garagentor

moinmoin,

hab jetzt erst bei der recherche gemerkt in welche zwickmühlen dank des garagentores geraten kann.

Vielleicht kann mir einer helfen:
was ist passiert: mein Onkel geht von der Wohnung aus in die Garage, öffnet langsam das Tor und beschädigt damit ein vor dem garagentor parkendes Fahrzeug. Er glaubt dass ihn keine Schuld trifft da er ja nicht duch das Metall duchsehen konnte. Außerdem sei das selbstverschuldet. Und jetzt kommt der Haken: er wollte das garagentor für den Sohn öffnen der mit dem Wagen unterwegs war. Die Einfahrt der Garage liegt nicht an der Straße sondern 5 Meter vom Bürgerstein entfernt. Mein Onkel ist dort Mieter, hat die Garage und auch die Einfahrt zur Garage gemietet. Der Geschädigte wohnt ebenfalls in dem Haus.

Ein Jurastudent sagte mir, mein Onkel müsse zahlen.
Ich habe schon sämtliche 'Garagentorunfälle' durchforstet aber nichts gefunden. Bei ähnlichen Fällen ist immer das KFZ beteiligt dass aus oder in die Garage will.

Wer weiß Rat?

Vielen Dank

caro

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


i) Blabla...
ii) Bitte belege dein Geschafel!
iii) Welche rechtliche Grundlage befreit von der Haftung?
iv) Urteile die das beweisen?

i) Deine Krabbelgruppen-Sprache kannst du dir in Zukunft bitte verkneifen wenn du weiterhin ernst genommen werden willst.

ii) Lies das von dir gepostete Urteil und zeige mir die Stelle wo dort steht, dass der Toröffner haften muss? Dort wurde nur geklärt welche Versicherung greift, wenn der Toröffner haften muss. Ob der Toröffner generell haften muss, damit hat sich das Gericht nicht beschäftigt.

iii) Wo habe ich behauptet, dass jemand von der Haftung befreit wird? Phantasiere bitte keine Aussagen in meine Texte, die dort nicht stehen.

iv) Warum soll ich eine Behauptung beweisen, die du für mich aufgestellt hast, und die nicht die meine ist (siehe iii)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Nur komisch, dass ein Landgericht genau so entschieden hat.

Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2005 – 12 S 6/05

Was jetzt, du Klugscheißer?

Abgesehen davon, dass deine Fäkalsprache unangebracht ist, versuche ich es mal mit Fakten:

Das Amtsgericht München sagt: Die Privathaftpflicht ist zuständig.
Das Landgericht Saarbrücken sagt: Die Kfz-Haftpflicht ist zuständig.

Jetzt erklär mir, wo das Landgericht "genau so entschieden hat"?

Unabhängig davon, hat sich auch das Landgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob eine Haftung vorliegt, sondern nur damit, wenn sie vorliegt, welche Versicherung zuständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Du hast schon öfters bewießen, dass du von Versicherungen keine Ahnung hast.

Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen in Zukunft belegen würdest, bevor du deinen Müll hier verbreitest?

Wenn dir die Fähigkeit fehlt, Urteile und deren Aussagen zu verstehen, ist es nicht meine Aufgabe dir irgendwas zu belegen. Das ich dir trotzdem deinen Denkfehler aufzeige, ist meiner guten Erziehung und meiner Geduld mit Leuten geschuldet, die Zusamenhänge nicht so einfach erkennen können. Also:

Du behauptest, der Toröffner haftet generell und führst als Beleg zwei Urteile an, die sich nicht mit der Frage "Ob" beschäftigen, sondern nur mit dem "Wenn ja, wer".

Denk mal drauf rum und wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie in einer Form wie es nach den Regeln der Höflichkeit üblich ist. In deine Fäkalsprache kannst du zu deinen Eltern, deiner Frau oder deinen Kindern sprechen.

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3 Urteile die dem Toröffner eine 100% Schuld zusprechen reichen aus.

Die 3 Urteile sind in dieser Sache alle gleich.

Der Unterschied ist nur, ob es ein Fall für die Kfz Versicherung oder für die private Haftpflicht war.

Wann welche Versicherung zahlen muss, kannst du in der allersten Antwort in diesem Topic hier nachlesen. Da habe ich die Haftungsfrage und wann welche Versicherung zuständig ist bereits erklärt.

Das Thema wäre damit eigentlich schon erledigt gewesen, wenn es nicht immer solche Dummschwätzer wie dich geben würde, die von Nichts eine Ahnung haben, aber trotzdem mitreden wollen und meinen es besser als jeder Richter zu wissen.

Hast du eigentlich schon mal überlegt, dass dein Nichtswissen dem TE Geld kosten kann?

Zitat:

Original geschrieben von 6AAAAA



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Zu dem Thema Haftung haben sich hier schonmal einige Experten Gedanken gemacht. Ergebnis war, dass es mehr oder weniger einzelfallabhängig ob dem Parker auch ein Mitverschulden angelastet werden kann.
Schöne Behauptung.

Ich wette du kannst sie nicht belegen.

Zitat:

Original geschrieben von 6AAAAA


Schöne Behauptung.

Ich wette du kannst sie nicht belegen.

Natürlich kann er das nicht. Ist ja auch falsch!

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


3 Urteile die dem Toröffner eine 100% Schuld zusprechen reichen aus.

Nein. Drei Richter, die sich mit der Frage beschäftigt haben, welche Versicherung haftet.

Es ging aber nie darum, festzustellen ob überhaupt eine Schuld vorliegt und wenn ja zu welchen Teilen.

Wann merkst du eigentlich, wann du verloren hast?

(mal wieder...)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Zu dem Thema Haftung haben sich hier schonmal einige Experten Gedanken gemacht. Ergebnis war, dass es mehr oder weniger einzelfallabhängig ob dem Parker auch ein Mitverschulden angelastet werden kann.

Wir warten auf die Beweise...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Wann merkst du eigentlich, wann du verloren hast?

Schön dass du endlich dein wahres Gesicht zeigst.

Für mich und viele andere User ist das hier eine Plattform um anderen Usern zu helfen.

Für dich scheint es eher ein persönlicher Kampf zu sein und das Wichtigste bei jedem Thema deinen "Sieg" davon zu tragen.

Auf so ein Niveau lasse ich mich bestimmt nicht von dir herunterziehen. Viel Spaß noch in deinem weiteren MT-Kampf 🙄

Geht doch 😁

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Wir warten auf die Beweise...

Dann lies einfach hier:

http://www.motor-talk.de/.../garagentor-t4716841.html?...

Die User die dort das Wort ergriffen haben, stehen auf der Kompetenz-Skale übrigens weit über dir und mir.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Geht doch 😁

So Leute gibt es in allen Foren - ist einfach so.

Hallo Ihr Lieben,

wenn Ihr Euch ein bischen mehr lieb hättet, bräuchte ich nicht 4 Seiten zu lesen 😁.

Der klügere gibt nach, bin mal gespannt, wer das ist 😉.

Salve,
remarque

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711



Der klügere gibt nach...
Salve,
remarque

Sollte man deshalb die Macht den Dummen überlassen? 😉

Dachte man darf überall da parken ....wo man keinen dritten(anderen) behindert oder blockiert.Nichts vor EIN UND AUSFAHRTEN Garagentoren usw... Also ich denke eine Teilschuld trifft auch den parkenden PKw vom Tor !
Muss sicher ein Anwalt oder 2 dran.
Aber wer soo nah vor einem Tor parkt kann ja nur Jurist sein😁😁😁😁
Grüß Leute

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Sogar mein dementer im Pflegeheim wohnender Schwiegervater hat eine private Haftpflichtversicherung.

Auch der kann die noch gut gebrauchen.

Ja in 10 Jahren 3x unbeabsichtigt gebraucht....dann kündigen die einen eh gleich.

😁

Was ist am Auto denn überhaupt alle kaputt , bzw wie hoch ist der Schaden ?

Erst dann könnte man den Kosten ,Nutzungsgrad genauer difinieren.

Falls dein Onkel aber ne HPV hat sollte er erst mal dort hören. Würde aber evt erwähnen ,"das ich mich kurz gebückt habe, um gleich mal zu schauen ob nichts vorm Tor steht.😁..das aber bereits schon zu spät war. BUMM.
Bitte berichte uns wie dein Onkel vorgegangen ist, und was es gegeben hat!
Gruss

Mein Schwiegervater ist sogar deliktunfähig.

Der kann überhaupt für keinen Schaden verantwortliche gemacht werden.

Trotzdem hat der eine PH 😁

Die werden niemals etwas für ihn zahlen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Mein Schwiegervater ist sogar deliktunfähig.
 
Der kann überhaupt für keinen Schaden verantwortliche gemacht werden.
 
Trotzdem hat der eine PH 😁
 
Die werden niemals etwas für ihn zahlen müssen.

Die hast du Ihm bestimmt aufs Auge gedrückt

*duckundweg*

😁

Natürlich. 😁

Das hat folgenden, sehr sinnvollen Grund: Schadenabwehr.

Auch wenn mein Schwiegervater deliktunfähig ist, so können Schadenensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden.

Damit ich mich selber nicht damit rumschlagen muss, hat der einen kleinen Basistarif für 50,- € im Jahr bekommen.

Kommen jetzt Ansprüche, so kann ich diese der Versicherung übergeben.
Diese wird sie dann abwehren.

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