dokumentiert."

In meinem Serviceheft steht Auslieferung 03/06 ! Und das Serviceheft ist maßgeblich für die Garantie...

Aber trotzdem danke für eure Antworten !

@soennchen

Du musst den Artikel zu Ende lesen...der zweite Absatz ist für Dich interessant.

...unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagenpartner in dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen......... und da steht als Übernahme vom Importeur 10/05.

Ich fahre morgen früh in den Urlaub 😉 aber die Garantie für Deinen Polo endet nächsten Monat - 10 / 2007.

Dieses Thema gibt es i.ü. in allen Unterforen hier und wurde bereits tausendmal durchgekaut.

edit

Vielen dank für deinen Hinweis und für's weitere mal durchkauen 😉

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


aber die Garantie für Deinen Polo endet nächsten Monat - 10 / 2007.

Dies wird nun ein Anwalt prüfen, denn nichtsdestotrotz steht in meinem Unterlagen und

Serviceheft 03/06

!!

Dazu habe ich gerade in den "zig anderen Beiträgen" dies gefunden:
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, für die der Hersteller die Bedingungen frei festelegen kann. Bei VW zählt eben der Stempel im Serviceheft, weil die das so bestimmt haben. Da kann man nichts machen, wegen Freiwilligkeit.

Schönen Urlaub wünsche ich!

Zitat:

Original geschrieben von Soennchen


Schönen Urlaub wünsche ich!

Danke und halte uns auf dem Laufenden.

( nehme das Notebook mit 😉 - so zwischen Abendessen und Schlafen werde ich schon mal lesen )

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