garagentor

moinmoin,

hab jetzt erst bei der recherche gemerkt in welche zwickmühlen dank des garagentores geraten kann.

Vielleicht kann mir einer helfen:
was ist passiert: mein Onkel geht von der Wohnung aus in die Garage, öffnet langsam das Tor und beschädigt damit ein vor dem garagentor parkendes Fahrzeug. Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte. Außerdem sei das selbstverschuldet. Und jetzt kommt der Haken: er wollte das garagentor für den Sohn öffnen der mit dem Wagen unterwegs war. Die Einfahrt der Garage liegt nicht an der Straße sondern 5 Meter vom Bürgerstein entfernt. Mein Onkel ist dort Mieter, hat die Garage und auch die Einfahrt zur Garage gemietet. Der Geschädigte wohnt ebenfalls in dem Haus.

Ein Jurastudent sagte mir, mein Onkel müsse zahlen.
Ich habe schon sämtliche 'Garagentorunfälle' durchforstet aber nichts gefunden. Bei ähnlichen Fällen ist immer das KFZ beteiligt dass aus oder in die Garage will.

Wer weiß Rat?

Vielen Dank

caro

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?

i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.

ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.

iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.

iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.

Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05

Was jetzt, du Klugscheißer?

Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:

Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.

Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?

Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.

Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?

Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:

Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".

Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.

63 weitere Antworten
63 Antworten

Hallo,
ganz so einfach wie Herr Meier kann man es sich meiner Meinung nach hier nicht machen.
Es treffen zwei Rechtsgutverletzungungen aufeinander. Eine fahrlässige (Öffnung des Garagentors), die sicher eine Haftungsgrundlage darstellt. Dem gegenüber steht eine vorsätzliche (rechtswidriges Parken auf fremdem Grundstück), die sicherlich ein erhebliches Mitverschulden darstellt.
Wie hier Gerichte enrscheiden würden, möchte ich nicht prognostizieren, wahrscheinlich sehr unterschiedlich.

MfG

Das "rechtswidrige" Parken berechtigt nicht zu einer Sachbeschädigung.

Der Garagentoröffner hätte das Recht das Fahrzeug abschleppen zu lassen, falls es widerrechtlich auf seinem Grund abgestellt wird.

Aber hat nicht das Recht es zu beschädigen.

Auch hier fehlt mal wieder jegliche Angabe zu irgend welchen Quellen. Es handelt sich hiebei rein um eine persönliche Meinung. Die hilft in solchen Fällen aber nicht weiter.

Schaut euch doch einfach mal das von mir verlinkte Urteil an.

In dem geht es rein darum, welche Versicherung zahlen muss. Dass der Roller vor dem Tor abgestellt wurde, spielt überhaupt keine Rolle.

Siehe Urteile:

Landgericht Saarbrücken Az. 12 S 6/05
Amtsgericht München 244 C 19970/06
AG Frankenberg-Eder Az. 6 C 204/08, 6 C 204/08 (2)

Zitat:

Original geschrieben von carol27


Schade dass er keine Privathaftlicht hat- so was bräuchte er nicht, er sei immer vorsichtig im Leben gewesen.

Grüße
carol27

Wenn man heute eine Versicherung benötigt,dann ist es eine Privathaftpflicht...

Wenn er mit seinen 70 Jahren einfach mal ein Fahrzeug übersieht und auf die Straße läuft,das Fahrzeug ausweicht und dadurch ein anderes oder eine Person dabei zu Schaden kommt,wer soll das bezahlen ?

Da würde ich deinen Onkel aber doch mal ins Gewissen reden...
Kostet doch nicht die Welt

Sogar mein dementer im Pflegeheim wohnender Schwiegervater hat eine private Haftpflichtversicherung.

Auch der kann die noch gut gebrauchen.

Ähnliche Themen

...stimmt, da kann man (ungewollt) ziemlich viel anstellen...

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?

i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.

ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.

iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.

iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.

Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05

Was jetzt, du Klugscheißer?

Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:

Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.

Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?

Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.

Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?

Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:

Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".

Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.

Bevor du hier Romane schreibst und deine Unwissen rechtfertigen willst, schreib doch in Zukunft bitte einfach nur noch was, wenn du auch wirklich Ahnung von der Materie hast.

Du kannst hier noch 5 Seiten voll schreiben. Dadurch wird der Sachverhalt und die Haftung nicht anders.

Danke!

Original geschrieben von Blackmen

Original geschrieben von carol27
...
Onkel will keinen Anwalt (€1100 Rente), die Gegenseite verlangt jetzt schon über € 1000.
...

Grüße
carol27...nur mal aus reiner Neugier:

  • ...hat der Geschädigte kein Einsehen irgendeiner "Teilschuld" gehabt?
  • Für was zur Hölle will er 1.000,00 Euro haben??? Ist die vergoldete Stoßstange entehrt worden? Soll die seelische Grausamkeit des Verursachers entschädigt werden? Oder hat man mit 70 Jahren noch soviel Kraft???

