garagentor
moinmoin,
hab jetzt erst bei der recherche gemerkt in welche zwickmühlen dank des garagentores geraten kann.
Vielleicht kann mir einer helfen:
was ist passiert: mein Onkel geht von der Wohnung aus in die Garage, öffnet langsam das Tor und beschädigt damit ein vor dem garagentor parkendes Fahrzeug. Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte. Außerdem sei das selbstverschuldet. Und jetzt kommt der Haken: er wollte das garagentor für den Sohn öffnen der mit dem Wagen unterwegs war. Die Einfahrt der Garage liegt nicht an der Straße sondern 5 Meter vom Bürgerstein entfernt. Mein Onkel ist dort Mieter, hat die Garage und auch die Einfahrt zur Garage gemietet. Der Geschädigte wohnt ebenfalls in dem Haus.
Ein Jurastudent sagte mir, mein Onkel müsse zahlen.
Ich habe schon sämtliche 'Garagentorunfälle' durchforstet aber nichts gefunden. Bei ähnlichen Fällen ist immer das KFZ beteiligt dass aus oder in die Garage will.
Wer weiß Rat?
Vielen Dank
caro
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?
i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.
ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.
iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.
iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05
Was jetzt, du Klugscheißer?
Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:
Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.
Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?
Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?
Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:
Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".
Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Natürlich. 😁Das hat folgenden, sehr sinnvollen Grund: Schadenabwehr.
Auch wenn mein Schwiegervater deliktunfähig ist, so können Schadenensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden.
Damit ich mich selber nicht damit rumschlagen muss, hat der einen kleinen Basistarif für 50,- € im Jahr bekommen.
Kommen jetzt Ansprüche, so kann ich diese der Versicherung übergeben.
Diese wird sie dann abwehren.
Komm melde dich bei Facebook & Co. an.
Dort kannst Du endlos Scheiße labern.
Uns interessieren die Verträge deines Schwiegervaters hier nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Komm melde dich bei Facebook & Co. an.
Dort kannst Du endlos Scheiße labern.
Uns interessieren die Verträge deines Schwiegervaters hier nicht.
Ruhiiig... 😁 Ist doch Sonntag. Wer wird sich da denn aufregen?
Tach,
Zitat:
Komm melde dich bei Facebook & Co. an.
Dort kannst Du endlos Scheiße labern.
Uns interessieren die Verträge deines Schwiegervaters hier nicht.
beim ersten Lesen habe ich so gedacht wie delle aber jetzt würde ich das als um-die-Ecke-denken bezeichnen und weniger als "Scheiße labern".
Salve,
remarque
Das Date gestern Abend schief gelaufen? 😁
Klar tut das was zur Sache.
Wenn du dir den Thread aufmerksam durch gelesen hättest, hättest du gesehen, dass sein Onkel keine Private Haftpflicht hat.
Deshalb hat der jetzt ein Problem!
Weder berechtigte Schäden werden bezahlt, noch eine Schadenabwehr durch die Haftpflicht kann statt finden.
Der wird jetzt wohl den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.


