Garage durch fremdes Auto besetzt
Hallo,
seit gestern parkt ein fremdes Auto (Ford Focus) in meiner Garage (Doppelparker unten)
-siehe Bild
Habe in der Nachbarschaft rumgefragt, keiner kennt den.
Abschleppen ist auch nicht möglich (laut Abschleppunternehmen)
Habe jetzt Zettel hingeklebt, damit er sofort raus fährt.
Polizei kann mir auch nicht helfen (Privatsache)
Noch einer ne Idee?
(Auto zerlegen und Teile raustragen oder Autoknacker anrufen wäre mir noch eingefallen....) 😎
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Legal ist das nicht - Das ist eine erstklassige Nötigung
Wieso ?
Der obere Garageneigentümer möchte raus, fährt die Plattform runter und nimmt aus Sicherheitsgründen den Schlüssel für die Bedienung mit. Ohne zu wissen, dass das heruntergefahrene Auto dort illegal drinsteht 😉
Nochmal würde er sowas nicht machen und ungeschoren würde er auch nicht davon kommen.
218 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ich würde entweder mit einem Abschlepper probieren, das Auto kostenpflichtig umzusetzen (muss ja nicht immer auf einem Hof hinterm Mond sein, vllt. an den Rand) oder die Abstellzeit in Rechnung zu stellen. Beweisfoto mit einer Packung Nudeln und der aktuellen Tageszeitung und Herausgabe des Fahrzeugs bei hinterlegter Rufnummer. Die Übernahme der Miete anteilig ist m.E. auch legitim.Ganz so leicht sollte man es dem Schlaumeier auch nicht machen, ohne ihm jetzt gleich das Auto zu demolieren oder die Selbstjustiz auszurufen.
cheerio
Das Problem bei solchen Garagen ist das da die Abschlepper nicht wollen sondern bauartbedingt nicht an die Aufnahmepunkte des Fahrzeuges heran kommen ohne größere Schäden am selbigen oder der Garage zu verursachen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie ich bereits schrieb, kann dieser schuss ganz schnell nach hinten losgehen - nämlich dann, wenn der falschparker mit der "quittung" zur gewerbeaufsicht bzw. zum finanzamt rennt!Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Mietkosten für die Zeit, die er für die Garage in Anspruch genommen hat, grosszügig ausrechnen und ihn das bezahlen lassen.desweiteren wäre zu prüfen, ob eine (sprichwörtliche) "untervermitung" überhaupt im eigentlichen mietvertrag zulässig ist - sonst hat der te nämlich die längste zeit einen stellplatz gehabt!
Die Untervermietung geschah ja nicht freiwillig von daher könnte man ja eine kleine Entschädigung erwarten.
Auch wenn meine Lösung oben übertrieben ist, aber 2x erheblichen Schaden (einmal fast wirtschaftlicher Totalschaden) an meinem Autos mit Unfallflucht + diverse kleinere Schäden die ich am Ende selbst bezahlen musste lassen da einen an einem schlechten Montag doch etwas überreagieren.
Mal ne kleine Anekdote:
Bei uns in der Sammeltiefgarage gibt es auch einige Besucherparkplätze, die quasi immer frei sind. Letztens kam meine Freundin wutentbrannt nach Hause, weil ein Auto auf ihrem Parkplatz stand, an dem groß und breit "vermietet" dransteht. Direkt daneben und direkt dahinter waren 3 freie Besucherparkplätze.
Nachdem ich sie von ihren Ansichten, die hier teilweise auch vertreten sind, herunterbrachte, hat sie nen Zettel geschrieben, dass der Parkplatz vermietet ist. "Bringt zwar nix, aber mir geht`s besser."
Am nächsten Tag war das Auto weg und der Zettel lag gut sichtbar da. Die gute Frau hat "Sorry" daruntergeschrieben.
Es muss also nicht immer Absicht sein, wobei man sich schon fragt, wo manche mit ihren Gedanken so sind. Speziell bei ner Duplexgarage....
Ich sehe das – als juristischer Laie – so:
Es handelt sich um eine Besitzstörung. Diese ist keine Nötigung oder sonstige Straftat, und sie rechtfertigt keine Blockade oder Beschädigung des falsch geparkten Fahrzeugs oder irgendwelche Beleidigungen, Bedrohungen oder Nötigungen im Gegenzug. Kommt der Focus-Fahrer heute mittag und fährt sein Auto einfach grinsend weg, ist die Besitzstörung folgenlos aufgehoben. Der TE wird aus der Nichtverfügbarkeit seiner Garage für drei Tage keinen bezifferbaren Schaden geltend machen können, denn er kann ja offenbar woanders in der näheren Umgebung parken.
Das einzige, was dem TE an Maßnahmen zusteht, ist die Entfernung des falsch geparkten Fahrzeugs zwecks Beseitigung der Besitzstörung. Diese kann er sofort und jederzeit veranlassen – nur wenn er keinen Abschlepper findet, der den Focus dort rausholt, scheidet leider auch das aus. Ginge es aber, hätte der TE (bzw. der Abschlepper) das Recht, das Fahrzeug in Gewahrsam zu nehmen und erst dann herauszugeben, wenn der Störer die Kosten der Abhilfemaßnahme bezahlt hat.
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Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ich sehe das – als juristischer Laie – so:Es handelt sich um eine Besitzstörung. Diese ist keine Nötigung oder sonstige Straftat, und sie rechtfertigt keine Blockade oder Beschädigung des falsch geparkten Fahrzeugs oder irgendwelche Beleidigungen, Bedrohungen oder Nötigungen im Gegenzug. Kommt der Focus-Fahrer heute mittag und fährt sein Auto einfach grinsend weg, ist die Besitzstörung folgenlos aufgehoben. Der TE wird aus der Nichtverfügbarkeit seiner Garage für drei Tage keinen bezifferbaren Schaden geltend machen können, denn er kann ja offenbar woanders in der näheren Umgebung parken.