Da aber der Onkel keinen Anwalt will, wird er wohl zahlen wollen...

Liebe Forenmitglieder,
zunächst nochmals vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge.

Ich werde sie alle ausdrucken und Onkel K. schicken.
Vielleicht beruhigt ihn dies ein wenig weil er dann merkt, dass auch andere Bürger eine andere Auffassung haben.

Nur bitte, streitet euch nicht so heftig. Ich habe schon ein schlechtes Gewissen weil ich dies veröffentlicht habe. Jeder darf doch höflich seine Meinung sagen und da sieht man doch, dass das Rechtsempfinden einiger vernünftiger Leute rebelliert.
Nur ich fand halt keine eindeutige Antwort im Internet und wollte mich ja nur mal erkundigen:
mal muss die Haftpflichtversicherung zahlen wenn das KFZ in kausalem Zusammenhang steht, dann spielt der Aspekt des Parkens auf und vor dem Besitz des des Beklagten die Rolle (hier: er ist Mieter der Garage und der Einfahrt), dann wieder die Gefährungshaftung, dann ein Besitzentzug (widerechtliches Parken auf Privatgelände ) . usw.

Zu den bisher veranschlagten € 1000 weiß ich nur das dies die Anwaltskosten der Gegenpartei und die Reparatur der Lackdelle betrifft. Onkel K weiß genau dass es € 1000 sind weil dies seiner Rente entspricht.

Mir schwirrt der Kopf aber ich habe daraus gelernt. Ich werde Onke K. vorschlagen dass er irgendeine Absperrung für die Schwingweite des Tors installieren soll. Ist ja schließlich seine Auffahrt.
Der alte herr kann sich nicht jedes Mal auf den Boden legen und durch den Spalt schielen ob sich da draußen nicht etwas befindet.

Vielen Dank nochmals für eure zahlreichen Meinungen. Das wird ihm sicherlich ein wenig helfen.

PS. Ich bin technisch nicht so versiert und weiß noch icht wie ich auf einzelne Beiträge antworten kann. Ich üb' noch.

carol27

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Bevor du hier Romane schreibst und deine Unwissen rechtfertigen willst, schreib doch in Zukunft bitte einfach nur noch was, wenn du auch wirklich Ahnung von der Materie hast.

Na zum Glück für den TE hat das Forum ein Universalgenie wie dich unter seinen Mitgliedern.

Du wusstest schließlich auch zu 100%, was für Garagentore hier so verbaut werden (wobei ich noch eine Entschuldigung deinerseits vermisse).

Hier noch was zum mitdenken auf deinen weiteren Lebensweg:

"Ein Sturschädel ist sozusagen die Luxusausgabe eines Dummkopfes." (Ernst Ferstl)

@TE
Überlege dir sehr genau, ob du den Worten von BM72 einfach so blind vertrauen möchtest. Zu dem Thema Haftung haben sich hier schonmal einige Experten Gedanken gemacht. Ergebnis war, dass es mehr oder weniger einzelfallabhängig ob dem Parker auch ein Mitverschulden angelastet werden kann.

Und nur weil ein Richter heute so entscheidet, kann trotzdem ein anderer Richter morgen ganz anders entscheiden. Eine Tatsache die unser Erleuchteter gerne verschweigt, damit er recht behalten kann.

Zitat:

Original geschrieben von carol27


Nur ich fand halt keine eindeutige Antwort im Internet und wollte mich ja nur mal erkundigen:

Das liegt halt daran, dass es keine eindeutige Rechtsprechung zu der Thematik gibt. Es wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.

Die Rechtssprechung ist eindeutig. Zumindest für Fachleute.

Es gibt halt hier einige User, die von Versicherungen keine Ahnung haben, aber trotzdem immer wieder Ihre Inkompetenz in diesem Forum verbreiten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Die Rechtssprechung ist eindeutig. Zumindest für Fachleute.

Dann erklär mal warum in deinen zwei zitierten Urteilen unterschiedliche Ergebnisse herauskamen, wenn doch die Rechtssprechung so eindeutig ist?

Abgesehen davon bist du noch einen Nachweis schuldig, dass den Toröffner immer 100% Schuld trifft.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Zu dem Thema Haftung haben sich hier schonmal einige Experten Gedanken gemacht. Ergebnis war, dass es mehr oder weniger einzelfallabhängig ob dem Parker auch ein Mitverschulden angelastet werden kann.

Schöne Behauptung.

Ich wette du kannst sie nicht belegen.

Zitat:

Original geschrieben von 6AAAAA


Ich wette du kannst sie nicht belegen.

Ach bitte BM. Dieser Zweitaccount ist einfach zu offensichtlich 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen