Garagenausfahrt zugeparkt!
Hallo Leute,
vor meiner Garagenausfahrt hat sich unverschämterweise einer hingestellt. Und der parkt da schon seit ich heute früh um 5 Uhr heimgekommen bin. Ich müsste jetzt dann mal wegfahren...
Folglich muss ich den ja abschleppen lassen.... wie muss ich da vorgehen? Weiß das jemand?
MfG
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von provester
Also wenn ich aus meiner Garage will und die parkt jemand zu, dann ist das jawohl der klarste Fall einer Behinderung überhaupt! Gleiches gilt in Fällen in denen man von anderen zugeparkt wird!
Falsch, es ist dir zuzumuten, dein Auto vorerst woanders abzustellen. Es wäre was anderes, wenn du raus willst. Frag mal die Polizei *g*. Das ist doch eine tolle Gesetzeslage 😁.
Vielleicht hilft Euch dieser Link weiter. 🙂
Zitat 1:
Das Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Grundstück
"Hier gilt Ihr "Hausrecht", das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen zunächst auf eigene Rechnung entfernen lassen können und danach den Halter dafür in Regress nehmen."
Zitat 2:
Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Straßenland
"Wenn das falsch geparkte Fahrzeug vor Ihrer Einzelgarage steht, ist die Entscheidung schon schwieriger. Das Abschleppen bedeutet einen Eingriff in das Eigentumsrecht und muss insoweit verhältnismäßig sein. Ihre berechtigten Interessen sind dabei gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht des Fahrzeughalters abzuwägen. Erst wenn nach dieser Abwägung und Bewertung Ihren Interessen Vorrang einzuräumen ist, ist das Abschleppen verhältnismäßig und damit rechtlich haltbar. Die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens muss im Einzelfall durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst vor Ort geprüft werden."
Zitat:
Original geschrieben von FLCL
Falsch, es ist dir zuzumuten, dein Auto vorerst woanders abzustellen. Es wäre was anderes, wenn du raus willst. Frag mal die Polizei *g*. Das ist doch eine tolle Gesetzeslage 😁.
Du zitierst meinen Post in dem ich geschrieben habe, dass es der klarste Fall der Behinderung ist, wenn jemand aus seiner Garage RAUS will und sagst das wäre falsch. Dies begründest Du indem Du sagts eine Behinderung liegt nur vor, wenn derjenige aus seiner Garage RAUS will..
??? ohne Worte, erst lesen dann irgendwas schreiben..
Stimmt, das hab ich nicht richtig gelesen. Brauchst deshalb nicht die Worte zu verlieren 😁.
Und dennoch vernalasst die Polizei keine Polizeiliche Abschleppung,solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Das bleibt schön dem Zugeparkten selbst überlassen.
Warum soll sich die Polizei mit der Abschleppung den befassen,wenn es auch der Zugeparkte machen kann??
Und da kann sich provester auf den Kopf stellen, die Polizei wird das Auto nicht abschleppen lassen,solange es keine Gefahr für den öffentlichen Verkehr darstellt.,egal ob Privatgrundstück oder auf einer öffentlichen Strasse,was ja meistens der Fall ist.
Das muss der Zugeparkte selbst machen.
Kannst ja mal einen Polizisten fragen, der wird dir das bestätigen.
Bereits mehrfach selbst erlebt:
Will jemand aus der Garage (Einfahrt oder Ähnliches) hinaus, dann lässt die Polizei den Behinderer abschleppen - weil Behinderung (man kommt eben nicht raus, auch auf keinem anderen Weg), will er hinein, dann muss er sich selbst drum kümmern - weil keine Behinderung (man kann sein Auto ein paar Meter weiter parken, das ist zumutbar).
Gruß
Katarn
Zitat:
Original geschrieben von Trollfan
Und dennoch vernalasst die Polizei keine Polizeiliche Abschleppung,solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Das bleibt schön dem Zugeparkten selbst überlassen.
Warum soll sich die Polizei mit der Abschleppung den befassen,wenn es auch der Zugeparkte machen kann??Und da kann sich provester auf den Kopf stellen, die Polizei wird das Auto nicht abschleppen lassen,solange es keine Gefahr für den öffentlichen Verkehr darstellt.,egal ob Privatgrundstück oder auf einer öffentlichen Strasse,was ja meistens der Fall ist.
Das muss der Zugeparkte selbst machen.
Kannst ja mal einen Polizisten fragen, der wird dir das bestätigen.
einfach nur LOL
nicht nur, dass Du absolut keine Ahnung hast, Du beharrst auch noch auf völlig falschen Vorstellungen..
weißt Du überhaut, was öffentliche Sicherheit bedeutet? Schon mal was von der 3-Säulen-Theorie gehört? Beständigkeit der Rechtsordnung?
Junge Junge, ich sag nur gefährliches Halbwissen!
P.S. Ich brauche keine Polizisten fragen, mehr sag ich mal nicht dazu..
Zitat:
Original geschrieben von Katarn
Will jemand aus der Garage (Einfahrt oder Ähnliches) ]hinausdann lässt die Polizei den Behinderer abschleppen - weil Behinderung (man kommt eben nicht raus, auch auf keinem anderen Weg).
eben nicht...
sofern der behinderer den verkehr nicht gefährdet (z.b. parken in zweiter reihe auf der hauptstraße), wird die polizei nen scheißdreck machen! schilder wie "parken verboten - bei zuwiederhandlung wird kostenpflichtig abgeschleppt" haben ebenfalls keine rechtliche bedeutung (es sei denn, sie sind von der zuständigen behörde anerkannt und genehmigt) und der zugeparkte belibt wieder auf den kosten sitzen.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eben nicht...
sofern der behinderer den verkehr nicht gefährdet (z.b. parken in zweiter reihe auf der hauptstraße), wird die polizei nen scheißdreck machen! schilder wie "parken verboten - bei zuwiederhandlung wird kostenpflichtig abgeschleppt" haben ebenfalls keine rechtliche bedeutung (es sei denn, sie sind von der zuständigen behörde anerkannt und genehmigt) und der zugeparkte belibt wieder auf den kosten sitzen.....
noch so ein Blödsinn, wo nehmt ihr eigentlich alle die Infos her??
ich verweise nochmals auf meinen Post, indem ich erklärt habe was das Behindern eines anderen Verkehrsteilnehmers bedeutet, diese Behinderung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §1 II i.V.m. § 49 StVO dar - da spielen die Schilder überhaupt keine Rolle! Man kann auch nicht einfach einen anderen zuparken, so dass dieser nicht mehr aus der Parklücke kommt - man man man wenn man keine Ahnung hat sollte man erstmal lesen bevor an postet!
(sorry geht jetzt nicht gegen Dich sondern allgemein)
Ich versuchs nochmal ein wenig plausibler zu erklären:
wenn die Polizei bereits bei einer abstrakten Behinderung (z.B. parken auf einem Behindertenparkplatz) den Wagen abschleppt (und das ist jawohl unstrittig!), wo auch keine Gefährdung vorliegt, wieso sollte sie es dann nicht tun, wenn jemand nicht aus seiner Garage heraus kommt und somit eine konkrete Behinderung vorliegt???
Hier kommt es überhaupt nicht auf irgendeine Beschilderung an, sondern einzig und allein auf die Behinderung eines anderen - wenn jemand vor der Garage parkt es will aber keiner raus -> keine Behinderung und auch kein Abschleppen..
Hiho,
sagt mal, muessn eigentlich alle Threads hier auf diesem Niveau landen?
Sicher nicht,
aber die korrekte Aufklärung durch Provester war hier wirklich notwendig.
Kleine Ergänzung:
Bevor abgeschleppt wird, versucht die Polizei zumeist erst den Halter des Verursachernden Pkw zu erreichen. Auch eine Versetzung des Fahrzeug wäre unter Umständen möglich.
Warum sollte die Polizei eine Polizeiliche Abschleppung "AUF WUNSCH" des Zugeparkten machen???
Hat die Polizei nichts besseres zu tun als sich ne Stunde mit so einem Mist rumzuplagen,dem Staat erstmal Abschleppkosten von 200? Euro aufzuhalsen, die dann wahrscheinlich der Staat erst mühsam einklagen muss, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht??
Vielleicht hat der Zugeparkte auch gar kein Auto ,sondern stört sich nur dran,das jemand vor seinem Hoftor parkt und die Polizei soll die Kosten der Abschleppung vorlegen???
Warum soll dann die Polizei das veranlassen??Den ASD kann auch der Zugeparkte verständigen.
Völlig egal ob Privatgrundstück oder ob das Fahrzeug auf einer öffentlichen Strasse steht.
Anders sieht es aus, wenn ein Hochhaus mit Tiefgarage von zB 40 Fahrzeugen blockiert werden,oder halt ein Bus nicht mehr durch eine Strasse kommt.
Aber bei einem Fahrzeug vor einer Stinknormalen Ausfahrt ist ganz alleine der Zugeparkte verantwortlich. Die Polizei darf da gar nicht abschleppen lassen.
Einfach mal die Polizei anrufen und nachfragen wers nicht glaubt, besonders unser Provester, der ja alle für Ahnungslos hält ,die was anderes sagen.
Zitat:
Original geschrieben von provester
wenn die Polizei bereits bei einer abstrakten Behinderung (z.B. parken auf einem Behindertenparkplatz) den Wagen abschleppt (und das ist jawohl unstrittig!), wo auch keine Gefährdung vorliegt, wieso sollte sie es dann nicht tun, wenn jemand nicht aus seiner Garage heraus kommt und somit eine konkrete Behinderung vorliegt???
Hier kommt es überhaupt nicht auf irgendeine Beschilderung an, sondern einzig und allein auf die Behinderung eines anderen - wenn jemand vor der Garage parkt es will aber keiner raus -> keine Behinderung und auch kein Abschleppen..
Wer ist denn für einen zB Behindertenparkplatz zuständig??Wem "gehört" dieser Behindertenparkplatz?? Der Stadt.
Somit ist die Stadt und als ausführende Kräfte das Ordnungsamt/Politessen tagsüber und die Polizei nachts dafür zuständig.
Denn genauso wie die Stadt durch den Falschparker geschädigt wird und somit selbst den Falschparker entfernen muss, muss der Zugeparkte die Abschleppung veranlassen,wenn er geschädigt wurde.
Ich denke das ist ein Thema das alle interessiert, wollte allerdings nicht dass es hier zu einem Streit kommt...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Zoolander777
Ich denke das ist ein Thema das alle interessiert, wollte allerdings nicht dass es hier zu einem Streit kommt...
MfG
gegen profilierungssucht und rechthaberrei gibt es nur ein mittel
=> die ignoretaste 😁
zum glück hat sich dein problem schon längst gelöst 😁
mfg Hans