Das einzige, was dem TE an Maßnahmen zusteht, ist die Entfernung des falsch geparkten Fahrzeugs zwecks Beseitigung der Besitzstörung. Diese kann er sofort und jederzeit veranlassen – nur wenn er keinen Abschlepper findet, der den Focus dort rausholt, scheidet leider auch das aus. Ginge es aber, hätte der TE (bzw. der Abschlepper) das Recht, das Fahrzeug in Gewahrsam zu nehmen und erst dann herauszugeben, wenn der Störer die Kosten der Abhilfemaßnahme bezahlt hat.
Nun stell dir mal vor ich mach das mit deiner Wohnung so 😁 Kannst ja derweil zum Nachbarn ziehen.
Hab ich richtig gelesen das der Garagenplatz gemietet ist? Dann haette ich sofort den Vermieter informiert und um abschaffung des Problems gebeten. Soll der sich doch damit rumschlagen. In der Zeit wo die Garage nicht zugaenglich ist, zahl ich nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Nun stell dir mal vor ich mach das mit deiner Wohnung so 😁 Kannst ja derweil zum Nachbarn ziehen.Hab ich richtig gelesen das der Garagenplatz gemietet ist? Dann haette ich sofort den Vermieter informiert und um abschaffung des Problems gebeten. Soll der sich doch damit rumschlagen. In der Zeit wo die Garage nicht zugaenglich ist, zahl ich nicht. 😉
Nun stell dir vor, du lässt deine Wohnungstür immer offen und dazu noch den Schlüssel von außen stecken....komischer Vergleich...
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Nun stell dir vor, du lässt deine Wohnungstür immer offen und dazu noch den Schlüssel von außen stecken....komischer Vergleich...Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Nun stell dir mal vor ich mach das mit deiner Wohnung so 😁 Kannst ja derweil zum Nachbarn ziehen.Hab ich richtig gelesen das der Garagenplatz gemietet ist? Dann haette ich sofort den Vermieter informiert und um abschaffung des Problems gebeten. Soll der sich doch damit rumschlagen. In der Zeit wo die Garage nicht zugaenglich ist, zahl ich nicht. 😉
Durch mein eingebautes Smilie schon 😉
@mattalf
Wer hat denn nun das Tor nicht geschlossen nach dem Ausfahren - wird der Vermieter wohl sagen und dabei lächeln!
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Beweisfoto mit einer Packung Nudeln und der aktuellen Tageszeitung und Herausgabe des Fahrzeugs bei hinterlegter Rufnummer. Die Übernahme der Miete anteilig ist m.E. auch legitim.cheerio
Packung Nudeln? Ich steh auf dem Schlauch.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Packung Nudeln? Ich steh auf dem Schlauch.Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Beweisfoto mit einer Packung Nudeln und der aktuellen Tageszeitung und Herausgabe des Fahrzeugs bei hinterlegter Rufnummer. Die Übernahme der Miete anteilig ist m.E. auch legitim.cheerio
Das ist so üblich ein Beweisfoto zu stellen, im Netz findet man so etwas schwer. Mann kann auch beliebig anderen Gegenstand anfordern. Zum Beispiel ne rote Zahnbürste af der Motorhaube.
uiuiui, hier gehts ja ganz schön ab.😰
Focus steht immer noch drin.😠
Habe aber von der HD-Zulassungsstelle eine Telefonnummer vom Halter bekommen.
Geht aber leider keiner ran. AB ist keiner aktiv. Probiere es später noch mal.
-zum Garagentor: das ist ein lumpiges Schloss, welches mit fast jedem ähnlichen Schlüssel zu öffnen ist.
- keine Ahnung, ob der Obermieter es offen gelassen hat oder ich oder
er parkt wirklich nur in der falschen Garage und der Schlüssel passt da auch....
Ich warte noch ein paar Stunden.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Nochmal: Warum nicht die Garage einfach nach unten fahren?
Vielleicht will der TE einfach nur seine Garage frei und nutzbar haben und sich nicht noch auf eine Diskussion mit dem Vogel einlassen? So wie ich es verstanden habe, reicht es dem TE, wenn der Typ seinen Schemel rausfährt und gut ist...
Finde es extrem ungewöhnlich, dass die Zulassungsstelle die Telefonnummer eines Halters hat...darf ich mal neugierig sein, ob du auch den Namen hast?
Richtig, ich will ihn nicht blockieren, sondern loswerden.
Habe nur nach der Tel.-Nr. gefragt, Namen würde die nicht rausrücken, denke ich...
EDIT: eben kam ich telefonisch durch: da war eine andere Zulassungsstelle und die Frau am anderen Ende ist nicht zuständig.
Ich werde verrückt, die Tussi von der Zulassung gibt mir ohne Info eine Nummer einer anderen Zulassung?!
Warum, weshalb? Ich halt das nicht mehr aus, diese blöden Ämter...
Buchbinder Wanninger....
Ich finde es auch gut, dass der Themenstarter nicht auf Teufel komm raus Streß machen will.
Was passiert jetzt aber, wenn der zweite Garagenmieter kommt, sein Auto rausfährt und die Garage ordentlich abschliesst? Dann kann der "Falschparker" ohne Zutun des Themenstarters sein Auto nicht rausfahren.
Wer hat dann wann wem welchen Schaden zugefügt? 😕