garagentor
moinmoin,
hab jetzt erst bei der recherche gemerkt in welche zwickmühlen dank des garagentores geraten kann.
Vielleicht kann mir einer helfen:
was ist passiert: mein Onkel geht von der Wohnung aus in die Garage, öffnet langsam das Tor und beschädigt damit ein vor dem garagentor parkendes Fahrzeug. Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte. Außerdem sei das selbstverschuldet. Und jetzt kommt der Haken: er wollte das garagentor für den Sohn öffnen der mit dem Wagen unterwegs war. Die Einfahrt der Garage liegt nicht an der Straße sondern 5 Meter vom Bürgerstein entfernt. Mein Onkel ist dort Mieter, hat die Garage und auch die Einfahrt zur Garage gemietet. Der Geschädigte wohnt ebenfalls in dem Haus.
Ein Jurastudent sagte mir, mein Onkel müsse zahlen.
Ich habe schon sämtliche 'Garagentorunfälle' durchforstet aber nichts gefunden. Bei ähnlichen Fällen ist immer das KFZ beteiligt dass aus oder in die Garage will.
Wer weiß Rat?
Vielen Dank
caro
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?
i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.
ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.
iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.
iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05
Was jetzt, du Klugscheißer?
Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:
Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.
Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?
Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?
Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:
Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".
Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomold
TE - Dein Onkel sollte einen Anwalt fragen, das fremde Auto hatte vor der Garage nichts zu suchen.
Nein, dass wäre falsch, selbst wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist, würde diese keine Kostendeckung für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen übernehmen.
Das macht nur die PHV und deshalb sollte er die Schadenersatzansprüche auch dort melden, sofern sie vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Da darst du ja auch nicht auf den Knopf drücken, ohne vorher zu schauen.
Wie soll das denn bei den ganzen Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage funktionieren? Da gehst du vom Hausflur in die Garage. Da is nix mit rausschauen vorher.
hi,
ich habe auch ein garagentor im haus, keine möglichkeit da vor dem öffnen raus zu sehen.
ist allerdings auch ein rolltor und daher eher ungefährlich.
gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wie soll das denn bei den ganzen Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage funktionieren? Da gehst du vom Hausflur in die Garage. Da is nix mit rausschauen vorher.Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Da darst du ja auch nicht auf den Knopf drücken, ohne vorher zu schauen.
Da schwenkt auch kein Tor nach draußen, sondern es sind Rolltore die sich einfach nach oben bewegen.
Aber bevor hier noch mehr Falsches kommt.
Hier das passende Urteil zu unserem Fall:
http://www.kostenlose-urteile.de/...-vom-Fahrzeug-ausgeht.news3751.htm
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Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Da schwenkt auch kein Tor nach draußen, sondern es sind Rolltore die sich einfach nach oben bewegen.
Schön das du die Garagentore bei meiner Ex kennst. Das sind
keineRolltore.
Dann sollte sie aufpassen, wenn sie es aufmacht.
Es ist nämlich egal ob es ein Mehrfamilienhaus ist oder nicht.
Wenn etwas davor steht und sie es durch das öffnen beschädigt, muss sie dafür haften.
Wenn der Geschädigte im selben Haus wohnt, wird er wissen, das das Tor von innen zu öffnen ist.
Wer im Schwenkbereich des Tores parkt, hat nicht nur Intelligenz mit Löffeln gefressen, sie zu dem auch umgehend ausgekotzt ..
Das mag sicherlich nicht sonderlich intelligent sein.
Aber noch dämlicher ist es, ein Tor zu öffnen, ohne zu schauen, ob nicht etwas davor steht.
Das ist sogar so dämlich, dass man für Schäden die dadurch entstehen haften muss. 😉
Nicht wirklich, wer sein Auto bewusst in einem Gefahrenbereich abstellt, muss damit rechnen das es beschädigt wird..
In fremden Einfahrten und vor fremden Toren hat keiner was verloren, was dort zu suchen sein könnte. Der Öffner kann nicht ahnen, das einer, der seinen Verstand ausgekotzt hat, sein Auto vor dem Tor abgestellt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Nicht wirklich, wer sein Auto bewusst in einem Gefahrenbereich abstellt, muss damit rechnen das es beschädigt wird..
