Garagenausfahrt zugeparkt!

Opel Astra H

Hallo Leute,

vor meiner Garagenausfahrt hat sich unverschämterweise einer hingestellt. Und der parkt da schon seit ich heute früh um 5 Uhr heimgekommen bin. Ich müsste jetzt dann mal wegfahren...

Folglich muss ich den ja abschleppen lassen.... wie muss ich da vorgehen? Weiß das jemand?

MfG

31 Antworten

An Werktagen würde ich sagen ist das Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle. Da Sonntag ist würde ich mich an die "men in green" wenden

Bitte beachte, falls die Einfahrt nicht ganz zugeparkt ist und du irgendwie noch rauskommst. Wird die Polizei nichts unternehmen. Es ist dir zumutbar auch aus kleineren "Lücken" mal rauszufahren. Ich wohne an einem Schwimmbadparkplatz und weiss wovon ich rede *g*. Der Wagen muss wirklich so bescheiden dastehen dass nichts geht.
Ruf zuallererst mal bei der Polizei an und frag an.
Normalerweise ist es so, dass du die Kohle, die fürs Abschleppen bezahlt wird (ja genau, musst vorstrecken), von dem Typ zurück verlangen musst bzw. einklagst.

Es würde nicht mal ein Fahrrad durchpassen so steht er davor....aber es hat sich erledigt....ich hab einen zettel hingehangen dass ich ihn das nächste mal sofort abschleppen lass...und 10 mins später ist er weggefahren. Aber es ist schon unverschämt....den ganzen morgen die einfahrt bzw ausfahrt zuzuparken...vor allem weil so viel platz da ist dass man wirklich net vor der ausfahrt parken muss.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von FLCL


Normalerweise ist es so, dass du die Kohle, die fürs Abschleppen bezahlt wird (ja genau, musst vorstrecken), von dem Typ zurück verlangen musst bzw. einklagst.

sorry, aber das ist quatsch..

ein Vorstrecken der Kosten ist nur bei einem Abschleppen von Privat nötig, also wenn jemand ohne Behinderung auf einem Privatgelände parkt.
Ordnet die Polizei aufgrund einer Behinderung das Abschleppen an, dann hast Du überhaupt nichts damit zu tun - der Abschleppunternehmer bekommt sein Geld direkt vom privatrechtlichen Schuldner..

So erklärten es mir die Grünen.

Zitat:

Original geschrieben von provester


sorry, aber das ist quatsch..

ein Vorstrecken der Kosten ist nur bei einem Abschleppen von Privat nötig, also wenn jemand ohne Behinderung auf einem Privatgelände parkt.
Ordnet die Polizei aufgrund einer Behinderung das Abschleppen an, dann hast Du überhaupt nichts damit zu tun - der Abschleppunternehmer bekommt sein Geld direkt vom privatrechtlichen Schuldner..

Nö,die Polizei holt vielleicht im Auftrag des Zugeparkten den ASD,aber glaubst du wirklich, der ASD hat Lust sich sich das Geld vom abgeschleppten einzuklagen??

Der Zugeparkte muss den ASD bezahlen und dann das Geld vom Abgeschleppten einfordern.

Die Polizei vor Ort ist nur äusserst hilfreich um einfacher sein Geld vom Abgeschleppten zu bekommen (Polizei als Zeugen)

Zumal die Polizei zuerst eh versucht über die Halteranschrift den Falschparker per Telefon zu informieren.

Hi Provester,

afaik ist die rechtliche Lage anders:
Wenn Dein Auto abgeschleppt würde MUSS es der Abschleppunternehmer Dir herausgeben, seine Rechnung geht an die Grün-weissen als Auftraggeber.
Er darf kein Inkasso für die machen, die Grün-weissen müssen es sich ggf. von Dir wiederholen.
Wenn der Abschlepper das Auto nicht auf Anfrage sofort rausrückt kann er mit einem Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe belegt werden.
Zitat von Verkehrsportal.de:
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Wer trägt die Kosten der Abschleppmaßnahme?

Läßt ein Geschädigter ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abschleppen, so hat er als Auftraggeber gegenüber dem Abschleppunternehmen die anfallenden (Abschlepp-) Kosten zu tragen. Diese Kosten kann jedoch der Geschädigte vom Besitzstörer grundsätzlich auf der Grundlage der §§ 683 S.1, 670, 667ff BGB einfordern (AG Frankfurt, NJW 1990, 917; Nagel, Das Polizeiblatt 1980, 108).
-----------------------------------------------------
Das selbe gilt analog auch für Abschleppmassnahmen welche von der Rennleitung initiier werden/wurden, da ja die Rennleitung dann der Auftraggeber ist.

MfG Stefan.

@ Trollfan

so ein Käse..

Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass der zugeparkte nichts mit den Kosten für das Abschleppen zu tun hat, sofern das Abschleppen (Ersatzvornahme) durch die Polizei als Fremdvornahme angeordnet wurde. Ist dies der Fall, dann ist der Zugeparkte raus und nur noch Zeuge.. dies ist jedoch nur der Fall, sofern eine Behinderung besteht - ohne Behinderung ist ein Abschleppen seitens der Polizei nicht zulässig, da unverhältnismäßig. Genau aus diesem Grunde versucht auch die Polizei zunächst den Halter zu erreichen, da das die mildere Maßnahme ist.

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist der Fall wo jemand ein lediglich falsch geparktes Auto abschleppen lässt (etwa von seinem Grundstück) kein Fall für die Polizei - hier muss der Anordnende die Kosten vorstrecken und diese dann zivilrechtlich einklagen.

Es ist auch falsch, dass das Abschleppunternehmen die Kosten von der Polizei bekommt - das Unternehmen hat einen Kostenanspruch gegenüber dem Ageschleppten - es hängt jedoch vom öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag ab, je nachdem wie gut der Unternehmer verhandelt hat.

Zitat:

Original geschrieben von provester


@ Trollfan

so ein Käse..

Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass der zugeparkte nichts mit den Kosten für das Abschleppen zu tun hat, sofern das Abschleppen (Ersatzvornahme) durch die Polizei als Fremdvornahme angeordnet wurde. Ist dies der Fall, dann ist der Zugeparkte raus und nur noch Zeuge.. dies ist jedoch nur der Fall, sofern eine Behinderung besteht - ohne Behinderung ist ein Abschleppen seitens der Polizei nicht zulässig, da unverhältnismäßig. Genau aus diesem Grunde versucht auch die Polizei zunächst den Halter zu erreichen, da das die mildere Maßnahme ist.

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist der Fall wo jemand ein lediglich falsch geparktes Auto abschleppen lässt (etwa von seinem Grundstück) kein Fall für die Polizei - hier muss der Anordnende die Kosten vorstrecken und diese dann zivilrechtlich einklagen.

Es ist auch falsch, dass das Abschleppunternehmen die Kosten von der Polizei bekommt - das Unternehmen hat einen Kostenanspruch gegenüber dem Ageschleppten - es hängt jedoch vom öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag ab, je nachdem wie gut der Unternehmer verhandelt hat.

Stimmt.

Nur warum kommst du mit einer Polizeiabschleppung,wenn du selbst zugibst, das bei dem Threadersteller sein Problem die Polizei eh keine Polizeiabschleppung veranlasst??

Warum erzählst du dem Threadersteller nicht das,was ihm in seinem Fall hilft???

Bin ja nicht der einzigste ,der nach deinem ersten Posting davon ausging, das du der Meinung bist, die Polizei lässt das Auto abschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von Trollfan


Stimmt.
Nur warum kommst du mit einer Polizeiabschleppung,wenn du selbst zugibst, das bei dem Threadersteller sein Problem die Polizei eh keine Polizeiabschleppung veranlasst??

Warum erzählst du dem Threadersteller nicht das,was ihm in seinem Fall hilft???

Bin ja nicht der einzigste ,der nach deinem ersten Posting davon ausging, das du der Meinung bist, die Polizei lässt das Auto abschleppen.

jetzt erklär ich es noch mal ganz langsam, dass auch Du es verstehst:

wenn Du die Posts mal richtig lesen würdest bevor Du antwortest, hättest Du bemerkt, dass die Garage des Threaderstellers zugeparkt war, so dass er nicht herausfahren konnte.. na wenn das keine Behinderung eines anderen Verkerhsteilnehmers ist, was denn dann???

Klar schleppt die Polizei da ab! (vgl. oben)

*kopfschüttel*

Die Polizei schleppt da mit Sicherheit nicht ab bzw läßt abschleppen. Denen ist es am Sonntagmorgen herzlich egal, sofern er keine Behinderung für den öffentlichen Verkehrsfluß darstellt.

Die würden dir am Telefon höchstens empfehlen den Halter selbst ausfindig zu machen. Bei Nachbarn klingeln könnte da Wunder bewirken ...
Es stellt sich mir auch die Frage ob du deine Garage mit "Bitte freihalten" Schildern gekennzeichnet hast.
Den Abschlepper zahlt übrigens der Auftraggeber und die Polizeit wird es mit Sicherheit nicht sein. Also musst du den Schlepper selber rufen und die Kosten vom Zuparker einfordern. Sollte die Garage nicht mit einem Schild gekennzeichnet sein bleibst du auf deinen Kosten sitzen wenn du ihn das nächste Mal sofort abschleppen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von HeizölFerrari06


Die Polizei schleppt da mit Sicherheit nicht ab bzw läßt abschleppen..... sofern er keine Behinderung für den öffentlichen Verkehrsfluß darstellt.

so ist es!

folglich musst DU das abschleppunternehmen beauftragen, bist somit vertragspartner und musst folglich für die entstehenden kosten aufkommen...das geld kannst du dir vom abgeschleppten wiederholen bzw. einklagen...

Genau. Und das ist manchmal schwieriger, als man denkt. 😛

und ob die Polizei da abschleppt..

sofern eine Behinderung vorliegt und die Sache im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, ist die Polizei sogar verpflichtet tätig zu werden (Ermessensreduzierung gegen Null)

Behinderung = jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme, sofern diese rechtlich zulässig ist.

Also wenn ich aus meiner Garage will und die parkt jemand zu, dann ist das jawohl der klarste Fall einer Behinderung überhaupt! Gleiches gilt in Fällen in denen man von anderen zugeparkt wird!

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