Garantie auf BMW Austauschmotoren?

BMW 3er E90

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage:

Ich fahre einen BMW E90 320si. Das Auto hat vor 1 1/2 Jahren einen nagelneuen Austauschmotor direkt von BMW erhalten. Hat man nun auf den Motor 2 Jahre Garantie? Wenn zum Beispiel in den 2 Jahren etwas am Motor sein sollte, greift dann die Garantie in? Oder gibt es keine Garantie für Austauschteile bei BMW? Falls es Garantie haben sollte: Gilt die Garantie dann bei jeder BMW Niederlassung in Deutschland?

Danke für eure Hilfe 🙂

Grüße
wamo12

Beste Antwort im Thema

Wobei ich mir "fast" sicher bin, dass ein originaler AT-Motor als Neuteil gilt.... 🙂

Gewährleistung auf Autoersatzteile

Jeder Unternehmer, der ein neues Produkt, wie zum Beispiel neuwertige Autoersatzteile verkauft, muss eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung geben. Stellt man nun in diesen zwei Jahren einen Sach- oder Rechtsmangel fest, so muss der Verkäufer oder Hersteller nachbesser oder man kann mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Beachtet hierbei aber, dass man dem Verkäufer oder Hersteller immer zuerst eine Nachbesserung durchführen lassen muss. Gelingt diese nicht, so darf er erneut nachbessern.

Stellt man im ersten halben Jahr einen Mangel fest, wird davon ausgegangen, dass dieser Mangel schon im Moment der Übergabe bestanden hat. Man muss nicht beweisen, den Mangel nicht selbst verursacht zu haben. In dieser Zeit gilt eine gesetzliche Vermutung. Nach diesem halben Jahr gibt es eine Beweislastumkehr und man müsste beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat, bzw. er nicht von einem selbst verursacht worden ist. Das ist aber fast nicht möglich und wenn, dann nur durch extrem teure Gutachten.

Sonderfall: Defekt tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein

Egal ob es sich um Verschleißteile handelt oder nicht, treten der Defekt oder eine unübliche Abnutzung innerhalb der ersten sechs Monate ein, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn in diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel schon im Moment des Kaufes bestanden haben muss.

Wie lange gilt die Garantie bei Kfz-Teilen?

Wenn man neue Kfz-Teile kauft, hat man in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung für zwei Jahre. Innerhalb der ersten zwei Jahre kann man also einen Austausch oder eine Nachbesserung vom Verkäufer bzw. vom Hersteller verlangen, wenn das Teil einen Defekt aufweist oder der Verschleiß unüblich ist. Nach den ersten 6 Monaten muss der Materialfehler jedoch nachgewiesen werden, denn schließlich verschleißen Autoteile auch durch falschen Gebrauch wie beispielsweise eine Fahrweise, die die Bremsen übermäßig belastet.

* * * * * * * * * *

Hier mal eine kleine Ausführung vom ADAC (Quelle) zum Thema Werkstattreparaturen usw...

Die Pflicht der Werkstatt

Ärgern Sie sich über erfolglose Reparaturen am Auto? Wurde Ihnen ein Kostenvoranschlag einfach in Rechnung gestellt? Klappert das Handschuhfach nach einem halben Jahr schon wieder? Dann haben Sie jetzt gute Karten - und das Recht auf Ihrer Seite. Denn mit der Schuldrechtsreform und neuen Gewährleistungsfristen beim Autokauf hat sich auch beim Werkstattbesuch einiges geändert. "Kfz-Reparateure müssen sich jetzt warm anziehen", sagt ADAC-Anwalt Rolf-Peter Rocke. Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern.

Dabei hat der Betrieb die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen. Für die Nacherfüllung muss die Werkstatt eine angemessene Frist bekommen. Doch wie lange ist angemessen? Rocke: "Das lässt sich nicht pauschal sagen, kann je nach Aufwand zwischen einem und einigen Tagen liegen."

Die Rechte des Kunden

Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden.

