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garagentor

moinmoin,

hab jetzt erst bei der recherche gemerkt in welche zwickmühlen dank des garagentores geraten kann.

Vielleicht kann mir einer helfen:
was ist passiert: mein Onkel geht von der Wohnung aus in die Garage, öffnet langsam das Tor und beschädigt damit ein vor dem garagentor parkendes Fahrzeug. Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte. Außerdem sei das selbstverschuldet. Und jetzt kommt der Haken: er wollte das garagentor für den Sohn öffnen der mit dem Wagen unterwegs war. Die Einfahrt der Garage liegt nicht an der Straße sondern 5 Meter vom Bürgerstein entfernt. Mein Onkel ist dort Mieter, hat die Garage und auch die Einfahrt zur Garage gemietet. Der Geschädigte wohnt ebenfalls in dem Haus.

Ein Jurastudent sagte mir, mein Onkel müsse zahlen.
Ich habe schon sämtliche 'Garagentorunfälle' durchforstet aber nichts gefunden. Bei ähnlichen Fällen ist immer das KFZ beteiligt dass aus oder in die Garage will.

Wer weiß Rat?

Vielen Dank

caro

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?

i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.

ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.

iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.

iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.

Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05

Was jetzt, du Klugscheißer?

Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:

Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.

Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?

Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.

Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?

Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:

Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".

Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.

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Zitat:

Original geschrieben von carol27


Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte.

Scheint ja ein lustiger Vogel zu sein dein Onkel.

Was wäre gewesen, wenn ein Kind vor dem Garagentor mit seinem Fahrrad gestanden wäre?

Da dein Onkel weder Fahrer, Besitzer noch Halter des Fahrzeuges ist, ist es meiner Meinung nach ziemlich Sicher ein Fall für seine Private Haftpflicht.

Hätte der Fahrer vom Fahrzeug selber die Garage geöffnet, dann wäre es ein Fall für die Kfz-Haftpflicht, denn es ist eine Sache, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz zu tun hat.

Ideal wäre jetzt hier, dein Onkel hätte die Garage nicht wegen dem Auto geöffnet das reinfahren will.
Hätte er es geöffnet, weil er zu Fuß rausgehen wollte oder weil er z.B. den Rasenmäher rausschieben wollte, so wäre es auf alle Fälle ein Fall für seine private Haftpflicht 😉

hallo,

vielen dank für die schnelle antwort. Ich bin gerade immer noch auf der Suche nachähnliche Fällen aber ich glaube du hast es auf den Punkt gebracht.
Der Knackpunkt ist das fehlende KFZ .
Obwohl das KFZ samt Sohn war ja im Anmarsch, die Auffahrt zur Garage ist steil und weil Vatter wusste wann Sohnemann kommt. Da wollte er ihm schon mal das Türchen öffnen.

Ich habe auch eine Garage und mir wird jetzt komisch weil öfters ist mein Bekannter mit meinem Auto unterwegs und ich öffne auch das Tor ohne Vorhandensein des KFZ. Hab auch so schon mal die leere Mülltonne umgeworfen.

Schade.

Nochmals vielen Dank

PS: Hoffentlich macht das nicht Schule und alle KFZ mit hässlichen Lachschäden parken ab sofort direkt vor Garagen. Mein Rechtsempfinden ist erschüttert.

Also hoffentlich macht das schon Schule!

Ein Garagentor öffnet man nicht, wenn man nicht sieht, was draußen passiert!

Hallo,

mir stellt sich folgende Frage:
weshalb steht das Auto des Geschädigten vor ein Garagentor, welche ihm offensichtlich so wie ich das jetzt interpretiere ja gar nicht gehört!?
Dennoch, dein Onkel hat den Schaden verursacht, wohl ein Fall für seine Privathaftpflicht.

Gruß

fordfuchs

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Wenn jemand sein Auto so vor die Garage stellt, dass die Benutzung nicht mehr möglich ist, so ist das für mich eine Art von Nötigung.

Er musste mit dem dichten Parken auch in Kauf genommen haben, dass ein Schaden entstehen musste, besonders wenn die Garage von Innen betreten werden kann ohne von außen das Tor bedienen zu müssen.

Eine Rechtsberatung halte ich hier für mehr als angemessen - schon alleine um solch egoistisches Parken nicht auch noch zu belohnen.

Normale Menschen stellen keine Sachen vor Türen oder Tore... - aber Normal scheint ja die Ausnahme zu werden...

1. Woher soll der Wissen, das die Garage von innen betretbar ist?

2. Nochmals: Was ist, wenn ein spielendes Kind vor der Garage ist? Eine alte Oma mit dem Rollator?

Du kannst nicht einfach ein Garagentor öffnen, wenn du nicht vorher geprüft hast, dass nichts davor ist.

...dann wären ja automatische Garagentüren lebensgefährlich und verboten...

Da darst du ja auch nicht auf den Knopf drücken, ohne vorher zu schauen.

Oder glaubst du die Oma springt zur Seite, nur weil das Tor per Motor geöffnet wird?

Drückst du nicht auf den Knopf, gehs ja auch nicht auf.

Moin,

Dein Onkel soll es seiner Privathaftpflicht melden und gut ist.
Wir alle kennen hier nicht den genauen Sachverhalt, wenn die PHV Deines Onkels ablehnt, dann brauch er auch nicht für den Schaden aufkommen.

Der Geschädigte kann zwar dagegen klagen, wenn er will, ggf wird dann die PHV mit eigenen Anwälten vor Gericht alles weitere übernehmen.
So gesehen hat die PHV auch eine Rechtsschutzfunktion für die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen vor Gericht.

Blöd nur, dass der Geschädigte im selben Haus wie der Onkel wohnt, wird bestimmt ein lustiges weiteres Zusammenleben wenn hier niemand den Schaden zahlt 😰.

Blöd wäre es nur, wenn der Geschädigte auch noch in Onkels Wohnung wohnt, denn dann leistet die PHV nicht.

Vielleicht sind die Bewohner dieses Hauses ja ganz nett zueinander und sie einigen sich auf 50/50 (wenn keine PHV oder ähnliches leistet.

Wer vorher nicht "nachdenkt" bevor er einfach vor einer fremden Garage parkt, braucht nachher auch nicht "nachdenken" ob er Schadenersatz bekommt, wenn das Tor von innen geöffnet wird und sein Auto im Schwenkbereich des Garagentores steht.

Ich hatte mal Ähnliches - vor meiner Garage stand ein Mopped (so eins mit Vornamen Harley), ich öffne die Garage, lautes Klötern davor, Mopped ist umgekippt.

Ich wollte ja nun losfahren - also frage ich in der Nachbarschaft, wem das Teil gehört, das Ganze war in einer Familienhaussiedlung. Beim Nachbarn gegenüber wurde ich fündig, er ist Anwalt, ich habe gesagt, was passiert ist, der Moppedfahrer (auch ein Anwalt) war sichtlich aufgebracht (der Tank sah echt nicht mehr schön aus), ich wollte aber nur aus meiner Garage raus und war ähnlich unfreundlich.

Mich hat keiner verklagt, ich habe nie wieder was davon gehört (ausser auf dem Strassenfest)...

TE - Dein Onkel sollte einen Anwalt fragen, das fremde Auto hatte vor der Garage nichts zu suchen.

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