In fremden Einfahrten und vor fremden Toren hat keiner was verloren, was dort zu suchen sein könnte. Der Öffner kann nicht ahnen, das einer, der seinen Verstand ausgekotzt hat, sein Auto vor dem Tor abgestellt hat.
Hi,
sagt mir der gesunde Menschenverstand auch,allerdings hat der gesunde menschenverstand im deutschen Recht ja nicht immer die Oberhand 😁
Wahrscheinlich würde da nicht mal eine auf dem Boden eingezeichnete gefahrenzone und ein zusätzliches Warnschild helfen, oder doch😕
Gruß Tobias
Aber sicher doch.
Hier die rechliche Grundlage dafür:
BGB § 823
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Selbstverständlich auch in der Praxis so durch ein Gericht entschieden worden:
Amtsgericht München, Urteil vom 17.08.2006 - 244 C 19970/06
Wie ich schon x-fach in dem Thread hier geschrieben habe:
Du darst niemals ein Garagentor öffnen, ohne dich zu vergewissern, dass es ohne Schaden anzurichten aufgeht.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Wahrscheinlich würde da nicht mal eine auf dem Boden eingezeichnete gefahrenzone und ein zusätzliches Warnschild helfen, oder doch😕
Natürlich würde das NICHT helfen.
Ein Schild oder eine Marierung befreien natürlich nicht vor einer Sorgfaltspflicht und der daraus resultierenden Haftung.
Sonst würde ich ja einfach ein Schild auf mein Grundstück stellen. "Achtung Gefahrenbereich" und ich wäre aus jeder Haftung raus.
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Blöd nur, dass der Geschädigte im selben Haus wie der Onkel wohnt, wird bestimmt ein lustiges weiteres Zusammenleben wenn hier niemand den Schaden zahlt 😰.
Liebe Forenmitglieder,
vielen Dank für eure Nachrichten und die unterschiedlichen Denkansätze.
Onkel ist über 70 Jahre und will auch in dem Haus weiter leben mit der Familie. Es hat natürlich auch etwas mit dem Haussegen zu tun. Er ist ein anständiger Handwerker und hatte soweit ich weiß noch nie mit Rechtsstreitigkeiten zu tun. Das widerstrebt ihm. Er will seine Ruhe haben und ärgert sich allein darüber, dass ein Nachbar auf seiner Einfahrt vor seiner Tür unerlaubt steht - und er kann das aber von innen nicht sehen.
Ich wollte ihm nur spontan helfen und erfuhr hier im Forum über die Tücken eines Garagentores.
Schade dass er keine Privathaftlicht hat- so was bräuchte er nicht, er sei immer vorsichtig im Leben gewesen.( und hatte das Tor von innen ja auch nur langsam und leicht angehoben - trotzdem muss man ja eine gewisse Karft aufwenden um eine Metalltür manuell anzuheben)
Onkel will keinen Anwalt (€1100 Rente), die Gegenseite verlangt jetzt schon über € 1000.
Nochmals vielen Dank für Eure Meinungen.
Ich werde versuchen es ihm zu erklären- glauben wird er mir nicht.
Grüße
carol27
Ein Amtsgerichtsurteil hat einen eine richtungsweisende Wirkung von ungefähr: Null.
Abgesehen davon hat das Urteil rein garnichts damit zu tun, ob der Toröffner haftet oder nicht.
Blabla...
Bitte belege dein Geschafel!
Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
Urteile die das beweisen?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ein Amtsgerichtsurteil hat einen eine richtungsweisende Wirkung von ungefähr: Null.
Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.
Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05
Was jetzt, du Klugscheißer?
Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.
Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?
Zitat:
Original geschrieben von carol27
...
Onkel will keinen Anwalt (€1100 Rente), die Gegenseite verlangt jetzt schon über € 1000.
...Grüße
carol27
...nur mal aus reiner Neugier:
- ...hat der Geschädigte kein Einsehen irgendeiner "Teilschuld" gehabt?
- Für was zur Hölle will er 1.000,00 Euro haben??? Ist die vergoldete Stoßstange entehrt worden? Soll die seelische Grausamkeit des Verursachers entschädigt werden? Oder hat man mit 70 Jahren noch soviel Kraft???
Da aber der Onkel keinen Anwalt will, wird er wohl zahlen wollen...