Zweitens kann der Kunde vom Werkstatt-Auftrag zurücktreten oder den vereinbarten Werklohn mindern. Weil meist bei Abholung bezahlt werden muss, bleibt allerdings nachträglich nur die gütliche Einigung oder eine Klage vor Gericht. Drittens kann sogar Schadenersatz fällig werden, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung die Reparatur immer noch erfolglos ist. Das ist zum Beispiel Verdienstausfall, weil das Fahrzeug nicht rechtzeitig eingesetzt werden konnte. Angemessene Fristen, Höhe der Minderung, Vorschuss - das klingt theoretisch gut, die Praxis sieht oft anders aus. Denn um diese Begriffe lässt sich streiten, Prozesse zwischen Werkstätten und Kunden sind programmiert.

"Es wird Jahre dauern, bevor wir wissen, wie was zu entscheiden ist", so Rocke. Erst wenn die Gerichte öfter in solchen Werkstatt-Streitigkeiten geurteilt haben, wird es mehr Klarheit für alle geben.

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hast du den motor selber bezahlt?

Garantie nur wenn man selbst gezahlt hat. Und auf Ersatzteile und Werkstattarbeiten 12 Monate.
Würde der Motor schon auf Garantie getauscht, verlängert sich dadurch die Garantiezeit nicht ... dann könnte man aber um Kulanz betteln.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Garantie nur wenn man selbst gezahlt hat. Und auf Ersatzteile und Werkstattarbeiten 12 Monate.
Würde der Motor schon auf Garantie getauscht, verlängert sich dadurch die Garantiezeit nicht ... dann könnte man aber um Kulanz betteln.

Danke für deine Nachricht. Der Motor wurde außerhalb der Garantiezeit verbaut. Also denke ich, dass der Vorbesitzer den Motor selbst bezahlt hat. Die Rechnung ist auch noch vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Garantie nur wenn man selbst gezahlt hat. Und auf Ersatzteile und Werkstattarbeiten 12 Monate.
Würde der Motor schon auf Garantie getauscht, verlängert sich dadurch die Garantiezeit nicht ... dann könnte man aber um Kulanz betteln.

Danke für deine Antwort und danke für die Info.

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Wobei ich mir "fast" sicher bin, dass ein originaler AT-Motor als Neuteil gilt.... 🙂

Gewährleistung auf Autoersatzteile

Jeder Unternehmer, der ein neues Produkt, wie zum Beispiel neuwertige Autoersatzteile verkauft, muss eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung geben. Stellt man nun in diesen zwei Jahren einen Sach- oder Rechtsmangel fest, so muss der Verkäufer oder Hersteller nachbesser oder man kann mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Beachtet hierbei aber, dass man dem Verkäufer oder Hersteller immer zuerst eine Nachbesserung durchführen lassen muss. Gelingt diese nicht, so darf er erneut nachbessern.

Stellt man im ersten halben Jahr einen Mangel fest, wird davon ausgegangen, dass dieser Mangel schon im Moment der Übergabe bestanden hat. Man muss nicht beweisen, den Mangel nicht selbst verursacht zu haben. In dieser Zeit gilt eine gesetzliche Vermutung. Nach diesem halben Jahr gibt es eine Beweislastumkehr und man müsste beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat, bzw. er nicht von einem selbst verursacht worden ist. Das ist aber fast nicht möglich und wenn, dann nur durch extrem teure Gutachten.

Sonderfall: Defekt tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein

Egal ob es sich um Verschleißteile handelt oder nicht, treten der Defekt oder eine unübliche Abnutzung innerhalb der ersten sechs Monate ein, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn in diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel schon im Moment des Kaufes bestanden haben muss.

Wie lange gilt die Garantie bei Kfz-Teilen?

