Garage durch fremdes Auto besetzt

Hallo,

seit gestern parkt ein fremdes Auto (Ford Focus) in meiner Garage (Doppelparker unten)
-siehe Bild

Habe in der Nachbarschaft rumgefragt, keiner kennt den.
Abschleppen ist auch nicht möglich (laut Abschleppunternehmen)
Habe jetzt Zettel hingeklebt, damit er sofort raus fährt.
Polizei kann mir auch nicht helfen (Privatsache)

Noch einer ne Idee?
(Auto zerlegen und Teile raustragen oder Autoknacker anrufen wäre mir noch eingefallen....) 😎

Img-20130407-191744-1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Legal ist das nicht - Das ist eine erstklassige Nötigung

Wieso ?

Der obere Garageneigentümer möchte raus, fährt die Plattform runter und nimmt aus Sicherheitsgründen den Schlüssel für die Bedienung mit. Ohne zu wissen, dass das heruntergefahrene Auto dort illegal drinsteht 😉

Nochmal würde er sowas nicht machen und ungeschoren würde er auch nicht davon kommen.

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Zitat:

Original geschrieben von 18.430



Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Beweisfoto mit einer Packung Nudeln und der aktuellen Tageszeitung und Herausgabe des Fahrzeugs bei hinterlegter Rufnummer. Die Übernahme der Miete anteilig ist m.E. auch legitim.

cheerio

Packung Nudeln? Ich steh auf dem Schlauch.

Wenn einer im Internet vor der Gruppe behauptet, er habe daheim eine AK-47/ ein Sturmgewehr, sagt die Gruppe "das kann ja jeder behaupten" und ein alleiniges Foto ist noch kein Beweis, da evtl. im Netz geklaut.

Wenn man aber eine Packung Nudeln, eine rote Zahnbürste oder irgendetwas vorher abgesprochenes mit dazu stellt, was im Kontext zum Besitzer steht, dann ist eindeutig, dass es sich beim Gezeigten um die echte Situation handelt.

Oder jemand holt sich einen SLS AMG und packt Nudeln aufs Armaturenbrett. Da weiß hier jeder... ok, ist seins, kein geklautes Foto. 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Oder jemand holt sich einen SLS AMG und packt Nudeln aufs Armaturenbrett. Da weiß hier jeder... ok, ist seins, kein geklautes Foto. 😉

Das ist ja eklig. Da versaut man sich doch das ganze Armaturenbrett mit der Tomatensauce. Was für kranke Typen fordern denn sowas? 😕

Solche Dreckssäcke kenn ich auch.... da Parken manche Menschen vor meiner Hofeinfahrt und nichtmal der Linienbus kommt daran vorbei.

Such dir mal einen Mechaniker der sich Zugang ins Fahrzeuginnere beschaffen kann damit du die Kiste abschleppen lassen kannst.

Kann nichts zum thema beitragen, habe in dem Zusammenhang aber mal eine Frage.

Wenn nun der Obermieter (Porsche Fahrer) kommt, die Garage ordnungsgemäß herunter fährt, dann das Auto raus holt und danach die ganze Garage abschließt, ist das dann wirklich Nötigung?

Der Porsche Fahrer muss doch nicht unbedingt wissen was für ein Auto sein Nachbar fährt und handelt doch in dem glauben das der Nachbar jederzeit an sein Auto kann.

Das ganze ist jetzt mal rein Hypothetisch.

gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Da kann man nen Zettel an die Scheibe hängen, den der Ignorant dann vllt. findet oder zumindest mal selber vortragen, wie man das findet. Bitterböse.
Zwischen "nen Zettel aufhängen" und §240 ist aber noch ein erheblicher Unterschied.

Erstmal sollten wir klären, ob es wirklich Nötigung wäre....dann kann man auf Augenhöhe diskutieren.

Das wäre keine Nötigung, denn ich könnte ja unten reinstellen, was ich will....
Das muss er ja nicht wissen...

Allerdings wie gesagt, Billigschlösser... leicht zu öffnen...

Zitat:

Original geschrieben von golf-fahrer


Das wäre keine Nötigung, denn ich könnte ja unten reinstellen, was ich will....
Das muss er ja nicht wissen...

Allerdings wie gesagt, Billigschlösser... leicht zu öffnen...

Du gehst also davon aus das jeder so ein Schloß knacken kann und auch tut.

Wenn er unbedingt zu seinen Auto will, ja.
Das Hauptschloss geht auch mit dem Schlüssel von meinem Fahrradschloß auf.
Auch andere Schlüssel sperren es auf.
Das geht ohne Gewalt.

Aber das weiß er ja nicht, sofern er nicht hier mitliest 😉 Aber wegsperren ohne Erreichbarkeit ist halt auch doof. Womit wir dann wieder beim Vorsatz wären...

Wenn der Platz von dir angemietet ist, hast du doch das Hausrecht für diesen Platz oder nicht? Dem würde ich ein Radschloss anbringen mit deiner Nummer drauf. So beschädigst du nichts und er kann dich erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von brazzident


Wenn der Platz von dir angemietet ist, hast du doch das Hausrecht für diesen Platz oder nicht? Dem würde ich ein Radschloss anbringen mit deiner Nummer drauf. So beschädigst du nichts und er kann dich erreichen.

DAS wäre dann wohl Nötigung.

Tipp für die Zukunft: Schild anbringen und darauf hinweisen, dass unberechtigt parkende FZG abgeschleppt/bekrallt werden. Das dürfte dann rechtlich sauber sein.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von brazzident


Wenn der Platz von dir angemietet ist, hast du doch das Hausrecht für diesen Platz oder nicht? Dem würde ich ein Radschloss anbringen mit deiner Nummer drauf. So beschädigst du nichts und er kann dich erreichen.
DAS wäre dann wohl Nötigung.

Tipp für die Zukunft: Schild anbringen und darauf hinweisen, dass unberechtigt parkende FZG abgeschleppt/bekrallt werden. Das dürfte dann rechtlich sauber sein.

Er kann doch auch jetzt ein Schild anbringen und sagen dass es schon immer da war, dann das Fahrzeug "bekrallen".

mietnomaden, parknomaden.......alles und jeder vollpfosten wird erstmal geschützt und man muß sein recht verteidigen 🙁

Zitat:

Original geschrieben von eugain


mietnomaden, parknomaden.......alles und jeder wird erstmal geschützt und man muß sein recht verteidigen 🙁

Stimmt auch wieder...

Zitat:

Original geschrieben von brazzident



Zitat:

Original geschrieben von eugain


mietnomaden, parknomaden.......alles und jeder wird erstmal geschützt und man muß sein recht verteidigen 🙁
Stimmt auch wieder...

So isses, und alle diese Rache Vorschläge hier sind mW - bin kein Jurist - nicht legitim. Aber ärgerlich ist es trotzdem.

Ich würde von daher auch ganz normal absperren und mein Auto vor die Garage hinstellen, sofern es die anderen Mitmieter nicht behindert. Dem MitParker kann man dann ja Bescheid geben.

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