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Mit Auto auf Garagentor Aufgefahren, welche Versicherung?

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 18:04

Ich wollte aus der Garage meiner Eltern mit meinem Auto herausfahren, und habe dadurch das Tor beschädigt, weil das Tor leider noch geschlossen war.

Garagentor funktioniert noch Problemlos, allerdings hat das Tor auf der Innenseite einen Schaden. Außen ist nichts zu sehen.

Welche Versicherung würde denn dafür leisten? Meine KFZ oder meine Privathaftpflichtversicherung?

Macht es bei der KFZ Sinn den Schaden einzureichen?

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Moin,

ich hab hier 2 OT Beiträge entfernt.

Grüße

Steini

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Kfz.Haftpflicht.

Ob es Sinn macht? Vermutlich nicht.

kfz-haftpflichtverischerung

Kfz Haftpflicht.

Moin,

ich hab hier 2 OT Beiträge entfernt.

Grüße

Steini

Die Konstellation des Schadens ist mir absolut unklar. Was stehts Du mit Deinem Auto in der Garage Deines Vaters? Und weißt nicht, wie man das Tor bedient? Und wenn das Tor zu ist, sieht man, Tor zu, und sieht das nicht offene Loch nach draußen. Ist es nicht eher so, dass Du den Zündschhlüssel gedreht hast und der Gang vom Getriebe war noch drin?

Gefälligkeiten sind nicht versicherbar. Wenn Dein Pa Dir erlaubt, seine Garage zu benutzen, ist es nicht versicherbar. Und Schäden die man sich selbst / in der Familie zufügt, sind ebenso nicht versicherbar. Ich glaube, hier zahlt gar niemand. Du selbst. Wohl auch die vernünftigste und zudem kostengünstigste Variante. Wenn es ein Rolltor ist, kann man die Module leicht tauschen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 25. Oktober 2015 um 23:16:04 Uhr:

Was stehts Du mit Deinem Auto in der Garage Deines Vaters?

War ich auch öfters mal, als ich noch zu Hause gewohnt hatte und mein Pa im Urlaub war.

Zitat:

@romanusko schrieb am 25. Oktober 2015 um 23:16:04 Uhr:

Gefälligkeiten sind nicht versicherbar.

Falsch

Zitat:

@romanusko schrieb am 25. Oktober 2015 um 23:16:04 Uhr:

Und Schäden die man sich selbst / in der Familie zufügt, sind ebenso nicht versicherbar.

Ebenso falsch.

Also die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt auf jeden Fall. Es wurde ein Dritter geschädigt. Egal ob der in der Familie ist oder nicht.

Die KFZ-Haftpflicht zahlt sogar wenn der Versicherungsnehmer/Halter als Beifahrer im eigenen FZG verletzt wird. Weil Ansprüche gegen den Fahrer geltend gemacht werden können und der Fahrer durch die KH-Versicherung Versicherungsschutz hat.

Da der Schaden jedoch gering ist, würde ich diesen nicht melden sondern das Tor selbst reparieren bzw. reparieren lassen, da man wenn der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird, mit dem Schadenfreiheitsrabatt zurück (höher) gestuft wird.

Wenn das Auto auf dich versichert ist, zahlt die Kfz Haftpflicht

Was ist, wenn es nicht auf ihn versichert ist?

Musst eine eigenschadenabsicherung haben sollte es auf den Vater versichert sein. Gibt es in guten Tarifen und das ist meist eine sb von 500€ vereinbart

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