Wenn man neue Kfz-Teile kauft, hat man in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung für zwei Jahre. Innerhalb der ersten zwei Jahre kann man also einen Austausch oder eine Nachbesserung vom Verkäufer bzw. vom Hersteller verlangen, wenn das Teil einen Defekt aufweist oder der Verschleiß unüblich ist. Nach den ersten 6 Monaten muss der Materialfehler jedoch nachgewiesen werden, denn schließlich verschleißen Autoteile auch durch falschen Gebrauch wie beispielsweise eine Fahrweise, die die Bremsen übermäßig belastet.

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Hier mal eine kleine Ausführung vom ADAC (Quelle) zum Thema Werkstattreparaturen usw...

Die Pflicht der Werkstatt

Ärgern Sie sich über erfolglose Reparaturen am Auto? Wurde Ihnen ein Kostenvoranschlag einfach in Rechnung gestellt? Klappert das Handschuhfach nach einem halben Jahr schon wieder? Dann haben Sie jetzt gute Karten - und das Recht auf Ihrer Seite. Denn mit der Schuldrechtsreform und neuen Gewährleistungsfristen beim Autokauf hat sich auch beim Werkstattbesuch einiges geändert. "Kfz-Reparateure müssen sich jetzt warm anziehen", sagt ADAC-Anwalt Rolf-Peter Rocke. Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern.

Dabei hat der Betrieb die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen. Für die Nacherfüllung muss die Werkstatt eine angemessene Frist bekommen. Doch wie lange ist angemessen? Rocke: "Das lässt sich nicht pauschal sagen, kann je nach Aufwand zwischen einem und einigen Tagen liegen."

Die Rechte des Kunden

Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden.

Zweitens kann der Kunde vom Werkstatt-Auftrag zurücktreten oder den vereinbarten Werklohn mindern. Weil meist bei Abholung bezahlt werden muss, bleibt allerdings nachträglich nur die gütliche Einigung oder eine Klage vor Gericht. Drittens kann sogar Schadenersatz fällig werden, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung die Reparatur immer noch erfolglos ist. Das ist zum Beispiel Verdienstausfall, weil das Fahrzeug nicht rechtzeitig eingesetzt werden konnte. Angemessene Fristen, Höhe der Minderung, Vorschuss - das klingt theoretisch gut, die Praxis sieht oft anders aus. Denn um diese Begriffe lässt sich streiten, Prozesse zwischen Werkstätten und Kunden sind programmiert.

"Es wird Jahre dauern, bevor wir wissen, wie was zu entscheiden ist", so Rocke. Erst wenn die Gerichte öfter in solchen Werkstatt-Streitigkeiten geurteilt haben, wird es mehr Klarheit für alle geben.

Mein Gott Neo 😰

Hier ist MT ... kurze, prägnante Sätze, Paket mit ck und nämlich mit 2 h ...
Ansonsten könnten die User ja gleich selbst googeln.

Hast ja recht Zimpa... 😁

Gelegentlich hat man nur ein bissl das Gefühl, dass mancher Google nicht zu bedienen weiß - vor allen Dingen dann, wenn es immer wieder die gleichen Fragen sind... 😛

Isch hab nämlischh gar keine M-Packet... 😉

super Neo!, danke.
Ich habe nämlich in einer freien Werkstatt Kabelbruch an der Heckklappe reparieren lassen, also es wurde kein neues Kfz-Teil eingebaut.
Da es nur ein 3/4-Jahr her, weiß ich jetzt, dass er das nochmal machen muss.
Ich habe ihm aber jetzt einen Reparatursatz mitgebracht, weil ich sonst nie das Problem los werde.
Er meinte er baut ihn als Serviceleistung ohne Zusatzkosten rein, bin mal gespannt, ob er sich daran erinnert, wenn ich den Wagen abhole... am Montag bin ich schlauer
wie schön ist es, wenn man selber schraubt, dann kann man sich das ganze Gezedere sparen und ruhiger schlafen... man weiß nämlich sonst nie, was einen bei der Abholung der Peitsche erwartet, ob z.B. bei einer solchen Reparatur wie Kabelbruch auch die Batterie abgeklemmt wird usw.... mich kostet das richtig Nerven

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